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nenn
agdeburger Feuerversicherungs-Gtsellschaft
Landwirthschaftlicher Versicherungs Verband„Mittelrhein“, 1
1 v Jau Förderung der Interessen der Laudwirthschaft, betreffend das Feuerversicherungswesen, haben zahlreiche Landwirthe dur Vertrag mit der Magdebur
der f Feuerversicherungs ⸗Gesellschaft den obengenannten Verband 5 5 eee W 5 1 a g 1 1 ade ade 5 Die Vortheile, welche durch das Entgegenkommen der Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft den Berbandsgenossen gewährt werden, sind in dem hierunter n 80 01 wdgedruckten§ 8 des Verbandsvertrages zusommengefaßt. Derselde lautet: l n * eo, Für Verficherungen, welche die Magdeburger Feuerversicherungs ⸗Gesellschaft im lanbwirthschafllichen Bersicherungs Verbande„Mittelrhein“ abschließt, werben außer — de d. un bereits durch die landwirtbschaftlichen Verficherungs⸗ Bedingungen gewährten besonderen Vortheilen, welche in der Anmerkung verzeichnet sind, folgende Vergünstigungen
we. uwährleistet: 5
1) Zur Regulirung eines Brandschadens kann auf Ansteben sowohl des Brandbeschädigten als der Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft ein aus der Zahl
3 der Verbandsgenossen ernannter Vertranensmann zugezogen werden.
1 dergestg* 2) Für den Fall, daß die Rechloveständigkeit eines Enischädigungs⸗Anspruchs oder die Höhe einer Euischädigung nicht auf dem Wege gütlicher Uebereinkunft zwischen den Beschädigten und der Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft fesigestellt wird, ersolgt die Enischeitung darüber unter Ausschluß des Rechtsweges
in abgekürztem Verfahren durch ein Schiedsgericht, welches gemäß§ 22 dieses Vertrages constiluict wird.
11 — N 3) Es wird gestaltet, an Stelle der seither üblichen specifteirten Deckaralkon je eine Gesammisumme für jede der verschiedenen Gattungen des Viebbestandes, für Nauen 80 das todie landwirthschaftliche Inventar, die Halmfrüchte, die Oelsrüchte, die Hackfrüchte, die Gespinnsipflanzen und die Futtergewächse zur Versicherung zu aner nige declariren, innerhalb welcher dann die Regulirung eines etwaigen Brand schadens stalfindet. A. med 5 fn 4) Es wird auch Ersatz für solche Feuer- und Blitzschäden geleistei, von welchen Geschicre und die darauf geladenen Erntefrüchte oder sonstigen landwirthschaftlichen i Producte, sowic serner Vieh auf einem öffentlichem Mafkie, auf dem Weze zu demselben oder auf dem Rückwege von demselben betroffen werden. 1 1 Im Falle des Verkaufs der vorgenannten Objcete erlischt die Haftung der Magdeburger Feuervetsicherungs⸗Gesellschaft mit dem Zeitpunkte, in weschem — 8. das Risico nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf den Käufer übergeht. crit dit lige; 5) Ja de. 8 auch 5 8 welche durch Explosion milvetsichetter Dampfkessel an den Versicherungs⸗Objecten entstehen, ohne der an daß dafüt eine besendere Vrämie erhoben würde. 3 6) Nach günftigen Geschäftsergebnissen aus den Verbandsversicherungen wird den versicherten Verbandsgenossen— etr.§8 13— Rabatt auf die Prämie gewährt.“) — 4 1875 N* „ d aum J) Anmerkung. Die schon in den allgemeinen Versicherungs-Bedingungen Seitens der Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft für landwirthschaftliche Ver sicherungen
gewährten Vor theile find im Wesenilichen folgende: 1) Es wid völlige Freizügigkeit der landwirtbschastlichen Verstcherungsoblecte innerhalb aller im Versicherungs⸗Antrage bezeichneten Gebäude des Ver⸗ . Nin len sicherungsgehöftes gewäyrleistei.(§ 18 der landwirihschafilichen Versicherunge⸗ Bedingungen.) 1 1 2) Die neu gewonnenen Ernteftüchte gelten nicht nur erst dann für versichert, wenn sie eingefahren find, sondern vielmehr schon von dem Augenblick ab, wo sie 2 a überhaupt vom Feuer beschädigt werden können, alss: 1 A urge 101 3. während sie noch auf dem Halme stehen, 1
d. wähtend der Erntearbeiten,*
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—„ en beim Einfahren in die Wirtbschaftsgebäude, 2 193 * Setteel bah d. beim Aufstellen in Diemen, auch wäbrend des Ausdrusches mit der Maschine auf dem Felde, wenn solcher innerhalb 8 Tagen nach dem Aufstellen in kicteg zaben Diemen erfolgt, ohne daß für diese Zeit und Gesahrsmomente eine besondere Prämie erheben würde.(8 19.)
teen: 3) Für die Anwendung von Dampfdreschmaschinen wird kein Prämienausschlag bedunzen, wohl aber werden im beiderseitigen Interesse mit dem Verficherten 3 geeignete Vorsichismaßregeln verabredet.(§ 23.) 5 ll 4) Die Versicherung des Viehes ersireckt sich zugleich gegen Blitzschlag auch dann, wenn das versicherle Vieh außerhalb der Versicherungslocale im Freien, auf
Herten der Weide oder dem Wege dahin, eder als Zugvieh bei der Arbeit vom Blitze getroffen wird.(§ 20.)
