Ausgabe 
21.6.1870
 
Einzelbild herunterladen

.

1

aden daselbst ä ling

achnacttmeist.

zimmet,

* dermieißen

igel. Nr. 28. 1

then

1

1870.

Dienstag den 21. Juni.

N 72.

Oberhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblalt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.

Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl.,

jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.

brechung eintritt.

Den verehrlichen Abonnenten, in hiesiger Stadt werden ausdrücklich Abbestellung erfolgt.

Abonnements⸗Ein ladung.

Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag,

durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

W Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht Die Expedition.

gas] abgeschlosse, u Stallang gegebn

Waaren tmpfts

richt der Pol.

ring M

Jellsbilrung. mmtt, bachtem Bi ler. m Ni. 08 Aer Kl. um Ntttmann gt die nicht un n ul den Kuß

uswahl

Amtlicher Theil. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden. Nr. 17. Nr. 500. Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norbdentschen Bundes vom 31. Mai 1869.

Vom 28. Mat 1870.

Betreffend: Die Besteuerunz des Tabaks, hier die Verfolgung der im Jahre 1869 stattgehabten bezüglichen Contraventionen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die

Be eke

t Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20 der Militär- Ersatz⸗Instruction für den Norddeuschen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsdlatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre Anmel dung schriftlich, unter Berücksichtigung der§§. 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ersatz⸗Instruction bis zum 1. August dieses Jahres,

bei der unterzeichneten Commission einzureichen, falls sie sich der im September d. J. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.

n n

Der Meldung sind beizufügen:

a) ein Geburtszeugniß(Taufsche in),

b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, be ziehungs weise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei⸗Obrigkeit auszustellen ist. f Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu ver bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in beglaubigter Abschrift einzureichen. d f Bei Nichibeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein⸗ reichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zu⸗ lassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden. Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berechtigungs schein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prüfung zu er 5 scheinen, da eine specielle Einladung hierzu nicht erfolgt.

Friedberg den 17. Juni 1870. Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wenn gleich seither Tabak im hisigen Kreise nicht gezogen worden ist, so wollen wir Sie doch in Folge Verfügung Gr. M. d. J. vom 4. Juni d. J zur Nr. M. d. J. 54 52 auf die Bekanntmachung Gr. M. der Finanzen vom 18. Juni v. J. Regierungsblatt Nr. 26 verweisen, und Ihnen empfehlen, wenn wirklich in einzelnen Gemarkungen Tabak später gezogen werden sollte, die Steuerpflichtigen geeignet zu belehren und insoweit Ihnen Functionen überwiesen sind, dieselben pünktlich in Ausführung zu bringen.

J. B. d 1 Haas, Kreis, Assessor,

m a 1

n g.

Der Prüfungstermin, sowie das Lokal, worin dieselbe vorge nommen wird, kann erst später bekannt gemacht werden.

Die unterzeichnete Commission macht außerdem Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachge- sucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Ersatzbe hörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver pflichtet war, oder vermöge seiner Loos-Nummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann ein⸗ treten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz-Commission zu richten.

Darmstadt den 10. Juni 1870.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige

Beech st att. S trecker.

auf folgende

ee

Die nächste Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirks vereins Friedberg, Section Butzbach, wird: ö Mittwoch den 22. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr,

SOGriedel.

zu Münzenberg in dem Saale des Herrn Bürgermeister Jager stattfinden. K Fragen der Tagesordnung sind: f 1) Ist dem, in trockenen Jahren und bei dem häufigen Mißrathen des deutschen Klee's immer wiederkehrenden Futtermangel nicht bis zu einem gewissen Maaße vorzubeugen und was muß noch im laufenden Jahre geschehen, um die vorhandene und voraus- sichtlich sich noch steiger de Futternoth moͤglichst zu lindern? Eingeleitet durch Herrn Bürgermeister Fenchel von

dung.

2) Welche Erfahrungen sind bis jetzt bezüglich des Auftretens der Bräune bei den Schweinen gemacht worden; kommt dieselbe häufiger bei Schweinen vor, die in den Sommermonaten im Stalle bleiben, oder bei solchen die zur Heerde getrieben werdend Sind sonst und welche Präservativmittel dagegen mit Erfolg

anzuwenden d Eingeleitet von Herrn Oekonom Kammer von Gambach.

3) Welches ist die zweckmäßigste Pflege und Ernährung des Milchviehes Eingeleitet durch Herrn Militärveterinàrarzt Dr.

Güngerich von Butzbach. N

4) Ist es von Vortheil für den Landwirth seine Arbeitspferde selbst zu züchten, oder dieselben erwachsen zu kaufen

Eingeleitet durch Herrn Lehrer Loos von Soͤde l.