Ausgabe 
6.11.1877
 
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ö VI. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen

Dienstag den 6. November.

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er Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Erscheint jeden

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Für die Monate November und Dezember kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.

Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Nach Mittheilung Großberzoglichen Ministeriums des Innern im Interesse

nicht wieder zu verausgaben, sondern in möglichst abgerundeten kasse abzuliefern.

herzoglichen Hauptstaatskasse eingelöst werden.

Amtlicher Theil. Betreffend: Die Ausführung des Reichsmünzgesetzes, hier die Einziehung der/ Thalerstücke. ö f 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Kirchen- und Stiftungsvorstände und die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden. . 0 vom 22. vorigen Monats zu Nr. M. d. J. 15,342 hat das Reichskanzleramt 8 der weiteren Durchführung der Münzreform angeordnet, daß von den öffentlichen Kassen ¼ Thalerflücke nicht weiter ausgegeben werden. Wir beaustragen Sie die Ihnen untergebenen Rechner anzuweisen, die bei denselben vorhandenen und demnächst weiter eingehenden ¼ Thalerstücke

5 Beträgen, kassenmäßig verpackt und bezeichnet, gelegentlich an die nächstgelegene Post Die Postkassen werden entweder baaren Ersatz leisten oder über die Einlieferung Anerkenntnisse ausstellen, welche Seitens der Groß

Friedberg am 2. November 1877.

e e Küchler, Kreis ⸗Assessor.

Betreffend: Die Herbst⸗Controlversammlung.

Friedberg am 11. October 1877.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.

Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung wollen Sie alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen. Außerdem sind die

zum Erscheinen in den bestimmten Terminen verpflichteten Personen thunlichst speciell dazu aufzufordern.

Dr. Braden.

Ban h t m ach un g.

Die Herbstcontrol-Versammlungen pro 1877 im Kreise Friedberg, I. und III. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großherzoglich

Hess. Landwehr Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten: a. Butzbach. (Auf dem kleinen Exercierplatz.) 1) Am 14. November, Vormittags 8 ½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Landwehrleute und Rese visten, sowie die zur Disposition der Truppentheile und die zur Disposition der Ersatz⸗ behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen aus den Ortschaften Butzbach, Gambach, Griedel, Nieder⸗Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg.

2) Am 14. November, Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Categorien aus den Ortschaften Bodenrod, Fauerbach v. d. H., Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Kirch⸗-Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Pohl-Göns,

Trais-Münzenberg. b. Friedberg.

(Im Hose der Klosterkaserne in der Nähe des Bahnhofes.)

1) Am 14. November, Nachmittags 1 ½ Uhr. l Hier bei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Categorien von den Ortschaften Bad⸗Nauheim, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Friedberg, Dorheim. 2) Am 14 November, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Catego rien von den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Langen hain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Rödgen, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim, Wohnbach

c. Nieder- Wöllstadt. (Auf der Gänsweide in der Nähe des Bahnhofes.) 1) Am 15. November, Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Categorien von den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder Rosbach, Nieder Wöllstadt, Ober⸗Wöllstadt, Ober⸗Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. 2) Am 15. November, Vormittags Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Catego rien von den Ortschaften: Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg- Gräfenrode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Staaden, Stammheim, Wickstadt.

d. Vilbel.

(Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.)

1) Am 15. November, Nachmittags Uhr.)

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Catego rien von den Ortschaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlen⸗ bach, Nieder- Eschbach, Vilbel.

2) Am 15. November, Nachmittags 3 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Catego- rien von den Ortschaften Büdesheim, Groß⸗-Karben, Heldenbergen, Klein Karben, Ober Erlenbach, Ober⸗Eschbach, Rendel.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu er scheinen und ihre Militärpapiere mitzubringen haben.

Friedberg den 10. October 1877.

Großherzogliches Landwehr Bezirks-Commando Friedberg. N Jie

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regier ungsblatt Nr. 45 enthält:

I. Bekanntmachung über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinden. II. Bekanntmachung über die Abänderung der Statuten der landwirthschaftlichen Vereine im Großherzogthum. III. Bekanntmachung über die Bestäligung von Slift ungen und Vermächlnissen. 5 ö IV. Bekanntmachung über die Erhebung einer nach räglichen Umlage in Heusenstamm für 1877. V. Ordensverleihungen.

zu übertragen.

