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1871.
Samstag den 16. Dezember.
148.
an die Großh. Bürgermeistereie
Oberhessischer Anzeiger.
enthslt die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Fritdberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
——
i Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belebrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours- Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,
Anekdoten, Rätbsel, Bilderräthsel 1c.
Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗
jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.
Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr.
brechung eintritt. Abbestellung erfolgt.
Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigest zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
Den verehrlichen Abonnenten in biesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich
Die Redaction.
Amtlicher Theil.
Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Nr. 46. Nr. 735. Gesetz, bett. die Feststellung eines Nachtrags zu dem Haushalts⸗Etat des deutschen
Reichs für das Jahr 1871. Vom 22. Nevemder 1871.
— Nr. 736. Gesetz, bett. den außerordentlichen Gelddedarf sür die Reichs ⸗Eisenbabnen in Elsaß Lothringen. Vom 22. November 1871.— Nr. 737. Gesetz, bett. die Einfübrung der Maaß und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 in Bapern. Vom 26. November 1871.— Nr. 738. Gesetz über die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes, die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November 1867 in Bapern. Vom 24. November 1871.— Nr. 739. Gesetz, betr. die Einfübrung des Gesetzes des Norddeulschen Bundes vom 8. April 1868 über die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dlenste ein⸗ berufener Mannschaften der Ersatzreserven in Beden. Vom 24. November 1871.— Nr. 740. Gesetz, betr. die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes
über die Quartierseiftung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. betr. die Einführung des preußischen Militär⸗Strafzechts in Baden. Vom 24. November 1
Zum 1868 in Baden. Vom 22. November 1871.— Nr. 741. Verordnung, 1.— Nr. 742 und 743. Die Ernennungen von Consuln belr.
Nr. 47. Nr. 744. Gesetz, betr. die Bildung eines Reichsschatzes. Vom 11. November 1871.— Nr. 745. Gesetz, betr. die Ausprägung von Reichsgold⸗
münzen Vom 4. December 1871.
Nr. 48. Nr. 746. Gesetz, betr. den Ersotz der den bedürftigen Famillen zum Dienst einberufener Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften gewährten oder
noch zu gewäßhrenden gesetzlichen Un terflützungen.
des Reichsgesetzes vom 9. Junt d. J. uder die Inhaberpapiere mit Prämlen erlassenen ergänzenden Vorscht
Nr. 748750. Consuln- Ernennungen.
Vom 4. December 1871.— Nr. 747. Bekanntmachung, detr. die Abänderung der unter dem 1. Juli zur Ausfübrung
iften(Reichsgesetzblatt Seite 304). Vom 4. December 1871.
Betreffend: Die Ableiffung des Verfassungeseldes vom 4. Quartal d. J.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
Dienstag den 2. Januar k. J., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Rathhause dahier durch die neu aufgenommenen Octsbürger sowie diejenigen, welche sich ver⸗ heirathet haben ohne Ortsbürger zu werden, aber in dem Kreise Friedberg heimath berechtigt sind, statt. 8 f
Laden Sie dieselben hierzu vor und senden Sie bis zum 30. d. Mis. unfehlbar Bescheinigung hierüber oder Bericht, daß Niemand vorhanden ist, der den Verfassungseid abzuleisten hat, an uns ein, onst müßten Wartboten abgesendet werden. i
Die noch im Rückstande befindlichen, nachstehend verzeichneten Leute sind bei 1 Thlr. Sirase zu laden.
EChristian Milde und
Friedberg den 14. December 1871.
Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Franz Bundschuh von Assenheim,
Wilhelm Maurer von Münzenberg,
Wilhelm Ernst Wolf und
Peter Ludwig Diener von Nie der⸗Florstadt,
Konrad Lippert von Butzbach,
Georg Wenzel und
Johannes Wenzel von Ilbenstadt,
Konrad Braun von Ober-⸗Florstadt,
Nikolaus Schmidt von Ockstadt,
Christian Wilhelm Altmaunsberger von Reichelsheim.
Trapp.
Betreffend: Die Aufnabme des Vlehsiandes im Jahr 1871.
Friedberg den 13. December 1871.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Unserer Verfügung in obigem
n Griedel, Ilbenstadt, Ober⸗-Florstadt, Reichelsheim und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. Betreffe vom 15. Nov. d. J., Oberh. Anzeiger Nr. 136, haben Sie binnen 3 Tagen zu entsprechen. Ter a pp.
Metresfend: Die Beiträge der nach lischen Kirchenfond für
Das Großherzogliche Krei In Folge Zuschrift der Großherzoglichen
die einzelnen Fonds hiesigen 8 unter der Auflage mit, bei demnächstiger! g für deren alsbaldige Auszahlung besergt sein zu wollen.
kirchliche und geistliche Zwecke für 1872.
— 2) Nieder⸗Mörlen 1 fl
. 4 kr. 1) Arledberg 2 f 1 kt 7) Rockenderg 3 fl. 55 k
flehenden katbolischen Kirchensonds zu dem allgemeinen katho⸗
gen Kreises betreffenden Auszug aus der zu e Anforderung der entsprechenden
Friedberg den 13. December 1871.
gamt Friedberg an die katholischen Kirchenvorstände des Kreises.
Provinzial Direktion Starkenburg vom 7. d. Mts. theilen wir Ihnen nachstehend einen, ubricirtem Zwecke gefertigten Repartition zur Kenntnißnahme sowie
Beträge Seitens der Großherzoglichen Distrikts⸗Einnehmereien Tera pp.
Anszug. 48 kr.— 3) Ober⸗Mörlen 2 fl. 29 kr.— 4) Ober Wöllstadt 26 fl. 47 kr.— 5) Ockstadt 10 fl. 32 kr. r.— 8) Wickstadt 2 fl. 14 tr.— 9) Ilbenstadt 7 fl. 55 kr.
— 6) Oppershosen 11 fl. 13 kr.—
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Balthasar Wetz II. ven Griedel ist als Wie senvorstar
adsmitglied für diese Gemarkung ernannt und verpflichtet worden.


