haben allergnädigst geruht: am 12. Febr. den Schullehrer an der kathol. Schule zu Haßloch, Klepper, von dieser Stelle— und am 17. Februar den Schullehrer an der ersten evangelischen Mädchenschule zu Schlitz, Baumbach, auf ein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner treuen Dienste aus dem Schuldienste— zu entlassen.
XI. Concurrenz für: die evangel. Pfarr⸗ und Schul⸗ sielle zu Ermenrod mit einem Gehalte von 558 fl. 33 kr. — die zweite katholische Schulstelle zu Harheim mit einem Gebalte von 305 fl. nebst der Vergütung für Heizung des Schullokals. 8
XII. Gestorben: am 31. Dec. v. J. der pensionirte Cantor und Schullehrer Roth zu Gedern;— am 3. Jan. die penstonirte Lehrerin Anna Keßler zu Mainz;— am 9. Januar der pensionirte Schullehrer Schwörer zu Klee⸗ stadt;— am 2. Febr. der Hauptzollamts⸗Rendant a. D. Finanzrath Habermehl zu Mainz;— am 3. Februar der pensionirte Förster Wohlfahrt zu Auerbach;— am 4. Februar der pensionirte Gendarm Heyl zu Michelstadt; — am 17. Febr. der Oberappellations⸗ und Cassations⸗ gerichtsraih Dr. Köster;— am 23. Febr. der Forstmeister Zentgraf zu Romrod;— an demselben Tage der Haupt⸗ zollamts⸗Pendant Martin in Gießen;— am 25. Febr. der Kreisbaumeister Metternich zu Worms;— am— 18 Februar der Kreiswundarzt Dr. Heußlein zu Groß ⸗Stein⸗ deim;— am 1. März der Advokat⸗Anwalt Börckel, Er⸗ gänzungsrichter an dem Obergerichte zu Mainz.
Darmstadt, 8. März. In der zweiten Kammer sind neu eingelaufen eine Vorstellung des Eisenbahncomite's von Schotten, die Richtung der Bahn von Laubach über Schotten betr., und ein Antrag der Abgg. Hunsinger, v. Wedekind und Consorten auf Erbauung einer Bahn von Alsfeld nach Hersfeld. Die Kammer beräth zu⸗ nächst über die Recommunication der 1. Kammer bezüglich der früheren landgräflich hessen⸗hom⸗ burgischen Domanialgüter Hötensleben und Orbis⸗ elde. Diese beiden Güter waren im Friedens- vertrage mit Preußen von der Abtretung an letz ⸗ teres ausgenommen, woraus die Regierung ihre Eigenschaft ale Privateigenthum des großherzogl. Hauses ableitet. Die zweite Kammer beschloß bei der ersten Verhandlung, daß sie als Staats⸗ domäne zu betrachten seien, wogegen dle Este Kammer der Ansicht der Regierung beitrat. In seinem neuerdings erstatteten Bericht beantragt der Aus schuß, auf den früheren Beschlüssen zu beharren. Der Antrag des Ausschusses,„die beiden Güter für Staatseigenthum zu erklären,“ wird gegen 18 Stimmen, und der weitere Antrag,„die Re— gierung um eine deßfallsige Vorlage zu ersuchen,“ wird gegen 10 Stimmen angenommen. Den weiter zur Berathung kommenden Antrag des Abg. Dern burg auf Freigebung der Advocatur beantragt der Ausschuß vorerst mit Rücksicht auf die Arbeiten der zur Ausarbeitung der neuen Civilprozeßordnung in Berlin niedergesetzten Com- mission abzulehnen, da von der letzteren diesem Gegenstand besondere Aufmerksamkeit zugewendet werde. Der Antragsteller Dernburg findet das Abwarten hier nicht für geeignet; bekanntlich seien die preußischen Anwaltsverhältnisse die schlechtesten und sei ein Vorgehen hessischerseits in dieser An⸗ gelegenheit nur wünschenswerth. Schäfer be⸗ fürchtei, daß durch Freigebung der Advocatur im Sinne Dernburg's(d. h. für Jeden, welcher die juristische Staatsprüfung absolvirt) viele Advo⸗ eaten, um nicht am Hungertuche zu nagen, zu schlechten Mitteln, um Prozesse