Ausgabe 
24.5.1870
 
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1870.

Dienstag den 24. Mai.

M 61.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

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Amtlicher Theil.

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a Wir bringen zur Kenntniß der Kreisangehörigen, daß der Bezirksrath des Kreises Friedberg zu seiner diesjährigen ordentlichen offentlichen Sitzung Samstag den 28. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg zusammentreten wird.

Friedberg den 20. Mai 1870.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tr ha p.

Hessen. Darmstadt. Das Großherzog

liche Regierungsblatt Nr. 18 enthält:

I. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern, Schenkungen an verschiedene Wohlthätigkeits-Anstal ten betreffend. S. K. H. der Großherzog hat am 14. März d. J., als dem dießjährigen Namenstage J. K. H. der Höchstseligen Großberzogin Mathilde, den nachstehend ge nannten Wohlthätigkeits-Anstalten die dabei bemerkten Gaben allergnädigst zuzuwenden geruht: 1) den Mathilden⸗ Stiflungen der drei Provinzen je 300 fl.= 900 fl., 2) dem Mathilden-Landkrankenhause 300 fl., 3) dem Rettungshause in Hähnlein 200 fl., 4) dem Dia⸗ konissenhauseElisabethenstift 150 fl., 5) dem Hause des barmherzigen Schwestern zu Darmstadt 150 fl., 6) der ee une zu Darmstadt 100 fl., 7) der Blinden-

stalt zu Friedberg 100 fl.

II. Bekanntmachung desselben Minssteriums, die Be stätligung von Schenkungen an das Diakonissenbaus Elisabethenstift in Darmstadt betreffend. Dem Dia⸗ konissenhauseElisabethenstift in Darmstadt sind folgende Schenkungen zugewendet worden: 1) von J. M. der Königin von Bayern 100 fl., 2) von J. K. H. der Prinzessin Ludwig von Hessen 100 fl., 3) von einer Ungenannten 120 fl., 4) von derselben 175 fl., 5) von Sr. Erl. bem Grafen von Schlitz, genannt von Görtz 250 fl., 6) von einem Ungenannten 105 fl., 7) dem

der Soldaten 150 fl., 8) Vermächtniß von Districtsein

den Character als Mitprediger, am 12. April dem Weinhändler Ritsert zu Darmstadt den Character als Hof⸗Lieferant, am 13. April dem außerordentlichen Prosessor bei der philosophischen Facultät der Landes-Univer⸗ sität Dr. Noack den Charakter als Bibliothekar zu ertheilen.

XII. Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. März den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Biebes heim, Roth, auf sein Nachsuchen in den Ruyhestand und am 7. April den Schullehrer an der dritten katho⸗ lischen Stadtschulstelle zu Offenbach, Krimmer, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

Der Oberförster der Oberförsterei Rim bach, Ludwig Strack ist in gleicher Diensteigen⸗ schaft in die Oberförsterei Oberrosbach versetzt worden; ferner wurde Forst⸗Accessist Freiherr Friedrich Scheuck zu Schweinsberg aus Darmstadt zum Oberförster der Oberförsterei Rim- bach und Forst-Accessist Wilhelm Wilbrand aus Gießen zum Oberförster der Oberförsterei Viernheim ernannt.

* Friedberg. Seine Königliche Hoheit der Großherzog trafen am 21. d. Vormittags

orerst bis zum 15. Juni, dem Tage der Ankunft

Hülfsverein im Großherzogthum für die Kamen 10 Uhr dahier ein, um, dem Vernehmen nach,

nehmer Flemming zu Butzbach 150 fl. S. K. H. der Großherzog haben diese Schenkungen Allergnädigst zu be stätigen gernht.

III. Bekinntmachung der Gr. Commission für Post⸗ Angelegenheiten, den Personenpostcours(hier die Personen⸗ geldsätze) zwischen Beerfelden und Darmstadt betreffend.

IV. Bekanntmachung Gr. Kreisamts Vilbel, die Nieberschlagung der Umlage der israelitischen Gemeinde Burg⸗Gräfenrode, im Kreise Vilbel, betreffend.

