Ausgabe 
7.4.1877
 
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Berichtrurge *(bewerblichen Verhältnisse werden hiermit Großherzoglichen Bürgermeistereien die bei ihnen etwa vorgebracht werdenden Gesuche anher ei Friedberg den 3. April 1877.

I. Bei nothwendigen Berstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann haften des Bcurlaubtenstandes, soweit die militärischen Interessen es gestatten, nach len Jahreeklassen, mit den jüngsten beginnend, einberufen

000 Hierbei können dringende häusliche und gewerbliche Verbünnisse detartige Be

355 2 1 finden, daß Mesetviflen binter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer

gaffe oder Diensikategorte, Landwebrmaunschaften aber, sowie in besonbers dringenden

559 35 fillen auch einzelne Reservisten, binter die letzte Jahresklasse der Landwehr ihrer Waffe 86 8 Fer Diensikategoric zeilweise zurückgestellt werden. Jedoch darf in keinem Aushebungs

i Vzirke die Zahl der hinter der letzten Jahresklasse der Reserve zurückgestellten Mann

73.392 pasten zwe Prozent der Reserve, die Zahl der hinter der letzten Jahtesklasse der Land

8 661 fehr zurückgestellten Mannschaften drei Prozent der Reserve und Landwehr übersteigen.

R. Auf die Dauer der Gesammtdi ustzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung % finen Einfluß.

II. Zutückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürsen aus ülgenden Gründen(Klassificationsgründe) eintreten:

20) wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfäbigen Vaters oder be seiner Mutter beziehungeweise seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit 9 denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein Knecht oder

1877. a

Samstag den 7. April.

N 40.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 1! Pfennig berechnet.

Amtlich

Beitessend: Die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehes in den Gemeinden

Semeinden des Kreises durch besonders dazu

Rreisveterinäramt die Besichtigung eintreten zu lassen. Heterinäramt stattfinden und uns von demselben Vorlage gemacht werden.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

r

er Theil. des Kreises Friedberg.

.

Friedberg am 2. April 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Nach einem Antrage des landwirthschaftlichen Bezirksvereine Friedberg wird hiermit die seither ausgeübte Controle über das Faselvieh der ernannte Commissionen aufgehoben und soll dieselbe nach Maßgabe ö Ministeriums des Innern vom 20. September 1853, Amtsblatt Nr. 54, durch das Großberzogliche Kreiesveterinäramt ausgeübt werden. Ihnen hiervon Kenntniß geben, tragen wir Ihnen auf, da, wo solchergebolen erscheint,

der Entschließung Großherzoglichen Indem wir statt seither durch die Commissionen, durch Großberzogliches

Was die jährliche Besichtigung betrifft, so wird solche durch das Großherzogliche Kreis-

Da die Viehzucht einer der hervorragendsten Stellen in der Landwirthschaft einnimmt, so dürfen wir voraussetzen, daß die Vorstände der

Gemeinden ihr Hauptaugenmerk auf die Unterhaltung von tüchtigem Faselvieh richten und empfehlen denselben darum,

zegebenen Vorschristen zur pünktlichen Anwendung zu bringen.

die bezüglich der Unterhaltung

Wir verweisen in dieser Beziehung auf§ 465 von Küchler's Handbuch, II. Band. Dr. Br en.

Bekanntmachung. Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersaß-Reserve und Landwehr-Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen und

Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Ein derufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte;

b) wenn die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebenjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbtreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde;

e) wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der all gemeinen Landescultur und der Volkswirihschaft für unabweielich nolhwendig erachtet wird.

Mannschaften, welche in Gemäßheit des§ 67 und§ 69 des Reichs⸗Militärgesetzes

vegen Kontrol⸗-Entziehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den vorgenannten Fällen keinerlei Auspruch auf Zurückstellung.

III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen felgende Vorschrister: f 1) Die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Scewehr und Ersatz⸗Reserve erster

sür die Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bis zum 25.

nzusenden.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

laufenden Monats haben die

Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre Gesuche dei der Bürget⸗ meisterei ibes Wobnortes anzubringen, welche dieselben prüft und darüber eme an eden Sto Borsigenden der Cesatz-Commission einzureschende Nachweisung aufstellt, aus det nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens⸗Verhälinisse der Bitisteller,

sondern

auch die obwallenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine

zellweise Zurückstellung bedingt werden kann.

2) Die ein

gertichten Gesuche unterliegen det Entscheidung der verstärkten Ersatz⸗ Commission

welche im Anschluß an das Musterungegeschäft in öffentlich bekannt zu Sitzung hält.

machenden Terminen jährlich einma

J) Das Verfahren der verstärklen Ersatz Commission beim Klassifications⸗ Geschäft regelt sich nach§ 30,7 des Reichs Militär gesetzes.

J) Die Enischeidungen sind endgültig, insosern nicht der Militär- Vorsitzende

auf Grund des§ 30.7 des Reichs Militärgesetzes Einspruch erhebt.

5) Die vorgedachlen Enischeidungen behalten ichte Gültigkeit nur bis zum nächsten Klassifications-Termin. Im Falle des Bedürfnisses sind Anträge auf

wellere Zurückstellung alsdann zu erneuern.

6) Wenn Mannschaften aus einem Aushebungevezirk in einen andern verziehen, so erlischt die gewährte Zurückstellung.

IV. Die vor erfüllter acttwer Diensipflicht auf Reclamation erlassenen Mann⸗ schaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Klassificattons-Termin hinter die letzte Jahresklasse der Reserve zurückgestellt und haben demnächst etwaige Anträge auf weitere Zurückstellung, wie alle übrigen Mannschaften zu stellen.

