Ausgabe 
9.2.1878
 
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1878. FTamstag den 9. Februar. N 18.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzetle

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andernfalls wir uns veranlaßt schen, die bis dahin noch rückständigen Berichte durch Wartbo

Zetreffend: Warschgeld pro 1878.

wird mit 11 Pfennig berechnet. Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Landgestüt, bier die Untersuchung der in 1878 als Beschäler zu benutzenden Hengste von Privatpersonen.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Einzelne don Ihnen steben noch mit Erledigung unserer Verfügung vem 17. vorigen Monats, Kreisblatt Rr. 9, im Rückstande. Indem wir dieselbe dier durch in Erinnerung bringen, seben wir deren Erledigung bis zum 12. laufenden Monate unfehlbar entgegen ten abholen zu lafsen.

Friedberg am 6. Februar 1878.

Dr. Bre de n.

Friedberg am 6. Februar 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiste reien. Das Marschgeld für eingezogene Reservisten und Webrleute ist laut Armer Verordnungsblatt Nr. 1 von 1878 pro Mann und Tag wie

olgt festgesetzt worden: Für Gemeine ꝛc. auf 92½ Pf., für Unterossiziere 1c. 1 M. Pf., für Feldwebel c. 1 M. 37½ Pf. Bedeuten Sie die Gemeinde-Einnehmer hiernach. Dr. Braden.

ZJetreffend: Die Unterhaltung der Vieinalstraßen. Friedberg am 6. Februar 1878. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Von nachstebendem Ausschreiden Groß berzoglichen Mintsteriums des Innern erhalten Sie hierdurch zur Nachachtung unter dem Anfügen

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Kenntniß, daß wir Sie persönlich für den ordnungemäßigen

ef andere Corporationen nur in den Fällen zum Vollzug gelangen wird,

. ketreffend: Die für Natural-Verpflegung der bewaffneten Macht

Zustand der Vicinalwege in Ihren Gemarkungen verantwortlich machen. Dr. Graden. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

Es ist mehrfach, auch im Laufe der Verhandlungen der zweiten in denen die dis jetzt verpflichteten Gemeinden die betreffenden Straßen Jammer der Stände behauptet worden, daß manche Gemeinden die Unter- bis zur Uebernahme ordnungemäßig unterhalten und erhalten haben werden. laltung der in ihren Gemarkungen liegenden Vicinalstraßen in hohem Es liegt daher nach allen Richtungen hin im Jateresse der Gemeinden, Prade vernachlässigten, weil die Ansicht allgemein verbreitet sei, daß nach obne Rücksicht auf den möglichen Inhalt des Wegbaugesetzes ihren Ver- Im in Aussicht stehenden Wegbaugesetz die Kreise oder die Provinzen pflichtungen zur Unterhaltung der bestehenden Vicinalstraßen in vollem

e Last der Unterhaltung der Vicinalstraßen zu übernehmen haben würden. Umfang auch fernerhin zu genügen, und beauftragen wir Sie, nicht nur r sehen uns hierdurch veransaßt, Ihnen zu bemerken, daß es noch den Ortevorständen hiernach entsprechende Belehrung zu Theil werden zu Ar nicht fesisleht, ob und in welchem Umfang nach dem in Aussicht lassen, sondern auch selbst mit allen Ihnen zu Gebole stehenden Mitteln nommenen Wegbaugesetz die Verpflichtung zur Unterbaltung von Vicinal- auf ordnungsmäßzige Unterhaltung der Vicinalstraßen zu wirken und zu aßen den Gemeinden abgenommen werden wird, daß aber vorausfichtlich diesem Zweck insbesondere regelmaͤßig zu veranlassen, daß die hierfür in n Gemeinden die Unterhaltung sehr vieler, minder wichtiger Viclnal- den Gemeinde- Voranschlägen vorgesehenen Beträge auch in der That taßen überlassen bleiben und eine Uebernahme der Unterhaltungspflicht hierzu und zwar in zweckmäßiger Weise verwendet werden. iI Star ck. Rautenbusch.

im Frieden für das Jahr 1878 zu 1 8

Friedberg am 6. Februar 1878.

