Ausgabe 
22.3.1870
 
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1870. Naauiessag den 22. Mürz. M 35.

17 5 4 4 0 er E N 1 er zeiger. 5* Enthält die amtlichen Erlasse für den entis aba. Hiedberger Inutelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnersiag und Samsaag.

Auf den wöchentlich dreimal erscheinendenOberhessischen Anzeiger

* kann man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren. Bei der Verlags- Expedition kostet das Blatt für das zweite Quartal 30 kr.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Auffindung der Leiche eines Unbekannten in Brüggmos bei Solothurn. Friedberg den 16. März 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Polizei-Verwaltung Bad⸗Nauheim, den Polizei-Commissär zu Wickstadt, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Gendarmerien des Kreises.

Nach einer Mittheilung der schweizerischen Gesandtschaft am ein Zehncentimesstück und ein französisches Sousstück. Spuren eines Großherzoglichen Hofe wurde am 6. Juni 1869 im Brüggmos bei gewaltsamen Todes fehlten. Man vermuthet, daß der Verstorbene Solothurn die stark verweste Leiche eines Unbekannten gefunden, aus Frankreich herüber gekommen sein dürfte.

der ca. 5 Fuß 5 Zoll hoch, 4050 Jahre alt, von starkem Köͤrper Trotz aller Nachforschungen und Bekanntmachungen im Polizei bau, dunkelblonden Haaren, mit grau vermischt, gewesen zu sein[anzeiger und Zeitungen hat über die erwähnte Person nicht das scheint, und mit schwarzem Tuchrock, grauen Hosen mit schmalem[Mindeste in Erfahrung gebracht werden konnen.

Tatze und hirschledernen Taschen, grauwollener Weste, weißen baum Da inzwischen von einer Seite her Verdacht geäußert wurde, daß wollenem Hemde mit eingesetzter Brust, schwarz seidenem Halstuche, hier doch ein Mord vorliege, und daß der Gemordete beraubt worden gelbgrauen Wollhute mit hoher Kipf«(Gupf) bekleidet war. In den sein möchte, so beauftragen wir Sie, in geeigneter Weise zu ermitteln, Kleidern fand sich ein buntes seidenes Foulard bezeichnet B. H., eine[ob etwa seit jener Zeit eine Person, auf welche obige Beschreibung kleine Haarbürste mit Spiegel und Kamm, ein französischer Eisen⸗ paßt, vermißt wird und bejahenden Falles hierüber sowohl, als über

dahnfahrtenplan vom 14. Mai 1869, eine filberne galonnirte die Vermögens- und Lebensverhältnisse des Verstorbenen an uns zu (guillochirte 2) Cylinderuhr an seidener Schnur mit gelbem Schlüsselchen, J berichten. Tear a p p. Betreffend: Die Unterhaltung der Ortsstraßen und Vieinalwege. Friedberg am 19. März 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Die chaussirten Ortsstraßen und Vicinalwege befinden sich der- thunlich ist, die mit Erde angefuͤllten Graben, Mulden und Dohlen malen in den meisten Gemeinden des Kreises in einem sehr unsauberen, an den Vicinalwegen gesaͤubert und die Fußpfade gangbar gemacht

theilweise einer Lusbesserung bedürfenden Zustande. Wir beauftragen werden, was sie eben fast nirgends sind. Sie daher dafur zu sorgen, daß der Koth von der Oberfläche der Die Bezirks-Bauaufseher werden angewiesen, jede Saumselig⸗ selben sofort abgezogen wird, Vertiefungen und Geleise in denselben keit Ihrer Seits hierin uns zur disciplinarischen Ahndung anzuzeigen. mit klein geschlagenen Steinen ausgefüllt, sobald es einigermaßen Ter a p.. Betreffend: Den im Monat März l. J. vorzunehmenden Wiesengang. Friedberg am 19. Marz 1870. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Aus schreiben vom 6. l. M. in In den Protokollen über den in diesem Monate vorzunehmenden

