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Samstag den 26. Februar. 25.
Oberhessischer Anzeig
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienslag, Donnerstag und Samftag.
Amtlicher Theil.
Belreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1869.
Friedberg den 23. Februar 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Ministerialausschreiben vom 17. Febr. d. J. theilen wir Ihnen zur Nachricht und Nachachtung, insoweit Sie es angeht, und dem weiteren Auftrag mit, auch die Gemeindeeinnehmer zur pünktlichen Darnachachtung davon in Kenntniß zu setzen. Ge— suche um allenfallsige Erweiterung des Termins können nur unter nachzuweisenden ganz besonderen Verhältnissen Berück⸗, sichtigung finden.
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werden müssen und dadurch die Verrechnung von Ausgabe posten auf⸗ gehalten oder deren Verwerfung wegen Creditmangel herbeigeführt wird. Nachlässigkeiten in dieser Beziehung werden wir ungern, aber strenge rügen.
Hinsichtlich der Liquidationsverzeichnisse beziehen wir uns auf unsere deßfallsigen besonderen Ausschreiben und erwarten sowohl von Ihnen und den Gemeindeeinnehmern deren genauesten Befolg uater
Wir müssen Ihnen zugleich empfehlen, die Verlagen über die[dem Bemerken, daß jeder nicht gehörig und begründete Ausstands⸗
allen fallsigen Gesuche am Creditertheilungen an uns in vorgeschriebener Weise und so zeitig zu machen, daß nicht durch verspätete Einsendung derselben, wie seither öfters geschehen, solche abschlägig beschieden
Das Großherzogliche Ministerium des-In
Wir bestimmen hiermit in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1869 den Termin zum Abschlusse der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rechnung an die Großh. Bürger— meistereien auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen
posten ohne Weiteres in Liquidation gestrichen und somit dem Rechner zur Last gesetzt wird. Ter a p p.
nern an die Großherzoglichen Kreisämter.
Sie werden die Großh. Bürgermeistereien und Gemeindeeinnehmer hiernach unter dem Anfügen alsbald bedeuten, daß die Nichteinhaltung dieser Fristen und beziehungsweise eine Unterlassung der deßfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforder⸗ liche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde.
an die Großh. Ober⸗Rechnungskammer⸗Justificatur 2. Abtheilung auf 9 9
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den 31. Juli laufenden Jahres.
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Wegen der etwa nöthig werdenden Erstreckung dieser erweiterten Fristen ist in den einzelnen Fallen nach den bestehenden Vorschriften
zu verfahren.
Darmstadt am 17. Februar 1870.
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Hessen. Darmstadt. Ueber den Antrag der Abgeordneten Dumont, Oechsner und Edinger, die bedeutende Belastung des Militärbudgets durch sorigesetzte Pensionirungen höherer Stabsoffiziere hat der Finanzausschuß 2. Kammer nunmehr Bericht erstattet. Hiernach erkennt die Mehrheit des Ausschusses weder in der Militärconvention, noch wenn diese nicht abgeschlossen wäre, bezüg⸗ lich des oberhessischen Contingents in der Bundes- verfassung eine Verpflichtung großh. Regierung Personalveränderungen im Militär, insbesondere Pensionirungen auf Verlangen des Bundesober- seldherrn eintreten zu lassen, wenn die großh. Regierung dieselben nicht gleichfalls für noth⸗ wendig hält; sie erachtet deßhalb das großh. Kriegeministerium den Ständen gegenüber für jede Pensionirung in demselben Maße verantwortlich, wie es vor Annahme der Bundesverfassung und vor Abschluß der Convention verantwortlich war, und hebt hervor, daß es hierin nicht durch eine Berufung auf ein Ansinnen Dritter gedeckt sein kann. Es wird daher beantragt: die Kammer wolle gegen die von großh. Kriegsministerium gegebene Andeutung, als liege die Frage der Pensionirungen von Offizieren nicht in seiner Hand, entschiedene Verwahrung einlegen und aus- drücklich erklären, daß in der constitutionellen Verantwortlichkeit für derartige Handlungen weder durch die Bundesverfassung noch durch die Militär- convention eine Aenderung eingetreten sei.
