Ausgabe 
9.9.1876
 
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Samstag den 9. September. M. 107.

O berhessischer Anzeiger.

ö Die Petitseil wird mit 11 Pfennig berechnet.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publicirt worden:

N 1 N 2 2634 f 1 8 i i

2 1 17. enen betressend die Kautionen der Beamten der Militär- und Marine Verwallung. Seite 179. Erlaß, betreffend eie AmtabezeichnungenTele

ar 8Telegraphen⸗Inspector. Seite 186. Nr. 18. Noth. und Loolsen⸗Signalordnung für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern. Seite 187. erordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See. Seite 189.

Betreffend: Das zu frühe Einerndlen des Obstes in den Gemeinden des Kreises Friedberg.

Friedberg den 8. September 1876.

D. 8. 9 5 8. N:; Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. l Wir beauftragen Sie, das in Abdruck nachstehende Reglement vom 18. September 1860(in Intelligenzblatt Nr. 74 von 1860 enthaltend) in Ihren aninden zu veröffentlichen und den Feldschützen wie Polizeidienern dessen strengste Handhabung aufzugeben. a Hinsichtlich des nach§ 1 des Reglements für das Einerndten des Obstes von uns festzusetzenden Tages ermächtigen wir Sie, solchen unter Zuziehung der bedeutendsten Baumstückbesitzer zu bestimmen, und bedarf es einer besonderen deßfallsigen Vorlage und Genehmigung von uns weiter nicht.

J. B. d. K.: Klietsch, Kreis Assessor.

Reglement in Betreff des Einerndtens des Obstes.

In Folge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. laufenden Jahres zu Nr. Ministerium des Innern 10692 wird in Bezug auf das Einerndten des Obstes Folgendes verfügt:

2 Die Einerndtung der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister mit Zuziehung mehrerer der bedeutendsten Baumstück⸗Besitzer bestimmten und von dem Kreisamt ge

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nehmigten Tag begonnen werden.

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zu welchem dieselbe vollendet sein muß.

Betreffend: Die Voranschläge der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg für 1877.

Wer deßhalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor dem allgemeinen Termin erndten will, hat um die Erlaubniß hierzu bei dem Bürgermeister nachzusuchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen oder nach Umständen zwei bis drei der in§ 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reife erreicht hat und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Erndte hängen bleiben kann. gestattet, so hat der Bürgermeister zugleich einen Termin festzusetzen, bis Von der ertheilten Erlaubniß bat

95 Bürgermeister die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen.

§ 3. Von dem Zeitpunkt an, wann das fallende Obst als Vieh- futter verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister nach Maßgabe der Localverbältnisse hierfür wöchentlich zu bestimmenden Tage und Stunden verboten. Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fall- obstes eintritt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und bekannt gemacht. Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht überschritten haben, dürfen nur unter Aussicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten,

g 4. Von den Bestimmungen der 89 13 sind ausgenommen: Alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerbalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke.

§ 5. uUebertretungen der HH 13 des vorstebenden Reglements werden nach Artikel 69 des Feldstrafgesetzes bestraft. 8

Wird die Erndte

Friedberg am 6. September 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises. Wir bringen die Einsendung der rubr. Voranschläge bis längstens zum 20. dieses Monats in Erinnerung und werden nach Ablauf der Frist

gegen die Säumigen mit Strafen vorgehen.

AI e Klietsch, Kreis Assessor.

Dienstnachrichten aus dem«ereise Friedberg. Wilhelm Adam Geck, Wilhelm Adam Peteri, Jacob Schiffmann, Franz Philipp Weitz II. und Job. Jacob Hütter

von Dorn-Assenbeim sind auf den Feldschutz verpflichtet worden. Konrad Fink und Christoph Martin von Kaichen sind auf den Felsdschutz verpflichtet worden.

Heinrich Ludwig Hübner von Nieder⸗Florstadt ist als Feldschütze der Gemarkung Nieder⸗Florstadt ernannt und verpflichtet worden.

