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1871.
Samstag den 22. Juli.
M 85.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Auf dieses Blatt können für das zweite Halbjahr noch Abonnements angenommen und vollständige Exemplare desselben geliefert werden.
8 Um vorgekommenen unangenehmen Mißverständnissen und Irrungen, welche bei mündlichen Bestellungen von Inseraten leicht entstehen können, für die Folge vorzubeugen, bitten wir Inserat-Aufträge nur schriftlich aufgeben zu wollen.
Die Expedition
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach den bis jetzt eingelangten Handbuchsauszügen und sonstigen Vorlagen haben wir entnommen, daß nur wenig oder gar nichts
Betreffend: Die Beitreibung der Gemeindegelder.
zur Beitreibung der rückständigen Gemeindegelder, namentlich aber der Communalumlagen, geschehen ist.
Friedberg am 20. Juli 1871.
Wir weisen Sie darum an, den
Gemeindeeinnehmern sofort aufzugeben, das Zwangsverfahren auf die rückstandigen Gemeindegelder einzuleiten, als sonst gegen sie mit
Strafe vorgegangen werden mußte.
Daß und wann Sie die Rechner biernach bedeutet haben, haben Sie sofort anzuzeigen. A 8 J.. Nd. Haas, Kreis- Assessor.
Betreffend: Die Bezahlung der Beiträge zur Kreiskasse.
Friedberg am 20. Juli 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
5 Der Rechner der Kreiskasse hat uns angezeigt, daß nur von wenigen Gemeinden die Beiträge für das 3. Quartal zur Kreiskasse eingezahlt worden sind und daß sich noch Rückstände aus anderen Quartalen vorfinden. Unter Bezugnahme auf unsere Verfugung vom 31. Oktober v. J. tragen wir Ihnen auf, für die sofortige Berichtigung zu sorgen,
indem wir sonst gegen die Ssumigen mit Strafe vorgehen müßten.
J. B. d. K.:
Haas,
Kreis ⸗Assessor.
Betreffend: Das Gesetz über die Kriegsleissungen und deren Vergütung.
Friedberg den 20. Juli 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf die in Nr. 24. des Regierungsblattes d. J. enthaltene, die Note des Reichskanzlers an das Großherzogliche Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern vom 27. v. M. zur öffentlichen Kenntniß bringende, Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs vom 7. d. M., wonach der 1. Juli als der allgemeine Demobilmachungstag bzw. als der Tag festgesetzt worden ist, bis zum welchem das bei der letzten Mobilmachung der Bundesarmee in Kraft getretene rubr. Gesetz vom 11 Mai 1851 zu gelten hat, bzw. Leistungen an die bewaffnete Macht nach Maßgabe desseiben zu liquidiren und zu vergüten find, fordern wir Sie auf, über alle von Ihren Gemeinden und deren An— gehörigen bis zu diesem Tage geschehenen Leistungen an Truppen— theile, so weit wegen derselben nicht bereits Vorlage ge— macht worden ist, nach Vorschrift unseres Amtsblatts Nr. 4 vom
7. Marz d. J. Liquidationen aufzustellen und bis zum 10. August hierher einzureichen, damit die Auszahlung der gesetzlichen Vergütung veranlaßt werden kann. Sollten Leistungen in Ihren Gemeinden nicht erfolgt sein, so wollen Sie dies bis zum gleichen Termin anzeigen.
Gleichzeitig machen wir Sie darauf aufmerksam, daß nach§. 21 des citirten Gesetzes alle etwa nicht berücksichtigten Ansprüche auf Ver⸗ gütigungen mit den nöthigen Bescheinigungen versehen, bei uns inner⸗ halb eines Jahres vom 1. d. Mts. an gerechnet, Seitens der Inte⸗ ressenten anzumelden sind. Die bis dahin nicht angemeldeten An⸗ sprüche werden mit dreimonatlichem Präclusivtermin nochmals öffent⸗ lich aufgerufen und nach Ablauf der letztren, wenn sie auch bis dahin nicht angemeldet sind, von jeder Befriedigung ausgeschlossen.
J. B. J K.:
Haas, Kreis, Assessor.
Betreffend: Feldbeschädigungen durch Hagelschlag.
Friedberg den 20. Juli 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir haben die betrübende Nachricht erhalten, daß mehrere Ge— meinden unseres Kreises insbesondere Münzenberg, Trais-Münzenberg und Wohnbach gestern Abend von einem se heftigen Hagelschlag betroffen worden sind, daß nicht allein in den Ortschaften zahlreiche Verheerungen stattgefunden haben, sondern auch in einem großen Theil der betreffenden Gemarkungen die diesjahrige Erndte fast ganz vernichtet ist. Leider sollen nur ganz wenige der Grundbesitzer daselbst ihrer moralischen Pflicht nachgekommen sein und ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag versichert haben, die große Mehrzahl ist unversichert, muß den empfindlichsten Schaden leiden und sieht theilweise ihre Erndte gänzlich darnieder legen. Es geben uns diese bedauerlichen That sachen wiederholt ur so mehr Veranlassung zu der ernsten Mahnung an die Landwirthe, Versicherungsverträge gegen Hagelschlag wegen der Crescenz ihrer Felder mit bewährten Gesellschaften abzuschließen um hierdurch vor den nachtheiligen Folgen eines solchen Natur— ereignisses bewahrt zu bleiben, als im Falle eintretenden Hagelschadens den Betroffenen weder eine Unterstützung aus Staatsmitteln gewährt
noch denselben das Collectiren gestattet wird. Wir deauftragen Sie die Grundbesitzer auf das Eindringlichste zum Versichern aufzufordern, was ja um so mehr nahe gelegt und möglich ist, als die Prämien nicht hoch sind und in keinem Verhältnisse stehen zu den Beschädigungen, von denen die Landwirthe heimgesucht werden und die den Einzelnen mitunter in seinen Vermogensverhältnissen vollständig zerrütten konnen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien der betroffenen Gemeinden empfehlen wir, im Falle Grundbesitzer in einer solchen Weise Schaden erlitten haben, daß dieselben auf Grund der Verordnung vom 1. Dez. 1819 und der Bekanntmachung vom 12. November 1821 Anspruch auf Steuernachlaß erheben können, diese Interessenten auf die er— wähnten Bestimmungen aufmerksam zu machen, damit das vorge— schriebene Verfahren eingehalten und keine Frist versäumt wird. Die Gesuche sind rechtzeitig bei Grosherzoglicher Obersteuer Direction und bei uns einzureichen. . d e
Haas, Kreis, Assessor.


