Ausgabe 
26.4.1870
 
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Betreffend: Das Gemeinde Rechnungswesen, bier die Einsendung von Hand- und Tagebuchsauszügen für 1870.

1870.

Dienstag den 26. April.

49.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnersiag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren:

Nr. 14. Bekanntmachung, die zwischen Schutze der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Friedberg den 22. April 1870.

en, Bapern und Würtemberg elnerseits und der Schweltzerischen Eidgensssenschaft anderselts zum gegenseitigen erken der Kunst abgeschlossenen Uebereinkunft betr.

Großherzogliches Kretsamt Friedberg .

Friedberg den 22. April 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Hinweisung auf unsere Verfügung vom 26. Juli 1860 (Intelligenzblatt Nr. 34) und unter Wiederholung der dort angegebenen Vorschriften tragen wir Ihnen auf, längstens bis Ende Juni d. J.

die vorschriftsmäßigen Hand- und Tagebuchsauszüge für das Rechnungs

jahr 1870 nebst dem Rechnungsabschluß für 1869 und dem vor geschriebenen Kassensturzprotocoll anher e inzusenden.

Bei den Handbuchsauszügen ist die Vorschrift des§. 39 der Instruktion, namentlich aber die unter sub a pünktlich zu beachten. Die nach§. 35 der Rechner,Justruction vorgeschriebenen Quartals. abschlusse unterbleiben durch die Einsendung der Handbuchsauszüge nicht; sind vielmehr vor wie nach vorschriftsmäßig zu fertigen. 1 Mee

Betreffend: Die Volkszählung vom 3. Dezember 1867.

Friedberg am 22. April 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem die Bearbeitung der am Schlusse des§. 17. der Instruction vom 30. September 1861 bezeichneten Zusammenstellungen über die Ergebnisse der Volkszaͤhlung vom 3. Dezember 1867 statt⸗ gefunden hat und deren Veröffentlichung eingeleitet ist, lassen wir Ihnen anbei die für Ihre Gemeinden aufgestellten Zählungs⸗

listen und Notizbücher der Zählungsagenten mit dem Auftrag zugehen, dafür zu sorgen, daß diese werthvollen Nachweisungen über den Stand der Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden sicher aufbewahrt und zu weiterer Benutzung bereit gehalten werden. F.

Betreffend: Die Aufstellung der Kirchenvoranschläge füt das Jahr 1871.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Unter Hinweisung auf den Art. 15 der Verordnung vom 6. Juni

1832, die Verwaltung des Kirchen⸗Vermögens betr., tragen wir Den jenigen von N die alljährlich Voranschläge aufzustellen haben, 0

auf, diese sofort zu fettigen und an die betreffenden Dekanate abzusenden.

Puͤnktliche Befolgung der Instruktion für die Aufstellung der Voranschläge, sowie der Entschließengen zu den vorderen Vor anschlägen lönnen wir erwarten und empfehlen Ihnen noch weiter, die einzelnen Ansätze in dem Berathungsprotokolle gehörig zu be

Friedberg am 22. April 1870. an die Großherzoglichen Kirchenvorstände.

Unter Hinweisung auf die Bestimmungen im Art. 20 der Ver ordnung, die Verwaltung des Kirchen vermögens betreffend, bemerken wir Ihnen, daß in den Fällen, in welchem Zuschüsse aus den Gemeindekassen verlangt werden, diese Aufforderungen durch einen vollständigen speciellen Auszug aus dem Verathungs protokoll, zum Voranschlag und durch eine Zusammenstellung sämmtlicher Einnahmen und Ausgaben zu begründen sind.

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leberzeugungen zuwider sei.

gründen und dasselbe vorschriftsmäßig abzuschließen.

Hessen. Darmstadt. Durch Versügung

Großh. Ministeriums der Justiz ist den Unterge⸗

richten generell aufge eben worden, die nach dem Gesetz vom 4. August 1869 hierzu geeigneten Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften, welche die Rechte einereingetragenen Genossenschaft erwerben wollen, ins Genossenschaftstegister als dritte Abtheilung des Handelsregisters einzutragen.

Die erste Kammer wird am 4. k. wieder zusammentreten.

