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10876. dienllag den 29. Augus. M. 102.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Für den Monat September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Herbstübungen im Kreise Friedberg in 1876. Friedberg, am 28. August 1876. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren Verfügungen und zur Begegnung von Zweifeln theilen wir Ihnen mit, daß 1 für die Verpflegung an den Marschtagen pro Kopf und Tag 80 Pfg.; 2. während der Detachements- und Divisions-Manöver vom 4. bis 6. incl. und Tag und 3. an den Ruhetagen am 3. und 7. September pro Mann und Tag 51½ Pfg. bezahlt werden. Sie wollen Sich hiernach bemessen.
und vom 8. bis incl. 15. Septbr. 73½ Pfg. pro Kopf
J. B. d Klietsch, Kreis-⸗Assessor.
Betreffend: Die Lehrerconserenzen des Kreises Friedberg. Friedberg, den 24. August 1876. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Lehrer des Kreises. Uẽnter Bezugnahme auf unsere Ausschreiben vom 20. Mai dieses Jahres in Nr. 61 und vom 20. Mai dieses Jahres in Nr. 63 des Oberh. Anzeigers fordern wir Diejenigen von Ihnen, deren Gemeinden mit ihren Beiträgen vom Jahre 1875 und vom 1. Semester 1876 noch zurückstehen, hiermit auf, dieselben ohne Verzug an die in den o. a. Ausschreiben genannten betreffenden Rechner, für den Conferenz— bezirk Butzbach Lehrer Meyer in Griedel, Friedberg Lehrer Nagel in Ossenheim und Vilbel Lehrer Rausch in Vilbel, zu entrichten und bemerken Ihnen, daß wenn diese Beiträge nicht bis zu Eude künftigen Monats entrichtet sein sollten, der betr. Rechner dieselben durch Postnachnahme zu erheben beauftragt ist.— Die mit den Beiträgen für 1876 noch rückständigen Lehrer werden dieselben auf den für
die nächsten Tage anberaumten Bezirksconferenzen berichtigen.
B. e Klietsch, Kreis-Assessor.
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Bei der im hiesigen Kreise in großer Aus dehnung stattfindenben Benutzung von Dampfdreschmaschinen und dem Umstande, daß durch den Betrieb derselben in der Nähe von Gebäuden und feuersangenden Gegen- ständen den Nachbarn und sonstigen Interessenten Anlaß zu Beschwerden und Regreß-⸗Ansprüchen, auch den betreffenden Versicherungs⸗Gesellschaften Veranlassung gegeben werden könne, bei etwa eintretendem Brande die Entschädigungspflicht zu bestreiten oder einen Abzug an der Entschädigungs— summe zu machen, bringen wir hiermit unter Bezugnahme auf die Bestimm- ungen in Art. 147, 174 und 286 bis 289 des Polizeistrafgesetzes die nach · stehenden Vorsichtsmaßregeln in Erinnerung:
1) Die Dampfdreschmaschinen sind, wenn sie in Betrieb gesetzt werden sollen, von Gebäuden und feuerfangenden Gegenständen, von Waldungen und öffentlichen Wegen thunlichst entfernt aufzustellen, und zwar mindestens 25 Fuß von jenen Gegenständen, wenn die Heizung mit Coaks oder Steinkohlen geschieht, und mindestens 100 Fuß, wenn die Heizung mit
Holz, Braunkoblen oder Torf geschieht.
2) Der Aschenfall muß vollkommen dicht und gut schließend con- struirt sein und muß beim Gebrauch stets etwa zwei Zoll hoch mit Wasser gefüllt erhalten werden.
3) Der abgehende Dampf ist durch den Kamin abzuführen; derselbe muß hinlänglich hoch und mit zwei gut construirten Funkenfängern ver— ssehen sein, wovon der eine unmittelbar über der Rauchkammer zugleich als Schlackenfang dient, der andere sich auf der Ausmündung befindet.
4) Neben ber Maschine muß während des Betriebs derselben zum Löschen der Schlacken, außer einigen Feuer Eimern, ein stets mit Wasser gefülltes, mindestens 60 Maaß haltendes Gefäß aufgestellt sein, aus welchem die Maschine auch ihr Speisewasser entnehmen kann.
5) Der Boden in der Nähe der Feuerung muß auf eine Entfern⸗ ung von ringsum etwa sechs Fuß stets feucht gehalten werden.
6) Nach Beendigung des Gebrauchs der Maschine darf das Feuer nicht herausgezogen werden, sondern ist entweder in den Aschenkasten(pos. 2) fallen zu lassen,— was durch einen beweglichen Rost ermöglicht wird,— und daselbst auszugießen, oder es wird durch vollständigen Schluß der Heizthüre, der Zugthüre, des Aschenkastens und einer am Schornstein an⸗ zubringenden und denselben dicht schließenden Klappe gelöscht.
7) Die Maschine darf nicht in Scheunen, Ställen oder in anderen, zur Aufbewahrung leicht feuerfangender Gegenstände dienenden Orten ein⸗ geführt werden.— Die Aufstellung nach beendigtem Betrieb muß in einem feuersicheren Raum, der keine brennbaren Gegenstände enthält, geschehen. Ist dieses unthunlich, so muß solche mindestens einen Tag lang durch eine zuverlässige, mit ihrer Einrichtung vertraute Person bewacht werden, ehe sie von der Betriebsstelle abgefahren wird. Während dieser Zeit sind die 10 in pos. 6. angeführten Vorkehrungen zum Löschen des Feuers zu treffen.
Wir empfehlen den Großherzoglichen Bürgermeistereien die Besitzer von Dampf Dreschmaschinen und diejenigen Landwirthe, welche sich solcher bevienen, hierauf ganz besonders aufmerksam zu machen; und daß dieses' geschehen, sich unterschristlich bescheinigen zu lassen und die Bescheinigung selbst in der Bürgermeisterei-Registratur aufzubewahren.
Friedberg den 27. August 1876.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
J B. dio Res: Klietsch, Kreis- Assessor.
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Betreffend: Instruction für die Polizeidiener.
Friedberg am 24. August 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß die von Großherzoglichem Ministerium des Innern erlassene Jnstruettion für die Polizeidiener vom 4. Mai vorigen Jahres, deren Anschaffung für Ihr Polizeipersonal Ihnen mittelst unseres Ausschreibens vom 18. Juni vorigen, Jahres(Amtsblatt Mr. 5) anempfohlen wurde, nicht überall in dessen Händen sich befindet. Wir dringen ernstlich auf Erledigung dieser Verfügung und sehen der deß— allsigen Anzeige binnen 8 Tagen entgegen. Wir bemerken hierbei noch, daß die gedachte Instruction durch die hiesigen Buchhandlungen bezogen werden kann“). Jede n Kliersch, Kreis- Assessor.
„) Durch ein Versehen des Setzers wacen in der Druckerei bei obigem Ausschreiben in voriger Nummer des Anzeigers zwei Druckfebler unterlaufen. Die Fehler sind n der biesmaligen Wiederholung bes Ausschreibens verbessert. Gedachte Instruction kann zu 35 Pfennig durch mich besorgt werden. Carl Bindernagel.


