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1870.
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Samstag den 18. Juni.
A 71.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Abonnements⸗Ein ladung.
Mit dem 1. Juli beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag,
Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.
Das Abonnement beträgt bei der Verlageexpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗
jährlich 47 kr., mit Bringerlohn.
der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
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brechung eintritt.
Bestellungen beliebe man baldigst zu machen,
damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir den Anzeiger auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht
ausdrücklich Abbestellung erfolgt.
Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden.
Nr. 16. Nr. 495. Vom 30. Mai 1870.— Nr. 497.
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. Die Aufhebung der Telegraphendirektion in Schwerin.— Nr. 498.
Nena den 20. z zollämtern Wandsbeck, Lannerberg, Lübeck von Seiten Bayerns.— Nr. 499. Consulernennung betteffend.
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von Patrouillen besucht.
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Obergerichtsrath Frhrn. v. Jungenfeld zu
Betreffend: Die Gemeindevoranschläge für 1870.
Vom 31. Mai 1870.— Nr. 496 Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Die Beiordnung eines Vereinscontroleurs zu den Haupt⸗
Friedberg am 15. Juni 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Beienheim, Bodenrod, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Gambach, Hausen, Ilbenstadt, Langen⸗ hain, Münster, Nieder⸗Mörlen, Ostheim, Steinfurth und Weckesheim. Sie haben sofort unserer Verfügung vom 5. April d. J., Anzeiger Nr. 42 zu entsprechen, als sonst Wartboten an Sie abgesendet
werden müßten.
Die nächste Versammlung des vereins Friedberg, Section Butzbach, wird:
Mittwoch den 22. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr, zu Münzenberg in dem Saale des Herrn Bürgermeister Jager
stattfinden.
Fragen der Tagesordnung sind:
1) Ist dem, in trockenen Jahren und bei dem häufigen Mißrathen des deutschen Klee's immer wiederkehrenden Futtermangel nicht bis zu einem gewissen Maaße vorzubeugen und was muß noch im laufenden Jahre geschehen, um die vorhandene und voraus⸗ sichtlich sich noch steigernde Futternoth möglichst zu lindern? Eingeleitet durch Herrn Bürgermeister
Griedel.
2) Welche Erfahrungen sind bis jetzt bezüglich des Auftretens der Bräune bei den Schweinen gemacht worden; kommt dieselbe häusiger bei Schweinen vor, die in den Sommermonaten im Stalle bleiben, oder bei solchen die zur Heerde getrieben werden? Sind sonst und welche Präservativmittel dagegen mit Erfolg
anzuwenden?
Eingeleitet von Herrn Oekonom Kammer von Gambach. 3) Welches ist die zweckmäßigste Pflege und Ernährung des Milchviehes? Militärveterinärarzt
Eingeleitet durch Herrn gerich von Butzbach.
landwirthschaftlichen Bezirks
Einladung.
Fenchel von
Mörlen.
Dr.
J. Haas, Kreis, Assessor.
4) Ist es von Vortheil für den Landwirth seine Arbeitspferde selbst zu züchten, oder dieselben erwachsen zu kaufen? Eingeleitet durch Herrn Lehrer Loos von Södel. 5) Welche Versuche sind in der neueren Zeit bezuglich des Seck'schen Pfluges gemacht worden, hat sich derselbe bewährt? Eingeleitet durch Herrn Oekonom Bender in Gambach 6) Wie kommt es, daß in un serer, im Ganzen wiesenarmen, Gegend, die vorhandnen Wiesen theilweise noch in so schlechtem Zustande gehalten werden und von den Wiesenbesstzern nicht gesucht wird, die, durch in mehreren Gemarkungen bereits mit ausgezeichnetem Erfolg ausgeführten, kunstlichen Be- und Entwässerungen ꝛc. c. zu erzielenden Vortheile auch für ihre Wiesen zu gewinnen. Kann der Bezirksverein in dieser Beziehung Einfluß üben und auf welche Weise. Eingeleitet durch Herrn Wiesenbaumeister Greb von Nirx⸗Feld und Herrn Bürgermeister Jeckel von Ober⸗
Ich lade alle Vereinsmitglieder, alle Freunde der Landwirth⸗ schaft und insbesondere die Herren Lehrer ergebenst ein.
Butzbach den 14. Juni 1870.
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Hessen. Darmstadt. Dem Großherzogl.
Mainz ist der Charakter als„Geheimer Ober—
gerichtsrath“ und dem Großh. Staatsprocurator
Schalck daselbst der Charakter als„Geheimer Jaustizrath“ verliehen worden.
— Eine Anzahl Bierwirthschaften werden gegenwärtig allabendlich nach dem Zapfenstreich Die Veranlassung zu dieser Maßregel boten mehrfache, seit dem 9. Juni unter dem Militär vorgekommene Excesse. Am vergangenen Sonntag fanden in drei hiesigen Brauertien Schlägereien statt, bei welchen zum Theil von der blanken Waffe Gebrauch gemacht wurde. Unter der Artillerie und den Pionieren war man besonders gegen die Cavalerie auf- gebracht; eine Erregung, die zum Theil durch
das Gerücht veranlaßt war, ein am 9. Juni bei einer Schlägerei in der Ost'schen Wirthschaft schwer verwundeter Pionier- Unteroffizier sei in Folge der empfangenen Wunden gestorben. Gießen. Die„Hess. Volksblätter“ brachten einen Artikel über die Pensionirung des Oberst⸗ lieutenants Gandenberger und theilen nun mit, daß nunmehr auch die Uebergabe der Stelle an seinen Nachfolger stattgehabt hat, wobei die ganze Geschäftsführung in musterhafter Ordnung erkannt werden mußte. Es war Dies natürlich die größte Genugthuung für die vielen Freunde, welche der wackere und hier all⸗ gemein hochgeachtete Mann hat. Zu diesen gehört, nebenbei bemerkt, auch das ganze Ofsiziereorps mit vielleicht einer einzigen Ausnahme. Man fragt sich unwillkürlich, wohin soll es kommen,
wenn Leute, die in der besten Manneskraft stehen, welche es mit ihrem Dienst für Fürst und Vater⸗ land Ernst nehmen, von ihrer Stelle entfernt werden, ohne daß irgend ein Grund dafür er sichtlich ist? Das Interesse des Dienstes ist eine so abgenutzte Phrase, daß daran fast kein Mensch mehr glaubt und die Stellung des Offiziereorps wird dadurch wahrhastig auch nicht gehoben. Preußen. Berlin. Die„Provinzial⸗ Correspondenz“ vom 15. d. bringt einen längern Artikel über die Bundesverfassung und das Bun- desheer. Die„Prov. Corr.“ constatirt zunächst die verfassungsmäßig dauernden Grundlagen des Heereswesens: allgemeine Wehrpflicht, dreijährige Dienstzeit und Zahlung von 225 Thlrn. pro Kopf der Friedensstärke bis zum 31. Dezember 1871, nach welchem Zeitpunkte die Ausgaben für


