pahl erm—
Dienstag den 29. Februar.
M. 26.
berhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Kriedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblakte ist zu publiciren:
Nr. 9. Berggesetz für das Großberzogthum Hessen betreffend.
Friedberg den 25. Februar 1876.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 8
Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
ü Die Ibnen zukommenden definitiv abgeschlossenen Gemeindevoranschläge für 1876 mit den dazu gehörigen Aktenstücken haben dei Jbnen zurückgebliebenen Exemplare denselben gleichgestellt und in Ihre Gemeinde Einnehmern nach Vorschrift des§. 17 der Instruction für die Aufste
1874 sofort einzuhändigen und diesen aufzugeben,
Betreffend: Die Fortbildungeschule.
hiernach ihre Handbücher für 1876 festzustellen.
38 Tage nach Empfang der Voranschläge uns anzeigen.
Anweisungsregister die sestgesetzten Summen eingetragen worden sind, lung und Revigon der Voranschläge der Gemeinden vom 20. October Die Erledigung vorstehender Aufträge wollen Sie
Friedberg am 27. Februak 1876.
Sie, nachdem die den
ra Friedberg den 24. Februar 1876.
Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg
*
unbegründeten Anträgen über früheren Schluß desselben zu verschonen.
a Zugleich empfehlen wir Ihnen, zum Schlusse des Unterrichts, Prüfung abhalten zu lassen, wozu, außer den Schul-
mögen, und wodurch das Interesse für diese Anstalt in der Gemeinde geweckt wird.
N Den Ihnen hierbei von den Lehrern vorzulegenden Rechenschaftsbericht und Einzelnen wollen Sie uns mit dem Bericht über den Schluß der Schule, unmittelbar nach letzterem, vorlegen.
enn nicht bis Ende, so doch bis Mitte März andauern zu la
und Ortsvorständen insbesondere die Eltern und Lehrmeister der
an sämmtliche Schul- und Ortsvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben im Oberh. Anzeiger(Nr. den Unterricht in der Foctbildungsschule, wie auch das hohe Ministerialausschr s vorschreibt, wo die Verhältnisse es irgend gestatten, w
121 vom 14. October 1875, pos. 1) beauftragen wir Sie biermit, eiben vom 13. Juli vorigen Jahres zu Nr. 11007(Absch. II., 1)
ssen und uns mit
zu einer geeigneten Stunde, durch die betreffenden Lehrer eine öffentliche
Knaben eingeladen werden
über Leistungen und Fortschritte dieses Unterrichts im Ganzen
r a
Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regier⸗
nungsblatt Nr. 10 enthält:
I. Bekanntmachung, die Abänderungen und Ergänz⸗ ungen der Telegrapben-Ordnung für das Deutsche Reich wom 21. Juni 1872 beueffend.
II. Uebe rsicht der für das Jabr 1876 zur Bestreitung ger Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Offenbach genehmigten Umlagen.
— Das Verordnungsblatt für die evangel. Kirche des Großberzogthums Hessen Nr. 2 ent- (hält: 1) Kirchengesetz, die Geschäftsordnung für die evang. Landtssynode betr. 2) Kirchengesetz, wie Eintheilung der evang. Dekanate betreffend.
3) Dienstnachricht. 4) Ordensverleibung. 5) Con-
tuͤrrenz-Eröffnungen. 6) Sterbfall. Darmstadt. Militär⸗Nachricht. v. Wede⸗ stind, Rittm. z. Disp., zuletzt aggr. dem 2. Großh. (Leib-) Drag. Regt. Nr. 23, mit seiner bisher. Pension nebst Aue sicht auf Anstellung im Civil dienst, Glock, Hauptm. z. Disp., zuletzt aggr.
dem 4. Großh. Inf. Regt.(Prinz Carl) Nr 118,
mit seiner bish. Unisorm der Abschied bewilligt. Becker, Major und etatemäßig. Stabsoffizier im 2. Großb.(Leib-) Drag Regt. Nr. 24, zum Commandr. des Ulan.-Regts. Nr. 4 ernannt. Frhr. v. Esebeck, Major und Eecadr.⸗Ehef. in dems. Regt.
zum etatem. Stabsoffizier in diesem Regiment ernannt. Frhr. Roeder von
Diersburg, Pr.-Lieut. von wemselben Regt. unter Entbindung von dem Com- mando, ale Ab jud. der 21. Kavallerie-Brigade, zum Ritimeister und Escadr.⸗Chef befördert. Frhr. won Langermann und Erlenkamp, überzähliger Pr.⸗Licut, von dems. Regt. in die vakant gewordene Pr. Lieutenantsstelle eingerückt.
