Ausgabe 
18.5.1871
 
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Donnerstag den 18. Mai.

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Oberhessischer Anzeiger.

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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Nur diejenigen Einsendungen, welche bis spätestens Vormittags 9 uhr eingelaufen siud, können in dem nächsterscheinenden Blatte Aufnahme finden.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Einzahlung der Beilräge der Gemelnden zur Kreiskasse für das II. Quartal d. J.

Friedberg am 16. Mai 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bür g ermeistereien des Kreises.

l Nach einer Anzeige des Kreiskasserechners stehen noch viele Gemeinden mit der Einzahlung der rubrizirten Beiträge zur Kreiskasse zurück. Sie werden daher die Gemeinde Einnehmer zur sofortigen Einzahlung unter dem Anfügen anweisen, daß gegen die Säumigen mit

Strafen vorgegangen werden müßte.

Dur Mp.

Betreffend: Die Aufbewabrung der den Kirchen-, Schul⸗ und Stiftungs- Fonde gehörigen Schuld und Pfand⸗

verschreibungen.

Friedberg den 15. Mai 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Kirchenvorstände.

Nach Art. 1 der Verorduung vom 30. April 1833 in Nr. 41 Seite 235 des Regierungsblattes von 1833 sollen die einem localen Kirchen, oder geistlichen Stiftungsfonds gehörigen Pfand. und Schuld- vetschresbun en, wozu auch die Urkunden über die von den Kirchen⸗ rechnern geltisteten Cauttionen gehören, in eine hierzu besonders ein gerichtete, doppelt verschließbare Kiste deponirt, die Kiste in der Wohnung des vorsitzenden Mitgliedes des Kirchen vorstandes auf bewahrt werden und sich ein Schlüssel hierzu in Verwahrung des vorsitzenden und der andere in der des ständigen weltlichen Mitgliedes befinden. Sodann schreibt der Art. 2 bieser Veördnung vor, daß uber diese deponirten Schüld. und Pfandverschreibungen von den be zeichneten Mitgliedern des Kirchenvorstandes ein genaues, eine klate Uebersicht gewährendes Verzeichniß geführt und darin der Ab- und

Zugang unter den geeigneten Bemerkungen stets pünktlich gewahrt werde.

Bei verschiedenen Gelegenheiten haben wir nun die Wahr- nehmung gemacht, daß die vorstehend erwähnten Vorschristen vergl. auch Kuͤchlers Handbuch, 2. Auflage§. 364, Seite 179 und 180 nicht überall genau beachtet und vollzogen werden. Wir sind deßhalb veranlaßt, die Sache einer näheren Prüfung zu unterziehen und tragen Ihnen auf, binnen 8 Tagen zu berichten:

1) ob die Pfand, und Schuldverschreibungen, welche den unter Ihrer Verwaltung stehenden Fonds angehören, in einer nach Vorschrift des Art. 1 l. c. eingerichteten Kiste aufbewahrt und

2) die im Art. 2 l. c. angeordneten Verzeichnisse pünklich geführt werden. r

Dien stu ach richten.

Es wurden ferner zu Bürgermeistern und Beigeordneten ernannt:

1) in der Kreisstadt Friedberg der seitherige Großher zogliche Bürgermeister Foucar und die seitherigen Großherzoglichen Beigeordneten Stein häußer und Grödel.

2) in der Burgermeisterei Bruchenbrücken das Ge meinderathsmitglied Johann Heinrich Wagner zum Bürgermeister und der seitherige Großh. Beigeordnete Marloff zum Beigeordneten.

3) in der Gemeinde Bodenrod der seitherige Großherzog⸗

liche Buͤrgermeister Schäfer und das Gemeinderathsmitglied Christoph Hofmann zum Beigeordneten.

Friedberg den 15. Mai 1871. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Philipp Schwan von Wölfersheim ist als Feldschütz für diese Gemeinde ernannt und in Pflichten genommen worden.

Johannes Wolf von Wohnbach ist als Wiesenvorstandsmitglied der Gemeinde Wohnbach ernannt und verpflichtet worden.

Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 16 enthält:

I. Bekanntmachung Gtoßh. Brandversichetungscom⸗ mission, die Aufbringung des Bedülrfnisses der Großher⸗ zoglichen Landes⸗Brandversicherungs⸗ Anstalt für 1870 ve⸗ treffend.

II. Bekanntmachung Großberzoglicher Provinzial⸗ Direction Oberhessen, dik Wahl der Geschworenen in der Propinz Oberhessen für das Jahr 1872 betreffend.

III. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Offenbach, den Situerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1871 betressend.

IV. flebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen jut Bestreitung der Vedürfnisse der kfraelitischen Neligionsgemeinben im Kreise Mainz.

V. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbebürfnissen in A des Kreises Erbach.

1. Desgleichen in den Gemeinden des Kreises Gießen.

VII. Desgleichen in den Gemeinden des Kreises Grünbetg.

VIII. Uebersicht der für das Jahr 1871 genehmig⸗ ien Umlagen zur Bestreütung ber Bebürsnisse der israeliti⸗ schen Religionsgemeinden des Kreises Neustabt.

IX. Oiensinachtichten.

Nach demFr. J. erweist sich die all- gemein verbtkitete Nachricht, der Geh. Staats- rath Franck sei, nachdem der Präsident des Ober appellationsgerichts, Geh. Rath Benner, auf sein

Nächsuchen in Ruhestand versetzt worden wäre, zum Präsidenten dieses Gerichtshofes ernannt worden, als unbegründet. Geh. Rath Benner hat um seine Pensionirung nicht nachgesucht und Geh. Staatsrath Franck behält sein Referat im Mi⸗ nisterium.

DerFr. Ztg. wird von hier mittge⸗ theilt, deß auf die Eingabe der Katholiken des Großherzogthums an den Großherzog um geeignet scheinende Intervention für das gegenwärtige Oberhaupt der katholischen Kirche folgender Er laß den Veranstaltern der Adresse zugestellt worden sei:Eine Reihe von Eingaben an Se. K. He den Großherzog, in welchen die Bitte gestellt wird, es wolle die großh. Regierung die ihr ge eignet scheinenden Mittel anwenden, um die durch die Occupation Roms gefährdeten Gerechtsame und Interessen der katholischen Unterthanen in Schutz zu nehmen, ist, da der Gegenstand das politische Gesammt⸗Interesse Deutschlands berührt,

mit Allerhöchster Genehmigung an den Kanzler

des deutschen Reiches zur Erledigung abgegeben worden. gez. v. Lindelof. gez. Rothe.

DemFr. J. meldet man von hier: Der Justizpalast, für welchen ständischerseits die

Mittel bereits bewilligt sind, wird wahrscheinlich

nicht erbaut werden, da in Folge der politischen Neugestaltung Deutschlands das hiesige Kriegs- ministerium und das Ministerium des Auswär⸗ tigen eine bedeutende Reduction erfahren werden. Der Rest an Personal, welcher dem ersteren als dann verbleiben wird, soll in dem Gebäude des letzteren untergebracht und das dermalige Kriegs- ministerialgebäude Justizpalast werden, nachdem es durch Anbau eines Assisensaales entsprechend erweitert worden ist.

Dasselbe Blatt enthält folgende Nachricht; Wie seiner Zeit mitgetheilt wurde, hat sich Oberst v. Lyncker nach Berlin begeben, um die definitive Reorganisation der hessischen Division zu ver⸗ handeln. Diese Verhandlungen sind nunmehr beendigt und werden nach einem heute eingelangten Telegramme 3 Infanterie-Regimenter zu 3 Ba- talllonen und 1 Jägerbataillon formirt. Die beiden Reiter-Regimenter bleiben bestehen. Von der Artillerie wird die reitende Batterie nach Coblenz versetzt und eine preußische Fuß batterie mit unserer Artillerie-Abtheilung vereinigt. Das 1. hessische Infanterie-Regiment mit der allge meinen Nummer 97 wird aus dem fseitherigen 1. Infanterie-⸗Regiment und dem 1. Bataillon des 2. Infanterie Regiments gebildet und erhält