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Dienstag den 14. November.
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er Anzeiger.
Die Petitzeil wird mit 11 Pfennig berechnet.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren:
Nr. 46. sub 1. Verordnung,
Friedberg den 10. November 1876.
die Vorbereitung zum Staatsdienste im Jufliz- und Verwaltungsfache betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:
Nr. 22. Bekanntmachung, betreffend die Ernennun setzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen
Gepräges. Seite 221.
au der Bevollmächtigten zum Bundesrath. Seite 217.— Nr. 23. Bekanntmachung, betreffend die Außercours—
Betreffend: Die Erbebung der Abgaben für öffentliche
Darstellungen und Belustigungen ꝛc.
Friedberg den 10. November 1876.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Die im§ 59 der Gewerbe-Ordnung bezeichneten Gewerbetreibenden
(Vergleiche pos. 7 der dem Ministerial⸗Amtsblatt Nr. 3 von 1871
haben, bevor sie ihre Productionen 1c. beginnen dürfen, zunächst bei dem Kreisamt des Kreises, in welchem dieselben stattfinden sollen, einen Legiti— mationsschein zu erwirken, durch welchen sie sich darüber ausweisen, daß sie zu dem darin angegebenen Gewerbebetrieb(Aufführen von Mustk, Schaustellungen, theatralischen Vorstellungen und sonstigen Belustigungen auf Straßen ꝛc.) in dem betreffenden Kreise von der höheren Verwaltungs- behörde überhaupt zugelassen sind,— dann unter Vorlage dieses Legiti— mationsscheines die Erlaubniß der Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem sie ihre Productionen beabsichtigen, nachzusuchen,— und wenn sie diese erlangt haben, eine auf das entsprechende Stempelpapier aus- gefertigte Bescheinigung des Kreisamts darüber einzuholen, daß sie die vorgeschriebene Abgabe(welche entweder für jede Woche mit 8,60 Mark oder für jeden Tag mit 1,30 Mark erhoben wird) entrichtet haben.
beigefügten Anweisung zur Ausführung des Titel III. der Gewerbe-Ordnung, den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend.)
Wiederholt machen wir Sie, wie dies schon in unseren Ausschreiben vom 24. Januar 1873, Nr. 11 des Kreisblattes, und vom 7. März 1874, Nr. 30 des Kreisblattes geschehen ist, auf pünktliche Einhaltung dieser Bestimmungen aufmerksam, gegenfalls wir zu schäferen Maßregeln wegen Nichtbeachtung der Vorschrift genöthigt wären. Wenn auch die betxeffen— den Gewerbtreibenden Ihnen das vorgeschriebene Stempelpapier vorlegen, sind Sie doch nicht ermächtigt, solches zu der von uns auszufertigenden Bescheinigung zu verwenden, haben vielmehr die Gewerbtreibenden zu diesem Zwecke an uns zu verweisen.
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Bekanntmachung.
Die Martini l. J. schuldigen Gefälle an Zeit- Brief- und Fischereipacht, sowie an Beiträgen der Gemeinden zu den Forstdienerbesoldungen müssen binnen
14 Tagen an den bestimmten Zahltagen Dienstags und Donnerstags, Vormittags von 8
Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien, obigen Termins die Mahnung erfolgt. Friedberg den 10. November 1876.
ot—12 und Nachmittags von 2—5 Uhr an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach Ablauf
Großherzogliches Rentamt Friedberg. Stk ie
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Abgeordete Dumont hat einen Antrag auf Erlaß eines Gesetzes zum Schutz der Säuglinge und der in Pflege gegebenen kleinen Kinder eingebracht. Die„Darmst. Ztg.“ erfährt jedoch, daß sich die Regierung bereits vor Ein- langen des Antrages mit der Regelung dieser Frage beschäftigt und die Absicht hat, den Ständen in der Kürze einen deßfallsigen Gesetz-Entwurf zugehen zu lassen.
— Am 4. November wurde der Bauaccessist Schöneck aus Worms zum Kreisbaumeister in Erbach, der Revisor Müller zum Revisor bei der 1. Justifikaturabtheilung der Oberrechnungskammer, am 6. November der Kreisassessor zu Dieburg, Emmerling, zum Oberdomänenrath, der Registrator Strein zum Oberdomänensekretär und der Ober—
Steuersekretär Dr. Franck zum Oberrechnungs- Sekretär, sämmtlich bei der Oberforst- und Domänendirektion ernannt.
