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Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 15 enthält:
1. Finanzgesetz für das Jahr 1872.
II. Ordensverleihung.(Schon mitgetheilt.)
111. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. März dem Samenhändler Heinrich Keller zu Darmstadt die Erlaub⸗ niß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Koriglichen Hoheit dem Großberzog von Baden ver⸗ liehenen Ritterkreuzes erster Classe des Ordens vom Zaͤhringer Loͤwen zu ertheilen.
IV. Namens veränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 22. Febr. der Anna Maria Maier aus Lämmerspiel zu gestatten, daß dieselbe statt ihres bisherigen, künftighin den Familien⸗ namen Lindner führe.
V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. März den Polizeieommissär dritter Classe bei der Polizeiverwaltung der Kreisstadt Offenbach, Heinrich Seim, zum Polizei— commissär zweiter Classe zu ernennen— und dem Schul⸗ lehrer an der zweiten evang. Schulstelle zu Wallertheim, im Kreise Oppenheim, Ludwig Wilhelm Bormann, die erste evang. Schulstelle daselbst zu übertragen; am 26. Febr. den Aspiranten 12 der Stelle eines Friedensgerichts⸗ aetuars Ludwig Napoleon Franz aus Mainz zum Frieden⸗ gerichtsgetuar beim Friedensgerichte Osthofen zu ernennen; am 1. März den Gerichtsaceessisten Dr. Baruch Mainzer aus Pfungstadt unter die Zahl der Advokaten und Pro⸗ curatoren bei dem Hofgericht der Provinz Starkenburg aufzunehmen; am 9. März dem Schullehrer an der kath. Schule zu Groß-Zimmern, im Kreis Dieburg, Jobannes Reckert, die obere Knabenschule des Schulbezirks St. Ignaz⸗Stephan zu Mainz, im Kreis Mainz, zu übertragen; am 12. März den von dem Standesherrn dem Herrn Fürsten zu Solms⸗Hohensolms⸗Lich auf die evang. Pfarr⸗ stelle zu Langsdorf, im Dekanate Hungen, präsentirten Pfarrer Philipp Schnabel zu Nieder⸗Moos, im Dekanate Lauterbach, für diese Stelle zu bestätigen; am 13. März dem Schullehrer an der kath. Schule zu Rockenberg, im Kreis Friedberg, Franz Kanz, die kath. Schulstelle zu Klein Wintexheim, im Kreis Mainz— zu übertragen und den evang. Pfarramtscandidaten Carl Weckerling aus Friedberg, im Kreis Friedberg, zum Lehrer an der Realschule zu Alzey zu ernennen; am 14. März den Sergeanten im 4. Inf. ⸗ Reg., Johannes Schmidt aus Hopfgarten, zum Zollaufseher zu ernennen; am 15. März den Vieefeldwebel im J. Inf.⸗ Reg., Anton Etz aus Nockenberg, zum Steueraufseher zu ernennen— und am 16. März dem Schullehrer an der zweiten evang. Schul⸗ stelle zu Groß-Buseck, im Kreis Gießen, Wilhelm Blum, die erste evang. Schulstelle zu Rüsselsheim, im Kreis Groß⸗Gerau, zu übertragen.
VI. Charaktererthellungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. März dem vormaligen Großherzoglichen General-Consul für Spanien in Barcelona Franz v. Paula Vincenz Stanis⸗ laus von Solernou- Fernandez den Charakter als„Ge— heimer Hofrath“— am 6. März dem Spenglermeister August Graulich zu Darmstadt den Charakter als Hof— spengler— und dem Instrumentenmacher Friedrich August Müller in Mainz den Charakter als Hofinstrumenten— macher— zu verleihen.
VII. Dienstenthebungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. März den Großherzoglichen General⸗Consul für Spanlen Franz vo. Paula Vincenz Stanislaus von Solernou-Fernandez zu Bareelona, sowie die Großherzoglichen Consuln Alfred von Luze zu Bordeaux, Gottlieb Rosenlecher zu Havre, Ludwig Leuthner zu Mexico, Joseph Ceriola zu Madrid — unter Anerkennung der von denselben geleisteten Dienste von ihren seitherigen Stellungen zu entheben.
Darmstadt. Der von der Regierung den Ständen zur schleunitzsten Beschlußfassung vorge— legte Gesetzentwurf wegen Abänderung der Civil— dienstpragmatik, über welchen der Abgeordnete Rempff Bericht zu erstatten hat, lautet: Art. 1. Zeder Beamte kann während der ersten fünf Jahre feiner Anstellung ohne Ruhegehalt entlassen werden. Jedoch kann ihm, wenn er während dieser Zeit durch einen unverschuldeten Unglücksfall dienstun— sauglich geworden ist, eine Penston bis zu dem Belraß von 50 pet. seiner Besoldung bewilligt erden. Art. 2. Wird ein Beamter nach zurück gelegtem fünften Dienstjahre in den Ruhesland »ersetzt, so erhält er als Ruhegehalt(Pension)
50 pet. seiner Besoldung und für jedes weitere zurückgelegte Dlenstjahr werden vom sechsten Dieust- ahre an 2 pt,, und vom elften an 1 pCt. zuge- etzt. Wer nach zurückgelegten 50 Dienstjahren unden Ruhbestand versetzt wird, erhält den vollen Zetrag seiner Besoldung als Ruhegehalt. Art. 3.
