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1870.
Donnerstag den 3. März.
27.
Oberhessischer Anzeiger.
Enthält die amilichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Ftiedberger Intelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Hetreffend: Die Erhebung der Jahresbeiträge zur Schullehrer-Wittwenkasse, insbesondere die Aufrechnung
und Qutttirung derselben.
Amtlicher Theil.
Friedberg am 28. Februar 1870.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es ist in neuerer Zeit sehr häufig vorgekommen, daß Rechner von Fonds, welche zur ebrer⸗Wittwenkasse angewiesen sind, die auf Seite 265 des Großherzoglichen Regie zerzoglicher Ober Studiendirektion vom 6. September 1851 nicht befolgt haben.
Da durch
rungsblattes de
Zahlung der Jahresbeiträge an die Schul⸗ 1851 enthaltene Bekanntmachung Groß⸗ die Nichtbefolgung dieser Bekanntmuchung ge⸗
wöhnlich Anstände veranlaßt werden, deren Beseitigung vielfache Schreibereien nöthig machen, so beauftragen wir Sie, die Rechner, ins⸗
besondere die Gemeindeeinnehmer von zur Zahlung der Jahresbeiträge an die Schullehrer Wittwenkasse augewiesenen
Befolgung der besagten Bekanntmachung aufzugeben und daß dies geschehen anzuzeigen.
Fonds die pünktliche Trapp.
Hessen. liche Regierungsblatt Nr. 6 enthält:
1. Bekanntmachung, das Verfahren mit den nach dem 1. Januar 1870 in das militärpflichtige Alter tretenden Studirenden der Theologie ꝛc. bezüglich Ableistung ihrer Militärdienstpflicht betreffend.
II. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 11. Dezember 1869 fiel der neunjährige Sohn des Land⸗ gerichtsactuars Wachtel zu Hirschhorn in den reißenden und hoch angeschwollenen Laxbach und war in Gefahr zu ertrinken. Nachdem Joseph Weis von Hirschhorn und Joseph Berthold 1. von da vergeblich versucht hatten, den Knaben zu retten, wobei letzterer von der starken Strömung umgerissen wurde und selbst dem Extrinken nahe war, prang der Gastwirth Theodor Berthold, Sohn des Jose ph Berthold, gleichfalls in die Fluthen und brachte mit zigner Lebensgefahr den bereits besinnungslosen Knaben Zlücklich ans Ufer. S. K. H. der Großherzog haben dem Theodor Berthold für diese mit großer Lebensgefahr aus⸗ geführte That das allgemeine Ehrenzeichen mit der In⸗ christ:„Für Rettung von Menschenleben“ Allergnädigst zu verleihen geruht. In Gemäßheit Allerhöchster Ent- chließung wird diese eoͤle That, sowie die menschenfreund⸗ liche und muthvolle Handlungsweise des Joseph Weis und des Joseph Berthold I. zur dssentlichen Kenntniß Zebracht.
