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1870.
Donnerstag den 4. August.
M91.
berhessischer Anzeiger.
Enthäl! die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großberzoglichen Negierungsblatte sind zu publieiren:
Nr. 30. Nr. 31. Nr. 32.
Nr. 33. Nr. 34. sub 1. absoluten Richtigkeit betr.
sub 1. Verordnung, die Eichordnung betreffend. Verordnung, die Verkündigung des Krtegszuftandes
— sub 2. Bekanntmachung,
Friedberg den 2. August 1870.
der nicht zum Nordbeutschen Bunde gehörigen Gebieistheile des Großherzogtbums bt.
Bekanntmachung, die Verkündigung des Kriegszuflandes dere 0 ö l e, ae (Nr. 31 und 32 wurde schon speziell bekannt gegeben.)
zub 1. Verordnung, die Erhebung vor Gemelndesteuernachträgen betreffend.
Verordnung, die äußersten Gränzen der im öffentlichen Verkehr noch zu
duldenden Abweichungen der Maße, Gewichte und Waagen von der
das Gesetz vom 11. Mai 1851 wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung und die zur Ausführung di Gesetzes exlassene Inftruktlon vom 8. Januar 1854 betr. 5 1 g 1 g f l ee
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
Betteffend: Die Quartierleißung für die bewaffnete Macht während des Friedenszuflandes, insbesondere die Vertheilung der Quartierleistungen in den Gemeindebezirken und die Aufstellung von Ortsstatuten.
Friedberg den 1. August 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wenn Sie nicht binnen 3 Tagen unserer Verfügung vom 2. v. M. Amtsblatt Nr. 12, erinnert in Nr. 87 des Oberhessischen Anzeigers,
entsprechen, mũssen wir Wartboten zur Abholung zusenden.
Ter a p p.
Betreffend: Das Gemeinderechnungswesen, hier die Einsendung von Hand- und Tagebuchsauszügen für 1870.
Friedberg den 1. August 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wenn nicht binnen weiteren 8 Tagen unserer Verfügung vom 22. April d. J.
zugesendet.
entsprochen ist, werden Wartboten den Saäumigen Trap p.
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ma ch eu ng.
Betreffend: Die Ausführung des Voranschlags für die Krelskasse des Kreises Friedberg in 1870
Der Kreis Friedberg, vertreten durch den Bezirksrath und die unterzeichnete Behörde, ist zur Erfüllung der ihm nach dem Gesetze über die Kriegsleistungen vom 11. Mai 1851 obliegenden Verbind⸗ lichkeiten demnächst in der Lage, Kapitalien zu einem noch zu be⸗ stimmenden Zinsfuß aufnehmen zu müssen und haben wir in der Sitzung des Bezirksraths vom 23. v. M. die Ermächtigung zur Auf⸗ nahme von Darlehn im Bedarfsfalle im Gesammtbetrag bis zu 25,000 fl. erbalten. Indem wir demzufolge Diejenigen, welche ge⸗ sonnen sind der Kreiskasse die benöthigten Kapitalien, im einzelnen Falle jedoch nicht unter Eintausend Gulden, darzuleihen, auffordern,
diese ihre Absicht umgehend schriftlich oder mündlich bei uns kund⸗ zugeben, wird bemerkt, daß die Darlehen durch die sammtlichen Ge⸗ meinden und selbstständigen Gemarkungen des Kreises garantirt und die Schuldurkunden außer uns durch die Bevollmächtigten des Bezirks, raths, nämlich den Vorsitzenden, Kammerherrn Freiherrn W. Löw von und zu Steinfurth und das Mitglied Großherzoglichen Bürgermeister Stoll zu Nieder⸗Wöllstadt vollzogen werden. Friedberg den 3. August 1870. Großherzogliches Kreisamt Friedberg red d.
