1877.
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Donnerstag den 22. November. M 137.
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5 wird mit 11 Pfennig berechnet. Areisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, Henne Samstag.
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1 8 Amtlicher Theil.
2 etreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Land gestütsbeschäler für 1878. Friedberg den 17. November 1877.
arverein Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. W 5 binnen 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen einberichten. Bei dieser Veranlassung weisen wir Sie zur pänktlichen Befolgung
f. 3— 1 Nr. 54 von 1836 und in den Amtsblättern des vormaligen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz selben hi 10 und Nr. 52 von 1837 erlassenen Vorschristen bezüglich der Einführung eines Sprunggeldes und Sicherung der Erhebung des⸗ Mußte ie Den damit nicht, wie schon so oft gelegentlich der Prüfung der jährlichen Verzeichnisse über das zu erhebende Sprunggeld erinnert werden
* Gude 546 i en e ee Zustande vorgelegt werden. Namentlich mußte bei Gelegenheit dieser Reviston mehrsach gerügt 7* nisse ni eutli e i 28; N i N a f 4 6 N versehen worden seien ꝛc. geschrieben, ausgestellte Scheine hierin nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunterschrift nicht J. B. d. K.: Küchler, Kreis. Assesor.
1 Sttinfurth aft)
Betreffend: Maßregeln gegen die Rinderpest Friedberg am 20. November 1877.
a 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an dis Großh. Bürgermeistereien, Großh. Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Da die Orte Geisenheim und Eibingen für seuchenfrei erklärt worden sind, so werden die aus Anlaß des Ausbruchs der Rinderpest in den
genannten Orten durch unser Ausschreiben vom 14. Oct. laufenden Jahres angeordneten Maßregeln zufolge Verfügung Großh. Ministeriums des Innern
Betreffend: Servisliquidationen.
wieder aufgehoben. Dr. Braden.
Friedberg am 21. November 1877. 2 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir benachrichtigen Sie, daß die Formulare zu Servisliquidationen nunmehr von uns bezogen werden können. Sie wollen sich Ihren Bedarf sofort abbolen lassen. Dr. Braden.
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Friedberg am 19. November 1877.
Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. Nachstehendes Ministerialausschreiben vom 14. dieses Monats zu Nr. 16580 theilen wir Ihnen hierdurch zu Ihrer Beachtung und Mittheil⸗ Dr. Braden.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern Abtheilung für Schulangelegenheiten an die Großherzoglichen Kreis-Schulcommissionen.
Im F. 17 der Instruction für die Schulvorstände vom 21. September 1874 ist im zweiten Absatze die Bestimmung enthalten, daß der Bei dieser Fassung
ist die Annahme gerechtfertigt, daß, wenn ein Kind an einem Schultage sowohl des Vormittags als auch des Nachmittags die Schule ungerechtfertigt versäumt, doch nur die einfache Strafe von 20 Pfennig und mithin keine höhere Strafe anzusetzen sei, als wenn die Versäumniß nur am Vormittage
Ein derartiges Verfahren entspricht nun nicht der Absicht des Artikel 24 des Volksschulgesetzes und geht insbesondere aus dem in der 2. Kammer über den betreffenden Gesetzentwurf erstatteten Ausschußberichte hervor, daß man von der Ansicht ausgegangen, daß jeder versäumte halbe Schultag als besondere Versäumniß zu betrachten sei. Großherzogliches Ministerium des Innern hat sich deßhalb veranlaßt gesehen, nachträglich zu dem§. 17 der Instruction für die Schulvorstände ausdrücklich zu bestimmen, daß für die ungerechtfertigte Versäumniß eines jeden halben Schultages die Versäumnißstrafe anzusetzen sei, so daß, wenn ein Schulkind an einem Schultage des Vor- und des Nachmittngs unge⸗
rechtfertigt die Schule versäumt, die Strafe von 20 Pfennig für eine Schulversäumniß nicht nur einmal, sondern zweimal in Ansatz zu bringen ist.
Selbstverständlich ist die Versäumnißstrafe auch dann anzusetzen, wenn nur eine Unterrichtsstunde an einem Vor- oder Nachmittage ungerechtfertigt ver⸗
Achenbach.
und erklärte, jenes Geständniß über die beabsichtigte Ermordung des Kaisers und Bismarck's sei unwahr. In der heutigen Sitzung des
hat. Die Minister bleiben bis zur Ernennung der Nachfolger mit der Erledigung der Geschäfte betraut.
