Versailles, 5. Febr. Der Kaiserin und Königin in Berlin. Wegen der letzten entscheidenden Kämpfe, des erzwungenen Uebertritts des 80,000 Mann starken feind⸗ lichen Corps auf Schweizergebiet, sowie für die vollzogene Besetzung aller Jorts um Paris soll Viktoria geschossen werden.
Wilhelm.
Während des Waffenstillstandes, werden Offi⸗ cielle militärische Nachrichten nur bei außergewöhn- lichen militärischen Ereiguissen veröffentlicht werden.
Aus Versailles wird vom 3. Februar gemeldet: Die Regierungs⸗Delegation zu Bordeaux hat in einem Wahlausschreiben vom 31. Januar
zahlreiche Klassen der Bevölkerung, alle ebemaligen
Minister, Staatsräthe, Senatoren, Präfekten und früheren offiziellen Candidaten, von der Wählbar— keit ausgeschlossen. In den Verhandlungen zwischen dem Grafen Bismarck und Jules Favre wurde der Wahlfreiheit eine besondere Bedeutung bei— gelegt und hat diese in dem Artikel 2 der Con- vention ihren formellen Ausdruck gefunden; die willkürlich von Bordeaux aufgestellten Beschrän⸗ kungen der Wahlfreiheit werden deßhalb deutscher Seits als vertragswidrig nicht anerkannt werden können, und wird das Pariser Wabldekret vom 28. Januar als den stattgehabten Unterhandlungen allein entsprechend anzusehen sein.
— Die Londoner und Bordeauxer Nachrichten über die deutschen Friedensbedingungen sind, was Lothringen, Pondichery und die 20 Kriegsschiffe betrifft, aus der Luft gegriffen; Elsaß und Metz werden nicht herausgegeben werden. An Contri⸗ bution wurden von Thiers zu Anfang November vier Milliarden gefordert, dieselben werden seit— dem nach angestellter Rechnung auf das Doppelte aufgelaufen sein.
Versailles. Jules Favre verweigerte, nach der Times, für die Corferenz einen Stellvertreter zu ernennen, oder Hrn. Tissot zu beauftragen, an seiner Stelle zu handeln. Garibaldi hat, wie man erzählt, gebeten, mit in den Waffenstillstand einbezogen zu werden. Einige Correspondenzen sind aus Paris heraus, andere binein gelangt. Die Verproviantirung geht fort; es herischt noch immer zroße Noth. Die Behörden geben keine Pässe zum Ueberschreiten der Vorpostenlinie.
— Nach einem Versailler Telegramm der „Köln. Ztg.“ vom 2. d. wäre Jules Favre bis jetzt auf das Anerbieten Bismarck's, gegen Ueber— gabe von Belfort auch den Waffenstillstand auf die drei Ostdepartements auszudehnen, noch nicht eingegangen.
Versailles. Graf Bismarck hat außer dem gegenüber dem Gambetta'schen Wahldekret vom 31. Januar erlassenen Protest, dessen Wort- laut gleichzeitig von Bordeaux gemeldet wurde, auch eine längere Note ähnlichen Inhalts gleichzeitig an Jules Favre gerichtet, welcher dieselbe durch die Zusage der Aufhebung jener Beschränkungen der Wahlfreiheit am J. d. beantwortet hat.
— In einer Correspondenz der„Köln. Ztg.“ aus Versailles finden wir die Notiz, daß die 21. Division bereits aus dem Belagerungsring vor Paris gezogen und nach dem Süden commandirt ist.
— Ein Versailler Telegramm bestätigt den Tod des Generals Due rot.
— Das Schloß Meudon— so wird der „Kreuzzeitung“ vom 30. Januar aus Versailles gemeldet— ist heute abgebrannt. Der Brand entstand plötzlich, und da das Schloß nicht mit Truppen belegt ist, unbemerkt. Man hat bis jetzt keine andere Erklärung dafür, als daß eine der letzten französischen Granaten beim Crepiren ver⸗ borgen liegendes Holzwerk entzündet und die Gluth so lange fortgeschweelt hat, bis sie heute plötzlich in helle Flammen ausbrach.
— In Paris befinden sich, nach der massen⸗ haften Ausweisung, imaet noch 1700 Deutsche, welche durch den nordamerikanischen Gesandten, Mr. Washburne, in der anerkennenswerthesten Weise unterstützt worden sind.
— Vom 4. Februar an werden wieder alle Züge zwischen Nancy und Eper naß fahrplanmäßig verkehren, da die gesprengle Brücke bei Pontenay wieder hergestellt ist.
