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1 Kicdbel — eulherg
ur 1870 — 4 0b
1870.
Samstag den 19. Februar.
22.
berhessischer Anzeiger.
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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Hriedberger Intelligenzblalt.
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Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samftag.
Amtlicher Theil.
Belrefsend: Den Erlaß elner Spnagogenordnung für die taraelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg. Synagogen ordnung. Nach Vernehmung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg und mit Genehmigung Groß—
herzoglichen Ministeriums des Innern vom 1 wir hiermit zur Erhaltung der Ordnung in
§. 1. Dem Vorstande ist jeder in der Gehorsam schuldig und hat sich den Anordnung jelben sogleich und willig zu unterwerfen;
eigneten Orts zu klagen.
§. 2. Sollte ein fremder Glaubensgenosse die Synagoge be— suchen, so wird ihm der Vorstand einen angemessenen Platz anweisen. der Synagoge verändern sich nach der hergebrachten Ordnung und es ist daher keinem Gemeindsgliede er— laubt, seinen Stand gegen die bestehende Ordnung eigenmächtig und
Die Stände in
§. 3.
willkürlich zu verändern. H. 4.
ist untersagt. H. 5.
des Gottesdienstes nicht verlassen. §. 6.. solche, welche der Vorsanger sagt und letztere
Betreffend: Den Erlaß einer Spnagogenordnung für die
Das
es bleibt Gemeindsgliede unbenommen, wenn es sich durch Anordnungen und Befehle des Vorstandes gekränkt und beleidigt fühlt, späterhin ge⸗
Alles Reden, auch jede andere Unterhaltung, das un— götbige Hin- und Hergehen, sowie jedes sonstige unge ziemende Be⸗ H. nehmen in der Synagoge, insbesondere während des Gottes dienstes,
Es bat ein Jeder vor dem Gottes dienst in der Synagoge sich einzufinden und darf sie ohne triftige Gründe vor dem Schlusse
1. August und 22. November v. J. z den Synagogen des Kreises Friedberg: Synagoge Anwesenden daß das Vorbeten en und Befehlen des- gestört wird.
jedoch jedem§. 7. Bei dem
lesen aus der Thora
§. 8.
Thora auftreten
ständiger Kleidung.
1.0 8. 10. Nach 9§. 11.
geahndet werden.
Es durfen keine andere Gebete laut gesagt werden, als
nur auf solche Art,
zu Nr.
und das
die Synagoge diejenige zu Friedberg unter 6 Jahren, nicht mitgebracht werden. beendigtem gemessener Stille zu entfernen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmmagen der§9. 1 bis incl. 9 sollen mit einer Polizeistrase von 10 Kreuzer bis 2 Gulden
elstischen Religtonsgemeinden des Kreises Friedberg.
roßherzogliche Kreisamt Friedberg
M. d. J. 8205 und 11565 bestimmen
Gebet nicht
der übrigen Gemeinde
Gebete für den Landesherrn und bei dem Vor⸗— hat sich Jeder zu erheben und bis nach Be—
endigung des Gebetes und des Vorlesens stehen zu bleiben. Verheirathete Männer haben in der Synagoge mit einem Hute zu erscheinen, unverheirathete wenigstens alsdann, wenn sie zur wollen. Synagoge ist untersagt. erscheinen, als in reinlicher, seinen Verhältnissen angemessener, an—
Das Wechseln der Kopfbedeckung in der Auch soll Niemand anders in der Synagoge
dürfen Kinder unter 4 Jahren, in
Gottesdienst hat sic) Jeder in an⸗
Friedberg den. 16. Februar 1870.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Friedberg den 16. Februar 1870.
an die sämmtlichen Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises. Wir beauftragen Sie die vorstehende Synagogenordnung in der Synagoge sofort wörtlich bekannt zu machen und daß dies ge ·
schehen, anzuzeigen.
gering sein werden.
Ein Abdruck derselben ist in der Synagoge an geeigneter Stelle anzuheften. mitglieder in den Besitz von solchen zu setzen, so wollen wir einen Separatabdruck in größerem Format veranlassen, dessen Kosten ganz Berichten Sie daher umgehend wie viel Exemplare Sie bedürfen.
Da es sich empfiehlt auch die Gemeinde—
Trapp.