III. Bekanntmachung Großh. Commisston für Post⸗ Angelegenheiten, den Tarif für die Landpostbestellung betr. Für die von den Landbriefträgern auf ihren Bestellgängen eingesammelten Sendungen gilt nachstehender Tarif: Es werden in Ansatz gebracht: 4. Für Gegenstände zur Wel⸗ tersendung durch die Postanstalt des Stationsorts des Landbriefträgers nach einer andern Postanstalt: für xecom⸗ mandirte Sendungen, für Postanweisungen, für Packete ohne Werthsdeclaration, für Sendungen mit Werthodecla— cation, für Postvorschußsendungen außer den larifmäßigen Porte⸗ und sonstigen Gebühren eine Nebengebühr von 2 tr. für jeden Gegenstand; diese Nebengebühr ist vom Absender im Voraus zu entrichten; für gewöhnliche Briese, Drucksachen und Waarenproben wird eine Nebengebühr nicht erhoben. B. Für Gegzenstände au Adressaten im eigenen Orts- oder Laud⸗Bestellbezirke der Postanstalt des Slationserts des Landbriefträgers, gleichviel ot die Seu⸗ dung an den Adressaten bestellt oder von der Postanstalt abgeholt wird: 1) für gewöhnliche Briefe 2 kr.; 2) für Drucksachen und Wagrenproben, welche den reglementarischen Vorschriften entsprechen, im Frankirungsfalle 1 kr., andere derartige Sendungen unterliegen der ad 1 bezeichneten Gebühr; 3) für recommandirte Sendungen 6 kr., für die Beschaffung des Rückscheins(Relour⸗Recepisses)— welche sich nach dem Verlangen des Absenders richtet— ist sol⸗ chen Falls eine weitere Gebühr von 3 kr. vom Absender im Voraus zu entrichten; 4) für Postanweisungen, ohne Mücksicht darauf, ob zugleich der Geldbetrag dem Adressaten mit Überbracht wird oder nicht 7 kr., Postanweisungen müssen stets frankirt werden; 5) für Packete ohne Werths⸗ declaratien, 6) für Sendungen mit Werthsdeclaration, 7) für Postvorschußsendungen, diejenigen Sätze, welche für dergleichen Sendungen zwischen Postanstalten bei einer Enisernung bis zu 5 Mellen zu erheden sind.(et. 88. 2 und 3 des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom 4. November 1867, sowie §. VI. der Anlage bes Reglements vom 11. December 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen des Norbdeut⸗ schen Bundes.) Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Abtragung nur den Beglelbrief, beziehungsweise den Schein, oder auch die dazu gehörige Sendung selbst umfaßt.
IV. Verzeichniß rechtekrästig gewordener, in Gemäß⸗ heit des Art. 30 bes Strafgesetzbuchs im Regierungsblatt bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provmz Oberhessen.
V. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, des Art. 30 des Strafgesezbuchs im NRegierung
in Gemäßheit
Darmstadt. Das Großherzog
kannt zu machender Straferkenninisse der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
VI. Ermächtigung zur Annahme fremder Orden.
VII. Namensveränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Februar dem Jacob Fuchs von Jügesheim zu gestatten, daß der⸗ selbe statt seines bisherigen Familiennamens Fuchs künstig⸗ bin den Familiennamen Eiles führe.
VIII. Dienfinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst gerubt: am 1. Februar dem evang. Pfarrer zu Moneheim, Friedrich Lauer, die evang. Pfarrstelle zu Wald⸗Uelversheim zu übertragen;— am 9. Februar dem Schullehrer an der ersten evang. Schule zu Königstädten, Mohr, die erste evang. Schul⸗ stelle zu Dudenhofen zu übertragen.
IX. Gestorben: am 17. Februar der Schullehrer Lawall zu Essenheim,— an demselben Tage der Mit⸗ prediger Größer zu Grünberg;— am 20. Jauuar der Schullehrer Kopp zu Oderaheim.
Darmstadt, W. Febr. Die Zahl der nach zweimonatlicher Unterbrechung der Sitzungen eingelaufenen Eingaben ist eine sehr große. Wir heben von denselben hervor: eine Gesetzesvorlage des Ministeriums des Innern, die Zusammenlegung der Grundstücke betr.; eine Vorlage des Ministeriums des großh. Hauses und des Aeußern über die zwischen den Rhein-
uferstaaten bezüglich der Fischerei auf dem Rhein
und seinen Zu- und Ausflüssen bis ans offene Meer abgeschlossene Convention; eine Vorstellung der israelitischen Religionsgemeinde zu Friedberg, die freie Wahl ihres Vorstandes betr; eine gegen den Wernher'schen Vorschlag gerichtete Eingabe der Stadt Friedberg bezüglich des Ausschlags der Communalumlagen auf die Einkommensteuercapi⸗ talien; sowie ferner eine Anzahl von Recommuni- cationen des andern Hauses. Seitens des Kriegs- ministeriums wird die Mittheilung gemacht, daß der Präsident dieses Ministeriums, Oberst Dorn- seiff, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit einen dreimonatlichen Urlaub angetreten, der Major v. Herget das Präftdium interimistisch über— nommen habe und der Hauptmann Ronstadt zum Regierungscommissär bei dem Landtag ernannt worden sei. Der Minister des Innern, von Dalwigk, beantwortet schriftlich eine an ihn von den Abgg. K. J. Hoffmann und Dern⸗ burg gerichtete Interpellation bezüglich der von der badischen Regierung in Aussicht genommenen Bahnlinien Mannheim-Rosengarten und Eberbach— Erbach. Die Antwort lautet, daß diese beiden Linien allerdings der Main-Neckar-Bahn Con- currenz machen könnten, und deßhalb die Regie— rung vor der Concessionirung der Kammer die entsprechende Vorlage machen werde. Dernburg bringt seinen Antrag auf Abschaffung der Todes— strase in Erinnerung und wünscht um so mehr eine baldige Berathung, da sich der norddeulsche Reichstag demnächst mit dieser Angelegenheit bei Berathung des Strafgesetzbuches beschäf— tigen werde. Von den Gegenständen der Tages-
plalt be⸗ ordnung erwähnen wir, daß bezüglich der Hunde—
Zweite Kammer.
