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Samstag den 3. September.
sischer Anzei
Frirdberger Intelligenzblalt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Nur diejenigen Einsendungen, welche bis spätestens Vormittags um 9 Uhr bei uns eingelaufen sind, können noch in der nächst⸗ erscheinenden Nummer des Anzeigers Aufnahme finden, da es
uns sonst unmöglich ist, das Blatt rechtzeitig zur Post zu liefern.
Amtlicher Theil.
Zetreffend: Die Unterhaltung der Ortsstraßen und Vieinalwege.
Friedberg den 2. September 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Viele Gemeinden stehen noch mit dem Anfahren und Verkleinern der zum Eindecken der Ortsstraßen und Vieinalwege im nahen Derbste erforderlichen Steine zurück, wir erwarten daher, daß diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden dies der Fall ist, sofort dafüt
orgen, daß dem Bedürfnisse abgeholfen wird.
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Detreffend: Die Pflege verwundeter und erkrankter Soldaten.
Eine Verfügung des Großherzoglichen stellvertretenden Commandos er Großherzoglich Hessischen(25.) Division bringen wir nachstehend im Abdruck zur öffentlichen Kenntniß.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden hiermit an⸗ zewiesen etwa in ihrer Gemeinde sich aufhaltende erkrankte oder
1 Es ist vorgekommen, daß von der mobilen Armee zurückgekehrte Tranke und Verwundete sich, ohne irgend weitere Anzeige zu machen, n Selbstverpflegung nach ihrer Heimath begeben haben. Die stell⸗ ertretende Division macht darauf aufmerksam, daß alle, welche sich
achte aussetzen, sich vorübergehend oder dauernd dem Kriegsdienste gaben entziehen zu wollen, und daß dieselben mindestens wegen der Inregelmäßigkeit ihres Verfahrens empfindliche Disciplinarstrafe zu ewärtigen haben.
In den Fällen, in welchen die Bürgermeistereien durch ein ge— egeltes Schreiben erklären, daß der Kranke ohne Kosten für das
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verwundete Militärpersonen noch besonders darauf aufwerksam zu machen. 5 Friedberg den 2. September 1870. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.
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Ae rar in seiner Heimath eine vollständige Pflege erhalten könne, wird, wenn gleichzeitig ein ärztliches Attest darüber beigebracht wird, daß für den Kranken selbst seine Verpflegung in seiner Heimath vorzu⸗ ziehen sei, ohne Anstand dazu die Exlaubniß ertheilt werden.
Allen, welche sich gegenwärtig ohne Legitimation zu Hause be⸗ finden, sollen die aus den allgemeinen Verhältnissen hervorgehenden Entschuldigungsgründe bei ihrem unregelmäßigen Verfahren zu gute kommen, wenn sie sich sofort bei ihrem Bezirksfeldwebel anmelden und dessen weiterer Verfügung Folge leisten.
Bickel, Generalmajor und stellvertretender Divisione⸗-Commandeur.
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Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Friedberg werden ersucht sämmtliche Verwundete und Kranke, welche sich in folge der Kriegsereignisse in Ihren Gemeinden in Selbst⸗ oder Privat⸗ uflege befinden oder künftig dahin gelangen, anzuweisen sich entweder zersönlich oder durch Ihre Vermittelung schriftlich unter Vorlage der begitimation bei dem Bezirksfeldwebel sofort anzumelden.
Die schriftlichen Anmeldungen müssen bezüglich der Betreffenden mthalten: Vor- und Zuname, Regiment und Corps, Geburts⸗ resp. Pomicilort, seit wann verwundet oder krank, Art der Verwundung ꝛc., aus welchem Kriegs- resp. Reserve⸗Lazareth, wann und in wessen Privatpflege übergegangen.
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Die Großherzoglichen Herren Buͤrgermeister werden außerdem ersucht, dem Bezirksfeldwebel gleichzeitig eine Aeußerung darüber zu⸗ gehen zu lassen, ob den bezeichneten Militärs eine ordnungs mäßige Pflege zu Theil wird— und ob sich unter denselben solche befinden, welche ärztlicher Hülfe bedürfen.
Friedberg den 1. September 1870.
Jäger, Major und Bezirks Commandeur.
Dienstnachrichten aus
dem Kreise Friedberg.
Adam Hartmann von Münzenberg ist auf den Flurschutz verpflichtet worden.
De treffend: Das Auffinden einer unbekannten männlichen Leiche in einem Brunnen in Friedberg.
Resol.
Am 25. August d. J. wurde in einem Brunnen der hiesigen tadt eine unbekannte männliche Leiche aufgefunden. Sie war be⸗ leidet mit 1) einem Paar blau leinenen Hosen— 2) blau leinenen Strümpfen— 3) alten benagelten, zerrissenen Schuhen mit Huf⸗ „schlag— 4) weißem leinenen Hemde, an der Brust roth gezeichnet
nit WI 5) blau leinenem Kittel— 6) blau leinenem Wams
wit weißhornenen Knöpfen— 7] einer baumwollenen weißgestreiften Beste— 8) schwarzem baumwollenen Halstuch— 9) einem Paar sosenträger von Gurt— 10) einer grüntuchenen Schildfappe.
Die Größe der Leiche ist sechs Fuß ein Zoll, ziemlich kräftiger Lau und guter Ernährung. Das den Kopf bedeckende Haar ist dacht, dunkelblond, theilweise mit Blut befleckt. Die Augen geschlossen, es rechte Auge krankhaft entartet, an der Stelle der Hornhaut ragt
aus dem übrigens verkümmerten Augapfel ein kugelförmig gestalteter, bläulich-weiß, undurchsichtig aussehender Vorsprung hervor, Zustand, den man wissenschaftlich staphyloma bezeichnet, unzweifelhaft älteren Datums. Das linke Auge, wohlbehalten, zeigt blaß blaue Farbe. Die Nasenhöhle frei von Fremdkörpern. Mund fest geschlossen. Zähne unvollständig, nicht verletzt. Das Alter vermuthlich 40 Jahre oder mehr. Das Gesicht bartlos.
Jndem man bemerkt, daß die Effekten des Verlebten in dem hiesigen Hospital aufbewahrt sind, ergeht die Aufforderung zur Her⸗ stellung der Identität die geeigneten Nachforschungen anstellen und etwaige Ergebnisse uns baldgefäaͤlligst mittheilen zu wollen.
Friedberg den 26. August 1870.
Großherzogliches Landgericht Friedberg Reitz, Steinberger, Landrichter. Landgerichts-Assessor.


