Er 1871. Sa.amstag den 16. September. 109. * 1 1 3 1 W 50 150 N* 2 1 1705 c 1.. N 5 4 ö- N der 1 1 5 8„ r 5 1 5 1 9 e 1 i 7. 9 6 6 1— 1 5 f 5 — We d 15—* f 8 nn 2 9 f 7 75 * au deten 5 l 3 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheink jeden Dienstag, Donnerstag und Samstatz 8. 14.——— . eee. * en Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren:
Nr. 29. sub 1. Gesetz, die Zusammenleguyg der Grundstücke, Theilbarkeit der Parzellen und Feldwege- Anlagen betr.— sub 2. Bekanntmachung, die Ver⸗ gütungen der Kriegsleistungen, insbesondere der gelieferten Fourage betr.. Nr. 30. sub 1. Bekanntmachung, dle Verwilligung von Staatsbelhülfen an Eltern oder Großeltern im Kriege ꝛc. gebliebener oder gestorbener Militärpersenen betr. Nr. 31. sub 1. Verordnung, die Gewährung von Belhülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr betr. Friedberg den 14. September 1871. eee Kreisamt Friedberg. rx a pp.
Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Nr. 36. Nr. 690. Gesetz, betr. die Einführung des Art. 33 der Reichsverfassung in Elsaß⸗ Lothringen. Vom 17. Juli 1871.— Nr. 691. Verordnung, betr. die Einführung des Art. 33 der Reichsverfassung in Elsaß⸗ Lothringen. Vom 19. August 1871.— Nr. 692. Bekanntmachung, betr. die bei Maßen und Meß⸗ werkzeugen für Brennmatertalien ꝛc. und bei Höckerwaagen im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen von der absoluten Richtigkett. Vom 16. August 1871.
Nr. 37. Nr. 693. Verordnung, betr. die Einführung des Art. 33 der Reichsverfassung in Elsaß⸗ Lothringen. Vom 30. August 1871.— Nr. 694— 697.
Consulernennungen. 2 Betreffend: Sun en von Staatsbelhülfen an Eltern oder Großeltern im Kriege gebliebener ꝛc. Friedberg am 14. September 1871. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. a d n Indem wir Sie auf die in dem Großherzoglichen Regierungsblatte Nr. 30 veröffentlichte, nachstehend abgedruckte Bekanntmachung I den Se verweisen, tragen wir Ihnen auf, bei Ihnen vorgebrachte und begründete Gesuche entgegen zu nehmen, die gestellten Fragen, wozu Ihnen e Sent ul das Formular auf unserem Bureau auf Verlangen zugestellt werden wird, genau und gewissenhaft zu beantworten und an uns einzusenden.
Ter a p p. Bekanntmachung, die Verwilligung von Staats⸗Beihülfen an Eltern oder Großeltern im Kriege ꝛc. gebliebener oder gestorbener Militärpersonen betreffend.
Nach den Bestimmungen in 5. 96 des Gesetzes vom 27. Juni d. J., die Pensionirung und Versorgung von Militärpersonen und deren Hinterbliebenen betreffend(Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 31), erhält eine Beihülfe von je 6 fl. 7½ kr. der hinterbliebene Vater oder Groß⸗ Vater und die hinterbliebene Mutter oder Großmutter einer im Kriege gebliebenen ꝛc. Militärperson vom Feldwebel abwärts, soferne der Verstorbene der einzige Ernährer derselben war und so lange die Hülfsbedürftigkeit dauert.
** 1 Zur Begründung der Ansprüche auf solche Staats-Bethülfen sind die in nachstehendem Fragebogen angegebenen Fragen gewissenhaft *. zu beantworten— Das betreffende Gesuch ist bei dem Großherzoglichen Kreisamt des Aufenthaltsortes des Bittstellers beziehungsweise u Waere. der Bittstellerin zur Prüfung und Einsendung an das Großherzogliche Kriegsministerium abzugeben.