V. Bekanntmachung Gr. Kreisamts Bingen, die weitere Erhebung einer Umlage auf die katholischen Ein⸗ wohner zu Ockenheim betreffend.

VI. Uebersicht der für das Jahr 1870 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Groß-Gerau. VII. IX. uebersicht der für das Jahr 1870 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbe dürfnisse in den Gemeinden der Kreise Schotten und Groß-Gerau.

X. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 7. April den Oberförster der Ober

erei Nidda, Georgi, in gleicher Diensteigenschaft in die

örsterei Schiffenberg zu versetzen; an demselben Tage von fämmilichen Riedesel Freiherrn zu Eisenbach auf die ev. Pfarrstelle zu Hopfmannsfeld präsentirten ev. Pfarrer zu Üdenhausen, Schuster, für diese Stelle zu bestätigen; am 12. April dem ev. Schullehrer zu Ziegenberg, Bindewald, die erledigte ev. Schulstelle zu Groß⸗Eichen, dem Schullehrer an der dritten ev. Schule zu Langen, Ulrich, die erlebigte zweite ev. Schulstelle daselbst und dem Pfarramtscanbidaten Heddäus aus Zotzenheim die ev. Pfarrstelle zu Dalsheim zu übertragen; am 16. April den Steuercontroleur des Steuercontrolebezirks Bensheim, Golz, in gleicher Diensteigenschaft in den Steuercontrole⸗ bezirk Darmstadt zu versetzen und dem Decan des evang. Oecanats Grünberg und ersten ev. Pfarrer zu Grünberg, Victor Habicht, die ev. Pfarrstelle zu Rüssels heim zu über⸗ tragen; am 20. April den Kreisbaumeister des Kreis⸗ bauamts Erbach, Heim, in gleicher Diensteigenschaft in das Kreisbauamt Worms zu versetzen und den Bau⸗ Aspiranten Berdells aus Mainz zum Kreisbaumeister bes Kreiobauamts Erbach zu ernennen. Am 21. März wurde der Pfarrer zu St. Peter in Worms, Propst Sänger, zum Domcapflular gewählt..

XI. Cbaraklerertheilungen. S. K. Hoheit der Groß, herzog haben allergnäbigst geruht: am 31. März dem Restaurateur David Stamm ben Charakter als Hof⸗ Restaurateur, an bemselben Tage dem Pfarramts Candibasen und Lehrer an der ersten Abthetlung der ersten evangelischen Stadimäbchenschule zu Darmstabt Offenbächer

es Kaisers von Rußland in Jugenheim, dahier

zu verweilen. Im Gefolge Seiner Königlichen Hoheit befanden sich die Flügel⸗Adjutanten Major v. Küchler und Hauptmann v. Herff. Zur freundlichen Begrüßung des Landesfürsten hatten die Bewohner der Hauptstraßen ihre Häuser mit hessischen Fahnen geschmückt.

Mainz. In der Octroi-Angelegenheit liegt nun der letzte Theil des Berichtes der städtischen Fachcommission vor. Auch durch ihn wird ein ziemlich lockerer Geschäftsgang bei einigen Beamten der Verwaltung constatirt. Bei einem war das Einnahmeregister zum Theil von Frauenhand ge- führt, einem anderen sollen Knaben es verstümmelt haben 1c. Radiren der Zahlen scheint bei den meisten eine Art Geheimmittel gewesen zu sein. Für die Disciplinaruntersuchung, möglicher Weise auch die gerichtliche, bietet der Bericht wieder Anhaltspunkte.

Preußen. Berlin. Der Kronprinz von Preußen, dessen Abreise von Karlsbad gemeldet wird, scheint, wie Wiener Blätter bereits andeu- teten, durch den Kurfürsten von Hessen vertrieben zu sein. DerE. Z. schreibt man:In Hof kreisen wird versichert, daß das absichtlich ver letzende Gebahren des Exkurfürsten von Hessen gegenüber dem preußischen Kronprinzen in Karls- bad ernstlich verstimmt hat, oder vielmehr der Schutz, den die österr. Regierung diesem Gebahren hat angedeihen lassen. Man würde es als einen Akt der Höflichkeit angesehen haben, wenn dem Exkurfürsten von österreichischer Seite bedeutet worden wäre, daß Demonstrationen auf neutralem Platze keine Berechtigung haben.

