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1877.
Donnerstag den 15. März.
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Oberhessischer Anzeiger.
wid de tet em. Die Petitzeile; 1 a a Erscheint jeden j wird mit 11 Pfennig berechnet. Kreisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. .. 10800 11 Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren: 1 Nr. 10. sub 1. Verordnung, die Gebübren für Zeugen, Sachverständige, Parteien und Geschworene betreffend.— Nr. 11. Nichte.— Nr. 12. Verordnung, Leis. die Ausfübrung des Berggesetzes vom 28. Januar 1876, insbesondere die Anlegung und Führung der Berg⸗Grundbücher in der Provinz Rbeinhbessen betreffend. n Friedberg am 13. März 1877. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. lladtmie, Dr. Btraden. n leder g 12 a*** 8 f 5 1. un 1. Mul. Rachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden: Nr. 10. Konkursordnung. Seite 351. Einführungsgesetz zur Konkursordnung. Seite 390.— Nr. 11. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatz⸗ 17 anweisungen. Seite 395. Nr. 12. Uebereinkunft mit den Niedertanden wegen Herstellung einer Eisenbahn von Zälphen bis in die Nähe von Gelsenkirchen nebst einer gelder. Zweigbabn nach Becholt. Seue 397. Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunst mit Brasilien wegen gegenseitigen Markenschutzes. Deutsches Reich. gulirung der Communalsteuer. Es erfolgt Bei- die Einführung indirecter Reichssteuern, wobei er er Darmstadt. Das Großberzogliche Regiet— tritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer zu die wirthschaftliche Gesetzgebung seit der Gründung ungsblatt Nr. 13 enthält: dem Antrag über die Erhaltung der bestehenden des Reichs kritisirt. Dickert vertheidigt die wirth⸗ dellchrti 1. Oeffenuuiche Anerkennung einer edlen That. Ackerbauschulen, zu der Votlage über die Erhöhung schastliche Gesetzgebung, sowie den Standpunkt der ökelschreintt, II. Bekannimachung, die amtliche Benennung der der Dotation des landwirtschaftlichen Provinzial- national- liberalen Partei gegenüber den Matrikula r- lebaboft. ren ee ene von Oberhessen, sowie zu noch einigen Beiträgen. Hiermit ist die erste Lesung geschlossen. und Röeinyessen„Bergmeisterei Darmfabl und die kleineren unwesentlichen Anträgen. Die Kammer Die Verweisung des ganzen Budgets an die
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Offendach und der
0 f g Starkenburg und Oberhessen, über die der Bestimmungen über die Schadensersatzpfl
Bergmeisterei für die Provinz Oberhessen„Bergmeisterei Gießen“.
III. Bekanntmachung, das Maß- und Gewichtswesen betreffend.
IV. Bekanntmachung, die 1877 in Offenbach zu er⸗ hebenden Umlagen velreffend.
V. und VI. Uebersichten der 1877 genehmigten Um— lagen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Umlagen in den Gemeinden des Kreises Worms.
VII. Ertbeilung von Erfindungepatenten.
VIII. Oienstentlassung.
IX. Concucrenzeröff ungen. Erledigt sind: die Schul⸗ stelle zu Bernshausen, Gehalt 685 M. 71 Pf.; das Präsen- talionsrecht ht dem Grafen von Schlitz zu; die 2. Schul⸗ stelle zu Groß ⸗Biebetau, Gebalt 814 M. 29 Pf.; eine Schulstelle zu Butzbach, Gehalt 1371 M. 43 Pf., welche; sich bis zu eines Zeichenlehrers zu Gießen, Gehalt 2400 M.; die 3. Schulstelle zu Nieder-Ramstadt, Gehali 771 M. 42 Pf.;
die Schulstelle zu Schönberg, Gehalt 685 M. 71 Pf.;
das Präsentationsrecht steht dem Grafen zu Erbach— Schönberg zu.
— Am 2. März wurde der Gymnasiallehrer ersteben. Dr. Schmidt zu Gießen in den Ruhestand versetzt. 13. Sitzung der
Darmstadt, 13. März. ersten Kammer. Nach Verlesung der neuen Ein— gaben folgte die Beratbung über den Gesetz-Ent- wurf, die Gehalte der Volksschullehrer. Der Ausschuß hatte überall Beitritt zu den Beschlüssen
der zweiten Kammer beantragt, der Gesetzentwurf
wurde jedoch nach lebhafter Debatte an den Aus- schuß zurückgewiesen. Nach der Berathung über den Gesetzentwurf über die Benutzung von Leichen zu wissenschastlichen Zwecken auf der Landes- universität und über den Gesetzentwurf, die Ge— sindeordnung betr., trat die Kammer den Beschlüssen der zweiten Kammer bei. Ebenso trat die Kammer den Beschlüssen der zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, die Ebeverlöbnisse in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bei. Ferner wird angenommen der Gesetzentwurf über die Competenz der Gerichte in Strafsachen in den Provinzen Aufhebung
der Ortseinwohner und Gemeinden bei boshaften
1714 M. 29 Pf. erhöhen kann; die Stelle
vertagte sich hierauf.