— Auf der Tagesordnung für die am 28. d., Vormittags 9 Uhr, statlfindende Sitzung zweiter Kammer stehen folgende Gegenstände: 1) die Recommuntcation der ersten Kammer bezüglich der Vorlage Gr. Ministeriums des Innern, die von den vormals Kurfürstlich Hessischen Gemeinden Rödgen, Schwalheim, Rumpenheim, Seibelsdorf und Ruhlkirchen an ihre früheren Bürgermeister zu entrichtenden Pensionen, hier deren Uebernahme auf die Haupistaatskasse betr.; 2) die Recommu— nicationen der ersten Kammer hinsichtlich des An- trags der Abgeordneten Edinger, Goldmann und Heß, die Vergütung für Elnquartirung der Gr. Truppen betr.; 3) die Recommunication der
ersten Kammer, den Gesetzesentwurf, die Hunde— steuer betr.; 4) 17 gleichlautende Vorstellungen mehrerer Gemeinden der Provinz Oberhessen gegen die von den Abgeordneten Hunsinger und Kraft beantragte Revision der Gesetzgebung über die Zusammenlegung der Grundstücke und der ein- schlägigen Bestimmungen des Gesetzes, die Sicherung des Grundeigenthums betr.; 5) die Vorstellung und Bitte der Wittwe des pensionirten Chaussee- gelderhebers Stiebing zu Nauheimer Chausseehaus, jetzt zu Dorheim, um Verwendung bei Großh. Staatsregierung, daß ihr die nach den früher Kurfürstlich Hessischen Gesetzen bestimmte Pension statt der verliehenen Gnadenpension ausbezahlt werde.
— Unterm 12. Febr. ist Veterinärarzt Dr. Theodor Ferdinand Ludwig Winckler aus Allendorf a. d Lumda, im Kreise Gießen, zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Gießen ernannt worden; am 14. Februar wurde dem Krcisarzt des Kreismedicinalamtes Gießen II. Dr. Friedrich Kehrer der Charakter als„Medieinal— rath“ verliehen.
Mainz. Dem„Fr. J.“ wird von hier ge⸗ schrieben: Endlich scheint in unserer berüchtigten Octroi- Angelegenheit das läugst Erwartete ein— treten zu sollen. Gutem Vernehmen nach sind nämlich am 22. d. der Gemeinde⸗Einnehmer, der Octroiober- und Octroiuntercontroleur vom Amte suspendirt worden. Der in der Gemeinderaths- sizung vom 21. zum Vortrag gelangte zweite Theil des Berichtes der vereinigten sach- und gemeinderäthlichen Untersuchungscommission brachte abermals so unerhörte Dinge an den Tag, daß der Gemeinderath einstimmig den Beschluß faßte, sofort durch eine Octroi-Commisston eine Liste aller Derjenigen aufstellen zu lassen, welche alsbald aus dem Dienste der Stadt zu entlassen seien und die Bürgermeisterei aufzufordern, daß sie der Staateprocuratur sofort Anzeige mache und deren Einschreiten herbeiführe, da in der ganzen An- gelegenheit sich eine solche Masse Indicien von planmäßiger Fälschung, Betrug, Bestechung und Unterschlagung gehäuft habe, daß jene vor Gericht
ihren Ausgang finden müsse. Auch eine Anzadl Bürger sind durch, piese letzte Untersuchung stark compromittert.
Preußen. Berlin. Eine Petition gegen die Todesstrafe, von Professor v. Holtzendorff (unterstützt durch Berthold Auerbach) in Umlauf gesetzt, ist mit zahlreichen, der Wissenschaft, der Gerichtspraxis, der Advokatur und den städtischen Verwaltungsbehörden angehörigen Namen versehen, an den Norddeutschen Reichstag unter Vorbehalt der Ergänzung durch andere noch rückständige Unterschriften eingesendet worden. Die Petition schließt mit den Worten:„Es wäre gerade für Norddeutschland eine schwer wiegende Ungerechtig- keit denjenigen Bundesstaaten durch die Gewalt der Majorität die Todesstrafe aufzuzwingen, die sich ihrer entledigt haben. Möge der Norddeut⸗ sche Reichstag erwägen: daß an ihn jetzt die An- forderung gestellt ist in einzelnen Bundesstaaten
die Todesstrase wieder einzuführen. Möge er die Verantwortlichkeit dafür vor Europa feierlich abweisen!“
Frankfurt. Zur Jahresfeier des Geburkts⸗ tages des großen George Washington, des ersten Prästdenten der amerikauischen Republik, wehte am 22. d. das sternenbesäete Unionsbanner über dem amerikanischen Generalconsulat auf der Mainzer Landstraße. Washington wurde am 22. Februar 1732 geboren, im April 1789 zum ersten Mal, am 4. März 1793 zum zweiten Mal zum Präsidenten erwählt; verbat sich jedoch die abermalige dritte Wiedererwählung, legte sein Amt nach einer herrlichen Ansprache an die Nation am 4. März 1797 für immer nieder und starb am 14. Dezember 1799 zu Mount Vernon im Staate Virginia.
Oesterreich. Wien. An dem vom Ge⸗ sandten der Union aus Anlaß der Feier des Geburtstages Washington's veranstalteten diplo- matischen Bankette nahmen der Reichskanzler Graf Beust und sämmtliche Chefs der Gesandtschaften am biesigen Hofe Theil. Graf Beust und der sranzösische Botschafter, Herzog Grammont, doben in ihren Tischreden den Wunsch hervor, die


