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Beilage.
berhessischer Anzeiger.
M306.
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Ein Wortüber die neuen evangelischen vor sich gehen,— der Krieg und der Friedens— Kirchenvorstandswahlen. schluß mit Frankreich, die Aufrichtung des deut—
Das Großh. Regierungsblatt Nr. 3 v. d. J. schen Reiches, die Eröffnung des ersten deutschen veröffentlicht ein Edict,„die provisorische Organi- Reichstags, die neuesten Vorgänge in Paris,— ist sation der Kirchenvorstände evangel. Confession es allerdings erklärlich genug, daß die kirchlichen betr.“ Hiernach sollen die bisher bestandenen Fragen im r den„ treten. evang. Kirchenvorstände aufhören, und an ihre Es wäre aber im höchsten Grade zu beklagen, ja Stelle neue, anders gewäblte und zusammengesetzte gradezu bedenklich und gefährlich, wenn das nun Kirchenvorstände treten. Gewählt werden dieselben in Angriff genommene Werk der kirchlichen Ver— durch schriftliche Abstimmung von sämmtlichen fassungsreform fortwährend von der Mehrheit der unbescholtenen männlichen Gemeindemitgliedern, Gemeindeglieder mit Gleichgiltigkeit welche das 25. Jahr zurückgelegt haben. Der würde, wenn sich in Folge davon an den neuen Bürgermeister hört auf, als solcher ständiges Mit- Kirchenvorstandswahlen etwa nur eine Minderzahl glied des Kirchenvorstandes zu sein, während der der Wahlberechtigten betheiligte, und daher die Pfarrer wie bisher von Amis wegen dem Kirchen- wahren Gesinnungen und Bedürfnisse der Gemein- vorstand angehört und den Vorsitz darin führt. den dabei nicht zu ihrem vollen Ausdruck kämen. Die Zahl der Mitglieder wird erhöht: für eine e Reich ist durch 0 Ne Gemeinde wie Friedberg wird der Kirchen- von 1870— 71 gegründet: die große Frage der vorstand aus 10 gewählten Mitgliedern bestehen, E 18 die, wie 8e n 20 fi während er bisher mit dem Bürgermeister nur und entwickeln wird, ob es für uns und für 6 nichtgeistliche Mitglieder hatte. Wählbar sind unsere Kinder und Kindeskinder eine Stätte der alle stimmberechtigten Gemeindeglieder, welche 30 Wohlfahrt und des Gedeihens sein wird, wo Jahre alt sind und durch Theilnahme am Gottes- Recht, Freiheit, Friede blüht und Alles wohl dienst und Abendmahl ihre Liebe zur evangel. steht. Kein Vernünftiger zweifelt, daß die Wobl⸗ Kirche an den Tag legen. fahrt eines Reiches nicht blos auf den äußeren Die Vorbereitungen zu den Wahlen sind be— Machtmitteln, einem siegreichen Heere, einer kräf⸗ reits im Gang, und ist zu erwarten, daß die tigen militärischen Organisation ꝛc. beruht; son⸗ evang. Gemeinden in aller Kürze zur Vornahme dern die Hauptsache, worauf es zuletzt ankommt, derselben werden aufgefordert werden. ist doch immer die Gesinnung, der sittliche Geist, rr b. soll der in dem Volke verbreitet ist, der Sinn für aber nur den Aufan eines längst an etündt en ef Wahrheit, Sitte, Zucht, treue Pflicht⸗ ae 45e ger ast ang Ken erfüllung und Hingebung an das Gemeinwohl 5 er wird auf die Dauer immer nur da
Bereits unter dem 11. Juli Und dies v. J. bat des Großherzogs K. H. dem Entwurfe in rechter Kraft und Blüthe stehen, wo Religion 22 neuen Verfassung für die evang. Kirche des und Gottesfurcht blühen. Wer es daher mit der „ seine 1„ 1 8 und Zukunft des deutschen Volkes wohl meint, dem 2 ntwurf ist sodann im— r 8 ver- muß Alles daran gelegen sein, daß ihm in der 5 i—. 1 9 kuussia neuen Zeit, in welche es nun eintritt, Religion —— r 3 3 ere ein von lcher und Gottesfurcht, diese kräftigsten Quellen der 490 3 55 8 dien dancer offentlchen Wohlfahrt, nicht fehlen, sondern daß 8 1 2 na 22 1* 5 60 2, wielmehr auch diese einen neuen Aufschwung ——*— l de e.* mithin auch daß in der Kirche, canatssynode hervor, bestehend aus allen Pfarrern if, e ö und aus Abgeordneten aller Gemeinden des De- gesetzt sei, ei 1875 1