Deutsches Reich.

Friedberg. Zum Sitze der Präparanden Anstalt für Rheinhessen ist nunmehr Wöllstein definitiv bestimmt, woselbst die Gemeinde die passenden Räumlichkeiten für eine nicht unerhebliche Summe angekauft hat.

Darmstadt. Von Seiten des Finanz: ministeriums ging der zweiten Kammer der Stände der Entwurf eines Gesetzes, die Besteucrung der Bergwerke betr., nebst Motiven zu.

Berlin. In den Kreisen der hiesigen türkischen Botschaft befürchtet man eine Einmischung Rußlands Die Friedends⸗Aussichten sind gemindert, und die Lage ist seit zwei Tagen ernste« geworden.

Leipzig, 5. Sept. Der Kaiser ist Nach- mittags Uhr hier eingetroffen und am Bahn hofe vom König von Sachsen und dem Großherzog von Weimar empfangen worden. Nach einer kurzen Begrüßungs-Rede des Bürgermeisters er-

folgte der Einzug in die festlich geschmückte Stadt deutschen Volke lang Ersehnte mit erreichen helfen.

unter dem Geläute sämmtlicher Glocken. Von der unzählbaren Volksmenge ward der Kaiser enthustastisch begrüßt. Der Fremden-Zufluß ist enorm. Auf die Anrede des Bürgermeisters beim Empfang am Bahnhof erwiederte der Kaiser

Folgendes:Ich danke Ihnen für den Ausdruck, welche der deutschen conservativen Partei beigetreten

der Gesinnungen, welche Sie mir im Namen der sind. Es werden etwa 800 Namen genannt. Stadt entgegentragen und die Sie so treffend

geschichtlich begründet haben. Ich freue mich, in Ausland.

einer Stadt zu verweilen, die so reich an großen Holland. Haag. Alting Mees ist zum

Erinnerungen ist und diese Erinnerungen stets Minister der Colonien ernannt worden. Der an Ereignisse knüpfen kann, die für Deutschland Marine-Minister Taalmankip übernimmt das

entscheidend wirkten. Was Sie von den Resul Die anderen Minister ver taten der letzten Zeit gesagt, spricht auch meine sbleiben im Amte. Ueberzeugung aus, daß dieselben gnädige Fügung Großbritannien. London, 6. Sept. der Vorsehung gewesen; ich muß aber auch hin- An verschiedenen Orten haben neue Meetins wegen zufügen, daß Ihr König als Feldherr durch der von den Türken verübten Grausamkeiten statt- Heldenmuth und Besonnenheit in Führung seiner gefunden. Die Veranstalter eines Meetings zu braven sächsischen Truppen sowohl wie später Plymouth hatten vorher in einem Schreiben an durch das Commando einer Armee zur Er« Lord Derby ihr Bedauern über den Mangel einer reichung dieser großen Resultate wesentlich beige ofsiesellen Erklärung ausgesprochen, daß der britische Botschafter in Constantinopel, Elliot, wegen seines

tragen hat. Auch in dem Erstreben der deutschen Einheit ist Ihr König den Fußtapfen seines un- Verhaltens zur Untersuchung gezogen werden solle. Lord Derby antwortete hierauf, die Regierung

vergeßlichen Vaters gefolgt und hat so das vom werde nichts versäumen, um die volle Wabrhelt

Der Kaiser erklärte sich von der Größartigkeit zu erfahren, und sei bereit, im Einverständnisse des ihm bereiteten Empfangs überrascht und von mit den anderen Mächten diejenigen Schrstte zu der Herzlichkeit hoch erfreut. thun, welche die Gerechtigkeit erheische.

DieNeue Reichs. Ztg. enthält das Ver Türkei. Constantinopel Aus Novi zeichniß derjenigen Männer im Königreich Sachsen, bazar vom 2. d. M. wird gemeldet, daß die

Kriegs-Ministerium.