Ausgabe 
19.3.1870
 
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8. Das Schullehrer⸗Pensionsgesetz. Friedberg, 17. März. Die Abgeondneten Goldmann, Fink und Edinger hatten zu Anfang des gegenwärtigen Landtags einen Antrag an die 2. Kammer gerichtet, dieselbe wolle die Regierung um alsbaldige Vorlage eines Gesetzes über die Penstonirung der Volksschullehrer er⸗ suchen. Die im Juni 1869 statigefundene Be rathung constatirte die Einstimmigkeit beider Kam⸗ mern in Bezug auf diesen Antrag und die Bereit- willigkeit der Regierung demselben Folge zu geben. So wurde denn der Gesetzesentwurf zu Anfang dieses Monats eingebracht und erwies sich als ein Werk, das in wohlwollendster Weise den Interessen der Schule wie der Lehrer Gerech⸗ tigkeit widerfahren ließ.

Er gibt nämlich zunächst jedem ohne sein Verschulden dienstunfähig gewordenen oder 70 Jahre alten Lehrer einen gesetzlichen gericht lichklagbaren Anspruch auf einen bestimmten Ruhegehalt, welcher 40 Prozent des Activgehaltes betragen und nach 10 jähriger Dienstzeit alljähr⸗ lich um Prozent steigen soll, so daß mit 50 activen Diensijahren der volle Gehalt als Pension gegeben werden muß. Diese Ruhegchalte sind aus einem aus Beiträgen des Staats und der Gemeinden zu bildenden Pensionsfonds zu be⸗ streiten. Der Ausschuß zweiter Kammer erkannte denn auch die Vorzüge des Entwurfs an, hielt jedoch die Gehaltsscala für etwas zu niedrig ge⸗ griffen und schlug daher eine solche von 45 Prozent mit prozentigem Aufsteigen bis zum 40., und 1 prozentigem Zuschlage von 4050 Dienstjahre zu substituiren vor. Dagegen glaubte die Regierung soweit nicht gehen zu können und widersetzte sich dem Antrage des Ausschusses. Als daher am 15. d. M. die Debatte im Plenum der 2. Kammer begonnen, waren die Abgeord- neten aller politischen Parteischattirungen darüber einig, daß man lieber von manchen erwünschten Verbesserungen des Entwurfs zur Zeit absehen müsse, um nur das Gesetz überhaupt zu Stande zu bringen, d. b. daß man um jeden Preis die Gefahr vermeiden solle, daß die Regierung den Entwurf zurückziehe oder die erste Kammer solchen verwerst. Als gleichwohl schon zum ersten Artikel des Entwurfs von dem Abgeordneten Dumont ein Amendement eingebracht wurde, dessen Zweck dabin ging, bei den Penstonirungen der Lehrer zuvor den Gemeinderath zu hören, wies der Abg. Schäfer entschieden auf die Gefahr hin, durch dergleichen Dinge den Gesetzesentwurf scheitern zu machen, um so mehr als ein erheblicher prak- tischer Vortheil auch bei der Annahme des Amendemenkts nicht ersichtlich war. Zu Art. 2 beantragte der Abg. Metz einen Zusatz ähnlich einer Bestimmung des Civildienerpensionsgesetzes, dahin gehend, daß nicht blos derjenige, welcher das 70. Lebensjahr, sondern auch der, welcher

das 40. Diensklahr zurückgelegt, berechtigt sein solle, die Pensionirung ohne Angabe weiterer Gründe zu verlangen. Die Abgeordneten Fink und Curtman hielten diesen Antrag für billig und befürworteten ihn in der Erwägung, daß 40 Jahre Schulehalten ein saures Tagewerk sei und der in solcher Lage Befindliche begründeten Anspruch habe, sein müdes Haupt zur Ruhe zu legen. Gleichwohl fand das Amendement Metz zum Theil wohl aus den oben angedeuteten Gründen die Billigung des Hauses nicht.

