Ausgabe 
22.3.1870
 
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Großherzoglich Hessischen Grundrentenscheinen à 1 fl., 5 fl., 10 fl., 35 fl. und 70 fl. werden daher hiermit auf⸗ gefordert, dieselben jedenfalls vor dem 1. Januar 1871 bei der Staatsschuldentilgungskasse dahier zur Einlösung zu präsentiren, da vom 1. Januar 1871 an eine Ein⸗ lösung dieser gesetzlich werthlos gewordenen Scheine nicht mehr stattfinden kann.

III. Nachweisung der in der Großherzoglichen Münze

zu Darmstadt seit dem Abschluß der Münzconvention vom

25. August 1837 bis zum Schlusse des Jahres 1869 slatigehabten Großherzoglich Hessischen Ausmünzungen: In den Jahren 1838 1868 wurden ausgemünzt:

I. Goldmünzen. Zehn⸗Gulden⸗Stücke von 169,960 fl., Fünf⸗Gulden⸗Stücke 107,850 fl.

II. Silber⸗Courant⸗Münzen. a) Vereins⸗ Münzen. Zwei⸗Thaler⸗( ⸗Gulden-) Stücke 6,249,495 fl. Ein⸗ Thaler⸗(1/⸗Gulden⸗) Stücke 5,219,061 fl.; b) Landes⸗ Münzen. Zwei⸗Gulden⸗Stücke 1,873,900 fl., Ein⸗Gulden⸗ Stücke 3,171,700 fl., Halbe⸗Gulden⸗Stücke 735,750 fl.

III. Scheide⸗Münzen. a) in Silber. Sechs⸗Kreuzer⸗ Stücke 655,789 fl., Drei⸗Kreuzer⸗ Stücke 159,866 fl., Ein ⸗Kreuzer⸗ Stücke 145,206 fl.; d) in Kupfer. Ein⸗ Pfennig⸗(Heller⸗) Stücke 24,362 fl. Zusammen 18,512,939 fl. Im Jahre 1869 wurden ausgemünzt: Ein⸗Thaler⸗Stücke 59,118 fl. Ein⸗Kreuzer⸗Stücke 4,153 fl. Ein⸗Pfennig⸗ Stücke 1.338 fl. Zusammen 64,679 fl. Totalsumme 18,577,618 fl.

IV. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post⸗ Angelegenheiten. Mit dem 1. d. M. ist eine Posterpedition II. Classe zu Goddelau in Wirksamkeit getreten.

V. Uebersicht der für das Jahr 1870 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten.

VI. Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs-Universität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1870 gehalten und am 25. April ihren Anfang nehmen werden.

VII. Ermächtigungen zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 22. Februar dem Hofcavalier Eugen Armand Friedrich Carl Nikolaus von Hilchenbach, diensuhuend bei Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Land gräfin Friedrich von Hessen, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Württemberg verliehenen Comthurkreuzes 2. Classe des Friedrichsordens und am 24. Februar dem Dr. Wilhelm Cahn aus Mainz, dermalen in Paris, die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Bayern ver⸗ liehenen Ritterkreuzes 1. Classe des Verdienstordens vom heiligen Michael zu ertheilen.

VIII. Erlaubniß zur Annahme eines auswärts ver⸗ liehenen Titels. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 28. Februar dem außer⸗ ordentlichen Professor bei der Landes-Universität Gießen Dr. Gerold, die Erlaubniß zum Führen des ihm von Seiner hochfürstlichen Durchlaucht dem regierenden Fürsten Heinrich XXII. Reuß älterer Linie verliehenen Titels Geheimer Hofrath zu ertheilen.

IX. Namensveränderungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 26. Febr. der Katharine Bauer zu Ober-Modau zu gestatten, daß dieselbe statt ihres bisherigen künftighin den Familien⸗ namen Schmitt, sowie am 3. März dem Isaac Roth⸗ schild von Offenbach zu gestatten, daß derselbe statt seines bisherigen künftighin den Vornamen Julius und am 8. März dem Carl Balthaser Berbert von Darmstadt zu gestatten, daß derselbe neben seinem Familiennamen noch den Namen Schlosser fähre.

X. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnäbigst geruht: am 28. Februar den Districiseinnehmer der Districtseinnehmerei Groß⸗ Karben, Georg Grimm, in die Districtseinnehmerei Butzbach l. und den Distrietseinnehmer der Districtseinnehmerei Hirschhorn, Carl Klingelhöfer, in die Districtseinnehmerei Groß⸗Karben zu versetzen; den Finanz-Aspiranten Michael Jung aus Neustadt zum Districtseinnehmer der Diftrictseinnehmerei Hirschhorn zu ernennen und am 1. März den von dem Herrn Grasen zu Erbach-Fürstenau auf die evaugelische Schulstelle zu Momart, im Kreise Erbach, präsenurten Schulamtsaspiranten Heinrich Winter aus Klein⸗Umstadt, im Kreise Dieburg, für diese Stelle zu r 8

Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: 1 8 dem Hofanlage⸗Ingenteur Seitz in Seeheim den Charakter eines Hofanlage⸗Inspectors, am 16. Februar dem Maurermeister Heinrich Gerster zu Friedberg den Charakter als Hofmaurer sowie am 5. März den Schneider⸗ meistern Johannes Hermann und Philipp Schulz beide in Darmstadt den Charakter als Hosschneider zu verleihen.

VII. Concurrenz für: die evangelische Pfarrstel Reiskirchen, zu welcher den Adodislerbe ee Fuldaischen Geheimen⸗Naths von Buseck, genannt Münch zu Winnerod, das Präsentationsrecht zusteht, nebst der damit provisorisch vereinigten, jedoch von dem Landes⸗ gerrn unmittelbar zu besetzenden evangelischen Pfarrei Burkhardsfelden mit einem jährlichen Gehalte von 834 fl. 37 kr. und 85 fl. 8 kr., zusam men 719, fl. 45 kr.; die dritte evangelische Schulstelle zu Westhofen mit einem jährlichen Gehalte von 300 fl, Für Heizung bes Schul⸗ locals wird Seitens der Gemeinde gesorgt.

Mainz. DerRhein. K. schreibt: In hiesigen wohlunterrichtelen Kreisen eirculirt die mit der obschwebenden Lösung der hesflschen

Armmeecorps von Darmstadt nach Kassel über⸗ siedeln und mit General v. Bayer in Karlsruhe seien Unterhandlungen wegen Uebernahme des hessischen Kriegsministeriums angeknüpft. Preußen. Berlin. Die oberhessischen Abg. v. Rabenau, Graf Solms Laubach und Buff haben im Reichstage eine Interpellation an den Bundeskanzler dahin gerichtet, ob derselbe beabsichtige, in dem System der in Preußen und dem größten Theile des Nordbundes bestehenden Besteuerung zur Zeit eine Aenderung herbeizuführen, und bejahenden Falles, welche? Motivirt wird diese von 30 Abgeordneten unterstützte Interpella⸗ tion:Zur Zeit bestehen in dem norddeutschen Bunde verschiedene Systeme der Bierbesteuerung, Braumalzsteuer und Kesselsteuer, die letztere in der Provinz Oberhessen, wird mit einem eirca 30 pCt. höheren Steuersatz erhoben, als die Braumalzsteuer, ein Mißverhältniß, welches bei freiem Verkehr auf die Dauer den Ruin der Bierfabrikation in Hessen zur Folge haben muß. In der vorigen Reichstagssesstion wurde deßhalb ein aus der Initiative des Hauses hervorgegangener Gesetzentwurf angenommen, durch welchen die Braumalzsteuer auch in Oberhessen eingeführt, und dieses mit den übrigen Theilen des Nord- deutschen Bundes in Beziehung auf System und

Höhe der Bierbesteuerung gleichgestelt werden sollte. Der Bundesrath hat diesen Gesetzentwurf verworfen. Es erscheint als ein Postulat der