f g neten lialss. tirchlt gesetzt sei, einen kräftigen und wohlthätigen Ein- — 2 8 7 3 re— und 22 ichen fluß auszuüben. ngelegenheiten des Decanates Sorge zu tragen Leider aber läßt sich zur Zeit nicht sagen, eee ged. en g r an dn de he h le dahin Abgterenen zur Lendeespnsre. Diese glüalcrr Weit, in den Kern des Belles au. steht in derselben r der n zur vereinzelt— Ansichten und Grundsätze auftreten, 8 wie der.* e e welche mit dem Christenthum völlig im Wider- 5 ihre 8* 1 1 woles bpruch stehen, ja sogar alles Höhere und Ewige er assen werden, sie hat den Zustan er* aoleugnen: sondern auch solche Personen, nament— kirche in Bezug auf Lehre, Kotten ien Ver- lich solche Männer, die in ihren Gesinnungen und fassung, Zucht und ee zu beachten Grundsätzen keineswegs dem Christenthum ent— 1 zu 1 sie* die 52 re gegen sind, stehen häufig der Kirche mit großer liche Zwecke ruhigen usga 2 5 villigen, Gleichgiltigkeit gegenüber oder haben sich von ihr sie hat ut das Recht 85 en gänzlich zurückgezogen. Und zwar läßt sich be⸗ über die misführung des erconsistoriums u. s. f. merken, daß dieses Uebel seit den letzten Jahren Es soll also durch das Ganze der Grundsatz in beständigem Zunehmen begriffen ist, so daß, durchgeführt werden: daß die evang. Kirche wenn es noch längere Zeit in dieser Weise fort- des Landes ihre Angelegenheiten selbst⸗— gehen sollte, für die evang. Kirche und dadurch ständig zu ordnen und zu verwalten hat. mittelbar für die gesammte Volkswohlfahrt die
Die neuen Kirchenvorstände, deren Bildung schlimmsten Folgen zu besorgen wären. jetzt angeordnet ist, sollen demnächst die Decanats⸗ Es ist daher hoch an der Zeit, auf Mittel spnoden, und diese sodann die Landessynode wählen. bedacht zu sein, wie es besser werden kann. Ein Der 2 wie 17 5 das 1 0 570 besteht in der Verbesserung Edict vom 11. Juli angeordnet ist, der neue der Verfassung der evang. Kirchez denn Verfassungsentwurf vorgelegt, mit ihr berathen die mangelhafte Verfassung, welche diese seit langen und endgiltig festgestellt werden. Wie also das] Zeiten in unserm Lande wie in anderen deutschen Verfassungswerk schließlich ausfallen wird, das Ländern gehabt hat, ist ohne Zweifel eine haupt- wird wesentlich davon abhängen, was für Männer sächliche— wenn auch nicht die einzige— Ursache jetzt von den Gemeinden mit dem Ehrenposten als] des Verfalls, in dem wir sie leider gegenwärtig Kirchenvorsteher betraut werden; denn diese sind begriffen sehen. die Wahlmänner für die künftige Synode. Bis jetzt steht die Sache so, daß der Landes-
Bis jetzt hat der oben dargelegte Schritt s herr, welchem nach dem Herkommen, die höchste unserer Kilchenregierung, allem Anscheine nach, Regierungsgewalt in der evang. Kirche zusteht in den Gemeinden nur erst sehr geringe Aufmerk- und auch für die Zukunft erhalten bleiben wird samkeit erregt. Bei den außerordentlich großen und muß, diese seine kirchliche Gewalt durch lauter Ereignissen, die gleichzeitig auf anderem Gebiete Staatsbehörden ausüben läßt, und zwar pöllig
betrachtet
unumschränkt. Die oberste Staatsbehörde, das Ministerium des Innern, und die demselben untergebenen Verwaltungsbehörden, das Ober— Consistorium und die Kreisämter, verfügen nach ihrem Ermessen über alle Angelegenheiten der evang. Kirche, nicht blos, was die äußere Ord— nung und Verwaltung, sondern auch was Lehre, Gottesdienst, Zucht ꝛc. betrifft, ohne daß die Ge— meinden dabei irgend mitzuwirken hätten oder nur um ihre Meinung befragt würden.