zu bekommen, greifen, und dadurch den ganzen Stand prosti⸗ tuiren würden. Hallwachs hält eine praktische Uebung nach absolvirtem Examen für durchaus nöthig; was die Disziplinargewalt über die Ad⸗ vocaten betreffe, so sei es der sehnlichste Wunsch der Gerichte selbst, derselben enthoben zu sein. Fink betrachtet die vorliegende Frage vom Stand⸗ punkt der Gewerbefreiheit aus und ist daher für den Antrag Dernburg's, desgleichen K. J. Hoff⸗ mann und v. Wedekind. Curtman be⸗ dauert, vaß die Regierung nicht streng an einer geschlossenen Zahl von Anwälten festgehalten habe. Volhard erklärt, daß er zwar gerne jede Maß⸗ regel zur Beseitigung des Coneessionswesens, na⸗ mentlich wenn es mit politischen Rücksichten zu⸗ sammenhänge, uyterstützen werde; in der Frei- gebung der Advokatur zu unbeschränkter Zahl könne er jedoch nur ein Unheil erblicken. Der
Anwalt habe zwar viel Gelegenheit, heilsam zu
wirken, aber auch das Gegentheil. Bei der Ab⸗ stimmung wird der Antrag des Ausschusses mit allen gegen 12 Stimmen verworfen.
— Dem k. preuß. Generalmajor v. Wittich ist nun auch das erledigte Commando der 1. Inf. Brigade übertragen worden, so daß jetzt sämmt⸗ liche Waffengattungen der hessischen Division unter preußischen Commandeurs stehen. Die erste und zweite Infanteriebrigade befehligt Generalmajor v. Wittich, die Cavalleriebrigade General von Schlottheim, die Artillerie Oberst Stumpf.
Wreußen. Berlin. Die„Provinzial⸗ Correspondenz“ widmet dem abgetretenen baperischen Ministerpräsidenten Fürst Hohenlohe, welchem das Streben vorgeschwebt habe, zwischen den süd⸗ deutschen Staaten und dem norddeutschen Bunde ein enges nationales Band herzustellen, anerken⸗ nende Worte und sagt dann in Bezug auf seinen Nachfolger, Graf Bray: die politische Vergangen · heit und bewährte Gesinnung des neuen Ministers, welcher auch bei dem Abschlusse des Schutz- und Trutzbündnisses zwischen Bayern und Preußen betheiligt war, dürfte als eine neue sichere Bürg⸗ schaft dafür gelten, daß die bayerische Regierung fest entschlossen sei, in der bisberigen nationalen Richtung ihrer Politik auch gegenüber dem nord- deutschen Bunde zu verharren.
— Im Reichstage stellte Graf Schwerin den Antrag, die Fortsetzung der Berathung über den zweiten Theil des Strafgesetzbuch Entwurfs auf mehrere Tage zu verschieben mit Rücksicht auf die Frage, ob bei politischen Verbrechen die Zucht⸗ hausstrafe Platz greifen solle. Das Haus nahm den Antrag an. Bei der Generaldebatte sprachen die Abgg. Lasker, Schleiden und Kirchmann gegen, der Justizminister für die Zuchthausstrafe.
— Im Reichstage wurde der Antrag Lehn- dorf's auf sofortige Vornahme der dritten Lesung der einleitenden Bestimmungen zum ersten Theil des Strafgesetzes abgelehnt. Der Bundeskanzler, Graf Bismarck, sprach gegen den Antrag. Er erklärte, man könne dem Bundesrath nicht zu⸗ muthen, über Bruchstücke eines Gesetzes zu be⸗ schließen. Der Bundesrath würde auf keinen Fall auf die Weiterberathung des Gesetzes verzichten, vielmehr würde er nach einem Wege zur Ver⸗ ständigung suchen, obschon die Meinungen des Bundesrathes durchaus nicht erschüttert wären. Die Bundesinteressen würden geschädigt werden, wenn der Bundesrath schon jetzt auf die Weiter- berathung verzichte; erst nach der Durchberathung des ganzen Gesetzes könnte der Bundesrath seine Entscheidung treffen.
