1876.
f— 4 5 it, Donnerstag den 1. Juni.. 65. n — Fan 1 8 eit z dernage! 2 9 7 9 2„. 4 duder Eich dunn Die Petitzei n 1 Petitzeile 2 15 2 1 Erscheint jeden Dunger l wird mit 11 n berechnet. Kreisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. Tatauft i dag ö Amtlicher Theil. b, n, d Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren: Bendheim Ne. 28. sub 1. Bekanntmachung, die Verwendung von Stempelmarken in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend.— sub 3. Bekanntmachung,
Friedberg den 29. Mai 1876.
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Jie Aufbringung des Bedücfnisses der Großherzoglichen Landes-Brandversicherungsanstalt für 1875 belreffend.
Großherzogliches Kreieamt Friedberg. Trapp.
Deutsches Reich. Darmstadt. Am 18. Mai wurde der wirk- iche Geheime Rath Präsident des Gesammt-Mini- zeriums Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern Hofmann auf sein Nachsuchen unter
Anerkennung seiner Dienstführung sowie unter Ver-
Reihung des Großkreuzes des Ludewigsordens von einen Dienststellen entlassen und der Präsident des Ministeriums des Innern Freiherr v. Starck zum Präsidenten des Gesammt-Ministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern sowie zum Minister des Innern und zum wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädicate „Excellenz“ ernannt. Ferner erhielten der Prä— ident des Ministeriums der Justiz Kempff, sowie zer Präsident des Ministeriums der Finanzen Schleiermacher das Comthurkreuz I. Klasse des Ohilippsordens.
flug det ober.
29. Mai. Militär- Nachricht. Franck, Najor zur Disp. und Bezirks-Commdr. des Bats.(Gießen) 2. Großb. Landwehr-Regts. Nr. 116, wurde der Charakter als Oberst— ieutenant verliehen, von Krane, Sec.- Lt. vom Großh. Inf.(Leibgarde-) Regt. Nr. 115, e, um Pr. Lt. befördert. Hoffmann, Oberst vom s. Großh. Inf. Regt. Nr. 116, unter Sellung „„ la suite des Regts, zum Commandanten von Sonderberg⸗ Düppel ernannt. Krieß, 1 iggr. dem 3. Großh. Inf.⸗Regt. Nr 117, in das „. Großh. Inf. Regt. Nr. 116 einrangirt. Sec.“ it. Plagge vom Inf.-Regt. Nr. 115 scheidet aus ind tritt zu den Reserve-Offiziren des Regiments iber; Portepeefähndrich Babst vom Inf.-Regt. r. 117 wird zum Sec.-Lt. befördert; die Unter eofiziere von Wachter vom Inf. Regt. Nr. 118 rad Weitzel von Mundersbach vom Drag. Regt. Ir, 23 wurden zu Portepeefähndrichs befördert; Sec. Lt. Friedrich vom 4. Inf.⸗Regt. wird vom 1 Juni ab auf ein Jahr zum Eisenbahn-Regt. ummandirt. — Wie aus dem nun theilweise gedruckt vor- e genden Bericht des Finanz⸗Ausschusses der zweiten g fbammer hervorgeht, hat sich der Finanz- Ausschuß er ersten Kammer mit dem von jenem Ausschuß 1 gestellten Ersuchen,„die Staats-Schulden-Tilgungs— gasse von 1876 als besondere Behörde aufzuheben und, unter geeigneter Verringerung des Beamten- Jersonals, mit der Haupt- Staats Casse, sei es ich als besondere Abtheilung, jedenfalls aber nter gemeinsamer Oberleitung, unbeschadet der Fontrole der Stände, zu vereinigen“, nicht ein- Astanden erklärt, weil dasselbe dem nach den zeisel bestimmungen des Art. 78 der Verfassungs-Urkunde f gassenen Staats- Schulden-Tilgungs-Gesetzes vom 1. Juni 1821 widerspreche, ohnehin aber die beiten der Staats- Schulden-Tilgungs Casse urch die Uebernahme des Anlehens für die Ober. usischen Eisenbahnen gegen seither nur vergrößert pürden, L 30. Mai. Minister Präsident Hofmann e gestern Abend mit dem Schnellzug nach Berlin b Uebernahme seiner neuen Stelle abgereist. Erbach, 26. Mai. Heute wurde an Stelle n verstorbenen Abg. Mühlberger Bürgermeister
Major,
Weyrauch von Ober-Mossau zum Landtagsabge— ordneten gewählt.
