Ausgabe 
14.12.1872
 
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1872. 2 Samstag den 14. Dezember. N 147.

Oberhessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblall.

Enthält die amtlichen Exlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Sam ftag

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Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch fern ö i i Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die n Erlasse, 5 eine Ne 11 7 60 und bemerkenswerthesten Tages begebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mitiheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte

Betreffend: Die Feterabendstunde.

Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ic.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen und Ziffersatz mit 5 kr. der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

brechung eintritt.

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Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:

Nr. 54 sub 1. Landtagsabschied. Friedberg den 12. Dezember 1872.

Groß herzogliches Kreisamt Friedberg.

Ter a p

p.

Betreffend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung von Brandschäden.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt.

Wir erinnern die Säumigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 16. v. Mis. binnen 8 Tagen bei Meidung der Abholung.

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien,

Wir empfehlen Ihnen das nachstehende

personal darnach zu instruiren.

Ter a p p.

Local⸗ Reglement

Friedberg am 11. Dezember 1872.

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Friedberg am 11. Dezember 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Großhe Polizeiverwaltung Bad-Nauheim und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.

Localreglement öffentlich bekannt machen zu lassen und das Ihnen untergedene Polizei⸗

die Einhaltung der Feierabendstunde in den Gemeinden des Kreises Friedberg.

Nach Anhörung der Localpolizeibehörden und mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. December 1872 Nr. M. d. J. 12081 wird hiermit verordnet:

1) Die Feierabendstunde, zu welcher die Gast und Schenkwirth⸗ schaften geschlossen werden müssen, wird für alle Gemeinden des Kreises Friedberg auf Abends 11 Uhr festgesetzt.

zu

Belresfend: Den Besuch des Gottesdienstes von Seiten der Schulkinder.

Die Großh. Kreis⸗Schul⸗Commission Friedberg an die

Die Saumigen werden an sofortige Erledigun

Ter a p p.

2) Uebertretungen dieser Bestimmung werden beim Vorhandensein der in§. 365 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vor⸗ gesehenen Voraussetzungen mit Geldstrafe von 35 Kreuzern bis 5 Thaler bestraft.

3) Die entgegenstehenden

Polizeireglements sind aufgehoben. Ter a p p.

Friedberg den 11. Dezember 1872.

Schulvorstände des Kreises.

g unserer Auflage vom 21. v. Mts., Amtsblatt ohne Nr., erinnert.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Nach derDarmst. Zeitung wird der Landtag auf den 19. d. M. einberufen und von S. K. H. dem Großherzog in Person eröffnet werden.

Friedberg. der Stadt Friedberg wurde am Buchhändler Scriba erwählt. Die Wahl der Wahlmänner fand auch dahier, wie in vielen anderen Orten des Landes, eine verhältnißmäßig geringe Betheiligung. Von 600 stimmberechtigten Urwählern hatten sich nur 278 an der Wahlurne eingefunden und von diesen hatten 270 resp. 274 den ausgegebenen gedruckten Vorschlag von 20 Wablmännern adopfirt. Den Ausfall der Wahl konnte man indeß mit Gewißheit voraus- sehen, da weder ein Gegencapdidat, noch ein Gegenvorschlag in Bezug auf die proponixten Wahlmänner bekannt geworden wax. Die Wahlmänner Wahlen im Wahlbezirke Friedberg Nauheim sind zwar ebenfalls abgehalten, jedoch sollen, wie man hört, eine größere Anzahl der⸗

Zum Landtagsabgeordneten 12. d. M. Herr

selben wegen Formfehler Beanstandung gefunden haben und deßhalb in den betreffenden Orten abermalige Wahlen in Aussicht stehen. Unter diesen Umständen dürfte der Abgeordnete des II. Wahlbezirke der für den 19. d. angekündigten Eröffnung der Kammer nicht beiwohnen können.

Gießen. Der Vertreter der Philologie an der Gießener Universität, Prof. Lübbert, hat einen Ruf nach Kiel erhalten. Wie die Sp. Ztg. hört, hat Prof. Lübbert denselben jedoch abgelehnt; es wird daher diese bedeutende Kraft der Gießener Hochschule erhalten bleiben.

Worms. Bei der Abgeordnetenwahl wurde der Candidat der demokratischen Partei, Edinger, gewählt.

Berlin, 11. Dez. Abgeordnetenhaus. Der Antrag Duncker Rickert, betreffend den Eintritt von Staats beamten in den Aufsichtsrath von Actien⸗ Gesellschaften, wurde von der Tagesordnung ab⸗ gesetzt, weil ein eingegangenes Minisserialschreiben die gesetzliche Regelung der Frage für die nächste Zeit zugesagt hat. Die zur Berathung kommenden

Petitionen wurden meist nach den Commissions⸗ anträgen genehmigt. Eine längere Discussten führte die erste Lesung des Gesetzentwurss über die Dotation der Provinzialverbände herbei, welcher schließlich an eine besondere Commission von 21 Mit⸗ gliedern verwiesen wurde. Der nämlichen Com- mission wurde der Kechenschaftsbericht über die Beihülfen an Reserve- und Landwehrmänner nach der ersten Lesung zugetheilt. Das Haus genehmigte endlich in erster und zweiter Lesung den Gesetz- entwurf betreffs der Abstandnahme von dem Esch⸗ hofen-Camberger Eisenbahnbau, wobei der Regie⸗ rungs-Commissär unter dem Beifall des Hauses die Concessionirung der Hessischen Ludwigsbahn zum Bau einer Eisenbahn über den Westerwald anzeigte.

In der Petitionscommission des Abge- ordnetenhauses kam kürzlich die Petition einer Ossizierswittwe zur Verhandlung, welche die Theil⸗ nahme der Commissions mitglieder in nicht ge⸗ ringem Grade erregte. Der Gatte der Petentin, ein Hauptmann, erkrankte in Folge des Feldzuges und rang schwer mit seinen Leiden. Das Gesetz