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Diensing den 6. September.
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ischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das zu frühe Einerndten des Obstes in den Gemeinden des Kreises Friedberg.
Friedberg am 3. September 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Der diesjährige reiche Segen an Obst in den meisten Gemeinden des Kreises veranlaßt uns, das im Aborucke nachstehende Reglement
Ihnen zur genauesten Beachtung zu empfehlen.
Wir ermächtigen Sie zugleich, unter Zuziehung von mehreren der bedeutendsten Be sitzer
von Obstbaumstücken die Termine für das Einerndten des Obstes festzusetzen, ohne deshalb vorher uns Vorlage machen zu müssen.
Ter a pp.
Reglement in Betreff des Einerndtens des Obstes.
In Folge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. l. M. zu Nr. M. d. J. 10692 wird in Bezug auf das Einerndten des Obstes Folgendes verfuͤgt:
§. 1. Die Einerndtung der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister mit Zuziehung mebrerer der bedeutendsten Baumstück⸗Besitzer bestimmten und von dem Kreis⸗ amt genehmigten Tag begonnen werden.
§. 2. Wer deshalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor dem allgemeinen Termin erndten will, hat um die Er⸗ laubniß hierzu bei dem Bürgermeister nachzusuchen, welcher, insofern er es fur nöthig halt, durch einen oder nach Umständen zwei bis drei der in 8. 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reife erreicht und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Erndte hängen bleiben kann. Wird die Erndte gestattet, so hat der Bürgermeister zugleich einen Termin festzusetzen, bis zu welchem die selbe vollendet sein muß.
Von der ertheilten Erlaubniß bat der Bürgermeister die Feld⸗ schützen zu benachrichtigen und fur geeignete Aufsicht Sorge zu tragen.
§. 3. Von dem Zeitpunkt an, wann das fallende Obst als
Viehfutter verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister nach Maßgabe der Local⸗— verhältnisse hierfür woͤchentlich zu bestimmenden Tage und Stunden verboten.
Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung be⸗ züglich des Lesens des Fallobstes einteitt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und bekannt gemacht.
Kinder, welche das Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht über⸗ schritten haben, dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen das Ge⸗ schäft des Lesens verrichten.
§. 4. Von den Bestimmungen der 58. 1 dis 3 sind ausgenommen: alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke. g
§. 5. Uebertretungen der§§. 1 bis 3 des vorstehenden Regle⸗ ments werden nach Artikel 69 des Feldstrafgesetzes bestraft.
Friedberg den 18. September 1860.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tyr a p p.
Betreffend: Die Anschaffung des Holzsamens zu den 1871er Culturen in den Communalwaldungen des
Kreises Friedberg.
Friedberg den 2. September 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Wald besitzenden Gemeinden.
Wir weisen Sie an,
die Anschaffung der für die Waldceulturen für 1871 erforderlichen Eicheln und Bucheln unter Mitwirkung der Großherzoglichen Oberförstereien mit Beachtung der bestehenden Vorschriften zu bewirken.
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Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
Jakob Dilges von Hoch⸗Weisel wurde zum Jagdaufseher für die von dem Ofsftziercorps der Großherzoglichen Cavalerie—
Brigade zu Butzbach gepachteten Gemeindejagden verpflichtet.
Kriegsnachrichten.
Reille, Generaladjutant des Kaisers, über- Nächtliche Ueberfälle wurden mit ostpreußischen
Officielle militärische Nachrichten. brachte in meiner Gegenwart den Brief des Kolben und Bajonnetten zurückgewiesen. Unsere
Telegramm an Ihre Majestät die Königin
Letzteren des Inhalts, daß, da es ihm nicht hierfür verhaltnißmäßig nicht sehr großen Ver—
Augusta in Berlin.
Vor Sedan den 2. September, halb
2 Uhr Nachmittags. Die Capitulation, wo— durch die ganze Armee in Sedan kriegsge— rangen ist, ist soeben mit dem General Wimpfen zeschlossen, der an Stelle des verwundeten Marschall Mac Mahon das Commando führte. Der Kaiser hat nur sich selbst mir ergeben, va er das Commando nicht führt und Alles ver Regentschaft in Paris überläßt. Seinen Aufenthaltsort werde ich bestimmen, nachdem ich ihn gesprochen habe in einem Rendezvous, gas sofort stattfindet. Welch' eine Wendung kurch Gottes Fügung! Wilhelm. Avesnes, 2. September Nachmittags. In den Staatsminister Grafen Eulenburg. Seit gestern früh 7 Uhr bis Abends 6 Uhr Schlacht bei Sedan, in Folge davon Napo— eon, mit 80,000 Franzosen in die Festung Sedan zurückgedrängt, sich dem Koͤnige auf Gnade und Ungnade ergeben hat.
Graf
vergönnt wäre, durch eine Kugel zu fallen, ihm nichts übrig bleibe, als Seiner Majestät den Degen zu Füßen zu legen. Komme soeben vom Schlachtfelde. Hermann Graf Scherr, Malancour, 2. September Vormittags. Vom Morgen des 31. August bis zum Mittag des 1. September hat der Marschall Baͤzaine fast unausgesetzt versucht, mit mehreren Corps aus Metz nach dem Norden durchzubrechen. Unter dem Oberbefehl des Prinzen Friedrich Karl hat der General von Manteuffel alle diese Versuche in ruhmvollen Kämpfen, die in den Namen der Schlacht bei Noisseville zusammenzufassen sind, zurückgeschlagen. Der Feind ist wieder in die Festung zurückgeworfen. An den Gefechten waren betheiligt das 1. Armeecorps, das 9. Armeecorps, die Division Kummer(Linie und Landwehr) und die 28. Infanteriebrigade. Die Hauptgefechte fanden um Servigny, Noisseville und Retonfay statt.
luste sind noch nicht zu übersehen Die des Fein- des sind sehr bedeutend. General v. Stiehle. Mundolsheim, 2. Sept. Mittags. Der Feind eröffnete heute früh 4 Uhr von der ganzen Front ein sehr heftiges, nicht gut gezieltes Feuer. Ein heftiger Geschützkampf entspann sich. Die Verluste unserer Artillerie sind noch nicht bekannt, jedenfalls sind sie nicht bedeutend. Zu gleicher Zeit fiel der Feind auf die Insel Waaken und gegen den Bahnhof aus. Oberst Renz warf mit dem ersten Bataillon des zweiten badischen Grena— dier-Regiments den Feind vom Bahnhof bis in die Festung zurück. Hauptmann Graff von diesem Regiment ist geblieben, eireg fünfzig Mann todt und verwundet. Der Angriff auf Waaken wurde durch das 30. Regiment abgeschlagen. Ein Offizier und 4 Chasseurs sind gefangen. Lieutenant von Versen ist verwundet. Die zweite Parallele ist fast vollendet. v. Werder.


