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Blätter liegen und daher nur beim Umwenden der letzteren beme ur durch genaue Untersuchung erkannt werden. nicht überflüssig, da sich die Vernichtung auch auf die s
un dem Aueschreiben vom 23. August 1877 vorgeschrieben ist, 5
Donnerstag den 9. Mai.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags.
„Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen—
teile g a N oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bel uns hab
en), welchen der Vetrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der 3. und 5. Periode 1877. Friedberg den 30. April 1878.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der 3. Periode 1877 und 5. Periode 1877 zukommenden Forst⸗ strafen resp. Aatheile an Holzwerth- und Schadens-Ersatz untet dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung Br., Brad en. Bon der 3. Periode 1877. Weckesheim 20 Pf., Reichelsheim 1 Mk. 80 Pf., Stamm heim 2 Mk. 92 Pf., Wohubach 21 Pf., Klein-⸗Karben 1 Mk. 14 Pf. Von der 5. Periode 1877.
Assenbeim 84 Pf., Nieder⸗Florstadt 33 Mk. 53 Pf., Heldenbergen 2 Mk. 45 Pf., Büdesheim 2 Mk. 83 Pfe, Rirch⸗Göns 84 Pf., Pool⸗Göns 2 Mk. 52 Pf., Södel 56 Pf., Wölfecobe em 63 Pf., Petierweil 1 Mk. 6 Pf., Rodheim v. d. Ober⸗Rosdach 28 Pf.
Groß⸗Karben 6 Mk. 20 Pf., Klein⸗Karben 84 Pf., Rockenberg Mark 2 Mk. 34 Pf., Bodenkod 44 Pf., Fauerba y v. d. H. 3 Mk. 22 Pf., H. 1 Mk. 36 Pf., Vilbel 35 Mt. 90 Pf., Bad⸗Nauheim 3 Mk. 23 Pf., Ober⸗Moͤrlen 42 Pf., Nieder-Möclen 20 Pf.,
Betreffend: Die Verwendung des Dritttheils der Polizeistrafen zur Besoldung des Aufsichtspersonals. Friedberg den 7. Mai 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Sie wollen uns unfehlbar bis zum 25. laufenden Monats angeben, ob und welche Beträge aus früheren Jahren bis einschließlich 1876 in Ibren Gemeinde ⸗Cassen zur Besoldung dee Polizei- Personals noch dispenibel, oder ob solche nach unseren Verfügungen siets ausbezahlt worden sind. Die
Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg hat weiter anzugeben, welcher Betrag in der Stadt- Casse zur Besoldung des gesammten Aussichtspersonals noch zur Verfügung steht. Dr. Braden. Betreffend: Coloradokäfer. Friedberg den 7. Mai 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Nachdem bereits in dem Ausschreiben Groß berzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. August 1877 zu Nr. M. d. J. 11969 und in unserem Aus schreiben vom 23. August vorigen Jahres auf die großen Gefahren ausmerksam gemacht worden ist, welche der Coloradokäfer dem Karte ffelbau zu bringen droht, erscheint es zur Zeit von Neuem nothwendig Mittel zu ergreifen, die eine Ausbreitung des etwa auftretenden Käfers derhindern können, in solcher Weise, wie sie durch die mittlerweile anderwärts gemachten Erfahrungen nach den von Sachverständigen-Commisssonen gegebenen Vorschlägen geboten erscheinen. Zunächst wird darüber zu wachen sein, daß in jeder Gemeinde die mit Abbildungen des Coloradokäfers sersehenen Plakate angebestet sind, und daß durch öffentliche Bekanntmachung in den Kreisblättern, sowie durch sonst geeignet erscheinende Belehrungen auf die große Gefahr für das ganze Land aufmerksam gemacht wird und die Bevölkerung zur Beobachtung der Kartoffelfelder deziehungsweise zur Anzeige irgent welcher verdächtigen Erscheinungen an die betreffende Bürgermeisterei dringend aufgefordert wird. Da die Käser oder Larven des Lolorado nach den vorliegenden Erfahrungen sich namentlich bei kaltem oder nassem Wetter öfters der Beobachtung gänzlich entziehen und das Tartoffellaub von anderen Insecten und Nagethieren verhältnißmäßig wenig befressen wird, so ist jede Fraßstelle am Karloffellaub zu berücksichtigen. Ins besondere ist eine große Aufmerksamkeit auf die srisch aufgehenden Kartoffeläcker zu richten und jede Spur von Zerstörung an dem jungen Kartoffel- aub, welcher Art sie auch sein möge, genauer zu untersuchen. Es ist hierbei zu beobachten, daß die Eier des Coloradokäfers auf der Unterseite der rkbar werden; die Larven sind im Anfang sehr klein und können deshalb ebenfalls Das Vernichten gefundener Käfer oder Larven macht, wie bieraus zu entnehmen ist, die Anzeige chwer auffindbaren Eier und selbst auf die in der Erde befindlichen Puppen erstrecken muß, wvpozu eingehende Untersuchungen und umfassende Maßregeln erforderlich sind, wie sie nur von der Behörde ansgesührt werden können. Wir empfehlen Ihnen, die Feldschützen und das Ihnen sonst zu Gebot stehende geeignete Personal zur Aufmerksamkeit aufzusordern und werden Sie sich, wie bereits nach jeder Anzeige sofort an Ort und Stelle begeben, um den vorliegenden Fall zu oloradokäser vorhanden ist, uns alsbald Nachricht geben, gleichzeitig aber auch das von dem damit derselbe nicht durch Menschen weiter getragen wird.