— 10. März. Der Redacteur der„Neuen Hessischen Volksblätter“, R. Ramepek, wurde heute auf Requisition des Landgerichts Friedberg über den Verfasser eines von dort datirten Artikels, der von dem Verschwinden gewisser Untersuchungs- Acten handelt, und worin man eine Verletzung des Dienst Geheimnisses erblickt, vernommen, lehnte aber jede Aussage in dieser Richtung ab. Darmstad Ueber die Organisations- N welche in Hessen im Gefolge der neuen Justizgesetze eintreten werden, theilt man dem„Frankf. Journal“ Folgendes mit. Das Ober-Appellationsgericht in Darmstadt wird ein- geben, die beiden Hofgerichte in Darmstadt und Gießen, sowie das Obergericht in Mainz werden gleichfalls aufgehoben; aus deren Mitgliedern wird das neue für das Großherzogthum bestimmte Oberlaͤndesgericht mit dem Sitz in Darmstadt Darmstadt, Mainz und Gießen erhalten
Landesgerichte. Die bisherigen Stadt- und Land- gerichte werden in Amtsgerichte umgewandelt und
wahrscheinlich in ihrem bisherigen Bestand und an denselben Orten verbleiben. Namentlich er— wartet man dies, sofern die Verwaltung der frei— willigen Gerichtsbarkeit wie bisher den Gerichten belassen wird. Die Bezirksstrafgerichte in Darm— stadt und Gießen fallen weg, diejenigen in Michel stadt und Alsfeld werden schon in Kürze aufgehoben.
Mainz. Bischof Ketteler hat gegen die beiden letzten Urtheile des Bezirks Gerichts Berufung eingelegt.
Berlin, 12. März. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde der Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den Abgeordneten Stbtzel während der Dauer der gegenwärtigen Session ohne Debatte angenommen. Hierauf ersolgte die Fortsetzung der ersten Lesung des Etats. Lucius spricht sich für die genaue Prüfung des Etats behufs eventueller Herabminderung der Ausgaben
icht aus, erklärt sich jedoch gegen den Antrag Richter, schen Gerichten könne d
welcher nur die Finanz-Reform verschleppen würde,
Sachbeschädigungen und über die Steuerfreibeit während die Reform der indireeten Steuern leiten
der Staats eisenbahnen, sowie ferner die Vorlage, die Nachwelsungen über die Einnahmen und Aus- gaben der Staatseisenbahnen und Telegraphben,
müsse. Nieper bekämpft die Militär- und Marine Etats, Antrag Richter aus und
des Princip sein Mehrsforderung des spricht sich aber gegen den
sowie der Eisenbahnschulventilgungskasse von 1869 hofft, daß die Budget-Commission die Beseitigung
bis 1872. Der Antrag auf Vorlage eines Gesetz—
entwurss über die Abänderung der Besteuerung
der Kirchen- unt Religionsgemeinden wurde als verfrüht abgelehnt. Ebenso der Antrag über die Vorlage eines Gesetzentwurss über eine neue Re—
des Defieits ermöglichen werde. Bezanson(Loth- ringischer Protestler) beklagt sich über den Rück- gang der Stadt Metz seit der Annexion. Kleist⸗ Retzow spricht sich gegen den Antrag Richter und für Abschaffung der Matrikularumlagen aus und wünscht
Budget- Commission wird abgelehnt, dagegen wird die Verweisung einer ganzen Reibe von Titeln an dieselbe beschlossen. An die Budget-Commission wird ferner der Antrag Richter, betreffend die Verwendung der Ueberschüsse aus dem Invaliden- Fonds zur Deckung des Desicits, verwiesen. Die Rechnung der Oberrechnunscasse wird obne Debatte an die Rechnungs- Commission überwiesen. Auf eine Anfrage, ob die Regierung dem jetzigen Reichstage Vorlagen betreffs Abänderung der Gewerbe- Ordnung zu machen gedenke, antwortet der Präsident des Reichskanzler-Amts, Hofmann, daß solche Vorlagen, von einigen unerheblichen Vorschlägen abgeseben, in dieser Session nicht gemacht werden würden. Die Regierung verkenne nicht das Bedürfniß von Reformen, sei jedoch noch mit der Prüfung des Umfanges dieser Re formen beschäftigt. In der an die Interpellation des Abg. Richter(Meißen) sich anschließenden Besprechung trat Richter(Hagen) den Ausführ⸗ ungen des Interpellanten entgegen; ebenso den Bestrebungen, den gegenwärtigen gewerblichen Mißständen durch polizeiliche Maßnahmen abzu⸗ helfen. v. Helldorf befürwortete eine Abänderung der Gewerbeordnung im Sinne der Reform des Lehrlingswesen und Einführung von Arbeits- büchern 1c. Braun erklärte, seine Partei wolle nicht die Umkehr, gleich dem Interpellanten, son- dern den Aufbau. Reichensperger sprach sich gleichfalls für die Reform aus. Kapell empfahl den freieren Ausbau der Gewerbe-Ordnung, Lasker hingegen nur einzelne Verbesserungen, die jedoch mit der soeialen Frage nicht in Verbindung ge— bracht werden dürsten.— 13. März. In der heutigen Reichstags Sitzung erklaͤrte der Präsident des Reichskanzler: Amtes Hofmann in Erwiederung auf die Interpellation betreffs Jnbastirung des Redacteurs Kanteckt wegen Zeugniß- Verweigerung: Der Reichskanzler sei uerst durch die Interpellation zur Kenntniß des Vorgangs gelangt; den preußti- erselbe keine Weisungen ertheilen; soweit aber das Verhalten der Ad- ministrativ-Behörden, in diesem speciellen Falle U Postbehörde, in Betracht komme, beabsichtige der Reichskanzler nicht, dem pflichtnäßigen Er- messen der zustaͤndigen Behörden binsichtlich der Angelegenheit vorzugreisen, was zur Aufrecht⸗ erhaltung, der Disciplin bei einer Verwaltung von so schwer wiegendem öffentlichen Interesse un- bedingt nothwendig sei. Nachdem bierauf das Haus beschlossen hatte, in eine Discussion üder den Gegenstand der Interpellation einzutreten, nahm


