Ausgabe 
10.3.1870
 
Einzelbild herunterladen

1870. d Vonnerstag den 10. Aürz. M 30.

Oberbessischer Anzeiger.

Friedberger Intelligenzblalt. Amtliche r S

eee Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden:

Nr. Nr. 418. Allerhöchster Erlaß vom 6. Februar 1870, betreffend die Ausgabe verzinslicher e im Betrage von 7,200,000 Thlrn. Nr. 419. eee betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath des deutschen Zollvereins. Vom 18. Februar 1870. Nr. 420. Bekanntmachung, betreffend den Debit von Bundesstempelmarken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempeilsteuer zum Betrage von 22½ Groschen.

Vom 21. Februar 1870. Nr. 421432. Die Ernennung von Consuln

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Betreffend: Den im Monat März l. J. vorzunehmenden Wlesengang. Friedberg den 6. März 1870. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Im Monat März ist nach der Bestimmung der Wiesen⸗Polizei aus den Bee oder Entwasserungsgräben, die Verebnung der Ordnung ein Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung Maulwurfshügel und dergleichen(Art. 24 der Wiesen-Polizei⸗ zinischer der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen. Wir beauftragen Ordnung) und auf die Unterhaltung der Ent- und 1 Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und uns die über den zraben(Art. 28 und 29 der Wiesen-Polizei-Ordnung) zu richten ö Wiesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 20. April l. J und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren, dun und hun. längstens vorzulegen: 3) Verbesserungsvorschlage in Bezug auf großere Wiesenfluren, In diese Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben namentlich solche, zu deren Aus führung das Wieserculturgesetz Arelheket noch zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: vom 7. Oktober 1830 Anwendung finden muß. i 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat Oktober v. J. Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau ver⸗ dorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden fahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche 1 ver. sind und welche nicht, den vorstehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zurück uu ne u 2) welche Anordnungen von den Wjesenvorständen zur Beseitigung[gegeben werden müssen. Diejenigen, welche ihre Wiesen nicht gründ⸗ 7e Betlah) der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel lich reinigen, wozu auch das Verebenen des Aus wurfs der Maul 5% Pfund von Ihnen getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden.] würfe gehört, sind in ein besonderes Verzeichniß zu bringen und es eltern ant. Wir empfehlen den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augen- ist dieses dem Wiesengangs Protokoll beizulegen; haben die Wiesen S Cie. merk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gestrauch, besitzer aber in diesem Punkte ihre Schuldigkeit gethan, dann hat der Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs! Wiesenvorstand dies in dem Protokolle kurz vorzumerken. n Tera pp. Hessen. Tarmstadt, 7. März. Jeit aer Gegenstand betreffend. Die Kammer nahm Akten in der Ockoiangelegenheit der Staats- Kammer. Der Abg. Hunsinger spricht den gegen 9 Stimmen den zu viesem Gegenstand der behörde übergeben hatte, eine Hausuntersuchung Wunsch aus, daß noch in dieser Session die Be- Tagesordnung gestellten Antrag des Ausschusses bei 8 Kohlen- und Viktualien⸗ Händlern stalt, wo⸗ rathung des Schullehrerpensionsgesetzes erfolge, an:In Stattgebung der Beschwerde des Gemeinde- bei sämmtliche Geschästsbücher und Scripturen ebenso betont Kraft, daß die Berathung des raths der Stadt Mainz Gr. Regierung zu er- mit Beschlag belegt wurden. Gesetzes über Zusammenlegung der Grundstückesuchen, es fernerhin nicht zu hindern, daß künftig, Preußen. Berlin. Nach einer Mit⸗ möglichst bald geschehe. Kempf, der Ausschuß⸗ wie von jeher, die in der Beschwerde desselben theilung desFr. J. ist im Reichstage von den 3 berichterstatter bezüglich dieser beiden Gegenstände, angeführten Ausgaben(Ausgaben für Schul- und Abgeordneten Lasket, v. Hoverbeck und v. Bernuth 141 bezweifelt, daß ihm die Begutachtung dieser wich- kirchliche Zwecke) ohne consesstonelle Unterscheidung der Antrag eingebracht worden:Den Bundes- 01. tigen und umfossenden Gesetze schon in der gegen- in gleicher Weise wie die sonstigen Ausgaben kanzlec aufzufordern, baldmöglichst eine Vorlage N wärtigen Sitzungsperiode möglich sein dürfte. zweiter Classe behandelt werden. des Bundesrathes über die Revistion der Militär- 3 1 Erster Gegenstand der Tagesordnung ist der An- Mittelst Allerhöchster Entschließzung Seiner Strafgesetze herbeizufähren, ferner spatestens gleich- an ere trag des Abg. George auf Vorlage eines Ge- Königl. Hoheit des Großherzogs wurden Major zeitig mit der neuen Strafprozeßordnung eine 10 2 Walt setzesentwurfs wegen gleichmäßiger Vertheilung Anschütz, Commandeur des 1. Jägerbataillons, Reform der Militärgerichtsbarkeit. vorzubereiten ns bels der Sporteln und Stempel in den drei Provinzen zum Bataillonscommandeur im 1. Inf. ⸗Regt.; auf der Grundlage, daß das Militär-Strafver⸗ des Großherzogthums und deren Erhebung nach Major Lautenberger vom 1. Inf.-Regt. zum fahren mit den wesentlichen Formen des ordent butler u preußischer Art. Der Antragsteller geht hierbei Commandeur des 1. Jägerbataillons; Hauptmann lichen Strasprozesses umgeben und die Zuständig⸗ el, von der Ansicht aus, daß Rheinhessen bei Ver⸗ Freiherr v. Röder zu Diersburg J. vom keit der Militärgerichte im Frieden auf Dienstver thellung dieser Abgaben benachtheiligt sei. Der 1. Inf. Regt. zum Major und etats mäßigen gehen der Militärpersonen beschränkt wird. ö von dem Abg. Kraft erstattete Ausschußbericht] Stabsoffizier in diesem Regiment; Oberlieutenant Eine schon früher angeregte Idee soll 1 4 2 kommt besonders im Hinblick auf die baldigst und Regimentsadjutant Müller vom 1. Inf.-[demnächst im Gebiete der norddeutschen Postver⸗ bt. Nag einzuführende Civilprozeßordnung des Norddeut- Regt. zum Hauptmann und Compagniechef in] waltung in's Leben treten. Es handelt sich um dien kouft schen Bundes zu dem Antrag, dem Antrag des diesem Regiment; Lieutenant Stam m vom 1. die Einführung sogenannter Postbestellzettel. Die Janas Abg. George keine Folge zu geben. George Inf.⸗Regt. zum Oberlicutenant in diesem Regiment; selben haben den Zweck, für die Geschäftsleute 200m, vertheidigt in längerer Rede seine Ansichten, welchen Lieutenant Kölsch vom 3. Inf.⸗Regt. zum Ober- den Verkehr zu erleichtern, indem auf ihnen ein⸗ 2 ee! Becker zum Theil beipflichtet. Dumont will lieutenant in diesem Regiment ernannt. Ferner fache Waarenbestellungen oder ähnliche Notizen 5 95% nicht auf Einführung der neuen Civilprozeßord- wurde dem als Adjutant des 2. Bataillons 4. kurz vermerkt und bie ausgefüllten Zettel zum 1 nung warten, da dieselbe durchaus nicht in der Landwehr-Regiments commandirten Oberlieutenent Portoansatz von ½ Groschen befördert werden.