Dr. Br a d een.
untersuchen und wenn dringender Verdacht auf den C Räfer befallene Feld absperren lossen,
Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Zaun. Nacht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel sür den Monat April 1878 sich
Olgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 17.—, Heu M. 7—, Stroh M. 5.—.
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Friedberg am 6. Mai 1878. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Aeich. nommen.§ 110 der Vorlage, welcher die facul- treffend die Abänderung der Gewerbe Ordnung, Berlin, 6. Mai. Die Kaiserin reiste heute tative Führung von Arbeitsbüchern für erwachsene statt. Der Antrag, hinter§ 119 einen neuen Abend nach Baden-Baden ab. Arbeiter bestimmt, wurde dem Commissions-Antrage Paragraphen elinzuschieden, welcher den Erlaß einer 6. Mai. Reichstag. Zweite Lesung des gemäß abgelehnt; die übrigen Paragraphen bis Werkplatz Ordnung von der Genebmigung der Hesetzentwurss über die Abänderung der Gewerbe-§ 119 in der von der Commisston vorgeschlagenen Gemeinde Behörde abhängig macht und die Be⸗ dnung.§ 107 bestimmt nach der Regierungs- Fassung genehmigt.— 7. Mai. Auf die Inter- schaffenheit der Werkplatz Ordnung genau praͤcisirt, orlage und in der Commisslonsfassung, daß pellatlon des Abg. Holthoff, betreffend die Ver- wurde abgelehnt. Ein Amendement hinter§ 123 Arbeiter unter 18 Jahren mit einem Arbeitsbuch hinderung der Verunreinigung der Flußläufe, er einen neuen Paragraphen einzuschieben, welcher ersehen sein müssen. Stumm beantragte, anstatt klärt der Präsident des Reichskanzleramts, Hoffmann, Bestimmungen wegen einer Enischadigung für den is 18. Lebensjahres das 21. ale Grenze für die das bezügliche Vorgehen der preußischen Regierung Arbeits- Vertragsbruch enthält, wurde gleichsalls Führung des Arbeitsbuches zu setzen; Blum be- sei dem Reichskanzler bekannl. Derselbe habe für abgelehnt. Sodann wurde der nische über antragte, daß die Bestimmungen des Paragraphen jetzt keinen Anlaß gefunden, gegen dasselbe in die Lehrlings Verhältnisse bis zum 8 127 nach auf schulpflichtige Kinder keine Anwendung finden formeller oder materieller Beziehung einzuschreiten. den Commissisons. Beschlussen genehmigt. 1 sollen. Nach zwelstündiger Debatte wurde der Das Serris- Gesetz wurde in erster Lesung an— Der Kalser beaustcagte wit der Stell- Paragraph in der Fassung der Regierungs Vorlage eine Commission von 14 Mitgliedern verwlesen. vertretung des Reichskanzlers im Bericht des ut den Amendements Stumm und Dlum ange- Hierauf fand die zweite Lesung der Vorlage, be- auswärtigen Amtes den Minister von Bülow, im