Mit der Berathung über den Art. 3, der die Höhe der Pensionssätze bestimmt, erreichte die Discussion ihren eigentlichen Brennpunkt, wie sich dies in einer äußerst lebhaften Debatte zeigte. Die Abgg. Kritzler, Fink, Kempff u. A. bethätigten das lebhafteste Interesse für den Aus⸗ schußantrag, scheiterten jedoch an der entschiedenen Weigerung der Regierung. Inzwischen hatte Abg. Curtman, dem sich sofort der Abgeord⸗ nete Volhard anschloß, durch eine Aeußerung des Regierungscommissärs veranlaßt, ein Amen⸗ dement dahin eingebracht, daß der Regierungs- entwurf angenommen, demselben jedoch der Zusatz gegeben werden solle, daß keine Pension unter 200 fl. herabsinken könne, mit welchem Amendement sich die Regierung einverstanden erklärte. Jetzt war nur noch eine Gefahr zu beseitigen näm⸗ lich den der Regierungsvorlage direkt entgegen- stehenden Ausschußantrag in der Weise zu modi⸗ ficiren, daß er mit dem Entwurf und dem damit verbundenen Amendement vereinbar erschien. Diese Schwierigkeit löste der alte Praktiker Volhard dadurch, daß er den Ausschuß vermochte, seinen Antrag nur in der Form eines Ersuchens an die Regierung aufrecht zu erhalten. In Folge hier⸗ von wurden die Fragen von dem Präsidenten dahin gestellt:

1. Will die Kammer den Art. 3 des Gesetz⸗ entwurfes in der an die Regierung proponirten Fassung vorbehältlich Abstimmung über die dazu gestellten Amendements annehmen?

Antwort der Kammer: Einstimmig bejaht.

2. Will die Kammer nach dem Antrag der Abgeordneten Curtman und Volhard dem Art. 3 folgenden Zusatz geben: Sofern eine Pension nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Höhe von 200 fl. nicht erreicht, ist sie bis zu diesem Be⸗ trage zu erhöhen?

Bejaht mit allen gegen 2 Stimmen.

3. Will die Kammer die Regierung ersuchen, die Gehaltsscala in der vom Ausschusse propo⸗ nirten Form festzusetzen?

Bejaht gegen 4 Stimmen.

Die folgenden Artikel des Gesetzes fanden außer Art. 12 keinen Widerspruch. Die Bildung eines Penstonsfonds aus Staats- und Gemeinde⸗ mitteln wurde zwar im Allgemeinen mit allen gegen eine Stimme beschlossen, dagegen die Frage

ernsthaft bestritten, bis zu welchem Grade und nach welchem Maßstabe die Gemeinden beizuziehen seien, und ob lediglich die politische oder auch die Confessionsgemeinde zahlungspflichtig sein solle. Bezüglich beider Fragen behielt es schließlich bei der Regierungsvorlage 10 fl. jährlich für jede Schule von der Gemeinde zu erheben und die Confessionsgemeinden in Mitleidenschaft zu ziehen sein Bewenden, jedoch nur mit 21 gegen 20 und 22 gegen 19 Stimmen.

Das Resultat der Debatte muß hiernach als ein den Interessen der Lehrer wie der Schule günstiges angesehen werden, und wenn auch noch nicht Alles erreicht ist, was die Freunde der Volks- bildung wünschen, so glauben wir doch, daß die Berechtigung zu einem zwar nicht sehr hohen, aber doch gesetzlich fixirten(und von den Gläubigern nur bis zu einem Fünftheile angreisbaren) Ruhe⸗ gehalte eine Gabe ist, die der Regierung und Oberstudien⸗Direktion Anspruch auf den wärmsten Dank Seitens des Lehrerstandes erwirbt.

Eingesandt.

