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Jahr 1867 Brandentschädigungsbeiträge.
Beiträge(6¾ k-.
Donnerstag den 21. April.
M47.
berhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publieiren:
II. trägen betreffend.— sub 2. Nr. 13. sub 1.
Rechnungsablage über die Verwendung der für das Jahr 1867 in dem Großberzogtbum Hessen ausgeschriebenen Brandentschädigungsbei⸗ Bekanntmachung, die Wahl der Geschworenen in der Provinz Oberbessen im Jahr 1871 betteffend. Bekann machung, dle Einberufung des deulschen Zollparlaments betreffend.— sub 2 Bekanntmachung, die Ausführung der Verordnung
über die Prüfungen im Finanz und technischen Fache vom 20. September 1859 hinfichtlich der speciellen Prüfung 1. Kategorie betreffend.— sub 3. Bekanntmachung, die
Vereinbarung binsichtlich der Zahlung von Militärpersonen betreffend.
tärrechnungen betreffend. Friedberg den 18. April 1870.
— sub 4. Bekanntmachung, die Aufhebung des Kriegsrechnungsamts und die Revission der Mili⸗
Großberzogliches Kreisamt Friedberg. 1
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
Nr. 8. Nr. 454. Auolieserungsvertrag zwischen Nr. 9. Nr. 459. Gesetz wegen Abänderung
dem Norddeutschen Bunde und Belgien. Vom 9. Februar des Gesetzes vom 9. November 1867 betreffend.
1870.— Nr. 455—458. Die Beftellung von Consuln bett
Den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeuschen Bundes
zum Zwecke der Erweiterung der Bundeskriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidignag. Vom 6. April 1870.
Betreffend: Die öffentlichen Schulprüfungen in 1870.
Friedberg den 19. April 1870.
Die Großherzogliche Kreisschulcommission Friedberg an die Ortsschulvorstände des Kreises. a Mir erinnern Sie an Vornahme der öffentlichen Schulprüfungen während der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten und sehen dem— nächst der Vorlage der Protokolle hierüber(§. 4 pos. 2 der Instruction für die Ortsschulvorstände vom 20. Juni 1832) entgegen.
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Ausstellung von selbstverfertigten Arbeiten der Handwerker und Fabrikarbeiter.
Der Anmeldetermin für die Ausstellung Arbeiten ist abgelaufen. Es haben sich
angemeldet und es wurde, auf Wunsch der Mehrzahl der Lokal-⸗Comités, beschlossen, die Ausstellung im Monat Juni l. zur allgemeinen machen wir die Herren Aussteller darauf aufmerksam, daß ihre Aus- stellungsgegenstände bis Mitte May l. J.
Indem wir dies hiermit
im Ganzen 875 Aussteller
von selbstverfertigten
ertheilt werden. Kenntniß bringen, Gr. Centralstelle
J. abzuhalten. Schleie
zur Absendung nach
Darmstadt bereit sein müssen. ordnungen hierfür werden den Herrn Ausstellern demnächst durch ihre betreffenden Lokal⸗-Comités oder durch uns noch besondere Instructionen
Ueber die Zeit der Absendung und die An—
Darmstadt den 9. April 1870.
für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. rmach er. Fin k.