Seit dem 20. d. haben dahier die Schwur zerichtssitzungen für das zweite Quartal begonnen Zu denselben ist Freiherr v. Wambolt als Ergänzungsgeschworener durch das Loos bestimmt vorden, aber trotz Aufforderung nicht erschienen, ir hat vielmehr in einem Entschuldigungsschreiben an den Präsidenten des Assisenhofs erklärt, daß ir sich zur Erfüllung seiner Pflicht nicht einfinden verde, weil das Institut der Geschworenen seinen Herr v. Wambolt burde in Folge dieser Erklärung zu einer Geld strafe von 53 fl., unter Androhung einer Geld trafe von 200 fl. im Fall ferneren Ausbleibens, zerurtheilt. Als er sich abermals nicht einfand,

erhielt er die angedrohte Strafe zuerkannt, sowie

sür den Fall abermaligen Ausbleibens eine Geld- frafe von 400 fl., verbunden mit dem Verlust tes Ehrenrechts, als Geschworener sitzen zu dürfen, angedroht.

Mainz. Ueber die städtische Prämien-An⸗

leihe von 6 Millionen Gulden haben die Dele

irten der Stadt eine vorläufige

% Apt. abgeschlossen.

Uebereinkunft nit der Wiener Volksbank auf dem Fuße von Der schwierige Punkt,

baldiger Verkauf des frei werdenden Geländes zu einem rentabeln Preis, wird durch eine bindende Subscription zum künftigen Ankauf à 45 kr. pr. Q.⸗F. welche der Stad terweiterungsverein bereits begonnen hat, überwunden werden. Die finanzielle Last wird hierdurch auf ein leicht Minimum reducirt, wie überhaupt das ganze, allerdings großartige Unternehmen auf durchaus

M. richtigen Factoren und bewährten Voraussetzungen

ruht und gedeihen wird trotz aller mißgünstigen Zweifel.

In der Octroi-Angelegenheit hat die ge richtliche Expertise die Durchsicht der Bücher einiger Geschäftsleute vollendet und sind auf Grund ihres Berichtes und auf Befehl des Unter suchungsrichters im Interesse der Voruntersuchung zwei Handelsleute gefänglich eingezogen worden.

Preußen. Berlin. Das Zollparlament hielt am 23. d. seine zweite Sitzung. Bei der Präfldentenwahl wurden nur 174 Stemmen ab- gegeben, wodurch die Beschlußunfähigkeit des Hauses constatirt wurde.

Die Nachrichten über das Befinden des Grafen Bismarck lauten nach offiziösen Bulletins zufriedenstellend; wie dieBankztg. meldet hat er die gutartige Gelbsucht. DieWeser⸗Itg. versichert bestimmt, daß Preußen, wie die übrigen Regierungen, in Rom seine vollständige Ueberein⸗ sticmung mit den Aufstellungen der am 18. über- gebeuen französischen Concilsdepesche erkläre, unter Zurückweisung auf die bereits früher den Concils- beschlüssen gegenüber geltend gemachten Vorbehalte. Gleichzeitig wird demWiener Tageblatt aus Rom berichtet, daß die Errichtung einer

erträgliches

päpstlichen Nuntiatur in Berlin so gut wie be schlossen sei. Der päpstliche Hausprälat Louis Wolanski(ein geborener Posener) ist angeblich für diesen Posten bestimmt.

Würtemberg. Stuttgart. Der Würtembergische Staatsanzeiger schreibt: In Bezug auf die Behauptung derWeserzeitung, daß in Stuttgart eine preußische Note eingelaufen sei, wonach man in Berlin die Allianzverträge so auslege, daß sie unter Umständen die Regie rungen zu gegenseitigem Schutze nicht blos gegen den auswärtigen Feind, sondern auch gegen innere verpflichten, schreibt dieAugeburger Allgemeine Zeitung in ihrer Nummer 109 aus Berlin, daß eine Note dieses oder ähnlichen Inhalts weder der würtembergischen Regierung übergeben noch sonst zu ihrer Kenntniß gebracht worden sei. Wir können diese von derAllgemeinen Zeitung gegebene Berichtigung auch unsererseits durchaus bestätigen.

Oesterreich. Wien. Die amtlicheWiener Zeitung meldet, daß durch kaiserliche Entschließung den wegen einer strafbaren Handlung gegen die Ordnung in Preßsachen zu Freibeits- und Geld strafen verurtheilten Pezsonen Amnestie gewährt ist. Dieselbe erstreckt sich auch auf die gesetzlichen Straffolgen. Deßgleichen ist in allen anhängigen Preßprozessen von dem weiteren Strasverfahren abzulassen, sofern dasselbe mehr auf einer Privat- klage beruht.

Die Wiener Abendpost erklärt, gegenüber anderslautenden Nachrichten, daß der Reichskriegs minister Frhr. v. Kuhn weder seine Demisston gegeben, noch überhaupt die Absicht habe, aus dem Amte zu scheiden. f