Ausgabe 
3.2.1877
 
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1877.

Jamstag den 3. Februar.

M 14.

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Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Artisblatt für den Artis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Aus dem Großherzoglichen Regierung

Amtlicher Theil.

sblatt ist zu publiciren:

Nr. 5. Nichts. Nr. 6. Insiruction für den mit der amtlichen Prüfung und Revision der Dampfkessel beauftragten Prüsunge techniker.

Friedberg den 1. Februar 1877.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. ta den.

Betteffend: Die Pensionirung der Volksschullehrer.

Friedberg den 30. Januar 1877.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nach Art. 7 des Gesetzes, die Sterbquartale der Volksschullehrer betreffend, sonds für Volksschullehrer nach Maßgabe der Bestimmung des Art. 12 des Gesetzes vom 1. Oktober 1870, betreffend, für jede Lehrerstelle in einer Gemeinde zu leistende jährliche Beitrag von 10 fl. auf 20 M. erhöht worden.

Einnehmern die hiernach erforderliche Weisung.

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Weber richten Interpellatlonen an die Regierung

Berücksichtigung empfehlen und wurde dieser An- trag gegen 2 Stimmen angenommen.

meinden im Großherzogtbum Hessen

vom 30. December vorigen Jahres, ist der von dem Pensions-

die Pensionirung der Volksschullehrer Ertheilen Sie den Gemeinde Dr. Braden.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 31. Jan. 40. Sitzung der ersuchen, alsbald eine Vorlage zu machen, nach Regierungsvorlage,

zweiten Kammer. Es wurde zunächst zur e rathung über den Gesetzentwurf, die Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesunspersität betr., geschritten und e dieser Gesetzentwurf angenommen. Es folgt die Berathung wegen der Erhöhung der Dotation des landwirthschaftlichen Provinzialvereins der Provinz Oberhessen für 1877 und 1878 zur Erbaltung der beiden in Oberhessen bestehenden Ackerbau schulen. Die Pos. 1 und 3 des Ausschußantrags wurde einstimmig angenommen, die Pos. 2 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Die Abgg. Kugler und

des Inhalts: I. Was gedenkt die Regierung dem Project der Mainkanalistrung gegenüber zu thun und beabsichtigt sie Schritte zu thun, daß die Kanalisation auch bis Offenbach ausgedehnt werde? II. Was gedenkt die Regierung zu thun, daß die im Staatsvertrag vom 30. November 1865 ver- einbarte directe Verbindung der Frankfurt- Offen- bacher Eisenbahn mit der Main-Neckar-Eisenbahn und der linksmainischen Bahn zur Ausführung komme? Die beiden Interpellationen werden der Regierung überwiesen. Bezüglich des Gesuchs über die rechtliche Trennung der orthodox-jüdischen Religionsgesellschasten von den israelitischen Ge hatte der Ausschuß beantragt: Die Regierung um eine Ge setzes vorlage zu ersuchen, nach welcher der Austritt der Jeraelitten aus den Synagogengemeinden er möglicht und geregelt wird, und wurde dieser An- trag angenommen. Zur Recommuntcation der ersten Kammer bezüglich des Gesetzentwurss, die Regelung des finanziellen Verbältnisses zwischen dem Staate und der evargelischen Kirche betr., beantragte der Ausschuß Nichtbeitritt zu dem Beschlusse erster Kammer. Nach einer kurzen Be merkung des Abg. Schröder wurde der Antrag des Ausschusses angenommen. Wegen der Ge- setzesvorlage, durch welche der Ausschlag der Communalsteuern und der nach gleichem Modus aufzubringenden Steuern neu geregelt wird, nament⸗ lich durch Heranziehung der ganzen Einkommen- steuerkapitalien, hatte der Ausschuß beantragt,die Kammer wolle den Antrag der Regierung zur

Zu dem Antrag bezüglich der Regullcung der Kirchensteuer hatte der Ausschuß beantragt, die Kammer wolle an die Regierung das Ersuchen richten, den Stän⸗ den baldigst elne Gesetzesvorlage auf Abaͤnderung des Gesetzes vom 23. April 1875, die Besteuer⸗ ung der Kirchen- und Religtonsgemeinschaften betr., zugehen zu lassen, damit der Steuerausschlag nicht auf Mrund der Communalsteuerkapitalten, sondern

der Einkommensteusrkapitalen ersolge. Der Abg.

Stephan stellte den Antrag: Die Regierung zu

welcher ee den religiösen Gemeinschaften andeim nach

die Normen festzustellen, welchen sie die Mittel zur Bestreitung ibtrer reli- giösen Ausgaben aufbringen wollen. Schließlich wurde der Ausschußantrag mit 28 Stimmen an- genommen, der Antrag Stephan an den Ausschuß verwitsen. An Interpellationen wurden gestellt: eint bezüglich der Regelung der freiwilligen Ge richts barkeit in den rechtstheinischen Provinzen nach Einführung der Justizgesetze, ferner: Steht der Abschluß der Ermittelungen über die Regelung des Diätenwesens in kurzer Zeit zu erwarten 2 Ist ee die Absicht der Regierung, hierbei auch die Frage der Umzugs kosten zu erledigen? Soll die Erledigung beider Angelegenheiten durch Gesetz erfolgen? Es folgt die Berathung über den Ge⸗ setzentwurf, die Steuerfreiheit der Staatseisen⸗ bahnen betr. Der Ausschuß beantragt Zustimm⸗ ung, und wurden zuerst die einzelnen Artikel und sodann das ganze Gesetz angenommen.