Altglieder eints Justiztollegs können gegen ihren
essischer Anzeiger. e
Willen nur wegen eingetretener Dienstunfähigkeit, und zwar nur auf den Grund eines dieser Un⸗ fähigkeit bestätigenden Plenarbeschlusses unseres Oberappellations- und Cassationsgerichts, in Rube⸗ stand versetzt werden. In Ansehung der Vorstände eines Justizeollegs behält es jedoch bei den be— stehenden Bestimmungen sein Bewenden. Art. 4. Den am Tage der Publication dieses Gesetzes penstonsberechtigten Beamten bleibt ihr nach den seitherigen gesetzlichen Bestimmungen an diesem Tage bestehender Anspruch auf Penstonsgröße in der Art garantirt, daß die ihnen zu bewilligende Venston nicht unter dem Betrage bleiben darf, welcher ihnen unter Einrechnung der bisher von ihnen bezogenen ordnungsmäßigen Naturalienver— gütung gebührt haben würde, wenn ihre Pensio— nirung am Tage der Publication dieses Gesetzes erfolgt wäre. Haben sie am Tage ihrer wirklich erfolgenden Pensionirung nach Artikel 2 gegen— wärtigen Gesetzes Anspruch auf höhere, als die ihnen nach Vorstehendem garantirte Pension, so findet diese günstige Bestimmung auf sie Anwendung. Im Uebrigen soll es bei den seitherigen gesetzlichen Bestimmungen sein Bewenden behalten.
Berlin. Eine kaiserl. Cabinetsordre verfügt, daß Uebungen der Landwehr in diesem Jahre nicht stattfinden sollen, ebenso werden Reserve— mannschaften der Infanterie zu Uebungen nicht eingezogen werden. Ferner sollen Offiziere und Offizier Aspiranten des Beurlaubtenstandes zur Dienstleistung nur Behufs Darlegung ihrer Quali— fication zur Weiterbeförderung einberufen werden.
— Gelegentlich des Geburtstages des Kaisers haben sowohl bei der Armee als bei den ver— schiedenen Behörden, welche unmittelbare Dienst— leistungen für den Krieg hatten(Post u. s. w.) noch nachträglich Verleihungen des eisernen Kreuzes stattgehabt. Hiermit sind diese Verleihungen nun definitiv zum Abschluß gelangt, eine Vererbung des Ordens ist nicht eingeführt.
— Prinz Friedrich Karl ist, nach tele— graphischer Meldung, von Tunis in Messina ein— getroffen und beabsichtigt, Catania und Syrakus zu besuchen.
— Die Mitrailleusen sind in England und in Oesterreich von den maßgebenden Persönlich— keiten zur Einführung als Feldgeschütz bestimmt worden, wogegen im deutschen Reiche competente Stimmen die Mitrailleuse, als„nicht dem Geiste unserer Taktik entsprechend, entschieden, wenigstens als ständiges Feldgeschütz, verwerfen.
— Nach einer Aekußerung des Präsidenten des Reichskanzleramtes liegt es in der Absicht, in der nächsten Zeit dem deutschen Reichstage einen Gesetzentwurf über Apothekerwesen für das deutsche Reich vorzulegen.
— Ein Correspondent des„Rhein. Cour.“ nennt unter den noch nachträglich aus den auf— gelaufenen Zinsen des Dotationsfonds bedachten Militärs außer dem General von Tümpling auch den General von Wittich, bisher Comman- deur der 22. Division.
— Es ist die Rede davon, der Reichskanzler trage sich mit dem Gedanken einer Reform des Weltpostverkehrs und stehe im Begriffe, einen internationalen Congreß nach Berlin einzuberufen, um die heutigen Postein richtungen der Welt zu erörtern, und derselbe beabsichtige, den Mitgliedern dieses Congresses nachstehende Vor— schläge als Basis der Unterhandlungen vorzulegen: 1) Alle Staaten Europas, Rußland und die Türkei, außerdem Canada, die Vereinigten Staaten, Algerien 1c. bilden einen allgemeinen Postverband; 2) im ganzen Gebiete dieses Postverbandes wird das Briesporto von 2 d. die halbe Unze einge— führt; 3) in dem ganzen Postverband werden Zeitungen, Drucksachen und Muster 1. zum Post- satze von 1 d. per 2 Unzen befördert; 4) nach allen Ländern, die nicht dem Postverbande ange— hören, wird das Doppelte der angeführten Sätze berechnet; 5) der Zuschlag an Porto für recom—
mandirte Briefe nach allen Theilen der Welt soll 2 d. betragen. Das sind, heißt es weiter, die Hauptpunkte des deutschen Planes. Es gibt außer⸗ dem noch andere, die übrigens einstweilen weulger Erwähnung verdienen,.
