Ausgabe 
14.4.1877
 
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Samstag den 14. April.

N 43.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedb

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

erg.

Nachver zeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:

Nr. 15.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen.

Seite 411.

belles Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1877.

. Zu Friedberg, auf dem Rathhause daselbst.

*** 9* 2 1 INentag den 7. Rai dieses Jabres, Vormittags 7% Uhr. in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatz-Commission die Loosungs⸗

ö Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bad-Nauheim,

Bauernheim, Beyenheim, Bodenrod, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim,

dne; b. Fr. und Fauerbach v. d. H.

Dienstag den 8. Mai dieses Jahres, Vormittags Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Friedberg,

Dambach, Griedel, Hausen, Hoch- Weisel und Kirch-Göns.

Mittwoch den 9. Mai dieses Jahres, Vormittags Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Langenhain,

Maibach, Melbach, Münster, Münzenberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel,

Ober-Mörlen, Ockstadt und Oppershosen.

Freitag den 11. Mai dieses Jahres, Vormittags 7 ½ Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ossenheim,

Ostheim, Pobl-Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Rödgen, Schwalheim,

Södel, Steinfurth, Trais⸗Münzenberg, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfers-

geim und Wohnbach.

S 5 1 i. 1 1 1 83 2 8 Samstag den 12. Mai dieses Jahres, Vormiltags 8 uhr drei Zeugen hierfür zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten

m Rathhaussaale zu Friedberg Looeziehung sämmtlicher Militärpflichtigen

des Aushebungsbezirks Friedberg.

Zu Nieder⸗Wöllstadt, im Saale des Wirth Becker daselbst.

Nontag den 14. Mai dieses Jahres, Vormittags Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim,

Bönstadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burg-Gräfenrode, Dortelweil,

Broß-⸗Karben, Harheim und Heldenbergen.

Dienstag den 15. Mai dieses Jahces, Vormittags Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Holzhausen, Abenstadt, Kaichen, Klein-Karben, Kloppenheim, Massenheim, Nieder-Erlen bach, Nieder-Eschbach, Nieder-⸗Florstadt, Nieder Rosbach u. Nieder-Wöllstadt. Mittwoch den 16. Mai dieses Jahres, Vormittags Uhr. Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober ⸗Erlen bach, Ober ⸗Eschbach, Ober Florstadt, Ober-Rosbach, Ober- Wöllstadt, Okarben, Petterweil, Rendel und Rodheim. Donnerstag den 17. Mai dies. Jahres, Vormittags Uhr. Musterung der Militär pflichtigen aus den Gemeinden: Staden, Stammheim, Vilbel und Wickstadt. Freitag den 18. Mai dieses Jahres, Vormittags 8 Uhr, ebenfalls in dem Saale des Wirth Becker zu Nieder-Wöllstadt Loos- ziehung sämmtl. Militärpflichtigen des Aushebungsbeziuks Nieder Wöllstapt. In den genannten Musterungsterminen haben sich sämmtliche Mili tärpflichtigen des Jahrgangs 1857 mit Ausnahme der zum einjährigen freiwilligen Dienst Berechtigten, sowie diejenigen Militärpflichtigen der

Friedberg den 7. April 1877.

Bekanntmachung. Das diesjährige Musterungs-Geschäft wird für den diesseitigen Kreis wie folgt vorgenommen: Attest zu übergeben.

Nach§ 65 der Ersatz-Ordnung ist das Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr

nummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen.

Diejenigen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ver⸗ lieren das Recht, an der Loosung Theil zu nehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erbeben. Außer- dem wird gegen dieselbe das im§ 48 der Ersatz- Ordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet.

Die Großberzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinden angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungepflichtigen Militärpflichtige, die auswärts sich aufhaltenden schriftlich auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen.

Körperliche Gebrechen der Militärpflichtigen, welche durch die vor zunehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit 1c. sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lebrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen.

Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten

haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankbeit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gericht

licher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönliche Anschauung beruhen

selbst persönlich im Termine vor der Ersatz Commission einzufinden.

früheren Jahrgänge, welche bis jetzt eine definitive. Entscheidung noch nicht

erhalten haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Die jenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, haben ihre Gestellungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches

des Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei beziehungsweise eine Be scheinigung des Gerichts vorzulegen. Ist ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, haben die Groß berzoglichen Bürgermeistercien hierauf aufsmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen ist, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeits-Unfähigkeit eines Familienange hörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien-Angehöbige sich Recla- mationen, welche der Ersatz-Commission nicht vorgelegen haben, werden von der Großherzoglichen Ober-Ersatz Commission unnachsichtlich zurück- gewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreis-Ersatzgeschaft entstanden ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classification der Reserve- und Landwehr Mannschaften sowie der Ersatz-Reservisten I. Klasse verbunden. Nach Er- ledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classisicirung derselben rücksichtlich ibrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vormittags 11 Ubr, zu erscheinen und ihre Gesuche unter Vorlage der Reclamationsprotokolle näher zu begründen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Friedberg. Dr. Braden.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Friedberg

an die Großberzoglichen Bürgermeistereien und den

Die vorsiehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen, die Militärpflichtigen, welche gestellungs pflichtig sind, speziell darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen pünktlich zur

Ausführung kommen.

Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Dr. Gta d e n.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Christlan Schäfer J. von Rodheim ist als Feldschütze für diese Gemarkung ernannt und verpflichtet worden.

Wilhelm Jacobi II., Heinrich Wehrheim II., Heinrich Jacobi V., Balthasar Holl VII., Georg Walther V und Johannes Wehrheim XIV., mmtlich von Nod beim, sind als Wiesenvorstandsmitglieder für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet worden. Johs, Kliem III. und Johs. Dott II. von Heldenbergen sind als Mitglieder des Wiesenvorstande für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet worden.