Ausgabe 
13.5.1876
 
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1876.

M. 57.

Samstag den 13. Mai.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

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Scudo Amtlicher Theil.

0 Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forsistrasen vom IV. Quartal 1875. Friedberg den 11. Mai 1876.

bang, 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

W Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden vom 4. Quartal vorigen Jahres zukommenden Forststrafen unter dem

Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. Trapp.

lle 4 Assendeim M. 70 Pf. Bad⸗Nauheim 3 M. 79 Pf. Vodenrod M. 34 Pf.] Nieder⸗Mötlen M. 40 Pf. Nieder-⸗Rosbach M. 18 Pf. Nieder⸗Weisel M. K Vonda m. W pf. Büdcedem M. 21 Pl. Burg Gräsenrob 1 M. 1 Pf. 40 Pf. Nuader⸗Wölfadt M. 68 Pl. Ober: Florstadt 1 M. 86 Pf. Oker. Mörlen

0 Bupdach 5 M. 49 Pf. Fauerbach v. d. H. 7 M. 26 Pf. Gambach M. 51 Pf. 1 M. 11 Pf. Reichelsbeim 1 M. 22 Pf. Södel 3 M. 2 Pf. Stam mheum 1 M.

W. N Sroß⸗ Karben 2 M. 88 Pf. Hausen M. 49 Pf. Heldenbergen 1 M. 34 Pf.[15 Pf. Mark Trais⸗ Münzenberg M. 7 Pf. Bübel 9 M. 56 Pf. Wohnbach

iel. Ilbenstadt M. 66 Pf. Kirch Göne M. 34 Pf. Klein Karben 3 M. 90 Pf.[1 M. 10 Pi. Wölfersheim 1 M. 13 Pf.

Maibach M. 20 Pf. Münsier 1 M. 16 Pf. Nieder-Florstadt M. 25 Pf.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß durch die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Friedberg die Fußpfade, der sog. Diebsweg und die Strecke des Fußweges in der Friedberger Gemarkung nach Nieder-Rosbach in Wegfall gekommen sind und das Betreten

derselden bei der gesetzlichen Strafe verboten ist.

Friedberg den 8. Mai 1876. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Trapp.

Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke, Gemarkungsgrenzregulirung, Anlegung von Gewannwegen ꝛc. in der Gemarkung Ockstadt.

Bekanntmachung. 1588 Nachdem Antrag auf Zusammenlegung der Grundstücke, Anlegung von Gewannwegen, Geradlegung der Gemarkungsgrenze 1c. in den an die Gemarkung Friedberg angrenzenden Feldtbeilen der Fluren V., VI. und VII. der Gemarkung Ockstadt gestellt worden ist, soll die Abstimmung hierüber Mittwoch den 14. Juni laufenden Jahres, von Vormittags 9 Uhr an bis Mittags 12 Uhr, auf dem Rathhause zu Ockstadt stattfinden. Indem wir dieses mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß bringen, daß die hierüber aufgenommene summarische Darlegung, welche die Nummern

et der sämmtlichen zu dieser Zusammenlegung zugezogenen Grundstücke enthält, 4 Wochen lang auf dem Rathhause zu Ockstadt zu Jedermanns Einsicht af: offen liegt, fordern wir die hierbei betheiligten Grundbesitzer zugleich auf, in dem genannten Termin entweder in Selbstperson oder durch einen gehörig ut einem legitimirten Bevollmächtigten ihre Stimme abzugeben und bemerken hierzu noch, daß nach Art. 3 des Gesetzes vom 18. August 1871 die weder in 8 Selbstperson noch durch gebörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmenden Grundbesitzer als für die beantragte Zusammenlegung stimmend angesehen werden. l* Friedberg den 11. Mai 1876. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. der Trapp. e def ben. 5 e 5 1. alben Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Wilhelm Schott von Ober⸗Eschbach wurde als Feldschütze für die dortige Gemarkung und Wilhelm Schäfer von da als Polizei- nat Ba dtener der Gemeinde Ober-Eschbach verpflichtet. .* Deutsches Reich. Der Cultusminister erklärte hierauf, die Regierung sollen Thiers und Graf Hompesch-Bassenheim zugleich 5 Darmstad t. Am 1. Mai wurde der Kreis- babe die Ueberzeugung gewonnen, daß die Franzis- vorgeladen werden. 3 eint alle, arzt zu Bensheim, Geh. Med.-Rath Dr. Weil, kaner-Kirche nicht zum ausschlietlichen Gebrauche der 11. Mai. Der türkische Botschafter Edhem füt eine auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Franziskaner, sondern zum öffentlichen Gebrauche Pascha ist angeblich wegen noch nicht eingetroffener ei Dienste, in den Ruhestand versetzt. Am 1. wurde errichtet wurde, und deshalb das Verbot der Creditive vorlärfig vom Reichskanzler nicht em 1** der Obersteuercalculator Lyncker, auf sein Nach Wiedereröffnung der Kirche aufgehoben. Bei der pfangen worden. 5 bird et de suchen in den Ruhestand versetzt Capuziner-Kirche schwebe noch die Untersuchung Dresden, 10. Mai. Die sächsische Kammer tönnen, daß 8. Mai. In der Untersuchungs⸗ Sache darüber, ob es sich um eine öffentliche Kirche genehmigte mit großer Majorität den Ankauf der en legen gegen Ludwig Schalder, Caplan von Castel,. 195 Fee 17 00 95 Fee Een e eee 1 w wid dlu egen das Gesetz erde hier im Hause vorgebracht sei, bevor der ranksurt.Frankf. rna reibt: auge 1 nnen e 1 Von dem Fürsten Karl zu Löwenstein ist uns

