Ausgabe 
25.7.1872
 
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Donnerstag den 25. Juli.

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Oberhessischer Anzeiger.

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Erhält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Iuttlligenzblatt.

Erscheint jeden Dlenstag, Donnerstag und Samstag.

gderessend: Das Polizeistrafgesetz, hier die concessionirten Dienstbotenverbinger.

Item Bemessen Kenatniß.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß der Art. 95 des e zeistragesetzes vom 30. October 1855 durch die Bestimmungen in . 5 der Deutschen Gewerbe-Ordnung vom 20. Juni 1869 insofern ibprändert ist, als das gewerbsmäßige Verdingen von Dienst⸗ den gegen Bezahlung an Orten, wo eigene Dienst⸗ denverdinger bestellt sind, nicht mehr strafbar ist.

Dagegen bleibt es der Polizeiverwaltungsbehörde unbenommen, wo es zweckmäßig erscheinen sollte, nach wie vor besondere Dienst⸗ eulmverdinger zu bestellen.

Ebenso bestehen die Vorschriften fort, welche in der Verordnung er 7. April 1857, die polizeiliche Aufsicht über die Dienstboten be⸗

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Amtlicher Theil.

Friedberg am 20. Juli 1872.

5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an Großh. Polizeiverwaltung Bad⸗Nauheim, Großh. Polizei-Commissariat in Wickstadt und die Großh. Bürgermeistereien. Von nachstehendem Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 8. d. M. zu Nr. M. d. J. 8208 erhalten Sie zu

Trapp.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.

treffend, in Bezug auf die polizeiliche Ueberwachung und Beaufsich⸗ tigung der Dienstbotenverdinger enthalten sind. a

Nach§. 35 der Deutschen Gewerbe, Ordnung haben übrigens diejenigen, welche das Gewerbe als Gesindevermiether betreiben wollen, bei Füdrung ihres Gewerbebetriebs der zuständigen Behörde der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei hiervon An- zeige zu machen, und kann der Gewerbebetrieb solchen unter sagt werden, welche wegen aus Gewinnsucht begangener Vergehen oder Verbrechen gegen das Eigenthum, oder wegen Vergehen oder Ver⸗ brechen gegen die Sittlichken bestraft worden sind.

In Verhinderung des Ministerial⸗Präsidenten. v. Rodenstei n. Rauten busch.

ereffend; Die Errichtung einer Produetenbörse zu Friedberg. 7 1

Nach einer Mittheilung des, von dem landw. Casino zu Fried⸗ für Errichtung einer Productenbörse da hier er wählten Comite's tdasselbe Ihnen einen Statutenentwurf über die Errichtung einer deen Börse zugesandt, und Sie ersucht, Beitrittserklärungen zu er ten und solche in die ebenfalls beigegebenen Ortsmitglieder-Listen intragen, resp. eintragen zu lassen.

Der Zweck einer Productenbörse ist in dem Statutenentwurf t inandergesetzt und werden Ihnen wie den sich hierfür interessiren⸗ andwirthen die daraus erwachsenden Vortbeile klar geworden sein, über außerdem noch die Besprechungen in dem landw. Casino zu idberg und die Mittheilungen hierüber in dem Oberhessischen An- ger genügenden Aufschluß gegeben haben.

Friedberg am 22. Juli 1872.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Die Nützlichkeit eines solchen Instituts ist allgemein anerkannt, der daraus erwachsende Vortheil kann und wird aber nur dann in steigendem Maße eintreten, wenn sich die Landwirthe hierbei recht zahlreich betheiligen.

Ich empfehle Ihnen daher, nach Kräften zur Errichtung der ins Auge gefaßten Productenbörse zu wirken, namentlich dafür sich zu be⸗ mühen, daß recht viele Angehörige Ihrer Gemeinden sich als Mit⸗ glieder betheiligen und in die in Ihren Händen befindliche Ortsmit⸗ glieder ⸗Listen baldigst sich eintragen. Die Sache leidet wegen der eingetretenen Erndtezeit keinen Ausschub mehr.

Der Director des landw. Bezirksvereins Friedberg. r d e.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Wilhelm Steter zu Reichelsheim ist zum Gemeinde Einnehmer daselbst ernannt und verpflichtet worden.

Nach dem 15. muß auf die Rücknände gem ahnt werden. Friedberg am 22. Juli 1872.