Hessen. Darmstadt. In dem weiteren Berichte des Finanzausschusses 2. Kammer über die Communalsteuern, erstattet von dem Abg. Goldmann, wird beantragt über die Recom— munication der ersten Kammer Beschluß zu fassen. Die Mehrheit des Ausschusses ist mit der Re— gierung der Ansicht, daß in Folge der Ablehnung des Gesetzes die Gemeinde-Umlagen lediglich auf die Grund⸗ und Gewerbesteuerkapitalien ausge— schlagen werden müssen, da das Personalsteuerge— etz mit dem 30. December 1869 erloschen ist, onach ohne anderes Gesetz keine Personalsteuer⸗ dapitalien gebildet werden können. Die Mehr- zeit hält durch einen solchen Zustand das Interesse der Grundbesitzer und Gewerbtreibenden aller Hemeinden und somit des ganzen Landes für zefährdet, sie glaubt, die Verantwortung hierfür icht übernehmen zu können, und glaubt schon zus diesem Grund, den Beitritt zu dem Beschluß er hohen ersten Kammer befürworten zu sollen ind beantragt deßhalb, deyselben(Art. 1 und 2 'etreffend) nunmehr zuzustimmen. Bezüglich einer ingelaufenen Eingabe des Stadtvorstandes der Kreisstast Friedberg, in welcher derselbe seine Ansicht über Art. 1 und 2 des Gesetzentwurfs zusspricht, welche dahin geht, daß die gesammten Linkommensteuerkapitalien zwar zugezogen werden, ber denjenigen Gemeinden verhältnißmäßig zu⸗ zukommen sollen, aus welchen das betreffende Einkommen fließt, beantragt der Ausschuß, durch die zu Art. 1 und 2 zu fassenden Beschlüsse die Eingabe des Stadtvorstandes der Kreisstadt Fried serg für erledigt zu betrachten.
Preußen. Berlin. Auch am 16. d. war der Reichstag noch nicht beschlußfähig. An der Beschlußfähigkeit fehlten noch 10 Abgeordnete.
— Am 17. d. endlich wies der Reichstag. die zur Beschlußfähigkeit nöthige Anzahl von Mlt- gliedern auf, so daß die Präsidentenwahl für den 18. anberaumt werden konnte.
Bayern München. Es bestätigt sich, daß Fürst Hobenlohe am 14. d. sein Entlassungs- gesuch eingereicht hat. Ueber den Entschluß der übrigen Minister ist noch nichts bekannt, auch über die Wahl eines Nachsolgers des Ministers des Aeußern ist noch nichts beschlossen.
— Als künftigen Minister des Aeußern nennt man für den Fall, daß Hohenlohe anf seinem Entlassungsgesuche durchaus besteht, den bayerischen Gesandten in Wien, Grafen Bray, den Diplo— maten, welcher im Jahre 1866 mit Baron v. d. Pfordten sowohl die Nikoleburger Verträge als den Berliner Frieden mitunterzeichnet hat. Sollte aber Graf Bray nicht gewillt sein, den Posten zu übernehmen, so rechnet man auf Herrn v. Lutz, den Minister des Cultus und der Justiz.
Würtemberg. Stuttgart. Die Haltung
des Bischofs v. Hefele in Rom, den Bestrebungen zwingen, die Majorität dürfe
der extremen ultramontanen Partei gegenüber, erregt hier große Sympathie und Freude. Man
— Dem Bürgerministerium in Wien drohen neue und schwerere Verwickelungen, als sie bis- her vorhanden waren, wenn sich folgende Nachricht der Karlsruher Ztg. bestätigen sollte:„Die polnischen Reichsraths Mitglieder haben bereits bestimmt erklärt, daß sie Angesichts der Stimmung in Galizien, falls nicht eine ihnen wie dem gali— zischen Landtage verantwortliche besondere Re— gierung und ein galizischer Minister im Rathe der Krone bewilligt werde, aus dem Reichsrathe auszuscheiden sich genöthigt sähen. Die Regierung scheint zur Nachgiebigkeit bereit, falls die Polen von der Forderung, djie Festsetzung des Modus der Reichstags-Wahlen ausschließlich dem gali⸗ zischen Landtage anheimzugeben, ablassen und für das Prineip direecter Reichsraths⸗Wahlen eintreten.
— Durch eine königliche Verordnung wird die Ständeversammlung auf Dienstag den 8. März d. J. einberufen.
Frankreich. Parise. Im gesegzgebenden Körper erklärte Ollivier, indem er die Einwände Jules Favre's gegen die Wahl der Enquetecom— mission beantwortet: die Wahl der Commission angreifen, hieße die Majorität zum Zurückweichen
fe jedoch nicht vor der Minorität zurückweichen;z er erkenne in der Majorität die öffentliche Meinung. Ollivier be—
war es zwar im Voraus von dem charakterfesten kämpft hierauf die Auflösung der Kammer, welche
Mann überzeugt, daß er seinen Grundsätzen nicht
die Linke verlangt. Die Regierung sei eutschlossen,
werde untren werden, nichtsdestoweniger ist man doch auf dem liberalen Wege, den sie eingeschlagen,
bei so manchen entgegegenstehenden Vorgängen sehr fortzuschreiten. erfreut, daß er sich so gut bewährt, denn er spielt in] Auflösung.
um der
Favre Ordinalre
erneuert das Gesuch besteht darauf, daß
der That unter dem deutschen Episcopat eine Rolle. Prasident eine Mittheilung von Rochefort ent— 0