Wenn nach dem allgemeinen Entlassungs⸗ Termin der Reserven dringende Ver hällmisse die sosortige Zurückstellung einzelner der entlassenen Mannschaften gerechtfertigt erscheinen lassen, so kann die vorläufige Zurückstellung solcher Mannschaften dis zum nächsten Klasssfications-Termin hinter die letzte Jahresklasse der Reserde durch schrift⸗ liches Uebereinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatz-Commission verfügt werden.

In anderen als den unter II. vorbezeichneten Fallen sind außerlexmünliche Zurückstellungen unstatthaft. Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung im Augenblick der Einberufung unzulassig.

Eine Wiederentlassung einzelner einberufenen Mannschaften kann nur ausnabms⸗ weise auf dem im§ 82,2 und§ 100,3 der Ersatz Ordnung vorgeschriebenen Wege herbeigeführt werden. Derartige Gesuche können nur dadurch begründet werden, daß mil dem letzten Klassificattons-Termin für den Eingestellten durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte Ereignisse, als Brandschaden, Ueberschwemmung, Tod

0 eines nahen Anverwandien u. s. w. ein wirklicher Nothstand eingetreten ist.

2

4 Deutsches Reich. em 17. Febr. dem Schullehrer Horst zu Oppenbeim eine Gemünden und am 8. Marz demSchullehrer Schäfer D D G a. Regi Lehrenstelle in Oppenheim zu übertragen; am 21. Febr. zu Altenbhain die Schulstelle zu Feldkrücken zu übertragen;

* armstadt, as Broß herzogliche Regiere den Pfandmeisser Scriba in Nidda an das Reniamt

ungsblatt Nr. 15 enthält:

Groß-Umstadt, I. Bekanntmachung, den Steuerausschlag der Land

den Pfandmeister Becker in Groß⸗Umstadt an daes Rentamt Nidda zu versetzen; am

am 9. März den Lehrer zu Alsfeld, Zimmermann, zum Lehrer an der Vorschule des Gymnastums und der Real-

23. Febr. dem schule zu Worms, den Schullehier Rabenau zu Lauterdach

sudenschastekasst zu Darmstadt für 1877 betreffend. * II. und III. Uebersichten der für 1877 genehmigten 1 g g in den Gemeinden des Kreises Oppenheim und b den israelilischen Religionsgemeinden des Kreises b ingen. IV. Bekanntmachung, die Besoldung des Rabbinen Alzey für 1877 betreffend. ** V. Ermächtigungen zur Annahme und 1 amber Orden. VI. Namens veränderungen. . VII. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der . Moßherzog haben Allergnädigst geruht: am 9. Febr. den . Hessour tet Rolshausen zum Kammersourier zu ernennen; hn 12. Febr. den auf eine Lehrerstell« zu Offenbach Ientirten Schullehrer Krimmer zu Offenbach zu be en; am 15. Febr. dem Schullehrer Werg zu Lützel⸗ i ebelabach die 6. Schulslelle zu Weisenau, dem Schul⸗

zum Tragen

Schullehrer Weitzel in Sandloss die Schulstelle zu Berns burg, dem Schullehrer Maser zu Nonrod die Schulstelle zu Waschenbach zu übertragen; an demf. Tage den auf die Pfartstell« zu Rödgen präsentisten Pfarrer Windecker von Landenhausen, den auf die 1. Schulstelle zu Grün beig präsenlirten Schullehrer Reuß zu Grünberg zu be stäligen z an dems. Tage der Aspiransin Bork aus Alten schlirf eine Lehrerinnenstelle zu Gießen, am 24. Febr. dem Schulamtsaspiranten Müller aus Habitzheim die 1. Schul- stelle zu Homberg a. O. zu übertragen; am 26. Febr. den Hugo von Donop zum Kammerherrn der Landgräfin Friedrich von Hessen zu ernennen; am 27. Febr. den auf bie 2. Schulstelle zu Assenbeim präsentirten' Schulamlo aspfranten Gundermann aus Glauberg zu bestäh sen; den Hlllseheizer Galloy aus Neu Ysenburg zum Hetzer bei der Main- Neckar ⸗Eisenbahn, am 2. März den Heizer Stürz zum Werkfürbret zu ernennen; am 5 März dem Schul lehrer Vor bach zu Londorf die Schulstelle zu Burg-

zum Reallehrer zu Alsfeld, den Kanzlisten Grebe zum Protokollisten und Kanzlei Juspektor zu ernennen; am 15. März dem Schulledter Walther zu Alienstad die Stelle an der 1. Klasse der Schule daselost, am 16. Marz dem Schulamtsaspiranten Herberg aus Erbes. Büdcogeim eine Schulstelle zu Alzey zu übertragen. Am 22. Febr. wurde dem Andreas Gensert das Patent als Geometer 2. Klasse für den Kreis Alzey ertheilt.

VIII. Vienstentlassungen. Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben Allergnädigst gerubt: am 12. Marz den Schullebrer zu Ober⸗Lais, König, am 17. März den Steuer⸗Aufseher Heim zu Bingen, Beide auf Nachsuchen, zu entlassen.

IX. Rubestandeversetzungen. Seine Königl. Hobel der Großherzog baben Allergnädigst gerubt: am 8. Jeb. den ne Pferodoef auf Nachsuchen, am 21. Febr. den Oberrechnungerevisor Mever, unter Ber

N N leihung des Charakters als Rechnungsrath, auf Nach: