Ausgabe 
21.8.1877
 
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1877. f Dienstag den 21. August. 12 97.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint jeden

Die Petitzeile 8 1 8 8 wird mit 11 Pfennig berechnet. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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a Amtlicher Theil. f Einladung.

3 auf den 18. dieses Monats anberaumt gewesene Versammlung hat, da eine genügende Anmeldung bereits er vieh in der Schweiz beschlossen und wird dieser Ankauf sofort durch eine Commission stattfinden.

Es wird dies mit dem Anfügen veröffentlicht, daß diejenigen, welche sich etwa noch dabei betheiligen wollen, bis längstens am 24. dieses Monats, Abends, die Anmeldung bei dem Unterzeichneten machen wollen, indem auf spätere Anmeldungen Rücksicht nicht genommen werden kann.

folgt, den Ankauf von Zucht⸗

Zahlung wird erst beim Empfang des Viehes geleistet. Der landwirthschastliche Bezirksverein trägt einen Theil der Kosten. r. Samstag den 25. dieses Monats, Nachmittags 4 Uhr, findet im Hotel Trapp eine nochmalige Besprechung und Wahl der Commission zum gen. ö Ankauf des Zuchtviehes statt, wozu die Interessenten hierdurch eingeladen werden. N.. d. Netz. Friedberg den 19. August 1877. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg. 3 10 5 Dr. Braden.

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Betreffend: Das Gemeinde ⸗Rechnungswesen, hier die Einsendung der Hand- und Tagebuchsauszüge Friedberg am 17. August 1877.

für das Jahr 1877. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Es stehen noch viele von Ihnen mit Einsendung der Handbuchsauszüge für 1877, Ausschreiben vom 13. Juni dieses Jahres, zurück, weshalb

Betreffend: Die Vornahme der Ergänzungswahlen des Gemeinderaths. Friedberg am 19. August 1877. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 5 Sie wollen dafür sorgen, daß die Ergänzungswahlen des Gemeinderaths vorgenommen werden, damit überall am 1. Januar 1878 die Ge⸗ wählten in ihren Dienst eingewiesen werden können. a Dr. B

43228 g 3 22 22 . 1 8 e

Betreffend: Katastervermessungsarbenlen im Königlich Preußischen Regierungsbezirk Coblenz. Friedberg den 19. August 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Von dem Königl. Preuß. Finanzministerium zu Berlin ist eine neue Katastervermessurgg unter andern auch einige das Großherzogthum be-

rührende Gebietstheile angeordnet worden, wodurch die Benutzung mehrerer diesseitigen Höhenpunkte nöthig gemacht wied. Auf Verfügung Großberzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. laufenden Monats, zu Nr. M. d. J. 12380 geben wir Ihnen davon

0 i f g f s 5 mit der Weisung Kenntniß, den fraglichen Arbeiten förderlich zu sein und dafür Sorge zu tragen, daß dieselben nicht gehindert werden.

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Musch,*

Dr. Braden.

* Betreffend: Die Behandlung Verunglückter. Friedberg den 19. August 1877.

ann. daz 5 3 5 2 a i b i f 9 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

f In der Buchhandlung von Enslin zu Berlin ist vor Kurzem in Uükum zugänglichen Orten, insbesondere in Schulen, zur gelegentlichen

f Müller entworfene und Besprechung mit den oberen Schülern und den Fortbildungsschülern, in

1 f Placatform eine vom K. Geh. Med. Rath Dr. 0 dom Geh. Med.- und Reg. Rath Dr. Skrzeczka neu bearbeitete, leicht Gemeindestuben und auf Ihren Amtszimmern u. s. w. zu Jeder⸗

stauratios 1 faßliche, durch Abbildungen erläuterte und übersichtlich geordnete Dar manns Einsicht anzubringen. stellung der bei Verunglückten aller Art(z. B. Extrunkenen, Da die beiden Tafeln zusammen, welche im Buchhandel à 50 Pf.