Be kann t m Die Brandentschädigungs⸗ Beiträge aus 1871 werden im nächsten Monat an den gewöhnlichen Zahltagen erhoben.

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Großherzogliche Distrietseinnehmerei Friedberg. Keim.

Igu,

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- us blatt Nr. 33 enthält:

1 Bekanntmachung, die Vergrößerung des Familien- uommisses der Herrn Fürsten zu Solms Hohensolms⸗ e belressend. 5 I.., Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am ai d. J. stürzie der zweijährige Sohn des Nikolaus Aaschmin zu Feylheim in den in der Hofrailhe des Lorenz Mert II. daselbst befindlichen bei einem Wasserstande % 5 Fuß eiwa 20 Fuß tiesen Ziehbrunnen. Auf das Mei eines anderen in der Nähe befindlichen Kindes der Poligeidiener Mathias Schneikt zu Feblheim N lic sich an der Keute des Brunnen⸗Eimers bis zum Aspiegel hinab, packte as im Wasser liegende Kind, ind er sich mit beiden Füßen gegen die Brunnen; Ute siemmie, erfaßte dasselbe dann an seinen Kleidern len Zöhnen, und ließ sich mit dem Kinde von inzwischen ecgcellien Frauen hinauswinden, indem er sich nur an beiden beim Herunterlassen in den Brunnen schon wen Händen an der Keite festhielt, ohne für seine he einen Stützpunkt zu haben. Seine Königliche en der Großherzog haben dem Polizeidiener Mathias balkert für diese glüclsche, von ihm mit Muth und un Lebensgefahr aue geslihrte That, neben einer Geld ne, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrist:

Für Rettung von Menschenleben Allergnädigst zu ver⸗ leihen gerubt. 0 0 III. Bekinntmachung, die gerichtlichen Anzeigen in der Provinz Rbetnhessen benessend. Nachdem das Großherzog⸗ liche Bezirksgericht Mainz in seiner Generalrersammlung vom 6. Juli l. J. in Gemäßheit der Allerböchsten Bere ordnung vom 12. Januar 1872, an der Stelle des Mainzer Journals dasMainzer Tagblatt als dasjenige in der Provinz Rheinhessen erscheinende Zeitungsblatt bezeichnet bat, durch wesches die in dem Bezirke des genannten Gerichts nothwendig werdenden, im Art. 1 der gedach len Verordnung aufgesübrten gerichtlichen Anzeigen für den Rest des Jahres 1872 zu verkünden sind und dieser Be. schluß die nach Art. 2 der erwähnten Verordnung ersorderliche Genehmigung des Großherzoglichen Mimisteruws der Justiz erlangt hat, so wird dieses andurch zur öffentlichen Kenniniß gebracht. Darmstadt. Der Staateprecurator an dem Bezirks gericht Mainz Geheime Justizrath Pr. Julius Hermann Schalck wurde zum General- Staats- procuratur an dem Obergericht der Provinz Rheinhessen und zu dessen Nachfolger der Be zirksgerichtsrath und Untersuchungsrichter bei dem Bezirksgericht Mainz Ludwig Schön ernannt.

19. Juli. Die Vorlage der Regierung

in Betreff der Gehalte der Volksschullehrer ftellt folgende Scala für die Minimalgthalte auf: In Gemeinden

tis 1000 Seelen, I. Klosse. 400 fl. üver 1000 bis 2000 Seslen, II. Kl. 1. Abtheilung 400 1 30 über 2000 bis 3000 Seelen, III. Kl. 1. 0 450 22 1 500 über 3000 bie 5000 Seelen, IV. Kl. I. 1 500 5 5 550 über 5000 bis 10000 Seelen, V. Kl. 1. 700 550 2. 600 uber 10000 bis 20000 Seelen, VI. Kl. 1. 5 2 1 N* 0* 3. 8 800

über 20000 Seelen VII. Kl. 1 800 2. 0 900

3 1000

3. In Garnisonsorten ist die Garnison bei Berech⸗ nung der Seelenzahl der Gemeinden mitzuzäßdlen. Außer dem bezeichneten Gehalte hat jeder Schul lehrer eine angemessene Wohnung, womöglich mit Garten, oder eine Miethentschädigung anzu sprechen. Die Mietbentschädigung wird in den Gemeinden I. und II. Klasse auf 50 fl., in den