Ausgabe 
30.7.1870
 
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1870 500 fl.; 3) dem Lekalverein dieses Ver- eins in Butzbach 100 fl.; 4) desgleichen dem

fonds entnommen, dessen theilweise Verwendung

Auf einen Zug, dessen Abfahrt wie es scheint

1870.

Samstag den 30. Juli.

89.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthäl, die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Belreffend: Die Snperrevision und Aushebung der Militärpflichtigen des Kreises.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Superrevision und Aushebung dei Militärpflschtigen des Kreises Friedberg vom Jahre 1870 durch die Großherzogliche Departements Ersatz-Commission im Bezirke der 1. Infanterie-Brigade Nr. 49 nach dem von dieser Behörde aufgestellten Reise« und Geschäftsplane Dienstag den 9. und Mittwoch den 10. Au gust d. J. in

Friedberg auf dem Ratbhause stattfinden bedeuten werden.

Friedberg den 28. Juli 1870.

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Betressend: Mufterung, Abschätzung und Aushebung

wird, wornach die Großherzoglichen

Bürgermeistereien

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bie Militärpflichtigen einstweilen

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen KreisErsatzCommission des Kreises Friedberg

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der bei der Mobilmachung ersorderlichen pferde.

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Bekanntmachung.

Wir bringen zur Kenntniß der Interessenten, daß die Beträge für die angekauften Pferde gegen Abgabe der Auerkenntnisse bei Großherzoglichem Rentamte dahler in Empfang genommen werden können.

Friedberg den 29. Juli 1870.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.

ae en le e ee e e e e e Die Feldstrafen von der III. Periode 1870 können an den beffimmten Zahltagen Dienssag und Donnerstag an das unterzeichnete Rentamt bezablt werden. Als besonderer Erhebungstag bestimmen wir für den Landgerichtsbezirk Bußbach Freitag den 5. August d. J., Vormittags von 9 bis 11 uhr, im

Gafibause des Herrn Joutz. Wir ersuchen die

15. August d. J. die Mahnung erfolgt. Friedberg den 26. Juli 1870.

roß herzoglichen Bürgermelsterelen dieses im Interesse ihret Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem

Großberzogliches Rentamt Friedberg Lin deck

Hessen r. Friedberg. Die am 29. Juli zahier abgehaltene sehr zahlreich besuchte General versammlung des Mathildenstiftes hat für die im Augenblick im Vordergrund stehenden patriotischen Zwecke auf Antrag des aus den Localausschüssen von Butzbach und Friedberg zusammengesetzten Ge sammtausschusses folgende Bewilligungen gemacht: 1) dem Landes-Frauenvtrein für die Pflege ver⸗ wundcter Krieger Beitrag für 1871 500 fl.; 2) demselben außerordentliche Unterstützung für

Lokalverem Friedberg 100 fl.; 5) zur Unter- stützung betürstiger Familien der ins Feld gerückten Reservisten und Landwehrmänner aus dem Kreise Friedberg 10000 fl. Diese Summen wurden theils den laufenden Ueberschüssen, theils dem seit 36 Jahren erwachsenen sehr beträchtlichen Reserve-

zu den oben aufgefährten Zwecken ganz gewiß den Beifall aller Kreisbewohner finden wird. Möchte das von dem Kreis Friedberg gegebene Beispiel auch von den Verwaltungen anderer Sparkassen, die über bedeutende Reserven zu verfügen baben, nachgeahmt werden. Das Vaterland hofft darauf!

Aus der Wetterau. Der Herr Graf von Solms-Laubach hat für die Hülfe vereinszwecke 500 fl gespendet, den gleichen Betrag bewilligte die Sparkasse zu Laubach.

Nauheim. Die Dircktoren der Nauheimer Bank, die Herren Vialy und Guntze, haben dem

1000 fl. zu Lazarethzwecken zur Verfügung gestellt. Gießen. Beinahe wäre am 27. d. auch dahier ein großes Eisenkabnunglück geschehen.

verzögert worden war, fuhr ein neuer Zug ouf demselben Gelcise. Weil aber der eine Zug ruhig stand und der andere rechtzeitig bemerkt worden war, so erscholl der Ruf:Herausspringen, und so sind zwar drei Wagen gänzlich zertrümmert und brei weitere arg beschädigt worden aber kein Menschenleben zu Grunde gegangen. Offenbach. Laut soeben eingetroffener Ver⸗ fügung des großh. Kriegsministerlums soll auch

in Offenbach ein Reserve-Lazareth errichtet werden.