Köln. Die„Köln. Ztg.“ veröffentlicht ein Zusatzkapitel zu dem Dekret über das Primat des römischen Papstes, welches besagt, daß der Papst in der Definition von Sachen des Glaubens und der Moral nicht irren könne.
Bayern. hat bei der zweiten Kammer bereits Eingaben aus 30 Gemeinden der Pfalz mit 3768 Unter- schriften gegen das jetzige Militärsystem zur Vor⸗ lage gebracht.
— Wie eine Correspondenz der„Augsburger Abendztg.“ aus München mittheilt, wird sich Fürst Hohenlohe nicht in die Beschaulichkeit müßigen Stilllebens zurückziehen, sondern in München bleiben, wo er vorerst seine Pflichten als Reichs ⸗ rath„mit möglichstem Nachdruck“ zu erfüllen gedenkt.
Würtemberg. Die Agitation gegen das Wehrgesetz ist noch immer im ganzen Lande wach und hat den Landes ausschuß der Volkspartei zu dem Beschlusse veranlaßt, daß in allen Bezirken möglichst zahlreiche Deputationen, aus 10, 12 und mehr Männern bestehend, gewählt werden und sämmtlich an Einem Tage, nämlich am Sonn⸗ tag den 20. März, in Stuttgart erscheinen sollen, um jede dem Landtagsabgeordneten ihres Bezirks, welcher politischen Richtung er auch angehöre, einen Besuch abzustatten und die in dem Bezirk angenommenen Adressen behufs der Beförderung an die Kammer zu überreichen. Nach der Ueber- gabe der Adressen sollen sämmtliche Deputationen zu einer Landesversammlung zusammentreten, in
welcher weitere Beschlüsse gefaßt werden sollen. Oesterreich. Wien. Eine Original⸗
Correspondenz der„Presse“ aus Cattaro enthält Folgendes: Die österreichische Regierung habe Ende Februar von einer geheimen Verabredung
München. Der Abg. Kolb
unter den um die Suttorina wohnenden Christen⸗ stämmen Kenntniß erhalten, wonach die kürkischen Lager überfallen und die türkischen Truppen nach dem Meere zu gedrängt werden sollten. Die österreichische Regierung habe in Folge dessen einen dichten Truppencordon ziehen lassen, und die türkischen Truppen verschanzten sich aufs Beste, um den beabsichtigten Ueberfall zurückweisen zu können.
— In den letzten Wochen haben in Istrien wiederholt Erderschütterungen stattgefunden. Im Bezirke Volosca zählte man deren 22. Am heftigsten waren dieselben in Clana, wo sämmt⸗ liche 140 Häuser mehr oder minder beschädigt wurden; 37 sollen jetzt gänzlich unbewohnbar sein. Die Kirche wurde wegen der im Innern derselben eingetretenen Beschädigungen gesperrt. Die Bevölkerung, von welcher Niemand verun⸗ glückt ist, lagert im Freien.
Frankreich. Paris. Die„Presse“ sagt: Der Finanzminister Hr. Buffet scheint den großen Gehältern den Krieg erklärt zu haben; er darf sicher sein, in diesem Kampfe eine gewisse Popu⸗ larität zu gewinnen. Nachdem er das Prinzip durchgesetzt hat, daß kein Gehalt 70,000 Francs übersteigen darf, erwirkte er die Abschaffung der drei großen Militärcommandos; dann kam die Reihe an den Grafen Palikab, dessen Bezüge ebenfalls verkürzt wurden, und heute vernimmt man, daß der Gehalt des Gouverneurs der In- validen ganz gestrichen worden ist.
— Die Linke soll beabsichtigen, aus Anlaß des Contingentsgesetzes einen Antrag auf Herab⸗ setzung desselben um 40,000 Mann, statt der vom Kriegsminister bewilligten 10,000 Mann, ein⸗ zubringen.
