Ausgabe 
23.7.1870
 
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§. 11. e. Sonstige Transportmitt

Für die Gewährung der Arbeitskräfte und Transportmittel. mit.. Ausnahme des Vorspanns(F. 10), soweit solche das im§. 3, sub 2 sestgestellte Maß zu unentgeltlichen Leistungen übersteigen, ferner Gewährung des Holzes zur Erbauung von Hütten und

für die Baracken, des Lagerstrohs und des Koch⸗ und

Lager und Bivouaks, sowie der Materialien zum Brückenbau, wird die Vergütigung nach den in gewöhnlichen Zeitverhältnissen orts⸗

üblichen Preisen gewährt. §. 12.

. Grun dstücke und Gebäude.

Außer den Gebäuden, Räumlichkeiten und Grundstücken, welche die Gemeinden nach§. 3, Nr. 3 unentgeltlich herzugeben haben, sind dieselben zur Ueberweisung der sonstigen für den Kriegsbedarf er⸗ forderlichen Gebäude, Lager-, Bivouaks- und Uebungsplätze, sowie der zur Anlegung von Wegen erforderlichen Grundstücke und Materialien, gegen eine durch Commissarien festzustellende Vergütigung verpflichtet. In gleicher Weise wird die Entschädigung für entzogene Benutzung der Grundstücke, welche zur Ergänzung fortificatorischer Anlagen im Falle der Armirung einer Festung erforderlich sind, unter Berück- sichtigung des verminderten Werths, festgestellt, sofern die Rayon⸗ Gesetze nicht schon den Anspruch auf Entschädigung ausschließen. Werden die Grundstücke nach eingetretener Desarmirung der Festung nicht zurückgegeben, so erfolgt die Entschädigung nach den für Ex⸗ propriationen bestehenden gesetzlichen Vorschriften.

§. 13. Ueber die nach§§. 412 zu gewährenden Vergütigungen stellt der Staat Anerkenntnisse aus, welche vom ersten Tage des auf die Lieferung folgenden Monats mit vier Procent jährlich verzinset

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Wärmeholzes für die

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S. 14. g Mobilmachungs pferde und deren Etat I enn der Mobilmachungs pferde für die Gardetruvpen leinschließlich der Garde⸗ Landwehr), für die Linientruppen und die

Die Gestellung der Mobilmachungspferde für die Provinzial⸗ Landwehr erfolgt in Gemäßheit der vorgedachten Verordnung und auf Grund der Landwehr-Ordnung vom 21. November 1815 von den zu den betreffenden Landwehr Bataillonsbezirken gehörigen Kreisen unentgeltlich. Den Ersatz des Abgangs während des mobilen Zustan⸗ des übernimmt die Staatskasse. sind den betreffenden Kreisen resp. Landwehr-Bataillonsbezirken die von ihnen früher gestellten, effectiv noch vorhandenen oder vom Staate ersetzten Pferde in natura zurückzuliefern. pferde wegen Unbrauchbarkeit zum Dienst verkauft und nicht ersetzt worden, so gebührt der volle Erlös den betreffenden Kreisen.

Pflege der Kranken und Verwundeten, die Anfertigung von Be⸗ kleidungs⸗ und Ausrüstungs- Gegenständen u. s. w.

Beim Eintritt der Demobilmachung

Sind Landwehr⸗

dieselben de

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§. 15. h. Sonstige Kriegsleistungen. pürden, w

Alle anderen Kriegsleistungen, z. B. die Lieferung von Armatur-, zit Vent Bekleidungs-, Leder- und Reitzeug Stücken, Schanz⸗ und Handwerks- Pete dien zeug, FeidEquipage⸗Gegenstäuden, Hufbeschlag, Arzueien, Verband⸗ d mitteln und sonstigen extraordinären Bedürfnissen zur Heilung und Di

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werden nach

werden. Die fesigestellte Vergütigung wird kreisweise gewährt, und[den am Orte zur Zeit der Lieferung oder Anfertigung bestehenden bleibt es den Kreisen resp. Gemeinden überlassen, die Ausgleichung[Durchschnittspreisen aus der bereitesten Beständen der Kriegskasse Dit unter den Eingesessenen zu bewirken. vergüligt.die Poli der Schluß vorstehenden Gesetzes folgt in der nächsten Nummer dieses Blattes.) D e den Wagge Hessen. Darmstadt, 20. Juli. Zweite] Großherzoglichen Division ausgesetzt worden, der] Benedetti, gleichviel ob in seiner Eigenschaft als en swich Kammer. In heutiger Sitzung verfammelten sich das erste französische Chassepot-Gewehr im Gefecht Botschafter oder in anderen, mit dem Könige in selen, un