Gerechtigkeit, daß nach Aufhebung aller Ueber gangsabgaben, also bei vollständig freiem Verkehr, auch eine gleiche Besteuerung, wenigstens in Be ziehung auf die Höhe der Steuer stattfinde. Dieser Grundsatz ist von keiner Seite angefochten worden, wohl aber sind Zweifel darüber aufge⸗ taucht, wie das vielfach aus den Verhandlungen des Reichstages hervorgeht, ob nicht die in Hessen bestehende Kesselsteuer in den übrigen Theilen des Nordbundes einzuführen sei. Auf diese Zweifel nimmt felgende Erklärung des Gr. Hess. Herrn Finanzministers in der ersten Kammer rücksichtlich 1155 Gegenstandes am 3. Februar d. J. abgegebene Erklärung Bezug: Sobald sich zeigt, daß in Preußen es bei der bisherigen Be⸗ steuerung bleiben wird, so wird nichts anders übrig bleiben, als sich bei uns zu einer Aenderung zu entschließen. Zweck dieser Interpellation ist somit Beseitigung dieser Zweifel, und damit Her beiführung einer gerechten Bierbesteuerung für Hessen.

Der Reichstag fuhr mit Berathung des Strafgesetzbuch Entwurfes fort. Der hessische Bundescommissär Hoffmann wies gegenüber von in der vorausgegangenen Sitzung vom Abg. Blum gemachten Aeußerungen energisch jede Verdächtigung der Bundestreue Hessens zurück und constakirte, daß die hessischen Truppen nur einen Fahneneid, nicht einen doppelten, schwören, welcher Fahnen⸗ eid denen der übrigen Bundescontingente gleich sei. Gleichzeitig bestritt Bundescommissär Hoff⸗ mann, daß dieDarmstädter Zeitung ein offi⸗ cielles Blatt sei.

Frankfurt. Das bekannte Mitglied des 1848 Reichs⸗Parlaments, Dr. Juch o, hat kürz⸗ lich die von ihm bisher verwahrte Reichs ver⸗ fassungsurkunde von 1849 an den Reichs⸗ tag des norddeutschen Bundes ausgeliefert. Die Commission zur Erbauung einer Eisenbahn von Frankfurt nach Cronberg ist nunmehr ertheilt.

Bayern München. Der Finanzausschuß unserer Kammer soll in seiner Sitzung außer den Kosten der Neubewaffnung alle Forderungen der Regierung bis auf zwei von geringer Bedeutung ab⸗ gelehnt, dagegen Kolb's Vorschläge meist einstimmig angenommen haben. Der Kriegsminister, welcher während der Sitzung zum König gerufen wurde, wird wahrscheinlich seine Entlassung nehmen.

Würtemberg. Stuttgart. Die Ab⸗ geordnetenkammer berieth den Gesetzentwurf über die rechtliche Stelung der wirthschaftlichen Ge⸗ nossenschaften. Der Entwurf ist ganz analog dem Genossenschaftsgesetz des norddeuischen Bundes. e, darüber wird nächsten Dienstag statifinden,

Militärstage in Verbindung stehende Nachriche Prinz Ludwig würde als Befehlshaber des elften

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Baden. Karlsruhe. Die erste Kamm nahm den Antrag der Berichterstattercommisston über den Gesetzvorschlag der zweiten Kammer, die Abschaffung der Todesstrafe betreffend, dahin lautend, daß zur Zeit aus Opportunitätsgründen em Vorschlage der zweiten Kammer wegen Auf⸗ hebung der Todesstrafe nicht beizutreten sei, ein⸗ stimmig an.

Die Abgeordnetenkammer nahm einstimmig das Militärstrafgesetzbuch, sowie das Einführungs⸗ gesetz zu demselben und die Militärstrafgerichts⸗ ordnung an.

Oesterreich. Wien. Zwischen den Wiener Schriftsetzern und den Prinzipalen ist es soweit wieder zum Ausgleiche gekommen, daß die Zeitungs⸗ setzer ihre Arbeiten wieder begonnen haben.

Das österreichische Ministerium hat dem in Linz gebildeten Verein für Abschaffung der Todesstrafe seine Genehmigung ertheilt und ist der Verein sofort in Thätigkeit getreten.

