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Jamstag den 12. Februar.
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Intbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Amtlicher Theil.
Belreffend: Die Rückversicherung der Ortoviehversicherungskassen bei der Viehversicherungs⸗Austalt für das
Großberzogthum Hessen.
Friedberg den 10. Februar 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, in welchen Ortsviehversicherungs-Vereine vorhanden sind.
Von Seiten der Direktion der Viehversicherungsgesellschaft fur
t. 5 dem prei das Großherzogthum Hessen sind wir darun ersucht worden, die Vor—
nachstehend zum Abdruck gebrachten§. 7 der Statuten dieser Landes—
— der im Kreise bestehenden Ortsviehpersicherungskassen auf den
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anstalt mit der Empfehlung aufmerksam zu machen, die durch die darin getroffene Einrichtung den Ortskassen gebotene Gelegenheit zur dauernden Befestigung ihres Bestandes zu ergreifen.
Wir lonnen uns nur zu Gunsten der Nützlichkeit dieser im Interesse der Viehhaltung in das Bereich der Thätigkeit der Versicherungs— anstalt aufgenommenen Bestimmung aussprechen, indem dieselbe einmal dem Landwirthe eine Garantie für sein werthvolles lebendes Juventar bietet, wie sie den Ortskassen nicht möglich ist, und andrerseits den letzteren, statt ihnen Cogcurrenz zu machen, gerade eine Grundlage geben will, auf welcher deren Wirksamkeit eine ersprießlichere und insofern viel gesichertere ist, als bei ausbrechenden Seuchen, deren Existenz nicht wie seither bedroht erscheint. Demzufolge beauftragen wir Sie, die gedachte Bestimmung der Beachtung der Vorstände der Ortsviehversscherungskassen anzuempfehlen.
Um aber denselben Gelegenheit zu geben, die Bedingungen, unter welchen Versicherungen gegen Seuchen und Rückversicherungen ge— nommen werden können, näher kennen zu lernen, über den Vorzug der ganzen Institution zu berathen und eventuell auch alsbald Ver— sicherungsantrage abzuschließen, haben wir auf den Wunsch der Direktion der Landes viehversicherunge-Anstalt Conferenzen der Lokalvorstände zur Besprechung dieser wichtigen Angelegenheit anberaumt und zwar ollen dieselben abgehalten werden:
.) zu Melbach im Lokal des Herrn Gastwirth Philippi Donners— tag den 24. Februar d. J., Nachmittags 2 Uhr, 2) zu Friedberg im Rathhaussaale Freitag den 28. Februar d. J., Nachmittags 2 Uhr, 3) zu Butzbach im Rathhaussaale Samstag den 26. Februar d. J., Nachmittags 2 Uhr.
Wir geben Ihnen auf, bie Vorstände der in Ihren Gemeinden destehenden Kassen sofort mit dem Anfügen von Vorstehendem in Renntnitz zu setzen, daß es ganz ihrem Ermessen überlassen sei, an welchem Tage sie einer Conferenz beiwohnen wollen, daß ihre An—
wesenheit aber auch für den Fall erwünscht sein müßte, daß see bis jetzt nicht für die bezeichneten gebotenen Sicherungsmittel ihrer Kassen ge⸗ siunt sind, da die Erläuterungen des jedesmal anwesenden Mit⸗ alieds der Direktion der Viehversicherungs⸗ Anstalt möglicher Weise ihre Bedenken zu beseitigen geeignet sind. Es genügt, wenn je ein deputirtes Mitglied der Vorstände an der Conferenz theil— nimmt, wünschenswerth erscheint aber eine vorherige Berathung im Schooße der Ortsversicherungsgzgreine über diesen Gegenstand, da dann vielleicht in dem Termine 1 Direktionsmitglied vorläufige Vereinbarungen über abzuschließentk Verträge bereits getroffen werden können.
Indem wir noch bemerken, daß wir auf den Wunsch der Direktion ebenfalls in den Conferenzen auwesend sein werden und ein Gleiches von Ihnen far rathlich halten, fordern wir Sie auf, unfehlbar binnen 8 Tagen, jedenfalls aber vor den bezeichneten Tagfahrten uns be— richtlich anzuzeigen, sowohl, daß Sie unsrer obigen Auflage nach— gekommen sind, als auch ob die Ortsviehversicherungsvereinz Ihter Gemeinde, durch wen und an welchem Tag bei einer Conferenz ver⸗ treten sein werden.
