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1870.
Dienstag den 18. Januar.
M8.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Verwendung der eingehenden Pollizelstrafen zur Besoldunz des Aufsichtspersonals.
Friedberg am 14. Januar 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Sie benachrichtigen, daß nach vorliegender Ent— schließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 2. October
1869 zur Nr. M. d. J. 9814 die Bestimmungen unter II. 5 u. 6
der Vorschriften vom 1. Juli 1856 dahin eine Aenderung erlitten haben, daß die für die Steuerbehörde ausgestellten Ausgabebelege nicht mehr wie seither zu den Belegen der Hauptstaatskasse— Rechnung kommen, vielmehr als Beurkundung zu den Gemeinde— Rechnungen zu nehmen find, bemerken wir Ihnen weiter, daß wir
Ihnen diese Belege für die Zukunft kurzer Hand zusenden werden, worauf Sie dem Rechner dieselben mit Einnahme-Decretur und Contrelbescheinigung zur Erhebung bei den betreffenden Großherzog⸗ lichen Steuer⸗Einnehmereien zuzustellen haben.
Wir erwarten pünktliche Besorgung.
Bezüglich der Auszahlung bleibt wie seither unsere besondere Verfügung vorbehalten.
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Betreffend: Die Einführung von reinem Schaspieh.
Friedberg am 15. Januar 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Friedberg, Gambach, Hoch-Weisel, Münzenberg, Nieder-Florstadt, Nieder-Rosbach, Oppers⸗ hofen, Ostheim, Weckesheim und Wisselsheim. Unsre Auflage vom 24. v. M. wollen Sie umgehend erledigen. in
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Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 20. der Militar⸗Ersatz⸗Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868(Regierungsblatt Nr. 21) gestellungs pflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berücksichtigung der§8. 148. 149. 151. 152. 153. 154. und 155. der erwähnten Militär-⸗Ersatz⸗Instruction bis zum
1. Februar dieses Jahres
bei der unterzeichneten Commissson einzureichen, falls sie sich der im März d. J. stattfindenden Prüfung zu unterziehen beabsichtigen.
Der Meldung sind beizulegen:
u) ein Geburtszeugniß(Taufschein); b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder des Vormundes; c) ein Unbescholten heits-Zeugniß,
welches für Zöglinge von höberen Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und hoheren Bürgerschulen) von dem Director, be— ziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei⸗Obdrigkeit auszustellen ist.
1 Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu ver— bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in beglaubigter Abschrift einzureichen.
Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein— reichung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die Zu— lassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden.
Diejenigen, welche auf die ergangene Meldung den Berechtigungs— schein nicht zugeschickt erhalten, haben demnächst zur Prüfung zu er— scheinen, da eine specielle Einladung hierzu nicht erfolgt.
Die Prüfungen werden in folgender Weise und zwar an jedem Tage von Morgens 8 Uhr an in dem oberen Saale des Rath hauses dahier vorgenommen:
U 1. Mittwoch den 9. März d. J.,
für Diejenigen, welche im Jahre 1850 geboren sind;
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9. 2. Donnerstag den 10. März d. J,
für Diejenigen, welche im Jahre 1851 geboren sind;,
3. Freitag den II. März d. J., für die in den Jahren 1852 und 1853 geborenen Angehörigen des Großherzogthums, sowie für sämmtliche Angehörige eines anderen Staates, welche nach§. 20 der Militär-Ersatz⸗Instructien im Groß⸗ herzogthum gestellungs pflichtig sind.
Die unterzeichnete Commission macht außerdem Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam.
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachge⸗ sucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.
Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militärdienst ist die Aufgabe dee Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.
Aus nahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An— meldung verloren gegangene Anspruch durch Resolution der Ersatzbe— hörden dritter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver— pflichtet war, oder vermöge seiner Loos-Nummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf diese Vergünstigung indeß nur dann ein— treten, wenn der deßfalsige Antrag vor der zweiten Aushebung, dei welcher der Betheiligte Militärpflichtige zu concourriren hat, formirt wird.
Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zustaͤndige Kreis-Ersatz⸗Commission zu richten.
Darmstadt den 11. Januar 1870.
auf folgende
Großh. Prüfungs⸗Commission fr einjährig Freiwillige. een Strecker.
Hessen. Darmstadt. Centralstelle für die Landwirthschaft, hat auch die Großherzogliche Centralstelle des Gewerbevereins tinen Unterrichtekurs für Lehrer an Fortbildungs— schulen ins Leben gerufen. Der Unterricht für
(Handwerkerschulen) findet jedoch nicht nur wäh— tend einer bestimmten Zeit jeden Jahres statt,
Aehnlich der Gr. ühres hiesigen Aufenthalts. Monaten stattfindende Unterricht wird fortwährend
von Lehrern aus den verschiedensten Theilen des Landes benutzt und wird hoffentlich das Gedeihen der betr. Schulen wesentlich fördern. kehrer an den gewerblichen Fortbildungsschulen terricht wird von Herrn Techniker Möser auf dem Bureau des Gewerbevereins ertheilt. — Die im dritten Wahlkreise
Der seit einigen— Prinz Ludwig, der seit einigen Tagen bereits unwohl war, ist am Scharlachsieber erkrankt. Preußen. Breslau. Nach der„Schles. Ztg.“ ist ein großer Theil der Waldenburger Bergleute zu der Arbeit zurückgekehrt. Oesterreich. Wien. Gutem Vernehmen nach hat die Minorität des Ministeriums dem
Kaiser ihre Bereitwilligkeit erklärt, bis zur Be—
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sondern es können hier die Lehrer zu jeder Zeit, sobald sie sich nur von ihren anderweitigen Berufs— geschäften auf einige Zeit frei machen können, an diesem Unterricht theilnebmen, welcher sich beson— ders auf geometrisches und technisches Zeichnen als Hauptlehrgegenstände an Handwerksschulen erstreckt. Um vie Theilnahme seitens der Lehrer zu erleich— tern erhalten dieselben aue der Kasse des Gewerb— bereins Vergütung für die Bestreitung der Kosten
Norddeutschen Bund gehörigen Theilen des Groß- herzoglhums an die Stelle des Grafen Solms— Laubach vorzunehmende Wahl eines Reichstags— abgeordneten hat nach Verfügung groß herzoglichen Ministeriums des Innern Montag den 24. d. M stattzufinden. Als Wahlcandidalen hört man den Erbgrafen zu Solms-Laubach, Sohn des seit— herigen Abgeordneten, und Prosessor Dr. Lange zu Gießen bezeichnen.
endigung der Adreßdebatte im Herrenhause zu bleiben, alsdann würde die Entlassung derselben wahrscheinlich sofort erfolgen.
— Die Presse verzeichnet die unbestätigte Nachricht, die Majorität der Minister hätte den gewesenen Staatsminister v. Schmerling für den Posten eines Ministerpräsidenten in Aussicht ge— nommen.
Die„N. fr. Pr“ meldet: Der Kaiser hat