n Natur 1 Gedruckte Fragebogen können bei den Großh. Kreisamtern unentgeltlich empfangen werden und wird deren Verwendung empfohlen. en 4 Bezüglich der Verwilligung von Beihülfen an Eltern oder Großeltern gebliebener Officiere und Militärbeamte(§. 42, 56 ff. des 8 9 Geesetzes) ist in gleicher Weise zu verfahren. ö f 1 Darmstadt den 5. September 1871. Großherzogliches Kriegsministerium. n li den Dornseiff. Dietz. — 222 Frage. Antwort. n 1) Ob und welches eigene Vermögen Bittsteller(Vater, Mutter, Großvater, Großmutter). 1 besitzt, und was für eine Rente oder fortlaufende Einnahme derselbe(dieselbe) jährlich bezieht. „ tue tit ber 2) Welche unterstützungs verpflichtete Verwandten vorhanden fd, und in welcher Lage 0 MAI. die se sich befinden. 5 J * en 3) Welche dienstliche Stellung der verstorbene Ernährer zuletzt bekleidet, und welches *. Dienst⸗, resp. Privat⸗Einkommen derselbe bezogen hat. Bezeichnung der Familienglieder,* 25 Ain ber welche in Betreff des Unterhalts auf den Verstorbenen angewiesen waren. e ve 4) Angabe des Betrages, mit welchem der Verstorbene bei Lebzeiten den Bittsteller(die . 1 el, ie l Bittstellerin) unterstützt hat. 8 i 8 5 egi 5) In welchem Alter und in welchem Gesundheitszustande sich Bittsteller(Bittstellerin) Schl 8 befindet.. 1 f 2— 6) Sterbetag des Ernährers und die Art seines Todes mit Beifügung des Todtenscheins. *% Nide 7) Aufenthaltsort des Bittstellers(der Bittstellerin). f f„ — außzuftn„ Ort, Datum und Namensunterschrift des Bittstellers(der Bittstillerin). * Ber u aint Ver 28 unn 3 5 1 4 2. 0 Betreffend: Das iin bler die Vertheilung der für Industrieschulen verwilligten Friedberg am 14. September 1871. 110 Oer Summen füt g 1 5 N ae e Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg, 8 * 3 an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, in welchen sich Industrieschulen befinden. „ ee 0 Die Generalversammlung des Mathildenstifts des Kreises hat Bei dieser Vertheilung erträgt es Ihren Gemeinden die in nach⸗ 8„ er 15 in ihrer Sitzung vom 7. September d. J. beschlossen, 1250 fl. für stehendem Abdruck bemerkten Beträge, welche Sie dem Gemeindeein⸗ 1— Industrieschulen dergestalt nach der Seelenzahl der betreffenden Ge⸗ nehmer unter Ord.⸗Nr. 44 des Voranschlags in Einnahme decretjren 11110 145 meinden zu vertheilen, daß an diejenigen Gemeinden, welche Industrie- und controliren lassen wollen. N 1 en e schulen haben, Auszahlung des ertragenden Antheils erfolgt, der An— Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe unserer Verfügung vom eee theil der übrigen Gemeinden aber, die solche nicht haben, in den Kassen 26. Februar 1855 an die Schulvorstände(Intelligenz⸗Blatt Nr. 17 7 540 verbleiben und hiervon denjenigen Gemeinden, in deren Industrieschulen von 1855), sowie vom 27. Mai 1868 in Nr. 64 des Oberhessischen 1 en Außerordentliches geleistet wird, außerdem auf Nachsuchen noch beson⸗[ Anzeigers. 0 f 1066 dere Gratisicationen zu Theil werden sollen. ra p p. 7 Eis f an een inn een ene en im- 5 5 im 76 fl. 4 ke. Bauernhesm 7 fl. 22 kr. 43 fl. 24 kr. Griedel g* ausen 3 fl. 16 kr. och ⸗Weise fl. 8 — 2 5 771 5 7 2 17 fl. 45 kt. Butzbach 1 7 5 27 0 2925 0 dene e an ln n eee 81 5 8 beim 23 fl. 12 kr. Dorn⸗Assenhelm 20 fl. 50 kr. Fauerbach v. d. D. 16 fl. 56 kr. alba 5 15 elba 9 fl. A kr. 4 Unste 9. — 2 1 14 Wee b. Zr. 16 fl. 19 kr. Friedberg 149 fl. 10 kr. Gambach] Münzenberg 29 fl. 2 kr. Nieder-Florstadt 39 fl. 22 kr. Nieder-Mörlen 24 fl. 4 kr. 0 —
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