Aegypten. Die Festlichkeiten zur Eröff⸗ nung des Suezcanals kosten dem Vicekönig von Aegypten 50 Millionen Franes. Da in Folge dessen unangenehme Oppositionsregungen in dem Parlamente befürchtet werden, ist der Constitutio⸗ nalismus in Aegypten einstweilen wieder gestrichen worden.
— Friedberg. Herr Dr. Lorenz beschloß am Dienstagabend den Ciclus der diesmaligen Wintervor⸗ lesungen mit einem Vortrag„über die Versorgung der Städte mit Wasser“. Bei der Bedeutung, welche die „Wasserfrage“ für Jedermann und insbesondere für die Bewohner unserer Stadt hat, wird es den Lesern d. Bl. erfreulich sein zu vernehmen, daß auf mehrseitig ausge⸗ sprochenen Wunsch und mit dankenswerther Bereilwillig⸗ keit des Herrn Redners sein ebenso interessanter als ge⸗ diegener Vortrag über diesen Gegenstand demnächst voll⸗ tändig zum Abdruck kommen wird, worauf jetzt schon hinzuweisen wir nicht ermangeln wollen.
B Friedberg. Eine uns soeben zugegangene Mit⸗ theilung wird gewiß in Friedberg und Umgegend mit größter Freude begrüßt werden. Die Windecker'sche Garten⸗ wirthschaft wird nämlich mit dem bevorstehenden Sommer pachtweise in die Hände des Herrn Gastwirth Simon zu den drei Schwertern übergehen. Hoffen und wünschen wir, daß es Herrn Simon gelingen werde, die alte An⸗ ziehungskraft des früher bestandenen Etablissements dem neuen wieder zuzuwenden. Wir zweifeln nicht im Ent⸗ ferntesten, daß es bei dem Ordnungs- und Schönheitssinn des Herrn Unternehmers und bei der gewohnten prompten und präeisen Bedienung, sowie der bekannten guten Küche des Hauses an zahlreichen Besuchern der beiden schönen Gärten nicht fehlen werde und gratuliren deßhalb im Voraus dem Herrn Simon zu seinem Unternehmen.
B Friedberg. Der vor Kurzem ins Leben gerufene Handelsverein in hiesiger Stadt, der bereiis 60 Mitglie⸗ der zählt, entfaltet eine sehr rührige Thätigkeit. In einer am gestrigen Abend statigehabten Versammlung, welche sehr zahlreich besucht war, beschloß man die Eingabe einer Pelition an die zweite Kammer der Stände zur Befür⸗ wortung des von mehreren oberhessischen Abgeordneten gestellten Antrags wegen Erbauung einer Eisenbabnlinie Alsfeld-Grünberg-Hungen⸗ Friedberg. Die bereits vor⸗ bereitete Eingabe wurde sofort von sämmtlichen Auwesen⸗ den unterschrieben und ist bereits dem Abgeordneten der Stadt, Herrn Hofgerichts⸗-Advokat von Wedekind, der sich der Sache mit großem Interesse anzunehmen versprochen hat, übergeben worden. Hoffen wir, daß die Eingabe nicht ohne Erfolg sej. Der zweite Gegenstand, die Qualität des Leuchtgases in hiesiger Stadt betreffend, führte eben⸗ falls zu einer Eingabe an den Stadtverstaud, in welcher derselbe gebeten wird, von dem ihm zustehenden Rechte der höchsten Strafansetzung wegen des gegenwärtig außer⸗ ordeutlich schlechten, der Gesunodheit im höchsten Grade schäblichen Gases, Gebrauch zu machen. Die Eingabe wurde sofort entworfen, allseitig unterschrirben und an ihre Adresse expedirt. Wünschen wir auch ihr den besten Erfolg. Den Handelsverein aber beglückwünschen wir zu seiner bisherigen Tätigkeit, welche auch ferner eine ersprieß⸗ liche sein möge. 0
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