Bürgerfeuerwehr. Es ist längst durch die Erfahrung festgestellt, daß durch die jetzige Organisation des städtischen Löschwesens die vorhandenen Kräfte nicht in entsprechender Weise verwerthet und zur Bekämpfung des schrecklichen Elements praktisch verwendet werden können. Vielen Bürgern, welchen die Sache selbst am Herzen lag, hießen die Aufforderung des Herrn Branddirektors, eine Fftei⸗ willige Bürgerfenerweyr zu gründen willkommen und versäumten nicht, die zur Bildung nöthigen Schritte zu thun. Mit Freuden wurde von allen Seiten dieses Unter⸗ nehmen begrüßt, bedeutend wachs die Zahl der sich bereit erklärenden jungen Männer, noch zur Stunde melden sich Leute zur Aufnahme in die neu zu bildende Feuerwehr, in welchejeder unbescholtene Mann aufge⸗ nommen wird, der gerne bereit ist, dem durch Feuers⸗ noth bedrängten Nebenmenschen seine Kräfte zu leihen. Jeder gewinnt die Ueberzeugung, daß burch praklische Ein⸗ theilung der Mannschaft nach deren Befähigung das Institut das leisten kann, was an dasselbe gefordert wird. Die srohen Hoffnungen sollten jedoch bald getrübt werden. Die sicher gedachte Eenehmigung des Stadtworstandes, oder gar ein bereltwilliges Entgegenkommen desselben fand bis jetzt nur bedingungsweise statt und man will, da nur sonstige Vereinsinteressen es gebieten, denn anders können wir es uns nicht denken, dem Wunsche der bestehenden Turnerfeuerwehr, deren Zahl erst in letzter Zeit zu der jetzigen Pöhe heranwuchs, nachkommen und eine Ver⸗ einigung herbeiführen, eine Vereinigung, deren Bedingungen schwerlich von den übrigen Bürgern eingegangen werden können, und auch zu welchem Vorthelle? Wir glauben, daß unter dem Oberbefehl des Herrn Branddirektors die beiden Corps entschiebener wirken können und mehr erzielt werden wird, als wenn ein so großes Corps, welches doch wieder in Abtheilungen zerfällt, von nur einem Vorgesetzten befehligt wird. Was den Verfasser des Artikels im letzlen Anzeiger, oder Einige des Vorstandes der Turnerfeuerwehr veranlaßt, die Befürchtung wegen Zwiespalt auszusprechen, können wir uns nicht denken; bedauern wir, daß bei einer so wichtigen Sache ein solcher Gedanke Platz greifen kann oder gar Grund zur Vereitelung des begonnenen Werks sein sollte. Wir sind hinlänglich überzeugt, daß die zusam⸗ mengetretenen Bürger kein anderes Streben, als die wirkliche Bekämpfung des Feuers haben und einer andern Hülfe neben sich mit Freuden die Hand reichen werden zum ge⸗ meinschastlichen Wirken.

Mobiliar Versteigerung.

782 Donnerstag den 24. d. J., Vormittags 9 Uhr an⸗ fangend, sollen die zum Nachlasse der pein rich Heß J. Wistwe dahler gehörenden Mobilten, befiehend in Tischen, Stüßhlen, Commoden, Schränken, Bettstellen, Betten, Kleidern, Welßzeug. eine Parthie kleingemachtes Brenn; holz, Haus⸗ und Kllchengeräthe in deren Wohrhause in der Vorstadt zum Garten dahier erbabtheilungsbalber öffentlich meistbielend gegen Baarzahlung verflelgert werden. Frtedberg am 18. März 1870. Großberzogliches Ortsgericht Friedberg Fouc ar.

Holz ⸗Versteigerung. 775 Da dle auf den 17. d. M. anberaumte Holz⸗ Verffeigerung der ungünstigen Wiiterung wegen nicht vorgenommen werden konnte, so sollen Donnerstag den 24. d. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, in dem Langenhainer Gemeindewald, Dlftrict Hühnerpfad, solgende Holzsortimente öffentlich versteigert werden: 1 54 Stück Eichen⸗Stammholz, 828 Cubikfuß haltend, meist zu Wagnerholz geeignet, 2 10 Stecken Elchen⸗Scheit⸗ und Prügelholz, 3) 18000 Etchen⸗ und Birken ⸗Wellen, 3) 625 Gebund Ginstern. Das Holz wird gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft bis Ende October d. J. geborgt. Zlegenberg am 17. März 1870.

Großherzogliche Bürgermelsterel Langenhain Rumpf.

Holzversteigerung Im Bsenburg⸗ Stammheimer Wald.

774 Die auf den 17. d. M. angekündigte Holz⸗ Versteigerung konnte der ungünstigen Witterungsverhält⸗ nissen wegen nicht abgehalten werden und wird nunmehr Mittwoch den 238. d. M

statthaben.

Zusammenkunft Morgens 10 Uhr im Distriet Kühmark.

Büdingen den 18. Mär; 1870.

Zͤrstliches Forstamt Bübingen Ur lch.

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768 Aus sicht auf die breite Sttaße, im Hause des Herrn Dof⸗Apotbeker Sturmfels, ift zu vermiethen.

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22 9 8 0 82 2 28 8 2 28 22 1 3

s Die nächte Nr. 25 des neuen, VI. Jahrganges S E 8 enthält: 2 EL 2*

Eine Cabinetsintrigue.(Fortsetzung.) Pistorischer Roma von G. Hiltl. Zur Charakteristik der Frauenfrage. II. Von Dr. R. König. Eln Kapitel vom Kunst⸗ gewerbe. Ven Dr. Max Jordan. Mit 8 Idlustrationen. Studentenmütterchen.(Schluß.) Von Arnold Wellmer. Am Familientische: Bilder aus der Kinderstube und ihre Recensenten. Zu dem Bilde: Der erste Schulgang. Von August Ludwig. Trocknen Fußes von Calais bis 3 J u Bestellungen empfehlen sich Bindernage

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