39 Mitglieder, um über die zur Bestreitung des Feldzuges aufzubringenden Mittel zu berathen. Nach⸗ dem Prästdent Buff die Anwesenden in einer kurzen Ansprache begrüßt hatte, betraten die Vertreter der Ministerien, Frhr. v. Dalwigk, Frhr. von Schenk, Oberst Dornseiff, Geh. Legationsrath Neidhardt, Hauptmann Ronstadt und In- tendanturassessor Dauber den Saal. Minister v. Dalwigk erklärt, die Gränze sei unter einem ganz frivolen Vorwand bedroht, er bitte, die Parteirücksichten schwinden zu lassen und einstimmig den zur Vorlage kommenden Antrag zu bewilligen, worauf Oberst Dornseiff die Forderung des Kriegsministeriums, bestehend in einem außer- ordentlichen Credit von 3,376,000 fl., verlas. (Die Kosten für das oberhessische Contingent, welche von dem Nordbunde bestritten werden, sind hierunter nicht einbegriffen.) Der Gr. Finanz⸗ minister ergriff hierauf das Wort und verlas einen Gesetzesentwurf, wonach, da die Gr. Hauptstaats⸗ kasse und Staatsschuldentilgungskasse gegenwärtig 1,800,000 fl. zu leisten im Stande seien, nur für den Rest ein Anlehen und zwar unaufkündbar bis 1875 einzutreten habe. Die nach zweistün⸗ diger Unterbrechung wieder aufgenommene Sitzung zweiter Kammer währte nur wenige Minuten. Nachdem der Berichterstatter Abg. Wernher die Bewilligung der Vorlage sowie deren Deckung durch eine spätere Erhöhung der Einkommensteuer empfohlen, wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und Präsident Buff schloß die Kammer, indem er derselben seinen Dank für ihre patriotische Haltung aussprach, mit einem drei⸗ maligen Hoch auf das starke, einige deutsche Vater⸗ land und unseren Fürsten, in das die Versamm⸗ lung und der dichtbesetzte Zuschauerraum jubelnd einstimmte.

In der hierauf folgenden Sitzung erster Kammer erstattete der Referent Frhr. v. Rie desel kurzen Bericht über die Vorlage und den Beschluß der zweiten Kammer, den Gesetzesentwurf zur Annahme gleichfalls empfehlend. Graf Görtz sprach kurze markige Worte, daß in dieser ernsten, schweren Zeit kein deutscher Mann zurückbleiben dürfe, wo das gemeinsame Vaterland rufe.Das walte Gott, schloß er seine Ansprache, worauf auch die erste Kammer ohne weitere Discussion einstimmig die verlangten Gelder zur Kriegführung bewilligte.

Eberstadt bei Darmstadt. Von Seiten der hiesigen FirmaJ. Hilsz ist ein Preis von

erobert.

Mainz. Dem hiesigen Militär wurde bekannt gegeben, daß ein hiesiger Patriot hundert Thaler als Preis für den ersten französischen Adler aus⸗ gesetzt habe.

Worms. Regierungsrath Pfannebecker hat 100 fl. für den vom Obersten als den Tapfersten bezeichneten Soldaten des dort liegenden ersten Regiments deponirt.

Preußen. Berlin, 20. Juli. Der Reichstag nahm heute die vorgeschlagene Adresse einstimmig an. Präsident Simson verlas die⸗ selbe, sie lautet:Die erhabenen Worte Ew. Majestät finden in dem deutschen Volke einen mächtigen Widerhall. Ein Gedanke belebt die deutschen Herzen. Mit freudigem Stolze erfüllt die deutsche Nation der Ernst und die Würde, womit Ew. Majestät die unerhörte Zumuthung zurückgewiesen haben. Das deutsche Volk will in Frieden und Freundschaft mit den Völkern leben, die seine Unabhängigkeit achten. Wie zur Zeit der Befreiungskriege zwingt uns ein Napoleon in den heiligen Kampf, wie damals werden die auf Schlechtigkeit und Untreue gestellten Berechnungen an der sittlichen Kraft des deutschen Volkes zu Schanden werden. Das durch Ehrsucht irre⸗ geleitete französische Volk wird die böse Saat er⸗ kennen. Dem besonnenen Theil des französischen Volkes ist die Vermeidung des Verbrechens nicht gelungen. Ein schwerer gewaltiger Kampf steht bevor. Wir vertrauen auf die Tapferkeit unserer bewaffneten Brüder, die nicht dulden werden, daß ein fremder Eroberer dem deutschen Manne den Nacken beuge! Wir vertrauen auf den greisen Heldenkönig, der berufen ist, den Kampf der Jünglingszeit am Abend seines Lebens zu beenden. Wir vertrauen auf Gott, der den blutigen Frevel straft! Die eivilisirte Welt erkennt die Gerechtig⸗ keit unserer Sache an. Die befreundeten Nationen sehen in unserem Siege die Befreiung von Bona⸗ partischer Herrschsucht und die Sühne des auch an ihnen verübten Unrechts. Das deutsche Volk