Nr. 30 des Oberh. Anz. beauftragen wir Sie, in Ihren Gemeinden[Wiesengang ist besonders zu erörtern, ob die Reinigung ꝛc. der Wiesen besondere Bekanntmachung wegen Verebnens der in großer Menge in dieser Beziehung auch pünktlich stattgefunden hat, was bei Maul- vorhandenen Maulwurfshügel und gleichmäßigen Vertheilens des wurfshügeln aus früheren Jahren, wie sichtbar, selten geschehen ist Erdauswurfs über die Wiesen zu erlassen und die Wiesenbesitzer] und wodurch das Abmachen des Grases ꝛc. sehr erschwert wird.

hierzu bei Vermeidung der im Art. 24 der Wiesen-Polizei-Ordnung Recht wünschenswerth wäre es, wenn sich die Ortsvorstände angedrohten Strafe aufzufordern. Zugleich haben Sie den Wiesen⸗ veranlaßt fanden, zu fraglichem Zwecke böhmische Wieseneggen, wie vorständen von diesem Ausschreiben Kenntniß zu geben und ihnen zu eine solche in Nr. 4 der Zeitschrift für die landwirthschaftlichen eröffnen, wie wir erwarten, daß Sie diesem Gegenstande ihre be- Vereine des Großherzogthums Hessen von 1868 Seite 15 abgebildet sondere Aufmerksamkeit widmen und alle diejenigen Wiesenbesitzer,[und beschrieben ist, anzuschaffen, oder Genossenschaften hierzu zu

welche der erlassenen Vorschrift nicht nachkommen, bei uns zur Anzeige bilden. bringen. r. p. 1 Betreffend: Den Militärpflichigen Adam Heller aus Blankenau. Friedberg am 18. März 1870.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Pfarrämter des Kieises.

1 Adam Heller von Blankenau, Kreises Fulda, Sohn der ver⸗ Wenn innerhalb 14 Tagen keine Nachricht von Ihnen einlangt,

1 storbenen Juliane Heller von da, soll als kleines Kind auf einer[nehmen wir an, daß über das Ableben gedachten Militärpflichtigen

Reise nach Friedberg hin verstorben und beerdigt worden sein. ein Eintrag in den Sterbe-Registern bei Ihnen sich nicht vorfindet. Mir ersuchen Sie daher in den Sterbeprotokollen Recherchen E

hierüber anstellen und das Resultat baldgefällig mittheilen zu wollen. p.

1 8 as Großherzog] treffend. Dieselbe lautet: In Gemäßheit des Art. 4 des dieselben seit dem 1. Juli 1868 ihre Eigenschaft als

lich e NN 2* 15 bberzog Gisetzes vom 28. April 1864: die Einziehung der Grund-[Zahlungsmittel verloren haben und nur 00 ble auf

e Regierung 1 f 1 rentenscheine und die Ausgabe eines neuen Staatspapfer-] weitere Bestimmung bei der Staatsschuldentilgungskasse

I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministerlums des geldes betiessend, und mit Bezugnahme auf die Bekannt- eingelöst werden, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß

1 aue die Ergebnisse der Verwaltuntz des Fonds für machungen vom 23. November 1866(Nr. 52 des Regierungss gebracht, daß der Termin, nach dessen Ablauf die Grund

Neube entliche und gemeinnützige Zwecke betr. blatis) und vom 29. Mai 1867(Nr. 26 des Regierungsblatls)rentenscheine allen Werth verlieren und einen Anspruch J 1 II. Belanntmachung Großherzoglichen Ministeriums nach welchen un November 1866 mit der Einziehung der[an den Staat nicht mehr begründen können, auf den 31. f zrehtis beer Finanzen, die Einziehung der Grundrentenscheine be Grundrentenscheine der Ansaug gemacht worden ist und! December 1870 sesigesezt worden iss. Die Inhaber von 1 15 7 0

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