20. Mai. Der Reichstag genehmigte das Gesetz, betreffend die Actiengesellschaften, nach den Anträgen Bernuth's in erster und zweiter Lesung. Das Gesetz, betreffend den Schutz der Autoren- rechte wurde definitiv, das Bundesindigenatsgesetz

mit einem Amendement von Prosch-Gumbrecht in

dritter Lesung angenommen. Hierauf trat das Haus in die zweite Berathung des Kardorff'schen Antrages, die Prämien- Anleihen betreffend, ein. §. 1 wurde ohne Debatte abgelehnt und alsdann zur Berathung des v. Blankenburg betreffs der- selben Frage gestellten Antrages übergegangen, ohne daß es zur Abstimmung kam, indem bei §. 1 Vertagung beschlossen wurde.

21. Mai. Das Bundesindigenatsgesetz wurde definitiv angenommen. Hierauf folgte die dritte Lesung des Strafgesetzbuches. Bundescom missär Leonhardt erklärte, daß die Bundesregierun⸗ gen den Beschlüssen des Reichstags möglichst ent- gegengekommen seien und die Todesstrafe nur für die Verbrechen des Mordes und des gegen das Bundesoberhaupt und die Landesfürsten gerichteten Mordversuches beibehalten bleiben solle. Das Haus beschließt auf den Antrag Schwerin's, die Berathung auf Montag zu vertagen, um die ge hörten Erklärungen in Erwägung zu ziehen.

Weimar Aus Jena trifft die Nachricht von dem erfolgten Hinscheiden des geheimen Kirchenrathes Prof. Dr. Schwarz ein. Ein im Jahre 1868 eingetretener Schlaganfall hatte seine Kraft so vollständig gebrochen, daß er schon im vorigest Jahre seine kirchlichen Aemter niederlegte. Schwarz war am 20. Juni 1802 zu Halle geboren.

Coburg. Behufs Einberufung einer Vor- synode zur Berathung einer neuen Kirchenver fassung für vie Herzogthümer Coburg und Gotha ordnet eine so eben erschienene Verfügung des Staatsministeriums hier die unverzügliche Vor- nahme der Wahlmännerwahl und die alsbaldige Wahl der Abgeordneten für die drei Wahlbezirke des hiesigen Herzogthums an.

Bayern. München. Laut Verfügung aus dem Cultusministerium hat der König geneh- migt, daß in öffentlichen Blättern sowie von den Kanzeln zu Beiträgen für das in Eisleben N errichtende Luther-Denkmal eingeladen und die protestantischen Pfarrämter zur Eupfangnahme solcher Beiträge ermächtigt werden.

Die Abgeordnetenkammer hat in ihrer Sitzung vom 21. d. den Antrag des Frhrn, von Stauffenberg auf Aufhebung der Todesstrafe in namentlicher Abstimmung mit 76 gegen 67 Stim- men verworfen.

Oesterreich. Wien. Die amtlicheWiener Zeitung veröffentlicht zwei auf Grund elnes Vortrages des Ministerpräsidenten Grafen Potockt erlassene kaiserliche Patente, d. d. 21. Ma, durch welche das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes, sowie alle Provinziallandtage mit Ausnahme des böhmischen aufgeloͤst und sofortige Neuwahlen für diese sämmtlichen Körperschaften angeordnet werden.

Frankreich. Paris. DieMarseillaise, deren Erscheinen auf zwei Monate suspendirt worden ist, hat seit dem Regierungsantritt des Ministers Olivier 60 Monate Gefängniß für Re⸗ dacteure und Herausgeber und fast 40,000 Frs. Geldstrafe erhalten. Das Schlußurtheil verhängt 15 Monate Gesängniß und 15,000 Frs. Strafe

mit Vorbehalt fernerer 2 Jahre Haft zur Eine