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Wed 1870. Molle eu nb anne nog Samstag den 31. Dezember. 154. — 1 L* 1* n e run Neem— 1— a 1* 5 N ger r= „bl. dune f f 7 51 u, sche* 91 2 * 1 10 * Lerbein N. Ott und f 8. 5 15 4* 5 Jian nid un a 1 1 9 f 5 1 5 8 71 72 1771 S f—————— 2 8. e die amtlichen Erlasses für den Kr e n titdberger Intelligenz blatt, ‚ Haschglnt geven Osenfag, Penfffefoh an, Senpog. ——————:e 5 . en Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, 1 ferner wöchkutlich eimal,
i. Dienstag, Donnerstag und Samssag, N wird. Detselbe bringt die krelsamtlichen Erlosse, a tine kürze Uebersicht W ub ind bemerkenswerthesten Tag e 4 besonp bichtigf Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belebbenbr un ea 10— Aufsätze, landwirthschastliche und gewerbliche Milth tungen, geschäfttiche Nel ö e ren
8 uuf ichten, Markt. und Cours⸗Berichte, Verlsosungep hen Staalspapleren 0 i ind lokale Nollzen, außerdem wöchenklich einmal in dem beigegzbenen Unter haltungs⸗Blatt int te. Novellen und Erzäblunge ichtt, . Unekdoten, Ratbsel, Sea ic. A ee 1 7 1 dung Aaet sfep öhm 65 Mungeß, Gedichte
Dann Das Abonnement beträgt bei der Verlage edition ohn Tung aktlohn halbjährlich 1 fl., durch die Poe besch. leh viertel 8 e un. f jäbrlich 47 kr. mit Bringerlohn. 8 505 5 14 9 2 2 5 n 2 0 1 0 fl 901 ch. a 1 st l 109 4 8 a 5 el Inseratgebühren werden die einspalue Petiszette gde deren Raum mit 3 kr. berechntt, bei Tabellen, unk Zistsag wi ö ke, e de Anziger tann nach gudwörte auch durch Pripatboten difect hon uns bezogen werden„„ N Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter 1 ditt— 0 a brechung eintritt uch a1 0 J l T 785 1 1 den— d ö n Jen Den verthrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrückliche Arcigent 1 0 Abbestellung erfolgt. f lo, a 1
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Die Redaktion
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1 Stiß sud 0 f ö 10 42 5* chu 50 12910 e 8. 1 5 N A m t 1 ich e r Th e i I. 12m 19⁵¹ 91 1% 1 r Aus dem Großberfoglichen Regierungsblatte sind zu publieften: 5 1
. rt N N N b Nr. 58. sub. 1. Bekanntmachung, die Auwendung des Metermaßes bei dem Militär- Ersotzgeschäft bett. 1
Wu sich daden 5 5 u. Als ir 1 e zud. 1. Verordnung, die Vollziehung des Gewerbsteuergesetzes, inobesondete die desonderen Erlaubnißscheine in einzelnen vemimmien Fällen für In⸗ und nder betr. 91 17 bin 1
Cemman · 1 2111 0 89 Friedberg den 28. December 1870. a b f 1 item, Krfigamt Friedberg 214 * i 5
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Nachverzeichnete Gefetze ꝛc. siud im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizitt worden
a Nr. 50. Nr. 592. Instruction über die Zusammensetzung und den Geschäftobetrieb der Sachverstänbigen Vereine. Vem 12. ume 1870.— Nr. 593. Bekanntmachung, belt. die Ausgade fünfjähriger fünsprocemiger Schatzanweisungen im Betrage von 51,00% 00 Tylr- ob et 7,500,000 Livtes ling. Vom 13. Dezember 1870.— Nr. 594—596. Consular⸗Exnennung betr. 9
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Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stulen durch die Landgestütsbeschäler für 1871. Friedberg den 28. Dezember 1870.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt.
f Sie werden binnen 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen] so oft gelegentlich der Prüfung der jährlichen Verzeichnisse über das
einberichten. N a 3 zu ede Sprunggeld erinnert werden mußte, diese Verzeichnisse
* Bei dieser Veranlassung weisen wit Sie zur pünktlichen Be⸗ wieder in vorschriftswidrigem Zustande vorgelegt werden. Namentlich — solgung der in dem Regierungsblatt Nr. 54 von 1836 und in den] mußte bei Gelegenheit dieser Revision mehrfach gerügt werden, daß Amtsblättern des vormaligen Großherzoglichen Ministeriums des Innern die Verzeichnisse nicht deutlich geschrieben, ausgestellte Scheine hierin
und der Justiz Nr. 75 von 1836 und Nr. 52 von 1837 erlassenen nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunterschrift nicht
Vorschriften bezüglich der Einführung eines Sprunggeldes und versehen worden seien ꝛc.