Frankreich. Paris. Der Geburtstag des kaiserlichen Prinzen hat weder zu außer ordentlichen Festlichkeiten, noch zu außerordent⸗ lichen Maßregeln Anlaß gegeben. Das offzielle Blatt bringt nur einige Ernennungen und einige nicht politische Begnadigungen, aber weder allge⸗ meine, noch eine partielle Amnestie.

Die Linke kündigt neben der Streichung der geheimen Fonds noch folgende Amendements an: 1) Zurückziehung der Truppen von Rom, d. i. eine Ersparniß von 7 Millionen im Budget des Kriegsministeriums; 2) eine Erleichterung desselben Budgets um 5 Millionen in Folge der Auflösung mehrerer Corps von Eingeborenen in Algier, und 3) eine Ersparniß von 20 Millionen durch die Auflösung der kaiserlichen Garde und durch die Herabsetzung des Heeres⸗Contingents.

Französische Blätter bringen ein pikantes Urtheil über den Kaiser, das einem Briefe des kürzlich vderstorbenen Grafen Montalembert an Herrn Louis Ulbach vom vorigen Jahren ent⸗ nommen, folgendermaßen heißt:Ich danke Ihnen für IhrenNapoleon III., den ich mit Ver⸗ gnügen und mit Interesse gelesen habe. Ohne zu billigen und noch weniger zu wünschen, daß ein Publieist wie Sie sich der Invective hingibt, habe ich Sie doch zu nachsichtig gegen den modernen Cäsar gefunden. Sie haben wohl eine der Seiten seines Charakters hervorgehoben, aber nicht diejenige, deren Bild die Geschichte am Treuesten bewahren wird, nämlich seinen instinct⸗ mäßigen, vielleicht unfreiwilligen, aber vor Allem unüberwindlichen Widerwillen gegen die redlichen Männer und die unabhängigen Gemüther. Das ist meiner Ueberzeugung und meiner persönlichen Erfahrung nach der unterscheidende Zug seiner Seele und seiner Regierung.

Amerika. Washington. Im Senat legte der Finanzminister einen Gesetzentwurf

der Passagiere auf Dampfern zc., der sehr ein⸗ gehende Bestimmungen enthält, deren Annahme und Ausführung sehr zu wünschen wäre.

» Friedberg. Unsere Mittheilung über die am 15. d. M. bei Herrn Burck stattgehabte Versammlung des Obst⸗ und Gartenbau⸗Vereins ist dahin zu berichtigen daß den lehrreichen Vortrag über Obstbaumpflege nicht Herr Klein, sondern Herr Baumwärter Bender aus Södel hielt.

= Friedberg. Der hiesige Vorschuß⸗ und Credit⸗ verein hielt am verflossenen Sonntag im SaalZu den drei Schwertern dahier seine Generalversammlung ab. Der Vorsitzende, Herr Buchhändler Seriba, eröffnete dieselbe mit einer kurzen Ansprache, worin er auf das stetig zunehmende Gedeihen des Vereins, der bis jetzt von Verlusten verschont geblieben, und auf den nunmehrigen

hätten, eine Bücherrevision vornehmen und die Kassen⸗ verwaltung in andere Hände übergehen zu lassen. Die Herren Ermus und Schmidt hätten sich jener Revision mit Eifer und Sachkenntniß unterzogen, und gebühre ihnen

gelegenheiten jetzt klar vorläge. der Redner nochmals daran, daß alle diejenigen als aus

nossenschaftsgesetz gestellt, nicht vor dem 1. März d. J. unterzeichnet hätten. Der hierauf verlesene Revisionsbericht

verbreitete sich im Allgemeinen über den Befund der Vereinsangelegenheiten und gibt im Einzelnen eine Uebe

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günstigen Stand desselben hinwies, und serner der Ver⸗ hältnisse Erwähnung that, die den Ausschuß veranlaßt

dem Verein ausgetreten zu betrachten seien, welche die re⸗ vidirten Statuten, womit sich der Verein unter das Ge⸗

vor, betreffs größerer Sicherstellung des Lebens

der Dank des Vereins dafür, daß der Stand seiner An⸗ Im Weiteren erinuerte

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