— Ueber das Schicksal der Reglerungsvor⸗
4 lage wegen Ankaufs der Oberhessischen Eisenbabhnen
im Landtag läßt sich noch nichts Bestimmtes voraussagen. Soviel scheint klar zu sein, daß die Actionäre der Obechessischen Bahn bei der Abtretung an den Staat keinen Schaden leiden. Für 25 Stück Actien à 600 M., also im Nomjnal—
werth von 15,000 M., welche bei einem Durch- schnittscours des letzten halben Jahres von 72pCt. einen Courswerth von 10,800 M. repräsentiren, sollen von dem Staat 24 Stück 4prozentige Ob- ligationen à 500 M., also im Nominalwerth von 12,000 M. gegeben werden, deren Courswerth nach dem Durchschnittscours von 98pCt. 1,760 M. beträgt und folglich den Werth der dafür hin- gegebenen Actien um 960 M. übersteigt. Berlin, 25. Febr. Das Abgeordnetenhaus erledigte die zweite Lesunz der übrigen Pofitionen des Etats des Ministeriums des Innern, die un—
des Handels-Ministers. Die Positionen über die Baugewerbe- Academie, die polytechnische Schule und die Gewerbe- Schulen wurden zu weiterer Vor- prüfung an die Budget-Commission überwiesen.
— 26. Febr. Im Abgeordnetenhause stand beute der Gesetzentwurf über die evangel. Kirchen- verfassung zur ersten Berathung. Auf der Redner— liste waren 14 Redner gegen den Entwurf, 16 dafür eingeschrieben. Im Laufe der Debatte nahm der Cultus minister Falk in Erwiederung gegen den Abgeordneten Virchow das Wort: die Vorlage stehe nicht in Widerspruch mit der Versassung, sei vielmehr ein Ausfluß derselben; die Regierung werde nicht die Hand dazu bieten, daß die General spnodalord nung als solche durch Staatsgesetz ge— ändert werde, und müsse einer Veränderung der aus den Provinzial- und Kreisspnoden her vorgehenden Zusammensetzung der Generalspnode ihren Wider: spruch entgegenstellen. Ferner betonte der Minister, daß eine Ablehnung der Vorlage viel Unzufkieden— heit im Lande schaffen werde; in dieser Beziehung sei die Gefahr keine geringe: die„Kreuzzeitung“ sehne die Ablebnung berbei, um ihrer Partei zum Wachsthum zu verhelfen. Es lei höchste Zeit gewesen, der Kirche diese Verfassung zu geben; deßhalb habe der Minister diese Rlesenarbeit übee— nommen. Auch sei die Verfassung die liberalste, die jemals für die evangellsche Kirche gegeben
verkürzt bewilligt wurden, desgleichen den Etat
worden; werde sie zurückgewiesen, so sei die Er- langung einer solchen vielleicht nie mehr möglich. Der Gesetzentwurf habe als bereits geltendes Kirchengesetz bier im Hause eingebracht werden müssen, andernfalls würden ihn die Parteien bis zur Unbrauchbarkeit entstellt haben.
Berlin. Für den Vorfitz im Reichsgesund⸗ beitsamt ist nunmehr, wie aus guter Quelle ver- lautet, Oberstabsarzt Dr. Struck definitiv auser seben. Bereits vor einiger Zeit wurde derselde bekanntlich als Candidat für diesen wichtigen Posten genannt.
— Die„Volks-Zeitung“ schreibt:„Auf das Gesuch des Grafen Arnim, die Vollstceckung der gegen ihn erkannten Haft seines leidenden Zustandes wegen auszusetzen, dat das Kammergericht dem- selben jetzt, im Gegensatz zum Stadtgericht, eine dreimonatliche Frist gewährt.“ Die„Dresd. Nach.“ wollen erfahren daben, daß Graf Arnim sich in tiefstem Geheimniß von Florenz nach Berlin be— geben habe, um seinen todtkranken Sohn noch ein- mal zu seben. Man vermutbe, daß die Bitte des Grafen Arnim um einen Geleits-Brief nach den bestehenden Gesetzen nicht gewährt werden konnte, daß aber die Polizei Ordre erhalten habe, den Aufenthalt Arnim's zu igneriren. Ob die letztere Annahme richtig ist, sei dahin gestellt. Das„Berliner Tagblaft“ berichtet, daß Arnim von Berlin bereits wieder abgereist sei und die Hoffnung mitgenommen babe, daß allen mensch⸗ lichen Berechnungen nach eine Gesahr sur das Leben seines Sohnes kaum noch vorhanden ist. e 26. Febr. Der„Reichsanzeiger“ kommt beute nochmals auf den Artikel des„Düsseldorfer Anzeigers“ über die angebliche Nichtberücksichtigung der beimischen Industrie dei den Lieferungen für die Staatsbahnen zurück und erklärt nunmehr in den Stand gesetzt zu sein, auch die Behauptung, wonach der Draht zu den Reichstelegrapben aus dem Auslande bezogen werde, als jeder Begrün- dung entbehrend zu bezeichnen,