steuer die Kammer auf ihrer früheren Ansicht beharrt, die Erhöbung der Staatshundesteuer ver⸗ wirft und den Gemeinden freistellt, eine Com⸗ munalhundesteuer von 3 fl. zu erheben.
Preußen. Berlin. Der„Post“ geht die bestimmte Versicherung zu, daß der Rücktritt des Kultusministers seit vorigen Donnerstag ein Faktum sei, nur über den Nachfolger dabe man sich noch nicht geeinigt.
— Die Vertagung des Conciles wird hier von gutunterrichteter Seite entschieden bestritten. Der Papst habe, so heißt es, auf derartige An⸗ deutungen sofort die bestimmte Erklärung ab⸗ gegeben, der materiellen Gewalt könne es gelingen, das Concil zu sprengen, niemals aber werde er der Schwäche und der Pflichtvergessenheit sich schuldig machen, durch diese Vertagung es moralisch zu lödten.
— Die Berliner Blätter betonen die auffallende Erscheinung, daß das hochconservative„Preuß. Sonntagsblatt“ eine historische Seizze von Otto Spielberg bringt, worin es vom Militaris- mus unserer Zeit heißt:„Die Zeiten kommen nicht mehr wieder. Das Maschinenwesen der Heere hat aufgehört und die Lieferungen von menschlichem Kanonenfutter finden immer weniger „Freunde und Gönner“. Die Tage werden kommen, wo die stehenden Heere gänzlich ab— geschafft und ein Napoleon des Friedens von uns als Erlöser, als Retter und Herr begrüßt werden wird. Die Kriege gehören der Barbarei an; deren Urheber und Durchfechter werden in der Gegenwart zwar noch mit Lorbeeren geschmückt, die Zeit ist aber nicht mehr ferne, wo man nur den Feldherren Kränze reichen wird, die auf dem Schlachtfelde der Industrie, der Kunst und der Wissenschaft Siege errungen.“
— In der Reichstagssitzung begann die De— batte über den die Todesstrafe betreffenden Passus des Strafgesetzbuches, Für die Beibehaltung der Todesstrafe sprachen hauptsächlich Reichensperger und der Justizminister Leonhardt, welcher aus- führte, das Volk sei von der Verwerflichkeit der Todesstrafe keineswegs überzeugt und der Gesetz⸗ geber müsse den Rechtsanschauungen des Volkes folgen. Gegen die Beibehaltung ergriffen der k. sächsische Bundescommissär Klemm, Prinz Hand- jery, Schwarz und Lasker das Wort. Die Rede des Letzteren wurde sehr beifällig aufgenommen. Auch Bundeskanzler Graf Bismarck sprach sich in längerer Rede für Beibehaltung der Todes- strafe aus und erklärte: das Strafgesetzbuch werde schwerlich im Bundesrathe die Majorität exlangen, wenn das Haus die Todesstrafe verwerfe. Preußen werde mit allen Stimmen für Beibehaltung der Todesstrafe stimmen und seinen ganzen Einfluß in diesem Sinne aufbieten. Trotz dieser Erklärung
wurde die Aufhebung der Todesstrafe, gemaͤß den


