Samstag den 25. Zuni. N 74.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstiag. alte Gröning. 8 Ei deatnder 4 Abonnements⸗Einladung. — it dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement den„ iger“ 8 i*; age 5 ee en ae auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, e eee Das Abonnement beträgt bei der Verlagserpedition o i jã i st f ee 105 gserpediton ohne Bringetlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel— eat atgestzte S Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
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Amtlicher Theil.
8. Wießler Aus dem Großherzoglichen Negierungsblatte sind zu publieiren:
1 Nr. 21. sub 1. Veroronung, die Organisation der Eichungsstellen betreffend. hweitzer, reed Nr. W Gesetz, das Civpilotener⸗Wittwen⸗Institut betreffend.— sub 2. Veordnung, die Erhebung und Controlirung der inneren Abgaben vom Wein 0 den dee in 1 8 2 Ae den 52. Nn 180 Ausstellung von Transportscheinen bei Weinsendungen der Weinhändler aus einem ihrer Keller in den andern betreffend. 1 8 9 Juni. amn; Kreisamt Friedberg If.„ 5„B. d.„K Neaburger 1 5 Haas, Kreis⸗Assessot. 2 1 K r Schrotmeh, 1 ee Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden.
„ Niglen ben k. 18. Nr., Gesetz wegen Abänderung der Verordnung, die Besteuerung des im Inland erzeugten Rübenzuckers betressend. V 2, Mai 1870.— *.* Stern n e dee Wegen le Gegen 1 Jun 92 Ne. 125 Gesetz 1 die Abgabe von der Flößerei Bam 5 Juni 1870. 5 Nr. 507 — 2 nung, lend die tung esetzes vom 1. Jun ie Ab der Flößerei. 5 i).— Nr. b f ritt da Burg.— die Prüfung der Sesschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Aaufabrieischisen. om 20 Mai 58 ie e e ee ädchen Nr. 507 5 e Ln an Schrisiwerken, Abbildungen, musikalischen Composttionen und dramatischen Werken. Vom 11. Juni 1870.—
„ at 1d: Die Vornahme der* für e 1870. 5 Friedberg den 22. Juni 1870.
J deß 8 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. inen Wir erinnern Sie an die sofortige Einsendung der Feuervisstationsprotokolle für 1870 mit Nachweis über die Beseitigung der vor
gefundenen Gebrechen. J: — N gis 4 f i Haas, Kreis, Assessor. „ 5 ae Einladung. ett krptt 8 7: 25 Sonntag den 26. d. M., des Nachmittags 3 Uhr, findet 3) Was kann geschehen um die vorhandene und voraussichtlich sich u Reichelsheim eine Versammlung des landw. Bezirksvereins noch steigernde Futternoth zu lindern d
ee. 4 Perg, Sektion Friedberg, statt, wozu alle Vereins mitglieder, so- Eingeleitet von Herrn Oekonom Ph. Keil zu Melbach
1—— vie sonstige Freunde der Landwirthschaft hiermit eingeladen werden. 4) Welche Wiesendüngung empfiehlt sich hinsichtlich des Kostenpreises 157— 10 und der Wirkung als die vortheilhafteste? n betre Tagesordnung: Eingeleitet von Herrn Bürgermeister Schmid in eee) Wie und auf welche Weise kann der Hederich von den Neckern[ Reichelsheim.. ä eben werben 7 9 ch 5 8 5 0 1 Boden in der Wetterau auf die entsprechende Tiefe — ö 5 ö 5 cultivir f ug. 0 Eingeleitet durch Bert Pfarrer Snellzu Reichelsheim. Eingeleitet von Herrn Oekonom Otto Hill zu Fauer— * 20 Ter aa 0 Welche Arten von Pflügen verdienen hinsichtlich ihrer Leistungs-[bach bei Friedberg. böte Galli, 76% fähigkeit zur Bestellung des Bodens den Vorzug Nieder⸗Wöllstadt den 18. Juni 1870.