1. Febr. 41. Sitzung der zweiten Kam- mer. Nach Verlesung der neuen Eingaben wurde zunächst der Antrag auf verstärkte Streuabgabe aus den Domanialwaldungen angenommen. So- dann wurden die Nachweisungen über die Ein- nahmen und Ausgaben der Staatseisenbabnen und Telegraphen ꝛc. 1m. während der Jahre 1869 bis 1872 genehmigt. Die Kammer trat weiter in die Berathung über den Gesetzentwurf die Gehalte der Vollsschullehrer betr., sowie die Vorstellungen mehrerer Gemeinden des Großberzogthums, mehrerer katholischer Organisten und des Landeslehrervereins in Betreff dieses Gesetzentwurfs. Nach lebhafter Debatte wurde der Antrag des Ausschußes an- genommen. Derselbe lautet unter Ablehnung der Regierungsvorlage:Der geringste Gehalt eines definitiv angestellten Lehrers an Volksschulen soll in Gemeinden bis 10,000 Seelen 900 Mark und in Gemeinden von 10,000 und mehr Seelen 1200 Mark betragen. Im Uebrigen wurde die Regierungsvorlage angenommen. Zu Art. 2 be- antragte der Ausschuß: Bei gewissenhafter Dienst führung hat jeder definitiv angestellte Lehrer an Volksschulen nach zehnjähriger Dienstzeit einen Gehalt von 1000 Mark, nach fünfzehnjäbriger 1100 Mark, nach zwanzigjähriger 1200 Mark und nach fünfundzwanzigjähriger 1300 Mark zu beziehen. Die Dienslzelt wird vom Tage der ersten dienstlichen Verwendung nach bestandener Schlußprüfung berechnet. Sofern ein definktiv angestellter Lehrer an Volksschulen die ibm nach 10., 15, 20- und 25jähriger Dienstzeit zukommen den Gebaltsbetraͤge nicht bereits aus dem Ein- kommen der Lehrerstelle bezieht, wird der sehlende Betrag aus Staatsmitteln zugelegt. Dieser An-

gegeben werde,

trag wird einstimmig angenommen. Die übrigen

Artikel bis Artikel 8 excl. wurden theils nach der theils nach den Anträgen des Ausschußes angenommen.

Berlin. Zablreiche Gesuche von deutschen Ofsizieren wegen Eintritts in die rusßche Armee sind vom Kriegs- Minister abgeschlagen worden. Der deutsche Militär⸗ Bevollmächtigte verbleibt im Kriegs-Fall in Petersburg.

Der Reichsanzeiger meldet, Frh. v. Werther habe am 27. Januar Konstantinopel verlassen, nachdem er den Legationsratd Dr. Busch als interimistischen Geschäftsträger auf der Pforte vor- gestellt habe.

Ausland.

Belgien. Brüssel. DasJ. de Brux. erklärt, das Ministerium sei bereit, die in Bezug auf das Wahl-⸗Reform-Gesetz geforderten Zuge⸗ ständnisse zu machen. Die Bewegung nimmt im ganzen Lande überhand.

Türkei. Constantinopel, 31. Januar. DieWiener Presse meldet: Der türkische Bot- schafter Aleko Pascha hat heute aus Constantinopel telegraphischen Auftrag erhalten, dem biesigen serbischen Vertreter Zukits amtlich mitzutheilen, daß die Pforte als Basis der Friedens-Verhand⸗ lungen den status quo ante bellum acceptirt und die serbische Regierung aufgefordert dat, ihre Ver⸗ treter für die Friedens-Verhandlungen zu ernennen.

Constant Pascha hat sich im Auftrage des Großvezirs nach Cettinje begeben um directe Friedens Verhandlungen mit Montenegro einzu- leiten; die Consuln Italiens und Großbeltanniens kämen gleichfalls dorthin behufs Unterstützung der Mission Constant Pascha's.

Serbien. Belgrad. DieWiener Presse erfährt: Die Friedens-Verhandlungen zwischen der Pforte und Serbien stießen auf Schwierigkeiten, die Pforte stelle Zusatzforderungen betreffs des status quo ante, welche aber nicht präcise sormulirt sind, Serbien wolle nicht auf Grund eines ihm nicht völlig bekannten Programms auf weitete Verhandlungen eingehen, und unterließz deshalb bisher, seinen diplomatischen Agenten Zukits für die Verhandlungen formell zu beglaubigen,

Montenegro. Cettinje, 30. Januar, DerAgence Havas zufolge hätte sich auch der deutsche Consul von Ragusa nach Cettinje begeben, um Montenegro zum Friedens Abschlusse zu be⸗ stimmen.

Rumänien. Bukarest, 1. Febr. Die Grasen Chaudordy und Corti sind bier angekommen. Minister Floreseu zog seine Demission zurück. Im Senate verlangte Stourdza den Verkauf der Staats- Güter zur Bezahlung der Staats Schulden und eine Reduelrung des Armee-Budgets um 60 Pt.

Amerika. Wasbington, 30. Januar. Die Maforltät der Commisstion des Senates dat einen Bericht zur Vorlage gebracht, worin die Acte