Versailles, 19. Nov.(Sitzung des Senats.)
Nis II. 5 75 c 1 Betreffend: ee e e—. 17 der Instruetion für die Schulvorstände a, a ung an die Lehrer und Großherzoglichen Bürgermeister mit. fennig, 1 nnrn,* Schulvorstand für jede ungerechtfertigte Versäumniß eines ganzen oder halben Tags eine Strafe von 20 Pfennig anzusetzen habe. n fa lende oder nur am Nachmittage stattgefunden hat. znternagel unn, 1 Zvöchie
5 1 säumt wird. Nach Vorstehendem wollen Sie sich bemessen und die Ihnen unterstellten Schulvorstände instruiren. 3 Knorr.
4 Deutsches Neich.
rü. Darmstadt. Der Hauptstaatskasse-Gehülfe
7 Heß aus Darmstadt wurde zum Kanzlisten bei— 20. Nov.
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der Ober-Rechnungs Kammer ernannt.
Gutem Vernehmen nach erscheint dem- nächst eine Verordnung, welche die seither ge— bräuchlichen Uniformen beseitigt, so daß nur noch für ditjenigen Beamten, welche mit dem Publikum verkehren, eine Verpflichtung zum Tragen der- selben besiehen bleibt. Bei feierlichen Anlässen und Audienzen soll der schwarze Frack vor- geschrieben werden.
Berlin, 18. Nov. Heute wurde ein Pole verhaftet, weil er sich eines beabsichtigten Attentats gegen den Kaiser und Fürsten Bismarck verdächtig gemacht hatte. Der unter dem Namen von Lys ⸗ kowski auftretende Mensch ist als ein von West—
5 11 Preußen verfolgter Urkunden Fälscher erkannt. I Decrselbe hatte freiwillig das Geständniß abgelegt, 11 daß er nach Berlin gekommen sei, um den Katser un und den Fürsten Bismarck zu ermorden. Nachdem
„ en ibm seine hieher geschickte Photographie vorgelegt un war, räumte er ein, der Privatsecretär Lugowsly
aus einem Städtchen des Kreises Löbau zu sein,
Abgeordnetenhauses begann die erste Berathung des Gesetzes über den Sitz der Landes- und Ober Landesgerichte, sewie des Ausführungs— Gesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungs⸗Gesetze.
Karlsruhe. Für das noch nicht zur Ein- lösung gekommene und gesetzlich bis 31. Dec. d. J. verfallene badische Staatspapiergeld alter Währung im Betrage von etwa 100,000 M. wünscht die Regierung die Ermächtigung, dasselbe auch nach diesem Termin noch bei der Einlösung vergüten zu dürfen.
Ausland.
Oesterreich⸗Ungarn. Zara, 18. Nov. Gestern verletzten 400 Türken die österreichische Grenze bei Tlavaniskahrda, zündeten ein Haus an, plünderten mehrere Häuser und trieben 46 Ochsen und 1 Pferd weg.
Frankreich. Paris, 20. Nov. Das Amtsblatt, welches heute spät erschienen ist, meldet, daß die Minister ihre Entlassung eingereicht haben und der Marschall-Präsident dieselbe angenommen
Der Minister⸗Präsident, Herzog von Broglie, er- klärte: Die von der Deputirtenkammer beschlossene Untersuchung sei eine parlamentarische, nicht eine gerichtliche. Die Beamten blieben in Bezug auf diese Untersuchung ihren hierarchischen Vorgesetzten untergeordnet und dürften nur von diesen Befehle und Instructionen annehmen.„Dieses sind die Anordnungen, welche wir an dem Tage, ehe wir von der Gewalt zurücktreten, erlassen haben. Diese Anordnungen lassen alle socialen Prineipien unverletzt, welche wir auch unverletzt unseren Nachfolgern überlassen wollen.“ Laboulaye be— hauptete: die Kammer habe die Befugniß, eine gerichtliche Untersuchung vorzunehmen, da ihr das Recht zustehe, die Minister unter Anklage zu stellen. Das Ministerium müsse demnach den Beamten befehlen, anläßlich der Untersuchung an sie er— gehende Fragen zu beantworten. Der Präsident verlas hieraus folgende von den Gruppen der Rechten beantragte Tagesordnung: Der Senat, indem er Act nimmt von den Erklärungen der