— Die bayerische Feldeisenbahnabtheilung hat mit Hülfe der 2. preuß. Feldeisenbahnabtheilung die Bahnstrecken Chartres-Le Mans und Le Mans ⸗Conlie wieder hergestellt und vor einigen Tagen wurde mit Hülfe von fünf in Le Mans vorgefundenen Locomotiven zwischen Versailles und Le Mans ein regelmäßiger Betriebs dienst eröffnet.
(— Die Franzosen baben für gut befunden diejenigen unserer in Dijon zurückgelassenen Ver- wundeten, von denen sie annahmen, daß sie min⸗ destens in den drei nächsten Monaten unfähig sein würden, zu entlassen. Eine Anzahl dieser, etwa 34, darunter mehrere Offiziere, sind durch die Schweiz nach Basel gekommen, von wo sie ein badischer Lazarethzug nach Karlsruhe abgeholt hat.
— Aus Garibaldi's Räumung von Dijon ist so viel klar, daß dieselbe sich auch auf die Räumung des Departements Cote d'Or erstreckt. Er ist auf Macan zurückgegangen; wahrscheinlich war ihm der Weg nach Autun durch General v. Kettler's Division schon verlegt. Das süd— östliche Ausweichen gegen Dole ist natürlich Rück- zugsmanöver; bei längerem Verweilen hätten der angeblich 50,000 Mann starken Armee das 7. 7 2. Corps den Garaus gemacht. Im Departement Saone et Loire ist Garibaldi jetzt in Sicherheit. Bourbaki soll nach dem bonapartistischen„Gaulois“ in Genf seiner Wunde erlegen sein.
— Nach dem Feldpostbriefe eines höheren Ossiziers vor Belfort, 27.(welcher der„Wes. Ztg.“ vorgelegen), is dem Belagerungscorps der Sturm auf die Forts Basses und Hautes Perches, dem Schlüssel der Festung, mit vielen Opfern mißlungen. Bern. Bis ietzt sind ungefähr 45,000 Fran- zosen in vollständig abgerissenem Zustand über⸗ getreten. Der Bundesrath verlangt von der franzöfischen Regierung Zusendung von Kleidungs⸗ stücken.— Die Anzahl der überkretenden Mann- schaften der Ostarmee ist nsch ungewiß, da die Deutschen fortwährend angreifen. 450 wurden nach Thun transportirt.
Bern. Nach der zwischen dem schweizerischen General Herzog und dem Commandeur der bisher unter Bourbaki gestandenen französischen Armee abgeschlosenen Convention bat das übertretende Heer beim Eiumarsch seine Waffen, Ausrüstung und Munition abzugeben. Waffen, Ausrüstung und Munition werden nach dem Friedensschluß und der deflnitiven Bereinigung der Kosten, welche der Schweiz durch den Aufenthalt der französischen Truppen erwachsen, an Frankreich zurückerstattet. Die nänliche Bestimmung gilt hinsichtlich des Materials und der Munition der Artillerie; Pferde, Waffen und Effekten der Offiziere werden diesen zur Verfügung gelassen; hinsichtlich der Truppenpferde werden weitere Verfügungen vor⸗ behalten. Die Fuhrwerke für Lebensmittel und Gepäck kehren mit den Fuhrleuten sogleich nach Abgabe ihrer Ladung auf französisches Gebiet zurück Die Kriegskassen und Postfuhrwerke wer ⸗ den mit ihrem ganzen Inhalt der schweizerischen Eidgenossenschaft übergeben, welche dafür Rechen ⸗ schaft geben wird. Das Kriegsmaterial wird sich auf etwa 80,000 Gewehre, 100 Kanonen und Mitrailleusen, sowie wenigstens 5000 Pferde be— laufen.— Der Bundesrath hat sofort das Militärdepartement angewiesen, Einkäufe von Reis und Getreide zu machen, sowie das De— partement des Janern, eine ärztliche Untersuchung der Gefangenen vornehmen zu lassen, um einer Einschleppung gefährlicher Krankheiten vorzu⸗ beugen. Diese Maßregel wird freilich ihre Schwierigkeiten haben. Zur Unterbringung der Gefangenen dienen in erster Linie die eidgenössi— schen Kasernen; da dieselben aber nur für 8400 Mann Platz gewähren, so hat der Bunvesrath heute sofoct beschlossen, die Juternirten wie folgt in die Cantone zu verlheilen: nach Zürich 11,000 Mann, Bern 20,000, Luzern 5000, Uri 400, Schwyz 1000, Obwalden 400, Nidwalden 300, Glarus 1000, Zug 700, Freiburg 4000, Solo-
leihen.