71

ö 75

Ausschußantrag.

Kürze zu erwarten stehe und bei ihrer großen

George seinen Antrag zurückzuziehen und will nur (inen auf dem 19. Landtag einstimmig gefaßten Beschluß der Kammer, der eine ähnliche Richtung hatte, wiederholt haben. Die Kammer genehmigt diese Zurückziehung nicht und erklärt sich für den

Glock vom 4. Inf. Regt. der Charakter als

zum Rittmeister zur suite der Reiterei versetzt. DasFr. J. meldet: Gerüchtweise spricht man hier seit einiger Zeit von einem Wechsel in dem Commando unserer Division. Prinz Ludwig, der angeblich für das Commando des 11. Armee

DerStaalsanztiger publicirt einen kgl.

e 4 Mangelhaftigkeit wohl noch manchen Widerstand Hauptmann ertheilt. Der nachgesuchte Abschied Erlaß vom 16. Febr., 58 die Ausführung * een i zu überwinden habe. Kraft vertheidigt den des Oberlieutenants Heyl vom 1. Reiter-Regt. des Gesetzes vom 19. v. J. wegen Conso⸗ 1 2 Nur Aussschußantrag. Im Lause der Debatte ailtrt worde genehmigt und derselbe unter Beförderung lidation der preußischen be

eren?

In ver Reichstagssitzung wurden die Paragraphen 4177 des Strafgesetzbuchs an genommen, und zwar§. 48 mit dem Amendement Twesten's, wonach die Abgeordneten der Special- landtage für die in den Kammern gehallenen

2 9.805 9 Den zweiten Gegenstand der corps autersehen ist, soll zuvor dae Commando Reden nicht versolgbar sind. N ale Tagesordnung bildete der Antrag des ne denen eee preußischen Division überteagen bekommen. Kassel. Man erinnert sich wohl der Be Dumont, die Bestreitung der Kesten öffentlicher Die hessische Diviston solle einen preußischen[mühungen der kurhessischen Aetuare, die vor der An Volkes schulen und 47 Zulässigkeit consesstoneller Commandeur erhalten. nexion ihnen gebührenden Einnahmen lebensläng g Umlagen betreffend, sowie über die Beschwerde⸗ Mainz. Vor einigen Tagen fand in Folge lich sortzubeziehen. Ein Theil dieser Ansprüche

schrift des Gemeinderaths det Stadt Mainz, den

davon, daß die städtische Commission sämmtliche

wurde ver dem hiesigen Kreisgericht durch Sekretär