1 Die Versicherung für Maftvieb gebt auf das eingeschlachtete Fleisch nebst Zubehör über.(§ 20.) g
h M e Der Zutritt zu dem Verbande ist allen Landwirthen des Verbandsgebietes(Groß berzogihum Hessen, Kgl. Preuß. Reg.⸗Bezirk Wiesbaden und Kgl. Preuß. Kreisen
baer Bestimn Fulda, Gelnhausen. Gersfeld, Hanau, Hünfeld Hersfeld, Schlüchtern und Wetzlar) vorbehalten. Wenn Gemeinden, Vereine, Genossenschaften dem Verbande vollzählig beitreten, so werden denselben weitere Vortheile gewährt. Vollständige Verttagscxemplart werden von den mitunterzeichneten Genetal⸗Agenturen, sewie allen Agenten der Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft verabsolgt.
—— N Von den blühenden SGeschäftsverhältnissen der Magdeburger Ftuerversicherungs⸗Geselhchaft gibt der nachfolgende. Auszug Zeugniß: a 1 Auszug aus dem Abschlusse der Magdeburger Feuerversichtrungs- Gesellschaft für das Rechnungsjahr 1875. 1 Grundkapital, vermehrt zufolge des revidirten Statuts von 1857 auf 4. Mark 15,000,000— 3 5 Reserven: * Capital⸗Reserve 5 5 g 0 1 5 8 7. 8 4 5 Mark 1.878,067 37 4 Prämien⸗RNeserve 5 5 1 5 5 0 b 8 0 5 1* 7,434,043 59 — Brandschaden⸗Reserve 8 N 1 0 1 0 1 1 4 4 5 3 217,362— 2. Betrag sämmtlicher baar vorbandenen Reserven 7 11,429,472 96 62. Prämien⸗Neserve der noch in vereinnahmenden Prämien N 5 i i 0 4 N 4 8 19,275,226 47 f ö Summe— im 445 1875 laufend gewesenen Versicherungen 4. 75 4 f 3 5 11,951,577,000— 5 Prämien⸗Einnahme: baar N 8 8 2 1 8 2. ak 16 810, 5 — Vortrag aus dem Jahre 1874 1 5 5 2. 2* 6,977,340 24 23,787,708 89 er 5 Bezahlte Brandschäden, einschließlich des Vortrages für noch schwebende 5 0 f. 11,708,438 59 ne Während des 32jährigen Bestehens wurden bis zum Schlusse des Jahres 1870 an 83,586 Brandbeschädigte Ersatz . 5ried baar ausgezablt 1. a 1 8 t 8. 8 l 1 f 1 5 5* 17,087,113 12 — Indem wir hierdurch alle Landwirthe zum Anschluß an unseren Versicherungsverband einladen, halten wir uns überzeugt, daß durch den- a jelben alle den Wünschen und Anforderungen Rechnung getragen wird, die in neuerer Zeit laut geworden sind, daß die landwirthschaftlichen Interessen det! 81 dadurch in beruhigender Weise sicher gestellt und erheblich gefördert werden. ** 0 1* 2 2 17 Landwirthsehaftlicher Versicherungs-Verband„Mittelrhein“ — 1— im Anschluß an die 1 e Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft: 91„„ f Der Ausschuß: — e Dr. Georg Haag, Gutspächter auf der Grüneburg bei Frankfurt a. M., Präsident des Frankfurter landwierhschaftlichen Vereins und Vorstands- ee mitglied des Clubs für Landwirthe in Frankfurt a. M., Vorsitzender; „ Iktan Bach, Gutepächter in Mittelgründau, Mitglied der Großherzoglichen Centralstelle für die Landwirthschaft des Großherzogthums Hessen und „ Aus schußmitglied des land wirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen; 5 — August Bergsträßer, Gutsbesitzer in Niederolm, Ausschusmitglied des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinhessen;
1 Friedrich Deines in Üdenhain, Guts pächter, Vorsitzender des landwirthschaftlichen Localvereins zu Birstein;
1 Bustav Adolf Freyeisen, Gutsbesitzer in Frankfurt g. M.;* 1
Fah, Ferd. Klostermann, Königlicher Domänenpächter auf Johannisberg bei Fulda, zweiter Vorsitzender des landw. Vereins für den Kreis Fulda; 1. Otto Marcus, Königlicher Domäuenpächter auf Mechtildshäuserhof bei Wiesbaden, Vorstandsmitglied des 9. Bezirks des Vereins nassautscher 6 Land- und Forstwirthe; g
Anton Otterborg, Domänenpächter auf Schwalbacherhof, Vorsitzender des 9. Bezirks des Vereins nassauischer Land- und Forstwirthe; Reinhard Schaum, Gutspächter auf Herrnhag bei Büdingen, Aue schußmilglied des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen und a 1 Vorstandsmitglied des Clubs für Land wirtbe in Frankfurt a. M.; 5 n 0 ä Adolf Simon, Gutspächter auf Neuhof bei Neu-Ysenburg, Vicepräsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Starkenburg und Mit-
— 1 glied der Großherzoglichen Centralßelle für die Landwirthschaft des Großberzogthums Hessen. 8 el Für die Magdeburger Feuerversicherungs⸗Gesellschaft: 60 1 Die General-Agenturen in Frankffurt a. M. und Offenbach a. M.
1 H. Hahn& Sohn.