Großherzoglichen Bürgermeistereien. entralblatts für das Deutsche Reich publicirte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. vorigen solche zur Kenntniß Ihrer Gemeinde- Angehörigen zu bringen. Dr. Braden.

gewährende Vergütung.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Die abschriftlich nachstehende, in Nr. 2 des C Donats theilen wir Ihnen unter dem Auftrage mit

9 Bekanntmachung. Abschrist. Auf Grund der Vorschriften im§ 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen sür die bewaffnete Macht im Frieden vom

1. Februar 1875 R. G. Bl. S. 52 ist der Betrag der für die Natural- Ver er gestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: a. 17 die Mittagskost 40 Pfennig mit Brod 35 Pfennig ohne Brod. Morgenkost 15 Pfennig mit Brod 10 Pfennig ohne Brod.

Berlin den 7. Januar 1878.

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1 Deutsches Reich.

Darmsfadt, 6. Febr. Prinz Alexander ist der Entwurf einer Rechts-Anwalts- Ordnung, ein land die hte von Petersburg wieder bier eingetroffen. Gesetz über die Einheit im Kostenwesen bei dem und den Ständen ist ein Gesetzentwurf vorgelegt gerichtlichen Verfahren, Verschärfsung der bezüg berden, wonach das dermalige Institut der Hypo- lichen Strafbestimmungen bei der Einfuhr von Vieh, kenbewahrung in der Provinz Rheinhessen auf- ein Gesetz über die Verfälschung von Lebens behoben werden soll. An ihre Stelle sollen Hypo- mitteln und Gegenständen des täglichen Gebrauchs, ihkenamtsbezirke treten. Die Dienstcaution der sowie Revision der Gewerbeordnung. Bezüglich ku anzustellenden Hypothekenbewahrer soll in Be- der türkischen Frage hefft der Kaiser, daß nun ien unter 100,000 Scelen 16,000, in größeren mehr ein baldiger Friede die Grundsätze der Con 24,000 M. betragen. stantinopeler Conferenz zur Anwendung bringen Berlin, 6. Febr. Der Reichstag wurde heute und dauernd sicher stellen werde. Die Bezieh- löffnet. In der Thronrede wurden folgende ungen des deutschen Reiches zu den europälschen Kunde von dem Einzuge der russischen Armee in horlagen angekündigt: Der Entwurf des Reichs. Mächten seien fortdauernd friedliche und freund- Constantinopel erhalten habe.Timcs glaubt, haus halts Etats, die Gesetz Entwürfe über die schaftliche. 7. Febr. Auf Antrag Wind horst's die Besetzung habe nur einen dem Einzug der hebung von Reichs stempel⸗ Abgaben und die wählte der Reichstag heute das vorige Praͤsidium deutschen Armee in Paris analogen Cdarakter; here Besteuerung des Tabake, der Entwurf und die früheren Schriftführer wieder sie warnt vor Aufregung und Alarm und setzt es Anleihe Gesetzes, ein Gesetzentwurf, welcher das größte Vertrauen in die friedlichen Versicher⸗ h Zulässig keit elner Vertretung des Reichskanzlers Ausland. ungen der Rede des deutschen Kaisers. Uebrigens ber Gesammtheit seiner Amtsthätigkeit oder in Oesterreich⸗lngarn. Wien, 6. Febr. war weder dem russischen noch dem fürkischen Bot- bielnen Zweigen derselben mit dem Rechte zur Rußland bat den Vorschlag, in Wien die Con- schaster bis beute Vormittag 11 Ubr irgend welche Kgenzeschnung außer Zweifel stellt, im Anschlusseferenz abzuhalten, abgelehnt und Lausanne als Con- Bestätigung der Nachricht zugegangen.

pflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1878 dahin a. für die volle Tageskost 80 Pfennig mit Brod, 65 Pfennig ohne Brod. c. für die Abendkost 25 Pfennig mit Brod, 20 Pfennig ohne Brod. d. für

Der Reichskanzler. In Vertreturg: Eck.

an die Justz Geseggebung des vergangenen Jahres ferenzort vorgeschlagen. Demzufolge hat Deutsch⸗ bereits gemachte Zusage zurückgezogen ebenfalls abgelehnt nach Wien zu kommen. Die Situation wird als erust bezeichnet. Oesterreich bat sich im Wesentlichen England genähert.

Großbritannien. London, 5. Febr. Im Unterhause wurde zunächst angezeigt, daß zahl- reiche Petitionen gegen die Credit-Forderung ein gegangen sind. Sodann wird nach langerer Debatte die Beschlußfassung über den Credit abermals vertagt. 7. Febr. DerMorning-Advertiser bat

Grund zu glauben, daß die britische Regierung