Wir versehen uns von Ihnen, daß Sie, in Berücksichtigung der Landwirthschaft treibenden Angehörigen Ihrer Gemeinde ge⸗ botenen Vortheile, es an moͤglichster Anregung zur Beschickung der Besprechungen nicht fehlen lassen. Trap p.
§. 7 der Ratuten k Viebversicherungs-Anstalt für das Gr'aͤßherzogthum Hessen. Die Ortsviehversicherungs-Vereine konnen sich an der Anstalt betheiligen:
1) indem sie ihren Viehstand gegen Seuchen versichern und zwar mit den Versicherungswerthen der Ortskasse oder mit den Versicherungswerthen der Viebversicherungs-Anstalt. Im ersten Falle behält sich die Anstaltesdie Revision der Werthe nach Maßgabe ihrer Statuten vor; indem sie bezüglich des versicherten Viehs Rückversicherungs⸗ Verträge mit der Anstalt abschließen.
Jeder Ortsviehversicherungs- Verein, welcher Mitglied der An- stalt geworden, wird als Ein Versicherer behandelt.
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Eiuladung.
Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Butzbach und sonstige Freunde der Landwirthschaft werden auf Freitag den 18. Februar, Nachmittags 1 Uhr, nach Steinfurth ergebenst eingeladen.
Das Local der Besprechung ist bei Frau Gastwirth Rosen— becker und die Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Der Futtermais ist von einigen Laudwirthen in den letzten Jahren hier angebaut worden und soll äußerst günstige Ergebnisse hrliefert haben. Ist demzufolge nicht für weitere Ausbreitung des— selben Sorge zu tragen? Eingeleitet durch Herrn Kammer in Gambach und K. Schutt in Steinfurth.
2. Das Versicherungswesen in den Landgemeinden nimmt im Allgemeinen noch eine ziemlich tiefe Stufe ein, ist aber bel Unglücks— fällen oft von der tilefgreifendsten Bedeutung. Wie ist demselben wehr Eingang und größere Anwendung zu verschaffen? Eingeleitet von Herrn K. Kalbfleisch in Butzbach.
3. Ja welcher Weise sind die landwirthschaftlichen Kränzchen* zu organisiren und deren Statuten zu regeln, um mit den Bezirks und Hauptvereinen im erwünschten Einklang zu bleiben und gedeihliche Entwicklung zu verheißen Eingeleitet von Herrn Kreis- Assessor Haas.
4. Der Anbau der Luzerne ist in größerer Ausdehnung an— gezeigt; in welcher Weise wird derselde am besten ausgeführt und wie wird der Luzerne am meisten von Gras u. s. w. rein gehalten? Eingeleitet von Herrn Buüͤrgermeister Reitz in Soͤdel.
5. Am Schlusse der Verhandlungen ist die Wahl eines Mit— gliedes der Commission für Besichtigung des Faselviehes in der Section Butzbach vorzunehmen.
Butz bach den 24. Januar 1870. He ch ler.
Darmstadt.
Hessen.
Der schon früher für das wir zu denselben gern bereit gewesen schreibt:
Die Eröffnung des Reichstags werde
erwähne Rechenschaftsbericht des Abg. Kraft wären, ein wesentlicher Gewinn gebracht worden voraussichtlich durch den König in Person statt- über die 1866 erfolgten Militärausgaben schließt wäre, und wollen wir daher hoffen, daß die Zu- finden. Der Schluß des Landtags erfolgt spätestens mit folgenden Worten:„Wenn wir auch unsere kunft uns in dieser Hinsicht noch einen besseren zu Anfang nächster Woche durch Graf Bismarck.
schweren Kosten und Lasten des Jahres 1866 Ersatz dafür gewähren wird.“ Professor pecunsären Verluste eher verschmerzen können, als zu Heidelberg wurde zum ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät unserer andesuniver— sität, insbesondere für das Lehrfach der Geschichte, daß die Gesetze nach allen Richtungen hin„gleich
allein tragen müssen, so werden wir doch diese Gießen. die, welche wir an theueren Menschenleben, an land und Leuten und an politischen Rechten er⸗ lien haben, ohne daß bis jetzt zu erkennen wäre, ernannt. g
daß mit dlesen Opfern dem gesammten Vaterland, Preußen.
Berlin.
Bayern. München. Justizminister don Lutz hat ein Circular an die Oberstaatsanwälte erlassen, in welchem diese unter Hinweis auf die „erregte Zeit“ ermahnt werden, darüber zu wachen,
Dr. Wilhelm Oncken
gehandhabt“ werden.
Die„Prov.⸗Corr.“! Frankreich. Pacis. Die„Marseillaise“ 5