ö Erhängten, Erstickten, Erfrorenen, vom Blitze Erschlagenen, Vergifteten, zu haben sind, bei Bezug von 50 Exemplaren nur 40 Pf. kosten, so sind wir bereit, dieselben gemeinschaftlich zu bestellen. Sie wollen uns

er hestig Verwundeten u. s. w.) bis zur Ankunft des Arztes zur e Anwendung kommenden Hülfleistungen im Druck erschienen, nur binnen 14 Tagen nach vorherigem Benehmen mit den Schulvorständen Jbuchen⸗ deren Kenntniß, wie auch die ausdrückliche Empfehlung Gr. Ministeriums berichten, wie viel Exemplare Sie für Ihre Gemeinde anschaffen wollen.

M des Innern vom 7. d. Mts. zu Nr. 8414 lautet, den weitesten Kreisen 0 zugänglich gemacht werden sollte., f 8 ö

mal Wir körnen es darum nur für zweckmäßig erklären, diese Darstellung auf Gemeindekosten anzuschaffen und an öffentlichen einem größeren Pub⸗

Bekanntmachung.

g N 2562 Es wird biermit zu Jedermanns Kenntniß gebracht, daß der Plan geben, ob sie ihren neuen Besitz in mehr oder weniger als 5 Grundstücke

über die projectirten Weganlagen zu der Zusammenlegung der Grundstücke gelegt, ob diejenigen, die nur ein kleines Grundstück oder auch nur einige

7 3 in den Fluren IX., X. und Xl. und noch in Theilen der Fluren J., VII., kleine Grundstücke im Besitz haben, die zusammen sich in die neuen Ge-

der Gemarkung Nieder- Wöllstadt nebst den Be⸗ wannen zu einer ganzen Länge noch nicht eignen, diese nicht in die

rechnungsheften und Gütergeschossen heute 14 Tage lang auf dem Rath kürzeren neuen Gewannen südlich oder westlich der Eisenbahn gelegt zu

hause offen gelegt worden sind. Diese Offenlegung beginnt mit dem haben wünschen, damit derartigen Wünsche bei dem Legen der neuen Termin zur Vorbringung Grundstücke thunlichst berücksichtigt werden können.

stellung von Ihnen zu jeder Zeit auf unserer Amtsstube eingesehen

Schließlich bemerken wir Ihnen, daß ein Exemplar dieser Dar werden kann.

Dr. Braden.

VIII., XII. und XIII.

22. August und endigt mit dem 4. September. berü f zunen. b 8 erg 1 von Reclamationen, welche gerichtet sein können gegen die Richtung der Auch wollen Diejenigen, die Grundstücke in irgend einer Weise er- schlagene Richtung der neuen worben haben, die ihnen aber noch nicht zugeschrieben sind, sowie Solche,

neuen Wege und Gräben, gegen die vorge Grundstücke, gegen die Abschätzung der Grundstücke 1 Klassengrenzen, gegen die Abschätzung der Obstbäume ꝛc. N f 711 den 5. September laufenden Jahres, von Vormittags 8 bis Mittags J 12 Uhr anberaumt und wird hierzu ausdrücklich bemerkt, daß von den- jenigen Betheiligten, die in diesem Termin keine Reclamattonen vor 10 bringen, Einverständniß mit den Beschlüssen der Commission angenommen 15 wird und daß spätere Reclamatsonen, welche sich auf die nunmehr offen- gelegten Arbeiten beziehen, gesetzlich nicht mehr zulässig sind. 5

Zugleich werden unter Bezugnahme auf die Bestimmung in 8 4 der summarischen Darlegung alle bei der Zusammenlegung betheiligten Grund- besitzer aufgesorvert, während der Dauer dieser Offenlegung schriftlich anzu⸗

und die gezogenen die ihre Güterstücke schon an ihre Kinder abgetreten, aber noch keine ge⸗ ist auf Mittwoch richtlichen Urkunden hierüber errichtet haben, dieses ebenfalls vor Ablauf der Offenlegung schriftlich, mit Angabe der Nummern der Grundstücke und deren neuen Eigenthümer, bei Großherzoglicher Bürgermeisterei oder irgend einem Commissionsmitgliede einreichen. Geschieht dieses nicht, so fallen die bierdurch entstehenden Nachtheile den betreffenden Grundbesitzern selbst zur Last. Spätere Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Nieder ⸗Wöllstadt den 17. August 1877. Der Vorsitzende der Commission: Küchler, Kreisassessor.

wir hieran erinnern. Dr. Braden. 255

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