Berlin, 29. Mai. Das Abgeordnetenhaus setzte beute die Berathung der Städte-Ordnung von den Paragraphen 25 bis 30 fort. Paragraph 25 wurde auf Antrag Virchow's gestrichen. In Paragraph 43 wurde die Zahl der unbesoldeten Stadträthe auf ein Sechstel der Stadtverordneten— Zahl festgesetzt. In Paragraph 49 wurde der Antrag Uhlendorf's, wonach die Bestätigung des Bürgermeisters und Beigeordneten in den Städten von mehr als 10,000 Einwohnern durch den Minister des Innern, in den kleineren Städten durch den Oberpräsidenten der Provinz erfolgen soll, in namentlicher Abstimmung mit 155 gegen 142 Stimmen angenommen. Die übrigen Para— graphen wurden nach den Anträgen der Com- mission erledigt. Das Haus nahm dann in einer Abend⸗Sitzung die§§. 51 bis 107 der Städte— Ordnung nach den Commissions- Anträgen an. Eine längere Debatte rief der§. 108(Ausübung der Polizei⸗Gewalt durch den Magistrat) hervor. Der Minister des Innern sprach gegen die Com- misston für die ausschließliche Handhabung der Polizei durch den Magistrat. Schließlich wurde die Magistrats-Polizei angenommen. Der Rest des Gesetzes wurde nach den Commissions-Be— schlüssen mit geringen Aenderungen erledigt.— 30. Mai. Das Abgeordnetenhaus genehmigte in erster und zweiter Berathung den Gesetzentwurf über die Erhebung der Steuera nach dem Etats— jahre; in zweiter Berathung die Vorlagen über Verwaltung der Gemeinde-Holzungen in den alten Provinzen, über Deckung der für die Bebra-Fried-— länder-Bahn erforderlichen Geldmittel, endlich über Ablösung der Real-Lasten im Regierungs- Bezirk Kassel; in dritter Berathung den Gesetzentwurf betreffend die Servituten-Ablösung im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen.— Das vom Herrenhause zurückgelangte Synodal-Gesetz wurde, nachdem der Cultusminister in längerer Rede die abweichenden Beschlüsse des Herrenhauses gekennzeichnet und zur Annahme empfohlen und der Abgeordnete Knörcke im Namen der Fortschritts Partei erklärt hatte, daß letztere ohne Annahme der von ihr gestellten Anträge wie früher gegen das Gesetz stimmen werde, in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung genehmigt.(Viele Abgeordnete beglückwünschten den Cultus Minister.) Rheiniiche Abgeordnete beantragen die Verbesserungen in der Städte— Ordnung hinsichtlich der Vertheilung der Wähler zu ½12 in erster und ¼2 in zweiter Classe zu streichen, ferner die Bestätigung der Bürgermeister durch die Krone wiederherzustellen, eventuell die Ausdehnung der Städte-Ordnung auf die Rhein-
Provinz abzulehnen.
— Ein von dem Abg. Windthorst(Bielefeld) bezüglich der Untersuchungs-Haft eingebrachter An— trag lautet:„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die k. Stagts-Regierung aufzufordern: 1) die gesetzliche Regelung der Untersuchungs Haft
allgemeine Verfügung vom 19. Februar d. J. zu modificiren: a. Hinsichtlich der Untersuchungs- Gefangenen: 1) der persönliche und briefliche Verkebr ist keiner anderen Beschränkung als der vom Untersuchunge-Richter zu ertheilenden Erlaub— niß unterworsen; 2) die Lektüre darf nicht be— schränkt werden; das Taback Rauchen und der Gebrauch von Licht ist gestattet; über die Maß— regeln, welche im Fall ungebührlichen Betragens oder Mißbrauchs der gewährten Freiheiten zu er— greifen sind, hat der Untersuchungs-Richter zu entscheiden. b. Hinsichtlich der zu Gefängnißstrafen Verurtheilten: 1) über die Art der Beschäftigung (§ 16 des Straf-Gesetzbuchs) entscheidet die Ge— fängniß- Verwaltung, gegen deren Beschluß die Beschwerde an die Strafkammer desjenigen Gerichts gestattet ist, zu dessen Bezirk das Gefängniß ge— hört; 2) dem Gefangenen muß auf sein Verlangen jederzeit Gelegenheit gegeben werden, Beschwerden gegen die Gefängniß-Ve waltung zu erbeben; 3) dem Gefangenen ist immer ein angemessener Theil als Ueber-Verdienst zu belassen; 4) die⸗ jenigen Gefangenen, welche sich im Besitze der Ehren Rechte befinden, sind: a. getrennt von solchen Gefangenen zu detiniren, welchen die Ehren⸗Rechte aberkannt sind; b. die Beschäftigung der Gefangenen ist tbunlich nach deren Wünschen, jedenfalls aber mit besonderer Rücksicht auf ihre Persönlichkeit und Bildung zu bemessen; c. die Selbstbeköstigung darf denselben nicht versagt wer— den; d. denselben ist eine angemessene Lectüre zu gestatten.“
— 29. Mai. Das deutsche Mittelmeer-Ge— schwader ist gestern Abend von Plymouth wieder in See gegangen. b
— 30 Mai. Das Herrenhaus war heute nich beschlußfähig und vertagte sich bis nach Pfingsten.
München. Wie der„Augsb. Post“ von
hier geschrteben wird, ist gegen die Abgeordneten Bezirks Gerichts⸗Director Kopp und Bezirks-Ge⸗ richts-Rath Schels, welche in einer Wähler ⸗Vec— sammlung eine gemeinsame Wahl-Action mit den Social-Demokraten gegen die Liberalen befürwortet haben sollen, Disciplinar-Untersuchung eingeleitet worden. Der bayerische Landes- Verein für die katholische Reform-Bewegung sendet die Professoren Berchtold und Huber, Fabrikant Schaumberger und Dr. Zirngiebl als Delegirte zur diesjährigen Synode in Bonn. Diese Vertreter der bayerischen Alikatholiken werden gemäß ihrer Instructtonen gegen die Aufhebung des Cölibats stimmen,„da bei der gegenwärtigen religiösen Lage die gedeih— liche Fortentwicklung der altkatholischen Bewegung, ja selbst der Bestand der Gemeinschaft durch die Aufhebung des Cölibats im böchsten Grade ge— fährdet sein würde.“
Ausland. Oesterreich- Ungarn. Wien. guter Seite verlautet, daß Oesterreich
Von
Ungarn
und des Straf- Vollzuges sobald als möglich jedweder Abänderung des Wiener Vertrages und
herbeizuführen; 2) bis dahin folgende Grundsätze zur Anwendung zu bringen und demgemäß die
der Baseser Convention betreffs der Thetlung des
Nordbahn Netzes auf das Nachdrücklichste opponiren