Preußen. Berlin. Der König bat unter dem Datum 24. Juli eine Cabinetsordre unter zeichnet, durch welche die Errichtung einer frei willigen Seewehr ang et wird. Für das Nehren oder Zerstören feindlicher Schiffe werden Prämien bis zu 50,000 Thlr. ausgesetzt. Die Verpflegung der gesammten Centralarmee ist den Herren Alexander Lachmann und Gebrüder Sobern heim in Berlin, sowie dem Herrn Aschrott in Kassel übetragen worden.

Um die Küstenvertheidigung in Friesland macht sich, wie von dort gemeldet wird, besonders Graf Münster verdient; er organisirt Freicorps. In Danzig ist Seitens der Fortifications- behörde die Räumung der Weichsel und der Festungsgräben bei Weichselmünde und Fort Bous mard angeordnet.

Zur Oberleitung der sämmtlichen preußischen Kriegslazarethe, respective zu consultirenden Aerzten, welche bei allen wichtigen Fällen zugezogen werden müssen, sind berufen die General- Aerzte: Frerichs, Wilms, Langenbeck(sämmtlich aus Berlin), Wagner(Königsberg), Fischer(Breslau), Busch (Bonn), Volkmann(Halle), Baum(Göttingen), Esmarch(Kiel), Roser(Marburg).

Nach Mittheilung derCorrespondance de Berlin befindet sich der Entwurf der von Frankreich Preußen angebotenen Defensiv- und Offensiv- Allianz, welcher von der Hand Benedctti's geschrieben ist, im auswärtigen Amte des norddeutschen Bundes. Schon vor dem Kriege von 1866, bemerkt genanntes Blatt, habe Frank reich Preußen die Allianz angeboten mit dem Versprechen, ebenfalls Oesterreich den Krieg zu erklären und mit 300,000 Mann anzugreifen, wenn Preußen verschiedene Gebietsabtretungen am linken Rheinufer zugestehen wolle. Im Interesse des Friedens habe das Berliner Cabinet sich darauf beschränkt, die sranzösischen Anerbietungen zurückzuweisen, ohne davon weitere Kunde zu geben. Heute scheine der Augenblick gekommen, um eine Politik zu demaskiren, welche sich durch sich selbst gerichtet habe. DieCorrespondance läßt darauf den Wortlaut des Vertragsentwurfes folgen. Derselbt enthält fünf Artikel. Art. 1. Frankreich erkennt die von Preußen durch den

Krieg vom Jahre 1866 gemachten Eroberungen an, sowie alle getroffenen oder noch zu treffenden Arraugements für die Herstellung des norddeutschen

Bundes und verpflichtet sich, seine Stütze zur Conservirung dieses Werkes zu leihen. Art. 2. [Preußen verspricht Frankreich die Erwerbung

Luxemburgs zu erleichtern, zu diesem Zweck in Verhandlungen mit dem König von Holland zu treten und ihn zur Abtretung Luxemburgs mit angemessener Compensation oder auf andere Weise zu bestimmen. Zur Erleichterung dieser Trans- action wird Frankreich die allfallsigen Gelrkosten übernehmen. Art. 3. Frankreich wird sich einer Union des norddeutschen Bundes mit den süd deutschen Staaten unter Ausschluß Oesterreichs nicht widersetzer. Diese Union könnte auf ein gemeinsames Parlament basirt werden; dabei müßte jedoch die Souveränctät der gegannten Staaten in angemessener Weise respectirt werden. Art. 4. Falls Frankreich durch Umstände veran laßt wäre, seint Truppen in Belgien einmarschiren zu lassen oder dasselbe zu erobern, wird Preußen Frankreich mit den Waffen zu Land und zu Wasser unterstützen gegen jede Macht, welche bei dieser Eventualität Frankreich den Krieg erklären würde. Art. 5. Zur Sicherung der Ausführung der bevorstehenden Bestimmungen schließen, Frank reich und Preußen eine Defeasiv- und Offensiv- Allianz und garantiren sich gegenseitig ihr Gebiet.

Bereits am 24. Juli Vormittags ist dem Botschaster Englands die Mittheilung gemacht, daß der von der ihm bekannten Handschrift Bene dettis geschriebene, jetzt veröffentlichte Vertrags- entwurf jederzeit zur Einsicht freistehe. Die amt liche Mittheilung Norddeutschlands an England betreffs der Echtheit des französischen Auerbietens in den jetzt veröffentlichten Aktenstücken und der übrigen von Frankreich in der Sache gethanenen Schritte ist demnächst zu erwarten..

DieKreuzzeitung fragt, anknüpfend an die Veröffentlichung des französischen Allianz- anerbietens, ob das neutrale England noch jetzt fortfahren wird, seine Schiffe zu französischen Transportfahrzeugen chartern zu lassen und seine Waffensabriken zu französischen Gewehrlieferungen

herzugeben. Wir hoffen, sagt dieKreuzzeitung,