Oberhessische Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Vierte Einzahlung. 2549 In Gemäßbheit des§. 4 der Statuten wird biermit die vierte und letzte Einzahlung auf die zum
Bezug von Actien der Oberhessischen Eisenbahngesellschaft berechtigenden Interims- Certificate im Belaufe von fünfzehn Procent des Nominaldetrages, also mit 52½ Gulden oder 30 Thaler per Stück, auf die Zelt
vom 12. bis 19. December 1870 einschließlich fefigesetzt.
Durch diese Einzablung werden die Interims⸗ Certificate für Vollzahlung liberirt und es erfolgt unter Einziehung derselben die Aushändigung der ausgeferttgten Actien mit Dividende ⸗Coupons. Da sich sonach der Dividende ⸗ Coupon für das Betriebsjahr 1870 bei den Actien befindet, so sind die Stückzinsen für die Zeit vom 31. Decemder 1869 bis 19. December 1870 mit fl. 11. 52½ kr. oder Tylr. 6. 23 Sgr. 6 pf. zu vergüten, wogegen die Zinsen auf die berelts eingezahlten 60 Procent für die Zeit vom 19. April bis 19. December 1870 im Betrage von fl. 4. 54 kr. odec Thlr. 2. 24 Sgr. per Stück abgesetzt werden.
Es find mithin per Stück zu zahlen. fl. 52. 30= Thlr. 3 Sgr. 5 Pf.
A een e ee ee 2 5 fl. 64. 22½= Thlr. 36. 23 ĩ„ 6„ abzüglich Zinsen auf eingezahlten Betrag..„ 4. 54. een
netto., fl. 59. 28½= Thlr. 33. 29 66„
Mit den Interims⸗Certlsicaten sind nach der Reihenfolge der Zahlen geordnete Nummern⸗Verzeichnisse in doppelter Ausfertigung einzureichen, wozu Formulare bei den Zahlungsstellen ausgegeben werden.
Wer die ausgeschriebene Einzablung nicht leistet, hat von dem Betrag derselben sechs Procent lährlicher Verzugszinsen vom 19. December 1870 an und eine Conventionalßrafe von fünf Procent zu zablen und wird unter Angabe der Certificat-⸗Nummer während der ersten vier Wochen nach Ablauf des Zahlungstermins durch dreimalige Bekanntmachung aufgefordert, die rückständig gebliebene Einzablung sammt Verzugszinsen und Con⸗ ventionalstrafe binnen zwei Monaten nach Ablauf des Zahlungstermins a e zu leisten. Solche Interims⸗ Certificate, bezüglich deren dieser Aufforderung vor Ablauf der weiteren zwei Monate nicht vollständig nach ⸗ gekommen sein wird, verlieren ibre Gültigkeit; die darauf bereits geleisteten Einzahlungen aber, sowie alle Anrechte daraus, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft. 0
Die Zahlungen haben zu geschehen:
in Frankfurt a. M. bei Herren Gebrüder Bethmann, von Erlanger 8 Söhne,
7 L* 17
50 5„ Herrn M. Königswarter,
„ Berlin„„ Jos. Jacques,
„ Stuttgart„ der Württembergischen Vereinsbank, „ Darmstadt„ Herrn M. Wolfskehl,
Gießen„ unserer Hauptkasse.
Gießen den 15. October 1870. Der Verwaltungsrath:
Baron R. von Erlanger, Ferdinand Fürst zu Bsenburg. Präsident. Viee-Präsident.
——Dampfsäge- Etablissement.
2540 Die Eröffnung meines neuen Dampfsäge-Werkes in Oberfranken Bayern) beehre ich mich hierdurch ergebenst anzuzeigen und empfehle dasselbe besonders den Herren Holz⸗ händlern und Bau- Unternehmern bei Bedarf in allen vorkommenden Sorten Bord, Diel, Sparren und Bauholz-Dimensionen. Gefl. Aufträge bitte an mein Haus in Frankfurt a. M. zu richten. Ed. Lejeune.
Bekanntmachung.
2 4 3 0 von Bettstroh für die Garnison⸗ Für eine gut eingeführte inländische erwaltung und das Garnison⸗Lazareth Butzbach auf 8 2 die Periode vom 20. November 1870 bis 1.0 1871. Lebens Versicherungs Gesellschaft 2629 Die rubriclete Lieferung wird kommenden Freitag wird für den 11. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf dem Soumis⸗ sionsweg vergeben. b Die Lieferungsbedingungen können auf dem Büreau der Garnison Verwaltung, Zimmer Nr. 4, im Neubau der hiesigen Reitercaserne in den Nachmittags stunden eingesehen werden. N 5 Butzbach den 4. November 1870. Großherzogliche Garnison⸗Verwaltung Butzbach
Bauer, Oberquartiermeister.
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Danksagung.
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des hiesigen Bürgers und Glasermeisters
Ludwig Schulz e, sagen wir hiermit den herzlichsten Dank. Friedberg.
Die trauernden Hinterbliebenen.
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Friedberg, 9. November. Waizen 14 fl.— kr.) Kor 9 fl. 30 kr.: Cerste S fl. 30 kr.; Hafer 5 fl. 45 kl.
Frankfurt, 7. November.(200 Zollpfund.) Watzen 14½—15½; Korn 11½; Gerste—; Hafer 9¼— 102,3; Rüböl(100 Zollpfd.) ohne Faß 29½; Branntwein(500% Tr. per 160 Lit.) ohne Faß 32.
Grünberg, 5. November. Waizen 14 fl. 10 kr.; Korn 10 fl. 38 kr.; Gerste 7 fl. 15 kr.; Hafer 5 fl. 17 ke. Molter— fl.— kr.; Erbsen 10 fl. 7 kr.; Wicken— fl. 50000 Fe und Lein 17 fl.— kr.; Kartoffeln
.— fr.
Mainz, 7. November. Waizen 13 fl. 26 kr.; Korn 11 fl. 3 kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 6 fl. 22 kr.; Kartoffeln 3 fl. 28 kr. bis 4 fl. 16 kr.; Roggenstroh per 100 Gebund 32-33 fl.
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