Nachtrag zu dem Regulativ für das Droschkenfuhrwerk zu Bad⸗-Nauheim.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 5. d. M zu Nr. M. d. J. 6542 werden die§§. 3 und 23 des obigen Regulativs vom 5. Januar 1868 aufgehoben und treten fol— gende Bestimmungen in Kraft:
1) Für F. 3. Die Aufstellung der Droschken auf den bestimmten Warteplätzen hat während der jedesmaligen Saison und zwar vom 1. Mai bis 1. October, ohne Rücksicht auf die Witterungsverhältnisse, täglich in der Art zu geschehen, daß dieselben vom Publikum vom ersten Morgenzuge bis zum letzten Abendzuge benutzt werden können. Die an Theater-, Ball- und Concert-Abenden am neuen Kurhause stationirten Droschken haben bis zum Schlusse dieser Unterhaltungen am Platze zu verweilen.
2) Für§. 23. Jeder Droschkenfuͤhrer muß stets bei seinem Wagen bleiben und in der Regel auf dem Bocke sitzen; in den Wagen darf sich derselbe nicht setzen. Bei starkem Regenwetter ist es den Droschkenführern gestattet nach gehöriger Sicherung ihres Fuhrwerks in den nächsten Gebäulichkeiten in einer Weise Schutz zu suchen, daß sie ihre Geschirre stets im Auge behalten und etwaigen Anforderungen genügen können.
Friedberg den 27. Juli 1870.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg Tur a p p.
Hessen Darmstadt. Der hiesige Han- delsverein wendet sich in einer warmen Ansprache an seine Mitbürger, um vor übertriebenem Miß trauen zu warnen, das so weit geht, durch über- ängstliches und übermäßiges Ansammeln der für ein gesundes Geschäftsleben und einen lebhaften Handelsverkehr unentbehrlichen Zahlungsmittel in der doppelt verschlossenen Geldkiste Sicherheit gegen ede Gefahr zu suchen. Mit Recht wird dagegen geltend gemacht, daß wir insgesammt verpflichtet sind,„nicht in kopflosem Schrecken unsere Geschäfts⸗ freunde, Nachbarn und Mitbürger durch über⸗ riebenes Mißtrauen zu schädigen, sondern mit dem alten Vertrauen und in sester Zuversicht auf den glänzenden Sieg unserer gerechten Sache unsert Geschäfte sortzutreiben, unsere Verbindungen
aufrecht zu halten, unsere eigenen Verbindlichkeiten zu erfüllen und hiermit, sowie auf sonstige Wesse
nach Möglichkeit zur Erfüllung fremder Verbind⸗ lichkeiten durch Dritte mitzuwirken.“
— Deutsche Hülfsvereine in London zur Unterstützung der Verwundeten haben dem groß— herzoglichen Ministerpräsidenten v. Dalwigk Ein- tausend Pfund Sterling(12,000 fl.) zu Gunsten hessischer Hülfsvereine zur Verfügung gestellt.— Nach zuverlässigen Privatnachrichten aus Bayern sind dort ungeheure Massen Lebensmittel, ins- besondere Schlachtvieh angekauft, welche sofort nach Beendigung der Militärtransporte hier ein⸗ treffen werden.— Wie man hört, soll ein großer Theil der beim Bahnbau in hiesiger Gegend arbeitenden Italiener Ordre erhalten haben zu ihren Truppentheilen heimzukehren.
§ Friedberg. Die Landstände sind auf den
8. d. M. einberufen, um die Gesetzesvorlage über die Errichtung von Darlehenscassen zu berathen.
Gießen. Der ordentliche Professor der Rechte in unserer juristischen Facultät, Dr. Bülow, hat für die Dauer des Kriegs Urlaub genommen, um in preußische Dienste zu treten. Bülow war als geborner Breslauer schon früher Militär.
Mainz. Nach der„Mainz. Ztg.“ sind dem hiesigen Hülfsverein 1000 Pf. St. durch den in London lebenden Herrn E. Pohl übermittelt wor⸗ den, die derselbe unter den dort wohnenden Mainzern gesammelt hat.
* Mainz, 2. Aug. Nachdem der König im Laufe der Nacht Koblenz passirt hatte und dort mit enthustastischen Jubelrufen empfangen worden war, ist derselbe heute früh hier ein- getroffen und im groß herzoglichen Palais abgestiegen. Während der Nacht sind Rapporte von allen Armeecorps eingegangen. Es herrscht überall Ruhe und Zuversicht.