Hessen. Darmstadt. Das Großherzog⸗
liche Regierungsblatt Nr. 12 enthält:
I. Nechnungsablage über die Verwendung der für das in dem Großherzogtbum ausgeschriebenen Das Brandversicherungs— kapital der Provinz Oberhessen betrug 86,422,310 fl., die von je 100 fl. Versicherunge krpital) 97.242 fl 27 k., Starkenburg 118 317.020 fl. bezw. 133,117 fl. 34% ke., Ryeinhessen 115,257,090 fl. bezw. 130 253 fl. 24⅝ k., aus den an Preußen abgetrelenen Gebietsthetlen 15,625 560 bezw. 17583 fl. 46 ke. Für Brandschäden, Besichtigungs⸗ und Avschätzungskosten wur⸗ den vergütet: in der Provinz Oberhessen 81,634 fl. 18½ ke. Entschädigung und 346 fl. 30 kr. Kosten; Slaik n⸗ burg 77,020 fl. 6⅜ kr. bezw. 524 fl. 27 k., Rheiuh ssen 184,072 fl. 15½ k., bezw. 664 fl. 21 ke., in den an Preußen abgelretenen Geblelstbeilen 7495 fl. 53 ke. bezw. 2 fl. Summe= 351,839 fl. 51½ k.. s
II. Bekannimachung Greßherzogl. Provinzialdircklion Oberbessen, die Wahl der Geschworenen in der Provinz Oberbessen für 1871 beireffend. f
III. Beinmmachung Großh. Kreisamts Alzep, die Nichterhebung einer Umlage bei der israelitischen Religions gemeinde Plan'g pro 1869 belressend..
IV. Ucbersicht der zur Bestreuung der Bedürfnisse der Gemeinden des Kreises Darmftadt für das Jahr 1870 von Großh. Minssiezium des Innern genehmigien Umlagen.
V. Ordens verleihungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. Mälnz dem Steuer— gufseher des Steuercentrolbezieks Mainz M. Geybron, mit Mücksicht auf seine mehr als jünszigjährige Dienstzeit—
dem evangelischen Schullehrer H. F. Noth, in Anenkennung
feiner langjährigen neuen Dienste— das silberne Kreuz des Philippsordens— und am 1 April dem Ministexial⸗ kanzlei⸗Inspeklor bei dem Ministerium der Finanzen Joh. Jac. srieor. Inide, in Anerkennung seiner langjährigen areuen Dieuste, das Rillen keuz 2. Classe dieses Ordens — zu verleihen.
VI. Ertwenung eines E findungspatentes. S. K. H. ber Großberzog haben allervnädiy t geruht: am 26. März dem Schlessermeiser Pl. Röder zu Darmstabt auf dessin Nachsuchen ein Erfintungepatent auf die gurch Z ichnung and Beschte bung näber erläuterte Verb esserung in der Jonsieuknon von Rochberden, unter dem cusdrücllichen Berbehaln; doch, daß cusch das verliehene Pasent Niemand n ber Auweneung bereils stüher schon bekannt ge wesener Theile der Erfindung gebin ert werden seul, während eer nächten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthume 1 erthellen.
VII. Concurrenz für die zweite evangelische Psarrstelle zu Babenhausen mit einem zu 1115 fl. 58 ke, veran⸗ schlagten jäbrlichen Gehalte, welcher sich zur Zeit auf ctwa 1450 fl. beläuft. Der Inhaber dieser Stelle ist ver pflichtet, Bürgerssöhnen zu Babenbausen, welche sich für höhere Wissenschaften ausbilden wollen, in der lateinischen und griechischen Sprache und anderen damit in Verbin— dung stehenden Lehrgegenständen unentgeltlichen Unterricht zu ertheilen.
— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 13 enthält:
I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Einberufung des deulschen Zollparlaments(auf den 21. d.) betreffend.
II. Bekannimachung der Großh. Ministerien des Innern und der Finanzen, die Ausführung der Verord— nung über die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache vom 20. Sepiember 1853 hinsichtlich der speciellen Prüfung erster Kategorie betressend.