Gießen, 9. Novbr. Gestern hat hier eine Versammlung der conservativen Partei des Groß- berzogthums Hessen behufs der Reichstagswahlen gattgesunden. Die Versammlung war dem Ver— mebmen nach zahlreich besucht von Theilnehmern aus Oberhessen und Starkenburg, während, so viel wir wissen, Rheinhessen nicht vertreten, aber auch nicht eingeladen war. Naturgemäß waren die
wir recht berichtet, so wird in Kurzem„eine Aysprache an das hessische Volk“ erlassen werden. Es dürfte übrigens mit diesem ersten Auftreten der Partei mehr ihrer Organisation gelten, als der Erwartung, schon dieses Mal zu siegen.
Mainz. Dem„Mainz. Journal“ zufolge hat die Staatsbehörde gegen die Entscheidung des Obergerichts, wodurch die Competenz des Bezirksgerichts in der Klage gegen Bischof Ketteler verworfen wurde, Appellation erhoben.— Das „Mainzer Journal“ macht auf den auffälligen Widerspruch aufmerksam, der darin liegt, daß den Zeitungen bei Strafe verboten ist, Anzeigen von nicht speciell genehmigten Lotterien in ihre Spalten aufzunehmen, während die kaiserliche Post gegen die übliche Postgebühr von 3 Pfennigen ganze Ladungen von Circularen der verschiedenen Haupt- und Unter⸗Collecteure weiter befördert.
Berlin. Wie die„Post“ hört, ist der Ober— Präsident von Schlesien(welcher bekanntlich wegen der Verurtheilung seines Schwagers, des Grafen Harry von Arnim, um seine Entlassung nachgesucht hat) mit einem Urlaub von 3 Monaten nach Boitzenburg abgereist.
— Der„Post“ zufolge ist die Versicherung des„Moniteur“, daß Preußen bereits eine officielle Zusage hinsichtlich der Betheiligung an der Pariser Welt⸗Ausstellung gegeben habe, irrig. Auch eine
und ist bereits nach Belgrad abgereist. Berliner Abend-Zeitungen nennen außer Obigem auch den Oberstlieutenant v. Seebeck als zweiten Militär⸗ Bevollmächtigten und als dessen Reiseziel Widdin.
— Die neue Organisation des Reichskanzler- Amts darf nun auch vom Reichstag als voll— zogen betrachtet werden. Es ist kaum anzunehmen, daß sich in dritter Lesung überhaupt noch Be— denken dagegen erheben möchten. Die neuen Ein- richtungen werden sofort nach Schluß der Etats Berathung in Angriff genommen werden, da sie mit dem 1. Januar k. J. schon in das Leben treten sollen. Als Staatsseeretär der Justiz wird nach wie vor der jetzige Unterstaatsseeretär im preußischen Justizministerium, Dr. Friedberg, ge— nannt. Ebenso wird die neue Abtheilung für Finanz Angelegenheiten, an deren Spitze als Director der Geheime Oberregierungsrath Michaelis berufen wird, ihre Thätigkeit mit dem 1. Januar beginnen. Dieselbe wird sich zunächst der Auf— stellung des neuen Reichshaushalts Etats für das Jahr vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 zuzuwenden haben. Dieser Etat soll etwa um die Mitte des Januar an den Bundesrath gelangen und, wie bekannt, die Hauptarbeit der Frühjahrs- Session des Reichstags bilden, da der Etat vor dem 1. April festgestellt sein muß.
Dresden. Das„Dresdener Journal“ ent-
Meisten aus Oberhessen. Es wurden die Prineipien vorläufige Notification ist nicht erfolgt, weil weder hält eine Verordnung des Ministers des Innern, der Partei im Unterschiede von den anderen Par ⸗ im preuß. Staatsministerium noch innerhalb der wodurch den Behörden bekannt gegeben wird, daß
eien besprochen und für die einzelnen Wahlkreise von Reichsbehörde eine Beschlußfassung stattgefunden hat.
Oberhessen und Starkenburg Candidaten für die Reichstagswahlen festgestellt; z. B. für den Kreis Hießen Zimmer, für Lauterbach-Alsfeld Graf Lau-
ach, für Friedberg Advokat Curtman u. s. w. Sind
— 11. Nov. Zum deutschen Militär-Bevoll⸗ mächtigten bei der Commisston zur Herstellung der Demarcationslinie wurde Oberstlieutenant Mantey
die Neuwahlen zum Reichstage unmittelbar nach Ablauf der gegenwärtigen Legislatur-Periode statt— finden sollen; die Ausstellung der Wahllisten sei derart zu
beschleunigen, daß die Auslegung der-
vom Generalstab des fünften Armeecorps ernannt selben in der ersten Woche des Dee. erfolgen kann“