0 Eingeleitet von Herrn Oekonom Chelius zu Wickstadt. Stoll.
Vorstehender Einladung füge ich bei, daß Herr Oekonomierath Dr. Krämer von Darmstadt die Versammlung mit seinem. Besuche beehren wird,
1 Friedberg ben 22. Juni 1870. Haas, Kreis Assessor.
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eie. 4 Hessen. Darmstadt. Das Großherzog Zurücknahme des Antrags auf diese Art der Vergütung] rationen nach sich. Vorschristswidrig oder mangelhaft an⸗ lche Regierungsblatt Nr. 22 enthält: steht den Betheiligten jederzeit frei, jedoch nur mit Wirkung gefertigte Scheine sind ungültig und können zur Legiti 4 273 1 1 vom nächstsolgenden Kalenderjahr an.§. 2. Die Be- mation des Transports nicht dienen. F. 5. Die in F. 3 I. Gesetz, das Civildiener⸗Wittwen⸗Institut betr. stimmungen des§. 16 der Verordnung vom 19. Dezember erwähnten Transport! Deklarationen sind von den Ver⸗
II. Verordnung, die Erhebung und Controlirung der 1857 werden in der Beziehung abgeändert, daß auch Wein sendern der Ortseinnehmerei binnen der von der Verwal— n bneren Abgaben von Wein betr. Dieselbe lautet: Mil aus ausländischen Trauben, welcher von Producenten im] tung sestzusetzenden Frist zu behändigen.§. 6. Wird von
fücksicht auf einen von Unseren getreuen Ständen bezüg- Großherzogthum gekeltert wird, von denselben unter gleichen einem Weinhändler die Befugniß, in den im F. 3 bezeich— sh der Vergütung für Füllwein bei Berechnung der Zapf⸗ Voraussetzungen, wie Wein aus inländischen Trauben un- neten Fällen die Transportscheine selbst auszustellen miß⸗ bühr ausgedrückten Wunsch, und nachdem auch einige] versteuert eingelegt werden kann.§. 3. Bei Transporten braucht, oder bei deren Ausübung nicht ordnungsmüßig dere Abänderungen der die Abgaben vom Wein betreffen⸗[von Wein, welche von Weinhändlern aus einem in den] verfahren, so kann ihm, unbeschadet der verwirkten Strafen, N 1 Vorschristen der Verordnung vom 19, Dezember 1857 andern ihrer an demselben Orte gelegenen Keller versendet] diese Besugniß von der Steuerverwaltung für die Zukunft
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er die Erhebung und Coutrolirung der inneren Abgaben] werden, und welche verordnungsmäßig mit Transport- enlzogen werden.§. 7. Gegenwärtige Verordnung tritt un Getränken für angemessen besunden worden sind, haben! scheinen zu versehen sind, können an die Stelle der nach den] mit dem 1. Juli 1870 in Kraft. ir verorbnet und verordnen hiermit, wie folgt:§. 1.] Bestimmungen der§8. 54 u. 55 der Verordnung vom 19. Dez. III. Bekanntmachung Großherzogl. Ministeriums der flatt der in dem letzten Absatz des§. 22 der oben ge⸗ 1857 von der Ortselnnehmierei auszustellenden Transpork-] Finanzen, die Ausstellung von Transportscheinen bei chten Verordnung bestimmten Vergütung für Haustrunkf scheine solche Transportscheine treten, welche von den Ver-] Weinsendungen der Weinhändler aus einem ibrer Keller „ Füllwein von 5 Prozent des Betrage der Zapfgebühr sendern selbst unter Beobachtung der deßhalb bekannt wer- in den andern betreffend. Dieselbe lautet: Mit Bezug— Arben bei Berechnung der Zapfgebühr, wenn dies von denden Vorschriften nach vorgängiger Ausstellung einer] nahme auf die 58. 3 bis 6 der Verordnung vom 23. d. M. Pflichtigen beantragt worden ist, 2 Maas von dermit dem Schein übereinstimmender Transport-Deklaration„die Erhebung und Controlirung der Abgaben vom Wein Im des ermittelten Abgangs im Kleinen und viertel- ausgefertigt worden sind. 8. 4. Unxichtigkeiten in den detressend“, wird Nachsolgendes zur offentlichen Kenntniß rig eine halbe Maas von der Ohm des Vorraths zu[nach§. 3 von den Versendern ausgefertigten Transport-] gebracht: 1) Weinhändler, die von der Besugniß Gebrauch fang des betressepden Quartals gutgeschrieben. Die scheinen ziehen die sirastechtlichen Folgen salscher Declo- machen wollen, bei Transporten von Wein aus einem in
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