betta an die Präfekten
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thurn 3000, Baselstadt 1500, Baselland 1500, Schaffhausen 1200, Appenzell J. Rh. 200, Appenzell A. Rh. 1500, St. Gallen 7000, Grau- bünden 1000, Aargau 8800, Thurgau 3900, Waadt 8000, Wallis 1000, Neuenburg 1000, Geuf 1500, im Ganzen 84,900.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog- liche Regierungsblatt Nr. 4 enthält folgende Ver⸗ ordnung:„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. ꝛc. ver- ordnen auf Grund der Bestimmungen im§. 14.
des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 und im Art. 12 der Verfassung des Deutschen Reichs,
im Namen des Reichs, was folgt:
§. 1. Die Wahlen zum Reichstage sind im ganzen Reiche am 3. März d. J. vorzunehmen.
§. 2. Der Reichstag wird berufen, am 9. März d. J. in Berlin zusammenzutreten.
Urkundlich ꝛc.
— S. K. H. der Großherzog hat am 21. Januar den Generalsekretär der landwirthschaft—
lichen Vereine, Oeconomierath Dr. Aug. Adolph Krämer, auf sein Nachsuchen aus seinem Dienste
mit Wirkung vom 1. Mai 1871 an entlassen; den ordentlichen Professor an der polptechnischen Schule, Dr. Philipp Fischer, auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner geschwächten Ge⸗ sundheit in den Ruhestand versetzt.
— Der Bütgermeister und der Gemeinderath haben an den deutschen Kaiser eine Adresse er— lassen, durch welche sie demselben als dem be— währten Führer der deutschen Nation, der Deutsch⸗ land vor dem drohenden Einfall des übermüthigen Feindes geschützt und mitten in den Stürmen der Schlachten das deutsche Reich wieder ins Leben gerufen habe, ihre Huldigung darbringen. Gleichzeitig wurde dem Großherzog eine Dank— adresse übergeben, in welcher constatirt wird, daß das einmüthige Zusammenwirken der deutschen Fürsten die Einigung Deutschlands ermöglicht habe.
Mainz. Im Laufs des Januar starben in den verschiedenen Lazarethen 200 kriegsgefangene Franzosen und 23 deutsche Soldaten. Die Pocken haben unter dem Militär und bei der Civilbe— völkerung bedeutend abgenommen; nur Lungen- krankheiten und Typhus grassiren besonders unter den Franzosen.— Der größte Theil der wegen Chassepotsdiebstähle Inhaftirten ist einstweilen auf freien Fuß gesetzt.
Preußen. Berlin, 3. Febr. Abgeord⸗ netenhaus. Der Antrag der Abgeordneten Lasker und Miquel, die Regierung aufzufordern, mit Rücksicht auf die bereits ausgeschriebenen Reichs- tagswahlen dahin zu wirken, daß der in einigen Gegenden Deutschlands, besonders in Preußen, noch bestehende Kriegszustand zum Schutze der Wahlfreiheit aufgehoben werde, soll durch Schluß berathung erledigt werden.
— Der„Staatsanzeiger“ schreibt: Nachdem die Eisenbahubrücke bei Fontenoy hergestellt ist, werden vom 4. Februar an wieder alle Züge
zwischen Epernay und Nancy gehen.
— Die Nachricht, daß das Haus Roth⸗ schild in Paris die Zahlung der der Stadt auferlegten Kriegscontribution von 200 Mill. Francs übernommen hat, bestätigt sich. Der Chef des hiesigen Hauses Bleichroͤder har sich bereits nach Versailles begeben, um diese Finanzoperation zu regeln.
Baden. Karlsruhe. Der hiesige Ge— meinderath hat beschlossen, dem General v. Werder aus Dankbarkeit für seine heldenmüthige Ver— theidigung der Lisainelinie, wodurch namentlich Baden von drohender Gefahr befreit wurde, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Karlsruhe zu ver⸗ Die Anzeige an den General ist tele— graphisch erfolgt, auch bereits Antwort von dem- selben eingetroffen. Was die Sammlungen behufs
Widmung einer Ehrengabe für den General be—
trifft, so wünscht man vielfach, daß die betreffen⸗ den Comites wenigslens in Süddeutschland sich
über ein gemeinsames Handeln in dieser Angelegen-
heit verständigen möchten.
Frankreich. Bordeaux. Die von Gam⸗ erlassene Proklamation
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