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Dienstag den 15. Februar.
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Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amllichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
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Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:
1 Nr. 3. Nr. 413. Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags des Norddeutschen Bundes. Vom 6. Februar 1870.— Nr. 414. Bekanntmachung, ag dit Kleider letreffend eine Abänderung der Bestimmungen, unte welchen der Handel Deutschlands in Japan gelrieben werden soll. Vom 19. Januar 1870.— Nr 415. Bekannt⸗ 8 machung, die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrath des Norddeutschen Bundes vom 29. Januar 1870.— Nr. 416 und 417. Consuleinennungen betreffend. Nüdl, den Zetreffend: Das Krelsersatz-Geschäst für 1870.
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Friedberg den 12. Januar 1870.
Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Kreisersatz-Commission des Kreises Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und den Polizeicommissär zu Wickstadt. Damit mit der Aufstellung der alphabetischen Liste begonnen werden kann, wollen Sie schon jetzt die Stammrollen für 1870 mit Be—
legen einsenden.
Zetreffend: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
in die Großherzoglichen Bürgermeistereien Butzbach, Fauerbach v. d. Die Erledigung unserer Auflage vom 24. Dezember v. J.
Setreffend: Das Abledern und Verscharren gefallener Schafe.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg n die Großherzogliche Polizei-Verwaltung zu Bad- Nauheim, den Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt und die zog d 9 3 9 5 5 ö
Großherzoglichen Bürgermeistereien. herz 0
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Friedberg den 11. Februar 1870.
H, Fauecbach b. F., Hoch-Weisel, Nieder-Rosbach, Oppershofen. Oberhessischer Anzeiger Nr.
151 erwarten wir unfehlbar binnen 3 Tagen. N
Friedberg den 9. Februar 1870.
Es ist zu unserer Kenntuiß gekommen, daß in verschiedenen
Orten des Kreises unter den Schafhirten die mißbräuchliche Eewohn—
eit bestehe, namentlich am Milzbrand gefallene Schafe in freiem
tee Tanne Felde liegen zu lassen und selbe gar nicht oder nur mangelhaft in
denn d deainem Acker zu verscharren und nicht wie
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des Finanzausschusses Bericht über die Vorlage
0 eellegien daßier erstattet. scbusses geht einstimmig dahin, daß die Sache
vorgeschrieben auf den Wasenplatz zu bringen. Da diese Ungehöritzkeit sowohl die Weiter— serbreitung von Thierkrankheiten zu bewirken geeignet ist, wie auch lie gesundheitsschädlichen Aus dünstungen der verwesenden Cadaver ür die Einwohner nachtheilige Folgen haben können, diese Vornahme tuch den für das Abledern und Verscharren gefallener Thiere be— tehenden Vorschriften direct widerspricht, so sehen wir uns veranlaßt Die zu beauftragen:
1. Das Polizeipersonal, insbesondere auch die Feldschützen, zuzuweisen ein strenges Augenmerk auf diesen Mißbrauch zu richten
Hetreffend: Das Impfwesen.
und jede Uebertretung der Art. 299 und solgende des Polizei-⸗Straf⸗ Gesetzes Seitens der Schäfer zur Anzeige zu bringen.
2. Die Schäfer, und zwar die Gemeindeschäfer unter drohung der Dienstentlassung im Nichtbefolgungsfalle, Bestimmungen mit dem Anfügen hinzuweisen, Schafe nur auf dem in jeder Gemeinde abgeledert und verscharrt werden dürfen.
3. Die Schafbesitzer durch öffentliche Bekanntmachung darauf aufmerksam zu machen, daß sie als Eigenthümer für die vorschrifts— mäßige Verscharrung ihrer gefallenen Thiere verantwortlich, und sie bei Außerachtlassung der bestehenden Bestimmungen wie die Schäfer straffällig seien.
Den Befolg wollen Sie berichtlich anzeigen.
An⸗ auf diese daß die gefallenen bestehenden Wasenplatz
—
1088.
Friedberg den 11. Februar 1870.
An die Schulvorstände ju Bauernheim, Bönstadt, Butzbach, Gambach, Griedel, Ilbenstadt, Ziegenberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-Wöllstadt,
Ober⸗Mörlen, Ober-Rosbach, Ockstadt, Ossenheim,
Staden, Weckesheim, Wölfersheim und Wohnbach.
Wir erwarten alsbaldige Erledigung der Ihnen durch unser Ausschreiben vom 11. v. M. in Nr. 6 des Oberhessischen Anzeigers
gewordenen Auflage.
Großherzogliche Kreisschul⸗Commission Friedberg Ter a p p.
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betreffend: Den Unterricht im Hufbeschlag zu Butzbach.
Die öffentliche Prüfung der jungen Schmiede, welche den Unterricht im Hufbeschlag im Laufe dieses Winters besucht daben, soll Donnerstag den 17. d. M. Vormittags 10 Uhr zu Butzbach in der Reitercaserne stattfinden, zu der ich die Mitglieder des Vereins sowie
Freunde dieses Unterrichts hiermit einlade. Laubach den 10. Februar 1870
Der Präsident des laudwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
a Hessen. Darmstadt. Die zweite Kammer vird, wie verlautet, am 28. d. wieder zusammentreten. — Der Abg. Freiherr Löw hat Namens
Kammer wolle
Gebäude verwilligen;
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Die Ansicht
die Justiz— des Aus- für diese Summe zoch nicht reif ist, um der Kammer dieselbe vor— lalegen. Es sei vor Allem nothwendig, daß man aver übersehen könne, für welche Behörden, in velcher Ausdehnung und zu wie hohem Preise tebaut werden solle. Es werden hiernach folgende Anträge gestellt: 1) von der Majorität: die!
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Friedberg.
30,000 Mathildenplatzes als Bauplatz für das fragliche 29 die Kammer wolle 30,000 fl. zu einem Bau— platze für das zu errichtende Justiz-Collegienge- bäude bewilligen, und den Wunsch aufügen, daß der werde; 3) einstiamig: Anforderung für Aufbau des Justiz-Collegienge— im Betrage von Hand ablehnen, bis genauere Vorlage hinsichtlich des Bedürfnisses und der Kosten gemacht sein werde. Die Direktion des groß- erscheinen.
Ankauf des herzoglichen Schullehrer-Seminars dahier bringt zur Kenntniß der Interessenten, daß die dießjährige öffentliche Entlassungsprüfung dieser Anstalt am 28.—31. März, die Aufnahmsprüfung neuer Zöglinge Montags den 4. April und die folgenden Tage stattfinden wird. Schulpräparanden, welche sich der Aufnahmeprüfung unterziehen wollen, haben sich spätesteus 14 Tage vorher mittelst Vor— legung ihrer durch die betreffenden Schulvorstände auf dem Dienstwege einzusendenden Zeugnisse an— zumelden, in dem bezeichneten Termin aber, Vor- mittags 8 Uhr, im Seminarlocale persönlich zu
fl. zum
von der Minorität:
Mathildenplatz erworben die Kammer wolle die
190,000 fl. vor der