Es ist unter diesen Umständen kein Wunder, wenn die Gemeindeglieder denken: wo wir nicht mit rathen, da wollen wir auch nicht mit thaten, und sich daher mehr und mehr von der Kirche zurückziehen. Dies um so mehr, da in der neueren Zeit der Bürger sich immer mehr gewöhnt— und zwar mit vollem Rechte, — auf den verschiedensten sonstigen Gebieten, wie in der Politik, im Geschäftsleben, in den Fragen der Industrie und Landwirthschaft u. s. w., seine eigenen Angelegenheiten selbst zu besorgen, oder, wo ihm die Befugniß dazu noch nicht im genü⸗— genden Maße eingeraͤumt ist, dieselbe fordert und anstrebt. Sollte hierin die evang. Kirche auch weiterhin noch allein zurückbleiben, so würde vor— aussichtlich die Entfremdung von ihr immer noch mehr zunehmen.
Eine weitere Folge des angegebenen Zustandes ist die, daß die Geistlichen und die Gemeinde— glieder sich in bedenklicher Weise gegenseitig fremd geworden sind und immer mehr wer⸗ den. Weil die letzteren keine Gelegenheit haben, ihre Ansichten in den religiösen und kirchlichen Fragen zur Geltung zu bringen, so sind diese vielfach dem Pfarrer unbekannt. Dieser predigt, versieht seine Casualhandlungen, unterrichtet zc., ohne mit der Denkweise und den Bedürfnissen Derjenigen, mit denen er zu thun hat, vertraut zu sein oder das, was ihm davon bekannt wird, recht verstehen und würdigen zu können. So hat es geschehen können, daß in einem Theile der evang. Geistlichkeit Deutschlands eine religiöse Richtung Boden gewann, welche sich die große Mehrzahl der Gemeindeglieder, auch der religiös ernsten, mit gutem Gewissen nicht aneignen kann, weil sie mit der ganzen Denkweise der neueren Zeit in unverträglichem Widerspruche steht. Und umgekehrt ist der Geistliche sehr oft außer Stande, Zweifel, Bedenken und Irrungen, welche in religibsen Fragen entstehen, zu lösen und zu be— richtigen, weil sie von den Nicht-Geistlichen zwar unter einander, aber nicht gegen ihn ausgesprochen werden. Es ist so ein Zustand der Entfremdung und des Mtßtrauens entstanden, welcher, wenn er noch weiter greifen sollte, den größten Schaden bringen müßte.
Diesen Gefahren nun hofft man durch eine bessere Versassung der evang., Kirche begegnen zu können: eine Verfassung, welche die Angelegenheiten jeder Kirchengemeinde den von dieser selbst ge— wählten Vertretern in die Hände giebt, um von denselben ohne ängstliche Bevormundung von oben nach ihrem gewissenhaften Ermessen und auf eigene Verantwortung selbstständig besorgt zu werden, und welche auch die höheren kirchlichen Behörden an die Mitwirkung und Zustimmung der Vertreter der gesammten Landeskirche(Synode) bindet, sie dagegen von der Abhängigkeit von der Staats- regierung freimacht,— unbeschadet des Ober— auffichtsrechtes, welches der Staat über die evang. Kirche wie über jede andere in seinem Gebiet bestehende Kirche oder Religionsgemeinschaft aus- zuüben hat.
Wenn gewiß auch Niemand meinen wird, daß eine Verfassungsänderung in dem angegebenen Sinn allein schon binreichen werde, um den Gefahren und Schäden der evang. Kirche abzu- helfen, so läßt sich doch mit Sicherheit erwarten, daß eine solche in sehr vieler Hinsicht einen sehr heilsamen Einfluß wird haben können; ja sie ist die erste unerläßliche Vorbedingung für Alles,