IX. Dienstenthebung. X. Dienstentlassung.

sremder Orden. 5 VII. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der SBroßherzog haben Allergnädigst geruht: den 2. Lanogerichts- diener in Nidda, Sturm, und den 2. Landgerichtsdiener n Herbstein, Ganß, zu 1. Lanodgerichtodienern, den Vice kelowebel Becker aus Nieder⸗Ohmen zum 2. Landgerichts⸗ »iener in Nidda zu ernennen; dem ev. Pfarrer v. Wachter don Mörfelden die Pfarrsielle zu Ober ⸗Ramstabt, dem Schullehrer Blank zu Ober⸗Sorg bie Schulstelle zu Haar⸗ ausen zu übertragen; ben auf die 2. Schulstelle zu Michel badi präsent. Schullehrer Stumpf zu Michelstadt zu be fällgen; dem Schullehrer Buchinger zu Horchheim die

1. Schulstelle dor tselbst, dem Schulamts-Aspiranten Wagner aus Lindenfels die 1. Schulstelle zu Ober-Roden, dem Schulamts-Aspiranten Jeck aus Nieder-Liebersbach die 2. Schulstelle zu Ginsheim zu übertragen; dem Schul lehrer Winter zu Momart unter Enthebung der Stelle zu Schlechtenwegen, die Schulstelle zu Haisterbach zu über tragen; den auf die Schulstelle zu Etlingshausen präsent. Schullehrer Krausmüller zu Bernsfeld zu bestätigen; dem Schullehrer Kreisel zu Hahn die 1. Schulstelle daselbst

VIII. Charakterertheilungen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: den Pfandmeister zu Groß-Umstadt, Junck, zu entlassen.

XI. Ruhestandsversetzungen. der Großherzog haben Allergnädigst geruht: den Schullehrer zu Queckborn, Zöckler, den Schullehrer zu Grünberg, Magel, den Lanogerichtsdiener zu Alsfeld, Häuser, den Kassediener bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Ganß, sfämmtlich auf Nachsuchen unter Anerkennug ihrer Dienste in ben Ruhestand zu versetzen.

XII. Concurtenzeröffnungen. ev. Schulsselle zu Wald-Michelbach, Gehalt 1114 M. 29 Pf.; die 2. kash. Schulstelle zu Wald-Michelbach, Gehal! 1114 M. 29 Pf.; die 1. Schulstelle zu Klein-Umstadt, Gehall 875 M.

14 Pf.; die Schulstelle zu Siedelsbrunn, Gehalt 771 M. 43 Pf.; die 1. Schulstelle zu Selzen, Gehalt 771 M. 43 Pf.; die 3. Knabenschulstelle zu Michelstadt, Anfangs- gehalt 942 M. 85 Pf. Dem Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu; die 2. evang. Schulstelle zu Hillesheim, Anfangsgehalt 685 M. 71 Pf.; die Schul⸗ nelle zu Oueckborn, Gehalt 685 M. 71 Pf. und 85 M. 71 Pf. Kirchendiensigehalt; eine Stelle an der erweiterten Volksschule zu Gießen, Anfangsgehalt 2000 M.; an der selben Schule zwei Stellen, Gehalt 1120 M. und Wobnungsvergütung.

XIII. Sterbefälle. Gestorben sind: der Steuerrath Weyland zu Darmstadt; der ev. Pfarrer Röschen zu Romrod; der Hoskulscher Stier zu Darmstadt; der Land⸗ richter Mylius zu Lauterbach.

Der Revisor bei der Oberrechnungskammer Schmidt wurde zum Generalreceptor des Mainzer Universitätsfonds und der Rentamtmann Dittmar zum Oberrechnungsrevisor ernannt.

Darmstadt. Der Abg. Hirschhorn hat in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Staats-Regierung um eine, die Ausführung des § 55, Pos. 2 des Strafgesetzet regelnde Gesetzes- Vorlage zu ersuchen. Der angeführte Artikel

Seine Königliche Hoheit

Erledigt sind; die zweite