Köln. Am 24. d. hat die Constituirung der biesigen altkatholischen Gemeinde durch desinktive Annahme der Statuten und Wahl eines Kirchen⸗ vorstandes ihren Abschluß gefunden. Die Wahl fand in der Pantaleonskirche unter reger Be⸗ theiligung statt.
Stuttgart. Der Abgeordnete Oesterlen hat die Anfrage an das Justizministerium gerichtet, ob Wuͤrtemberg im Bundes rath bei der Berathung des Reichepreßgesetzes seinen Einfluß für Prrß⸗ freiheit, insbesondere gegen Präventivmaßregeln, ausüben werde.
Leipzig. Das Schwurgericht verurtheilte in dem Hochverratheprozesse Liebknecht und Bebel zu je zwet Jahren Festungshaft; Hepner ist freige⸗ sprochen.
Straßburg. Des Kaisers Geburtstag ist in Elsaß⸗ Lothringen überall gefesert worden— in den größeren Städten selbstverständlich blos von der deutschen Colonie, an kleineren Orten, 3 B. Brumath, auch unter Antheilnahme der Bevölke⸗ rung. Bezügliche Mittheilungen liegen vor aus Straßburg, Hagenau, Kolmar, Mülhausen, Saarge⸗ münd, Forbach, Metz u. s. w. Große Schau⸗ stellungen fanden in Straßburg und Metz statt, wie Parade und Feuerwerk. Ein großartiges Feuerwerk auf dem Fort St. Quentin bei Metz ward durch ungünstiges Wetter etwas beeinträchtigt.
Ausland.
Frankreich. Paris. Die Nachricht, daß die Steuer auf Rohstoffe nicht aufgegeben ist, hat in der Provinz wieder große Erregung hervorge- rufen. Thiers empfing mehrere Deputationen, dit ihm Protestationen gegen diese Steuer überreichten, eine derselben, die aus Havre kam, trägt über 500 Unterschristen.
— Ueber das Schicksal Bazaine's verlautet Widersprechendes. Herr Thiers möchte einen Skandal-Proceß vermeiden und sich, da ein Tadel nicht zu umgehen ist, mit einem Kammerbeschluß zufrieden geben, der den Marschall seiner Aemter und Würden entsetzte. Dagegen wünscht die republikanische Partei, und vor Allen Gambetta, daß Bazaine vor ein Kriegsgericht gestellt werde, das ihn selbst zum Tode verurtheilen könnte.
B. Friedberg, 27. März. Die alljährliche Generals versammlung des Vorschuß- und Credizvereins sand gestern Abend im Gasthause zu den„Drei Schwertern? statt und war von elwa 70 Miigliedern, von nahezu 500, besucht. Die Geschäftstesultate, welche bereits fämmtlichen Mit⸗ gliedern des Vereins gedruckt zugekommen, liefern den Beweis des fortwährend und stetigen Ausblützens des Vereins. Die veröffentlichten Vergleichungen der Geschäfts⸗ resultate von 1869, 1870 und 1871 sind hierfür ein de⸗ redies Zeugmiß. Der Gesammtumschlag beträgt in Soll und Haben in:
1869 1870 1871 fl. 929,261. 53 kr. fl. 1,753,225. 59 kr. fl. 2,484,107. 5 kr.
Ganz besonders hat sich der Conto⸗Correntes Verkehr mit Rücksicht auf die sehr ersprießliche Verbindung mit Frankfurt ka. M. gehoben. Die Einnahme und Ausgabe in Baar und Wechsel betrug in:
1869 1870 1871 fl. 210,079. 19 kr. fl. 812,137. 24 kr. fl. 1835,701. 32 kr.
Die Zuwendungen in bagtrem Darleden und Spar⸗ Einlagen an den Verein sind ebensalls erheblich gewachsen und bekundet dies, daß der Verein großes Vertrauen genießt. Wir erwähnen in dieser Branche der Geschäfts⸗
ligkeit in: wnt60 1870 1871 fl. 50,639. 17 kr. fl. 79,915, 17 kr. fl. 152,872. 9 kr. Nach Erstattung dieser Vergleichungen wurde dem Vorstande ODecharge ertheilt und die Vertheilung des Reingewinns von 3004 fl. 32 kr. nach dem Antrage des Ausschusses und zwar als wesentlicher Bestandtheil dieses Antrags 8% Dividende auf berechtigte 22,608 fl. Stamm- autheile gewährt und durch Erhöhung des Reservesonds auf 10% der Stammaniheile, Remuneratlon an den Vor⸗ stand und Vortrag auf neue Rechnung erledigt. Gleich
zeitig wurde mitgetheilt, daß der Zinssuß del Vorschüssen