Sicherung der Erhebung desselben hiermit an, damit nicht, wie schon i f Lan
Tat gbgernde
Betreffend: Die Verpflichtung der Bürgermeister, Beigeordneten und übrigen Gemeindetathsmitglieder. Friedberg den 30. Dezember 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Gleichwie durch unser Ausschreiben vom 19. Dezember 1867(in Nr. 151 des Anzeiger sür Oberhessen von 1867) beauftragen wir
auch jetzt wieder diejenigen von Ihnen, in deren Bürgermeisterkien und Gemeinden Sie und die Großherzogsichen Beigeordneten wieder für
die neue Dienstperiode bestätigt und die Ergänzungs wahlen des Gemeinderaths genehmigt worden sind, die Großherzoglichen Beigeordneten
al und sämmtliche Gemeinderathsmitglieder(die seitherigen und wieder gewählten und neu gewählten Gemeinderathsmitglieder) nach der Vor—
schtift in Nr. 12 unsers Amtsblattes von 1804 ungesaumt zu verpflichten und die hierüber aufgenommenen Protokolle, sowie die statt Ihrer
7 Verpflichtung vorgeschriebene Anzeige binnen 3 Tagen an uns einzusenden. f u Die neu ernannt werdenden Buͤrgermeister oder Beigeordneten werden wir selbst in Pflicht nehmen. Ter a p p.
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2 15 10 Das Jahr neigt sich seinem Eude zu, auch die Republikaner zugestimmt land unxettbar einige seiner schönsten Provinzen a 1 Nu ohne daß Deutschland dem heiß ersehnten Frieden hatten, wurde scheinbar von der Republik ver⸗ eingebüßt hätte.—, Bis zur Stunde ist dies u bin% näher gekommen wäre; die furchtbarsten An- leugnet; man wollte nun nichts mehr davon der Standpunkt der Franzosen und es handelt i bel strengungen haben nicht hingereicht, das in wissen, daß das französische Volk dem Erobes sich jetzt nur noch, darum, ob sie ihn durch die 3 tin allen Schlachten geschlagene Frankreich zur rungszuge an den Rhein zugejubelt hatte und daß Thatsachen vertheidigen können. Sie glauben 1 Ergebung in sein Schicksal zu zwingen; fort die Proteste gegen den Friedensbruch eine ver- einmal an ihr angebliches Recht, dem gegen⸗ — und fort müssen auf den bluttriefenden Altären schwindende Ausnahme gewesen waren. Das über das stets bedrohte, stets beraubte und 1 muna des Krieges Tausende und Tausende geopfert republikanische Frankreich bildete sich ein, gepluͤnderte Deutschland im Unrecht sei. Was e iin werden. Das ist entsetzlich, grauenhaft, aber Deutschland müsse mit dem Untergange des bleibt demnach übrig, als das Schwert ent⸗ e. un wie wäre es zu ändern? Wie und wann hätte Kaiserreichs vorlieb nehmen; die Regierung scheiden zu lassen?„Die deutschen Horden“
l Deutschland die Möglichkeit gehabt, den Kampf der Nationalvertheidigung stellte den Satz auf: haben keine Wahl, sie müssen sich entweder abzuschließen? Etwa nach Sedan? Das ist Die franzoͤsische Nation sei nicht verantwort- den Befehlen Frankreichs unterwerfen, sie müͤssen 1 leicht behauptet, hat aber keinen Sinn. Nach lich für das Geschehene und habe nicht die sich das Gesetz des Friedens von den Besiegten
e Sedan war die Republik da; die deutschen Pflicht, durch eine Gebietsabtretung Deutsch- diktiren lassen, oder sie müssen ausharren, bis
6 1 ante Sieger hatten ihr die Stätte bereitet, und land eine Garantie gegen künftige Ueberfälle der Erfolg ihnen in keiner Weise mehr streitig 6 dafür muthete man ihnen zu, sofort nach Hause zu gewähren. Frankreich beauspruchte also das gemacht werden kann.— Eine neue und ge⸗ 2 zu marschtren, ohne den geringsten Lohn für Privilegium der Unantastbarkeit; aus Respekt waltige Anspannung aller Kräfte ist zu diesem re Thaten zu empfangen.— Das Attentat vor diesem sollten die deutschen Truppen um- Zwecke nöthig, wie es auch ein Versailler Bonaparte's gegen Deutschland, dem vor den kehren, mit dem Bewußtsein, daß, wenn das Tagesbefehl in ernsten Worten verkündet hat.
U Niederlagen der französischen Heere französische Unternehmen geglückt wäre, Deutsch⸗ Ein neuer Abschnitt, oder eigentlich ein neuer