Gericht Instanzenzug erschöpft war. Die Regierung müsse

v 23. April 1875 hat das oberste b om pri ha st Bezug sic eine genaue Prüfung um so mehr vorbehalten, folgendes Schreiben zugegangen:An die Ke

heute die obergerichtliche Entscheibung in

auf den Bischof Ketteler und den Caplan Schaider cassirt und dieselben wegen Zuwiderhandlung gegen die Artikel 1, 4 und 7 des Gesetzes vom 23. April 1875 zur Aburtheilung vor das Be zirks⸗Gericht in Mainz verwiesen. Michelstadt, 9. Mai. Heute wurde das Artheil des hiesigen Bezirks Strafgerichtes gegen den gewesenen Pfarrer E. Kraus in Rothenberg wegen unbefugter Ausübung eines kirchlichen Amtes verkündigt. Derselbe wurde von Strafe und Kosten freigesprochen, weil nach dem Gesetze nur einGeistlicher solcher Handlungen wegen die angedrohte Strafe verwirke, der Angeschuldigte aber schon im Juli v. J. von dem Ober ⸗Con sistorium alsGeistlicher abgesetzt, somit nur ein Laie sei. Berlin, 11. Mai. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stellte der Abg. v. Hecre- mann eine Interpellation über das Verfahren der Regierung bezüglich der Benutzung der Franzis- taner und der Capuziner Kirche in Münster.

11 sie dauernd Umgehungen des Geßages gegen- daction desFrankfurter Journals zu Frank- überstehe. Gegenüber Angriffen der Abgeordneten furt a. M. Auf Grund des§. 11 des Reichs⸗ v. Heeremann und Windhorst weist der Minister Preß- Gesetzes ersuche ich Sie, in Betreff der demnächst wiederholt sein gesetzmäßiges Verhalten Correspondenz§ Michelstadt, 6. Mai, in Nr. 128 nach. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde Ihres Journals folgende Berichtigung aufzu der Gesetzentwurf über die Betheiligung des Staats nehmen: 1) Unwahr ist, daß ich im Begriffe sei. bei dem Bau der Eisenbahn zwischen Itzehoe und die Hofhaltung in dem Schlosse zu Klein-Heubach Heide in zweiter Lesung ohne Debatte angenommen. aufzulösen. 2) Unwahr ist, daß ich fortan eines bewohnen

Sodann wurde ebenfalls in zweiter Lesung nach meiner in Böhmen liegenden Güter

längerer Debatte der Gesetzentwurf über die staat- wolle, sowie 3) Unwahr ist, daß durch die Miß

lichen Aussichtsrechte bei der Verwaltung des Ver- erfolge des carlistischen Krieges mir ein Verlust

mögens der katholischen Diöcesen nach den An- von etwas über neun Millionen Mark erwachsen

trägen des Ausschusses und mit dem Zusatz-Antrage sei. Klein- Heubach, 10. Mai 1876. Karl Fürst

Miquel's, wonach in streitigen Fällen die Ober- zu Löwenstein.

Verwaltungs Gerichte entscheiden, angenommen. Regensburg. Auf dem unteren Wöhrd 11. Mai. Der Staatsgerichshof hat den befinden sich seiteinigen Tagen etliche 40 Krupp'sche

gegen den früheren Botschafter Graf Arnim wegen Geschütze, welche in Schleppschiffe vecladen und

Lanvesverraths eingeleiteten Proceß nach einstün- nach Rumänien verbracht werden.

diger Berathung in Folge eines von dem An- Ausland.

geklagten eingereichten Prorogations-Gesuches auf Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Mai.

den 5. October vertagt. Als Eutlastungs-Zeugen Nachrichten aus Salonichi zufolge ist ein türkisches