Ausgabe 
19.9.1872
 
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1872.

Donnerstag den 19. September.

Oberhessischer!

nzei

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Jriedberger Zntelligenzblatt.

1 Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag⸗

Am

1. October

beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner dreimal erscheinen wird.

geld 47 kr. Bei der Verlags⸗ Expedition ko 30 kr. Auswärtige Abonnenten sind gebeten, Postboten baldigst zu machen, damit in der Zu eintritt und vollzählige Exemplare geliefert werden können.

Das Abonnement beträgt bei

wöchentlich

den Poststellen vierteljährlich 38 kr., mit Bestell⸗ stet das Blatt für das kommende Quartal ihre Bestellungen bei den Poststellen oder sendung des Blattes keine Unterbrechung

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:

Nr. 41. sub 1. Pharmacopoe betr. sub 3.

Friedberg am 16. September 1872.

Bekanntmachung, die Anzahl der Mitglieder der Handelskammer zu Darmstadt betr. sab 2. Bekanntmachung, Bekanntmachung, die Umlagen der Gemeinde Butzbach für 1872 betr.

die Einführung der neuen

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr

Betreffend: Den im Monat October l. J. vorzunehmenden Wiesengang.

Friedberg am 14. September 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Im Monat October muß nach den Bestimmungen der Wiesen Polizeiordnung der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorgenommen werden. Wir beauftragen Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und die über den Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 10. Novem-

ber l. J. längstens vorzulegen.

In diesem Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben noch besonders zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte anf

zunehmen. 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem

7 vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, besolgt worden sind

und welche nicht.

2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von

die Entfernung

im Monat März l. J.

vom 7. October

Ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden. empfehlen den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augenmerk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos,

Wir

der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den

Be- und Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfs⸗ hügel und dergl. die Unterhaltung der Ent- und Bewässerungsgräben(Art. 28 und 29 der Wiesenpolizeiordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

3) Verbesserungsvorschläge namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz

(Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung) und auf

in Bezug auf größere Wiesenfluren,

1830 Anwendung finden muß.

Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau verfahren.

Ter a p p.

Deutsches Reich.

Darmstadt. sungsblatt Nr. 40 enthält: I. Bekanntmachung der Großh. Ministerien des Großh.

ments vom 30. November 1871 betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Gemeinderath zu Oberwöllstadt steht das Präsentations- 23.

Offenbach, die Nichterhebung der Communalsteuern der sraelitischen Religionsgemeinde zu Weiskirchen für 1874 letreffend.

III. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen enes fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 4. August dem Stadigerichtsassessor Vogel zu Darmstadt die Er⸗ mächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von . M. dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Kronenordens 4. Kl. am Exinnerungsbande, am 10. August dem Hofgerichtsadvoeaten Strecker zu Offenbach die Ermächtigung zur Annahme und zum magen des ihm von S. M. dem König von Bayern brrliehenen Verdienstkreuzes für die Jahre 1870,74, am 17. August dem Fabhrikbesitzer J. B. Dörr zu Worms die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm een S. M. dem König von Wuͤrtemberg verliehenen lga⸗Ordens zu ertheilen. 46. 0 ö IV. Namens veränderung. Seine Königliche Hoheit r Großherzog haben allergnädigst geruht: am 14. Aug. m Elias Liebmann von Oppenheim zu gestatten, daß brselbe in Zukunft statt des bisherigen den Vornamen heinrich führe. 9105

V. Ertheilung eines Erfindungspatents, Seine König⸗ lige Hohelt der Großherzog haben allergnädigst geruhk: um 21. Aug. dem Maschlenenmeister Jakob Heberlein i München auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent uff die durch Zeichnung und Beschreibung näher er⸗ läuterte Construclion einer selbstthätigen Bremse für Eisen⸗ zahnfahrzeuge unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß durch das verliehene Patent Niemand in der An⸗ wundung bereits früher schon bekannt gewesener Theile e Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten 2(aahre für den Umfang des Großherzogthums zu urchellen.

VI. Dienstnachricht. Seine Königliche Hoheit der oßherzog haben allergnävigst geruht: am 23. August t von dem Fürsten zu Isenburg⸗Birstein auf dle evang. S ulstelle zu Gößenhain im Kr. Offenbach, präsentirten

Das Großherzogliche Regie⸗

Kr. Büdingen, Wilhelm Döll, für diese Stelle zu be

stätigen. VII. Charakterertheilungen. ö VIII. Dienstenthebung.

IX Coneurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die 1. kath. Hauses und des Aeußern, Abänderungen des Post Regle- Schulstelle zu Ober⸗Wällstadt, im Kr. Friedberg, mit einem dem Kunst⸗

Daulphe, im Königreiche Preußen, Georg Wilh. Listmann, die 1. evangelische Schulstelle zu Wallerstädten, im Kreise eue zu übertragen.

V. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 29. Juni und Handelsgärtner Heinrich Siesmeyer in

Gehalt von 300 fl. 44 kr. Dem kath. Pfarrer und dem Bockenheim den Charakter als Hofgarten-Ingenieur, am

recht zu dieser Stelle zu; die 1. evang. Schulstelle zu Hungen im Kr. Nidda, 592 fl. 52½ kr. Dem Herrn Fürsten zu Solms-Braun⸗ evang. Schulstelle zu Hemmen, im Kr. Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl. Dem Herrn Grafen

zu dieser Stelle zu.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 41 enthält: I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Anzahl der Mitglieder der Handelskammer zu Darmstadt betreffend. Danach haben des Großherzogs

bestimmen geruht, daß die Zahl der Mitglieder dieser Handelskammer vom nächsten Jahre an von sieben auf fünfzehn erhöht werde.

II. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Ein⸗ führung der neuen Pharmacopoe betleffend.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisanits Friedberg, die Umlagen der Gemeinde Butzbach für 1872 betreffend.

IV. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht; am 1 Juni den Saalwärter Jacob Schmidt in Kranichstein zum Hof gartenwärter in der Hofgärtnerei Darmstadt zu ernennen; am 17. Aug., den von dem Frhin. Ludwig v. Leonhardi auf die 1. evang. Schulstelle zu Klein Karben, im Kreise Vilbel, präsenttrten Schullehrer an der 2. evang. Schule zu Hofheim, im Kreise Heppenheim, Karl Knab, für diese Stelle zu bestätigen; am 27. August die Heizer bei der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn Heinrich Jung, Carl Klink und Christian Wagner zu Locomotivführern bei dieser Eisen⸗ bahn, die Werkstättearbelter Adam Ahl aus Bickenbach, Carl Bangert aus Darmstadt, Moriz Kötter aus Burg⸗ Gräsenrode, Friedrich Störtz, Christoph Lorenz und Heinrich Kappeler aus Darmstadt zu Heizern bei der Malin⸗Neckar⸗ Eisenbahn und am 30. Aug, den Hosstallbeiknecht Conrad Germann aus Messel, Kreis Darmstadt, zum Hofkutscher

Ec ullehrer an der evang. Schule zu Burgbracht, im

mit einem jährlichen Gehalt von,

fels steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die

Schlitz genannt von Goͤrtz steht das Präsentationsrecht und

Königliche Hoheit auf den Antrag der Handelskammer zu

August dem Metzger Johannes Heinrich Dieffenbach in Ortenberg den Charakter als Hofmetzger, am. 25. Aug. dem Kreisarzt des Kreismedicinalamtes Bad-Nauheim, Medicinalrath Dr. Friedrich Bode, den Charakter als Geheimer Medicinalrath zu verleihen.

VI. Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. August den Hoftheater-Tagskassier Joseph Watzinger am 1. Sept. den Hoskulscher Georg Friedmann J. in den Ruhestand zu versetzen.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 42 enthält:

I. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen, die Zusammenlegung der Oberfötstereien Lindenfels, Rim⸗ bach und Wald⸗Michelbach, Forstes Wald-Michelbach und Heppenheim, Forstes Lorsch betreffend.

II. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hobeit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 30. Aug. den Districtseinnehmer der Distrietseinnehmerei Offenbach, Wilhelm Carl Schleußner, zum Districtseinnehmer der neugebildeten Districtseinnehmerei Offenbach 1, den Distrietseinnehmer der Distrietseinnehmerei Ober-Ramstadt, Eberhard Leinberger, zum Distrietseinnehmer der neuge⸗ bildeten Distrietseinnebmerei Bessungen, den Oistriets einnehmer der Districtseinnehmerei Nieder-Mörlen, Heinrich Wenzel, zum Districtseinnehmer der neugebildeten Districts⸗ einnehmerei Bad⸗Nauheim, den Distrietseinnehmer der Districtseinnehmerei Alsfeld, Rendant Balthasar Schmidt, zum Districtseinnehmer der neugebildeten Distrietseinneh⸗ merei Alsfeld I, und den Distrietseinnehmer der Distrietseinnehmerei Romrod, Heinrich Fresenius, zum Districtseinnehmer der neugebildeten Districtseinnehmetei Alsfeld II zu ernennen; am 3. Sept. den Distriete⸗ einnehmer der Districtseinnehmerei Groß⸗Steinheim, Hein⸗ rich Momberger, in gleicher Diensteigenschaft in die Distriets⸗ einnehmerei Butzbach II zu versetzen und den Distrlets⸗ einnehmer der Oistrietseinnehmerel Seligenstadt, Conrad Reb, zum Districtseinnehmer der neugebildeten Distriete⸗ einnehmerei Offenbach 11 zu ernennen. Am 12. Sept. den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten

zu ernennen, sowie dem vormaligen evang. Schullehrer zu

Minister am Königlich Preußischen Hofe und Bevollmäͤch⸗