finden; es gilt die Ehre, die Freiheit, die Ruhe Europas und die Wohlfahrt der Völker. (Das Haus, die Zuhörer auf den Tribünen und auch in den Hoflogen hören dieselbe stehend an.) Graf Bismarck legt die Aktenstücke bezüglich des Kriegsfalles vor und erklärt:Wir besitzen Sei tens der französischen Regierung nur ein amtliches Aktenstück: die gestrige Kriegserklärung. Alles

Einhundert Gulden demjenigen Soldaten unserer

Uebrige bezieht sich auf die Gespräche des Grafen

wird auf der Wahlstatt den Boden seiner Einigung

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schmuggeln Zetergescht Durchgänz werden. darunter.

Ems. Dies sind keine Staatsakte von inter- nationaler Bedeutung. Graf Bismarck legt erstens das Zeitungstelegramm vor, das vom französischen Senate als eine Note bezeichnet wor⸗ den, welche an Frankreich ergangen sei(Hört!).

Man hat sich in Frankreich wohl gehütet, das 5 Aktenstück vorzulegen, das nur eine Benachrichtigung Dr.. 0 an den Botschafter und überhaupt kein Aktenstück 20. gen war; daher blieb die Forderung der ein wenig i besonneneren französischen Oppositionsmitgliedet Gerüchten ungehört.(Hört!) Zweitens die bekannten Fürstencon Darstellungen der Hergänge aus demStaats- dan anzeiger. Drittens: den Bericht des preußischen Amahl 9 Botschafters v. Werther vom 12. Juli über seine beren han Unterredung mit dem Herzog v. GramontIch getrete. weigerte die Vorlegung dieses Berichtes an den gemeldet! König(Beifall!), da die französische Regierung mich ihre Derartiges durch den hiesigen Botschafter zu ver⸗ in Iburg handeln gehabt hätte, der unserem Herrn zuge⸗ dn Ehreng muthete Entschudigungsbrief mir überdies lächer? de deut lich erschienen war.(Beifall) Heiterkeit.) Vier⸗ 3 tens ein Schreiben des englischen Botschafters vom Adler erol 18. Juli mit dem Angebot der Vermittelung. Fünftens die dirsseitige ablehnende Antwort, lden 10 welche die Ablehnung des gleichen Vorschlages mee in Frankreich, und das beleidigte deutsche National- f el gefühl betont.(Beifall.) Sechstens die fran We zösische Kriegserklärung. Siebentens das Circular ahn an die Agenten des norddeutschen Bundes üben Mar. die Entstehung des Krieges und das Verhalten chule sod der Regierung.(Beifall.) 3 1 Sud In der Sitzung des Reichstags zeigte dan Präsident Simson an, er habe Telegramme aus hat seine Saint Louis erhalten, wonach die dortigen Deutschen die einbez in einer Adresse an das deutsche Volk ihre Zu⸗ fl. en stimmung zu dem nationalen Kampf aussprechen, heirat welcher die Freiheit und Einheit Deutschlands Wöchentlich bestegeln werde. Gleichzeitig wird eine Million Wie Dollars für die Invaliden und die Wittwen und dee 1 Waisen der Gefallenen überwiesen. Der Präsident Vulin 0 wird die Adresse drucken und vertheilen lassen. Ste Die Creditvorlage wird in dritter Lesung mit kühn allen gegen zwei Stimmen angenommen. Das daß 905 Gesetz, betreffend die Wirksamkeit der Paragraphen dir dun 17 und 20 des Bundesindignatgesetzes, wurde in[ Wold 1 dritter Lesung debattenlos angenommen, ebenso diele 6 n das Gesetz, betreffend das Civilverfahren gegen Ech Militärs und das Gesetz über die Darlehenskassen Han

in erster und zweiter Lesung..

Im Bundesrathe wurde die Verordnung wegen Ausdehnung des Ausfuhrverbots auf Hafer und Kleie für die Gesammtgränze und auf Pro⸗