III. Bekanntmachung der Gr. Ministerien der Finanzen und des Kriegs, die Vereinbarung hinsichilich der Zahlung von Miliär-Pensionen betreffend.. Dieselbe lauliet: Um den di sseitigen in das Königreich Preußen verziehenden Milisär⸗Pensionären, sowie umgekehrt den Königl. Preuß. Miluär-Persionären, welche im Großberzogthum ihren Wohnsitz nebmen, die Auszahlung ihrer Pensionen zu erleichtern, ist im Einvernehmen mit dem Königl. Preuß. Kriege ministerium das Nachfolgende bestimmt worden: Militär-Pensionären, Militär-Winwen und sonstige Per— sonen, welche aus diesseitigen Militänk ssen Unterstützungen zu empfangen haben, kann gestauet werden, diese Bezüge bei den ibrem Wobnorie zunächst gelegenen Königlich Preußischen Kaͤssen in Empfang zu nehmen, zu welchem Zweck sich die genannten Personen an das unterzeichnete Kriege mimisterium zu wenden haben.— Analoge Bestim⸗ mung ist hinsich lich der Könivlich Preußischen Militär— Pen fienäre ꝛc. geiressen worden, welche diesseits ihren Won sitz nehmen und ibre Pensionen oder Untestützungen bei Gleßb. Hessischen Kossen zu empfangen wünschen.
IV. kanimachu g derselden Behörden, die Aufbebung des Kriegs Nechnungsamis und die Revision der Militär— Rechnungen betressend
V. W.kauntmochung Greßb. Provinzialdirektion Star⸗
[kEnrurg, die Wahl der Geschwornen in der Provinz Slar⸗
kentung für das Jahr 1871 deuessend.
— Dutch das am 19. d. eischi nene Reglerungsblatt Nr. 14 wind die zwischen Hess eu, Baxern und Mil teme berg einerseise und der Sd weizeriscen Eidgeness uschaft andererseiis zum gegenseiigen Schutze der Reicte an
literarsschen Erzeugnissen und Werken der Kunst zu Bern am 16. October 1869 abgeschlossene Ucbereinkunft zur Nachachtung in den nicht zum Norddeutschen Bund ge— börigen Theilen des Großherzogthums unter dem Anfügen boekaunt gemacht, daß dieselbe mit dem 1. Mai l. J. in Wieklamkeite tritt. Für die im Norddeutschen Bunde be⸗ griffenen Gebietsthetle des Großherzogthums ist der zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz in gleichem Beireff abgeschloss ne Vertrag vom 1. Mai 1869(publi⸗ eirt in dem Bundesgesetzblatt Nr. 33 von 1869), mit dessen Festsetzungen diejenigen der obigen Uebereinkunst— ausgenommen die auf den Ort der Anmeldung der Ori⸗ ginalwerke bezügliche Vorschrist— übereinstimmen, bereits den 1. Seplember 1869 in Kraft getreten.
— Nach der„Darmst. Ztg.“ trifft das rus⸗ sische Kaiserpaar am 12. nächsten Monats zu einem kurzen Besuch des großh. Hofes hier ein. Der Kaiser begibt sich sodann zum Kurgebrauch nach Ems, die Kaiserin nach Kissingen und im Laufe des Sommers zu längerem Aufenthalt auf das ihrem Bruder, dem Prinzen Alexander, ge— hörige Schloß Heiligenberg bei Jugenheim an der Bergstraße.
— Der Besuch des Großberzogs in Berlin soll, sicherem Vernehmen nach, nunmehr zweifellos und die Abreise auf den 24. d. festgesetzt sein. Der Aufenthalt in Berlin wird vier Tage dauern. Von da begibt sich der Großherzog zu kurzem Besuche nach Dresden. Auf der Rückreise findet in Gießen eine Begegnung mit dem Kaiser Alexander von Rußland statt. Kaiser Alexander wird bis zum 25. Juni zur Kur in Ems ver⸗ weilen und sich dann zu achttägigem Aufenthalt nach Jugenheim bei Darmstadt begeben.
Mainz. Der in letzter Gemeinderathssitzung gefaßte, aber ungiltig erklärte Beschluß wegen der Fescungserweiterung ist neuerdings giltig im Ge⸗ meinderath zum Beschluß erhoben, sonach erhalt Preußen vier Millionen für das abzutretende Terrain. Die unterliegende Minoritätß des Ge⸗ meinderaths hat eine ernste entschiedene Verwah⸗ rung gegen diese Abmachung eingelegt


